Besuch beim Architekten - eigentlich sehr positiv aber ein paar Fragen

Diskutiere Besuch beim Architekten - eigentlich sehr positiv aber ein paar Fragen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Das klingt ein wenig so, als ob sich euer Architekt schon im allerersten Vorgespräch gegen seine künftigen unpräzisen Planungen absichern möchte....

  1. #21 Bauliesl, 25.02.2014
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    Aber ganz ehrlich verstehe ich dann Deine Argumentation an dieser Stelle nicht wirklich....

    Und eine Baukostenobergrenze würde ich gar niemals nicht vereinbaren....! Das kann vielleicht ein GU oder Bauträger, aber als freier Planer...?! Ne danke, dann lieber auf den Auftrag verzichten.....
     
  2. #22 Nutzername, 25.02.2014
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    Warum sollte ein Architekt das nicht können?
     
  3. #23 OLger MD, 25.02.2014
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    Ich glaube der TE sollte noch mal präzise ausdrücken, was genau der Archtekt nicht zum Festpreis anbieten möchte:
    - 1 Stück Haus
    - ein komplettes Gewerk (z.B. Malerarbeiten)
    - eine bestimmte Arbeit (z.B. Flur, Wände streichen, einschl. Grundierung, Oberflächenvorbehandl., usw. usf)
    - eine einzelne Position ( z.B. 67m² Wandanstrich, weiß, 2fach, usw. usf....)

    Gruß
    Holger
     
  4. #24 feelfree, 25.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Weil er dann kein Architekt, sondern eher GU/GÜ wäre.
    Was soll der Architekt denn machen, wenn eine Kostenobergrenze vereinbart ist, diese aber dann gerissen würde, weil die Angebote der LVs höher sind als vorausberechnet? Die Differenz selber zahlen? Oder die Arbeit einstellen und den Vertrag auflösen?
     
  5. #25 Baufuchs, 25.02.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Bauliesl
    BGH Urteil vom 21.3.2013:

    "Der Architekt hat die Kostenvorstellung seines Bauherren zu erfragen und seine Planung danach auszurichten. "

    Google mal nach dem Urteilstext.
     
  6. #26 Ralf Wortmann, 25.02.2014
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    Meine Argumentation – da gebe ich dir recht – erweckte den falschen Eindruck, als ob es auf Festpreisverträge ganz besonders ankäme. Das ist aber nicht der Fall. Wichtiger ist die Kostenkontrolle.

    In 90 % meiner Architektenrechts-Mandate mit privaten Bauherren spielt das Thema Baukosten und Baukostenkontrolle eine ganz besondere Rolle. Das ist den Auftraggebern immens wichtig. Viele scheuen davor zurück, ein Architektenhaus zu bauen und rennen zum Bauträger, weil sie Angst vor unabsehbaren Kosten haben.

    Wenn Architekten diese Situation verbessern und sich nicht weiter Projekte von Bauträgern abjagen lassen wollen, sollten sie aus eigenem Interesse versuchen, Konzepte zu entwickeln, wie man diesen Ängsten privater Bauherren wirksam begegnen kann.

    Zu sagen „ich lasse mich auf die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze auf keinen Fall ein“ ist ein nachvollziehbarer Standpunkt, allerdings keiner, der zur Lösung dieses Problems beiträgt.
     
  7. #27 Ralf Wortmann, 25.02.2014
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    Nein, weder noch. Er muss und sollte dem Bauherren Änderungsvorschläge unterbreiten, was man ggf. etwas mit anderen Materialien preiswerter ausführen kann oder wo man andernorts am Bauvorhaben was einsparen kann. Das geht durchaus, aber man muss natürlich viel kommunizieren. Der Bauherr wird in der Regel Verständnis dafür haben, denn es geht um seine ureigensten Interessen.

    Wenn der Bauherr partout trotzdem nicht auf seine „Limburger Badewanne“ verzichten und auch andernorts nichts einsparen will, zieht der Planer einen Vordruck aus der Tasche, in dem festgehalten wird, dass der Bauherr dieses oder jenes Detail des BV wünscht, obwohl hierdurch eine voraussichtliche Überschreitung der Baukostenobergrenze um ...... € eintreten wird und dass deshalb die Parteien vereinbaren, dass die vereinbarte Baukostenobergrenze von ...... € um diesen Mehrkostenbetrag überschritten werden darf.

