Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Übrigens schreibt sich eine Denksportaufgabe Rätsel :Roll Hier nicht! So viel zu Regelungen und Tatsachen. :p Mit dem Rest Deiner Antwort...

  1. Lukas

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    Hier nicht! So viel zu Regelungen und Tatsachen. :p

    Mit dem Rest Deiner Antwort kann ich nix (kann man auch anders schreiben) anfangen. :confused:

    Gruß Lukas
     
  2. #182 Wackelsteife, 03.05.2008
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    Da könnte dann wohl nur ein persönliches Gespräch weiterhelfen :winken

    Ich hab`s studiert und was wovon ich rede. Wenn ich `nen Rat vom Fachmann brauche, frag ich ja auch einen, der es kann und Ahnung hat - z.B. Dich, wenn`s um Bodenbeläge geht :28:
     
  3. Lukas

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    Gut, dann frag ich Dich mal, warum es so ist.

    Als ich mein Gewerbe angemeldet habe wurde ich nach geraumer Zeit von der BG mit einer Beitragsrechnung beehrt.

    Das war noch einfach. Steht ja in den Spielregeln der BG, die man als Selbsständiger natürlich kennen muß.

    Jahre später hielt ich mich für schlauer, als ein Freund sein Gewerbe angemeldet hat und ich ihm dabei half.
    Ich ging mit ihm zum Gewerbeamt und nach erfolgter Anmeldung in mein Büro, um sofort einen freundlichen Brief an die BG zu schreiben, der die Befreiung von der BG bewirken sollte.

    Er bekam einen Beitragsbescheid über einen Mindestzeitraum zurück.
    Mit der Begründung, daß er die Befreiung schon zwei Wochen vorher hätte schicken müssen. :irre

    Du wirst verstehen können, daß ich den Verein nicht besonders mag.

    Daß die Versicherung auch für den privaten Bauherren eine der teuersten ist, wirste nicht bestreiten können.
    Aber evtl. kannste ja erklären, warum man durch Leistungsverweigerung noch schlechte Politik gegen sich selbst macht?

    Gruß Lukas
     
  4. #184 Wackelsteife, 03.05.2008
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    Richtig, als Selbstständiger muss man um einige Vorschriften und Regelungen wissen. Tut man dies nicht, schützt "nichtwissen" nicht vor den Konsequenzen. Das gilt aber nicht nur im Zusammenhang mit der BG.

    Auf Dein Beispiel bezogen kann ich mir nur vorstellen, dass die BG, bei der Du/Ihr angeschlossen seid, über eine satzungsmäßige Pflichtversicherung verfügt. Generell gilt bei Unternehmerversicherungen die Kündigungsfrist zum Monatsende. Sollte man wissen.
    Ich gehe aber mal davon aus, dass sämtliche hierzu erforderlichen Informationen verfügbar waren. Entweder in Form von Unterlagen, die jeder gewerbliche Unternehmer bekommt (Satzung etc.) oder durch sonstige Publikatioen (Internet?).

    Wahrscheinlich hat man als Jungunternehmer andere Sache im Kopp, als sich wegen der Behörden zu informieren - siehe aber Absatz 1...

    Auf Deinen letzten Absatz bezogen: Die BG BAU muss prüfen (Amtsermittlungsgrundsatz). Wenn sich hiernach ergibt, dass ein Arbeitsunfall im Sinne des Gesetzes nicht vorlag, dann kann man den doch nicht anerkennen, nur weil die Öffentlichkeit das im Einzelfall lieber sehen würde...

    Gerechtigkeitsempfinden ist da nicht immer gleichbedeutend mit geltenem Recht - leider :shades
     
  5. Julius

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    Die kritisierten Fälle liegen anders:

    Unbestitten liegt ein Arbeitsunfall vor (ggf. mit Invaliditäts- oder gar Todesfolge).
    Nur winden sie sich dann eben in letzter Zeit gerne mit "Gefälligkeitsarbeiten" heraus.
    Großherzig werden dann im Nachhinein auch die (vorher zwangsweise erhobenen oder zumindest nicht abgelehnten) Beiträge erstattet.
    Und die Forderungen, um die es geht, sind weniger die medizinischen Leistungen und ggf. Reha (da können die gerne mit der gesetzlichen KV ausklamüsern, wer wieviel übernimmt), sondern da geht es um Fragen von Arbeitsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrente.
    Also richtig viel Geld für die Betroffenen bzw. deren Angehörige!

