Bestimmungen Dachterrasse

Diskutiere Bestimmungen Dachterrasse im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Also , um das etwas besser zu erklären. In seiner Einverständniserklärung stehen keine Auflagen. Wir dürfen unsere Terrasse bis an die Grenze...

  1. kike

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    Dass es da jetzt Unklarheiten gibt ist sicher ärgerlich, aber so wie sich das darstellt willst du ja was von ihm - oder was hast du deinem Nachbarn im Gegenzug zu seiner Erlaubnis eingeräumt?

    Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn du die Skizze noch mal um eine blaue Markierung ergänzt, die zeigt, welcher Bereich nun nur 90cm Brüstung haben soll.

    Ansonsten wäre ich vorsichtig, denn da du keine Baulast hast ziehst du rein rechtlich gesehen (siehe Baufuchs) den kürzeren. Vielleicht auch mal mit dem Nachbarn reden, ob nicht auf eurer Seite in Verlängerung der Garagengrenzwand ein hoher Sichtschutz (Bambus o.ä.) gepflanzt werden kann. Hängt aber sehr stark von den lokalen Gegebenheiten ab, die ohne Foto schwerlich beurteilt werden können.
     
  2. #22 Der Bauberater, 22.08.2011
    Der Bauberater

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    Ich habe letzt in Hessen eine Garage genehmigt bekommen, die auch "nicht privilegiert" ist, denn die Wandflächen sind größer und die Traufhöhe passt auch nicht. Mit der ausdrücklichen Zustimmung der Nachbarn wurde die GA mit einer Abweichung genehmigt.
    Deine GA ist aber ohne Terres genehmigt und die Nachbarzustimmung bekommst Du ohne den Sichtschutz nicht.
    Evtl. reicht dem Bauamt die Zustimmung, die Du schon vorliegen hast, aber genehmigen musst/solltest Du es lassen, sonst hat der Nachbar einen Joker in der Tasche.
     
  3. #23 tourer4778, 22.08.2011
    tourer4778

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    Okay, vielen dank. Jetzt bin ich schon mal etwas schlauer.
    Dann werde ich mich mal beim Bauamt erkundigen.
     
  4. #24 azalee0108, 22.08.2011
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    @tourer
    Wie ist denn euer Verhältnis zueinander? Könnt ihr noch (normal) reden? Hast du ihn schon auf die DT geführt? Habt ihr oder habt ihr kein Fenster seitlich, durch das man jetzt nicht mehr zum NB gucken kann? Wäre dann ja der Vorteil für ihn. Durchs Fenster guckt man ganzjährig und direkt, schräg seitlich über die 90er Brüstung ja eher selten.

    Sag ihm halt, im Falle eines Falles baust Du einen Balkon über der Terrasse, da du ja schon immer eine Überdachung haben wolltest. Und von selbigem aus hättest Du dann einen richtig privilegierten Blick auf sein Grundstück. Vielleicht ist ihm Deine jetzige Lösung lieber.

    Was macht dein Nachbar eigentlich in seinem Garten, dass er schon die Möglichkeit eins Blickes darauf scheut ... :D

    @baufuchs
    ist mir schon klar, dass eine Garage anders zählt, deswegen habe ich ja auch geschrieben "ist halt eine Garage im Weg".

    @all
    Wie sieht es baurechtlich aus, wenn ich zwar eine große Garage / Carport von Haus bis Grenze habe, und zu der Seite einen Balkon von 1 Stockwerk höher bauen wollte, jedoch KEINE Dachterrasse auf Garage. (Zukünftige Umbaupläne)

    Blockiert die GA auch den Luftraum?

    anja
     
  5. #25 Baufuchs, 22.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ein Balkon, der mit Einhaltung des 3m Grenzabstands über der Garage "schwebt" hebt die Privilegierung nicht auf.

    Sollte der Balkon aber auf der Garage abgestützt sein, ist die Privilegierung weg.
     
  6. #26 tourer4778, 22.08.2011
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    @azalee0108

    Unser Verhältnis ist denke nicht so schlecht.
    Er ist nicht sehr einfach, weil er immer was zu meckern hat, egal wie viel man sich mühe gibt (Wurde mir erzählt).
    Ich habe die kleinen Elemente heute umtauschen können und werde nun große hin machen. Ich will keinen Streit und es muss ja schließlich auch noch alles rechtens eingetragen werden und dann bräuchte ich ja auch noch mal ev. seine Unterschrift für die Baulast ...
    Morgen gehe ich dafür zum Bauamt und dann sehen wir weiter.
     
  7. #27 tourer4778, 31.08.2011
    tourer4778

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    So, da wir keinen Streit haben möchten mit dem Nachbarn, haben wir jetzt Huohe wände montiert und werden den Kleinen Teil überdachen. Damit haben wir auch gleich eine unterstellmöglichkeit für Möbel usw.
    Desweiteren haben wir alles bei der Stadt als Baulast eintragen lassen. Alles ohne Auflagen.
    Danke für eure hilfe.
    Gruß tourer
     
  8. moumou

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    geändert weil zu spät :)
     
  9. #29 tourer4778, 23.09.2011
    tourer4778

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    ????
     
  10. #30 azalee0108, 23.09.2011
    azalee0108

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    Vielleicht kannst du ja trotzdem noch den Nachbarn auf die DT einladen, sodass er Zeit hat, zu empfinden, wie sich dieser hohe Sichtschutz anfühlt, und sich vielleicht langsam daran gewöhnt, nächstes Jahr mit ein paar Metern weniger zu leben.

    Andererseits könnt ihr euch jetzt ein richtiges Innenhof-Flair zaubern. Gerade in der Übergangszeit ist es doch schön, SCHON oder NOCH alle Sommerblüher in üppiger Blüte stehen zu haben.

    anja
     
  11. #31 tourer4778, 23.09.2011
    tourer4778

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    Meine Freundin und ich haben uns da schon einiges ausgedacht und so langsam finde ich mich damit auch ab. Als Baulast wurde es nun auch eingetragen.
     
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