    Wenn der Bauherr sich weigert, das zu unterschreiben und sich zudem aber auch weiter weigert, sonstigen zumutbaren Kosteneinsparungen näher zu treten, Frist setzen, dann Nachfrist setzen mit Kündigungsandrohung und ggf. dann kündigen und bezüglich der nicht ausgeführten Leistungen die vereinbarte / geschuldete Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen abrechnen.
     
  8. #28 Bauliesl, 25.02.2014
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    Na ja, das ist ja schon klar. Ich weiß, dass das Abfragen des Budgets und eine darauf ausgerichtet Planung meine Aufgabe ist. Soweit so gut.
    Aber eine Baukostenobergrenze ist doch nochmals was anderes, oder? Ich meine, das bedeutet ja im Klartext, dass ich dann vorher zu 100% genau alles fixieren muss (also auch eine exakte schriftliche Leistungsbeschreibung machen muss) und dem Bauherrn jede Änderung, die er im Zuge der Planung noch hat, in Mark und Pfennig darlegen muss..... Und ihm immer schreiben "Lieber Herr XY, die von Ihnen definierte Baukostenobergrenze bewegt sich um x € nach oben...".
    Ok, wenn das für Euch so Alltag ist - ich hab mir noch nie eine Baukostenobergrenze schriftlich in den Vertrag reinschreiben lassen. Das gibt doch nur Ärger....
     
  9. #29 Bauliesl, 25.02.2014
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    Ok, dann überlasse ich diese Bauherrn lieber den Festpreis-Leuten. Ich bin´s nicht.
     
  10. #30 feelfree, 25.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Aha. Ich habe gerade mit Architekt gebaut. Letztes Jahr war hier absoluter Bauboom. Kosten für den Erdarbeiten, Rohbau incl. Keller sind beim günstigsten Bauunternehmer 10% (=ca. 10k€) über der Kostenberechnung gewesen. War aber kein Rechenfehler des Architekten, es sind einfach die Baupreise so explodiert.
    Jetzt muss der Architekt mir also Wege aufzeigen, wie er die 10k€ an anderer Stelle wieder einspart. Also alternativ 10% kleiner bauen, 10k€ bei den Außenanlagen weglassen oder oder. Oder ich akzeptiere halt die Mehrkosten. Das ist alles so passiert - aber es ist nicht annähernd das, was ich unter einer Kostenobergrenze verstehen würde.
     
  11. #31 Nutzername, 25.02.2014
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    Sorry, aber es wäre wirklich hilfreich keinen polemischen Quatsch zu verbreiten.

    Ist ja kein Wunder, dass Baulaien, denen die Kosteneinhaltung wichtig ist, denken, sie könnten nur mit GU bauen. Dabei sind die Kosten gerade auch für den A. ein sehr wichtiges Thema. Und selbstverständlich gibt es Steuerungsmaßnahmen.
     
  12. #32 feelfree, 25.02.2014
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    feelfree Gast

    Mein Beitrag war ernstgemeint und keinesfalls polemisch.
     
  13. mls

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    vollzitate sind sehr selten .. aber hier gerne:

    das darf sich jeder betroffene unters kopfkissen legen ;)
    insbesondere jeder "bauherr", der von terminen UND
    kosten träumt.

    die limburger badewanne ist ein toller anker :)
    die diskussion hatten wir ähnlich hier
    wenn man alle limburger badewannen betiteln und aus der
    kostenverantwortung ausschliessen will, braucht man, erst
    recht bei einer "zielkostenvereinbarung zero tolerance", sehr
    viele ordner, um die freifahrtscheine abzuheften.
    ein "normaler" (oder normal sein sollender) planungslauf
    mit 10% kostentoleranz und ordentlicher kostenverfolgung
    ist manchmal, nicht nur für den planer, zeitlich eng.

    zuviel sparen wollen wird teuer.
     
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