benutzung vor Fertigstellung bzw. Abschließende Fertigstellung

Diskutiere benutzung vor Fertigstellung bzw. Abschließende Fertigstellung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Servus, kann mir da jemand weiterhelfen, wie weit muss der Baustand sein für die benutzung vor Fertigstellung abzuschicken? oder ist das Schon...

  1. Gockel

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    Servus,

    kann mir da jemand weiterhelfen,
    wie weit muss der Baustand sein für die benutzung vor Fertigstellung abzuschicken?
    oder ist das Schon wenn man einzeihen will und es ist noch nicht ganz fertig der Innenausbau?

    und bei der Abschließende Fertigstellung ist da auch der Aussenputz mit einbezogen und der Kamin ?

    danke im vorraus,..

    blick da nicht so ganz durch,..
     
  2. #2 petra345, 26.11.2017
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    Man kann auch ohne Fenster in den Rohbau einziehen. Aber man muß schriftlich und beweisbar darauf hinweisen, daß dies keine Abnahme darstellt. Sonst wird der vereinbarte Preis fällig und man muß belegen, daß ein Mangel bei der Abnahme schon vorhanden war. Also ganz schlechte Karten!

    Vor d er Abnahme muß der Unternehmer die Mangelfreiheit beweisen.
     
  3. Gockel

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    es ist zu 90% fertiggestellt, es fehlen nur noch Innentüren geländer und im bad die Sachen und aussenputz,


    es geht nur darum wenn wir jetzt einziehen ohne Innentüren, welches Foprmular muss ich abschicken ans Bauamt,..

    benutzung vor Fertigstellung oder schon direkt Abschließende Fertigstellung
     
  4. Gockel

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    kann mir da keiner weiterhelfen ?
     
  5. #5 petra345, 30.11.2017
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    Das ist eine Frage der Landesbauordnung und wie man das auf dem jeweiligen Bauamt handhabt.

    Seit sich der Staat in dieser Richtung zurückgezogen hat und vieles nicht mehr selbst prüft (selbst wenn bei nachbarlichen Gebäuden Bauschäden verursacht werden will er nicht mehr zuständig sein und verweist auf den privaten Klageweg. Die Folge: Der Geschädigte braucht einen Gutachter, der wie üblich vom Schädiger als befangen abgelehnt wird usw. Ein unmöglicher "Rechtsstaat" ) wird sich da kein Bauamt melden.

    Aber man kann anrufen, wie sich die Herren am jeweiligen Bauamt das so vorstellen.
    Und dann ist ja noch der Bauleiter. Der sollte es wissen und der ist letztlich dafür zuständig

    .
     
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