    Nun stell Dir mal vor, Du machst mit dem Auto versehentlich ne Tankstelle platt, aber die KFZ-Versicherung meint dann, daß ihr das zu teuer sei. Deswegen werde sie nicht zahlen, obwohl die Leistungsvoraussetzungen gegeben sein. Sie hätte sie nur geirrt, und eigentlich mit Dir gar keine Police abschließen wollen. Aber selbstverständlich erstatten sie Dir auf Anforderung die gezahlen Versicherungsbeiträge zurück.
    Nur der kleine Rest von dem Millionenschaden bleibt an Dir hängen.

    Ist doch nett, oder??? :boxing

    Sollte vielleicht doch der Begriff Rechtssicherheit in Deinem Studium irgendwo am Rande vorgekommen sein?
    Aber man kann ja nicht ständig in der Vorlesung sitzen... :winken
     
  6. #186 Wackelsteife, 03.05.2008
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    Hast Du schon mal einen Arbeitsunfall geprüft? Zeig mir mal den Prüfpunkt, an dem es um die Kosten geht! Außerdem würde mich die Quelle interessieren, aus der Du die Informationen ziehst, wieviele Unfälle von Bauhelfern abgelehnt und wie viele entschädigt werden.

    In den Fällen, in denen abgelehnt wird, kommt nicht nur die KV, sondern auch die RV oder ALV auf. Soviel zu der Frage der Hinterbliebenenversorgung oder Erwerbsunfähigkeit.

    Lies Dir mal `nen bischen Rechtssprechung zu dem Thema durch und dann können wir uns ja mal über die Frage unterhalten, wer zuerst da war; das Huhn oder das Ei.

    Im Übrigen schreib ich hier nich als Anwalt der BG...Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten :mauer
     
  7. #187 Dingo 208, 03.05.2008
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    Dingo 208 Gast

    Die kritisierten Fälle liegen anders:

    Julius du hast vollkmmen Recht.Warum kann ich mein Auto versichern da wo ich es will und die Leute auf meiner Privater Baustelle und privatem Grundstück nur zwangs versichern bei BG?Oder kommt es demnächst auch fürs Auto eine Zwangsversicherung?
     
  8. #188 Wackelsteife, 03.05.2008
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    Ist doch `ne Haftpflicht oder :lock

    Keine schlechte Idee, dass mit der Privatisierung. Ich bin mir sicher, dass ein Unternehmen, welches in erster Linie bestrebt ist, Gewinn zu erzielen, die gleichen Leistungen im gleichen Umfang wesentlich günstiger erbringen kann.

    Natürlich einschließlich der Fälle, in denen noch Renten oder sonstige Leistungen erbracht werden und somit auf die Ausgaben drücken - natürlich auch in Branchen, in denen es schon lange kein entsprechendes Beitragsaufkommen mehr gibt (z.B. Bergbau).
     
  9. Lukas

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    Du neigst zur Untertreibung.
    Wenn Du wüsstest, wie recht Du hast.

    So! Na klar, Du könntest Dir vorstellen und ich sollte wissen. !?!? Merkste was?
    Es ging übrigens um einen Vierteljahresbeitrag.
    Ja, die Informationen kamen mit dem Beitragsbescheid. 1994 wars noch nicht ganz so toll mit dem Internet.
    Damals hatte ich die Handwerkerfiebel.

    Und das weiß der Verein und zockt ab!:motz
    Ich weiß nicht, ob Du Dir vorstellen kannst, wie viele Nattern an der Brust des Selbstständigen saugen, noch bevor er die ersten Kröten verdient hat.

    Ich hab grad mal nachgesehen. Du bist ja erst ein paar Tage hier. Mich würde mal brennendst interessieren, was Dich antreibt.

    Erstens ist es wohl unstrittig, daß nicht alle Gesetze dieses Landes gut sind und zweitens geht es um die harte Diskrepanz zwischen dem Betragseinsammelanspruch der BG und dem Winden um Leistungsfreiheit.
    Da ist ne riesen Uneindeutigkeit, welche die BG nach Belieben auslegt.

    Da kann ich Dir uneingeschränkt recht geben.

    Gruß Lukas
     
  10. Lukas

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    Z.B: Seifenkisten mit Raketenantrieb.

    Das Problem liegt in der Pflichtversicherung bei der BG.
    Theoretisch sollte es sich da um einen gemeinnützigen Verein handeln. So versteht sich das aber nicht, sondern als Geldeinsammel- und Leistungsverweigerungshaufen.
    Es bleibt ein Unding, daß die BGs sich die Satzungen selber basteln dürfen. Das ist ja, als dürften sich Politiker die Diäten selbst bestimmen.

    Die Pflichtversicherung der Arbeitnehmer sehe ich in einem anderen Licht und auch ein.

    Gruß Lukas
     
  11. #191 Wackelsteife, 04.05.2008
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    Ich duck mich ja schon weg - Selbstverwaltung bedeutet aber, dass Vertreter der Arbeitgeber (z.B. der Tischlermeister) und der Arbeitnehmer (z.B. der Tischlerlehrling) Beschlüsse fassen; also keine Sachbearbeiter der BG :o

    Wie schon gesagt, finde ich auch nicht alle Gesetze und Regelungen toll - die Versicherung der Bauhelfer z.B. Da nimmt der Gesetzgeber über eine Vorschrift die Helfer unter Versicherungschutz unter schließt gleichzeitig wieder welche aus(Stichwort "Gefälligkeitsleistung").

    Das hat übrigens nichts mit meinem Beruf zu tun; ist `ne ganz private Meinung. :wow
     
  12. #192 RedTiger2407, 06.05.2008
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    Hallo,

    was mich jetzt noch interessiert:

    Kennt jemand die Richtwerttabelle der BG Bau, in der steht wieviel Stunden angesetzt werden können.
     
  13. Lukas

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    Und wieder hat mich die Realität ( oder besser die Unverschämtheit ) überholt.
    Ende letzten Jahres 9% und jetzt nochmal 6%.:respekt

    Ich werd mir wohl auch nen entdeutschten Kotztach nehmen.

    GÖBEL!l
     
  14. #194 Rudolf 1966, 07.05.2008
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    Hallo Wackelsteife

    Die Frage ob erst das Ei oder das Huhn da war ist geklärt.

    Das Huhn entwickelte sich aus einem Dino Ei.
    Jetzt könntest Fragen was war zuerst da der Dino oder das Ei.
    Aber das ist ne andere Frage.
    Ansonsten sehe ich die BG ähnlich wie Lukas.
    Was einst Sinnvoll war , degradiert sich immer mehr zu einem Verein der die Einnahmen dazu braucht um sich selber zu finanzieren.
    Kann man nicht alle BG`s zufammen schließen, würde eine Menge Gehälter einsparen.
    Und Bürogebäude und Büroausstattung.
    Glaube hier wären dringende Reformen angebracht.
    Frag mal einen der an Asbestose erkrankt ist was das wird mit der BG.
    Zu seinem Recht kommt er erst wenn er Tod ist .
    Das schönt die Statistiken.
    Meine BG hat mir Wörtlich mitgeteilt , wenn ich mal geraucht habe habe ich keine Change das anerkannt zu bekommen.
    Selbst wenn ich nachweisen kann das ich damit belastet wurde.
    Erst bei einer Obduktion könnte man dann mal die Fasern zählen.

    Aber wer macht das schon. Und darauf wird spekuliert, das die Leute nicht klagen über Jahre. Das nennen die Aussitzen(Glaube H. K. hat das Populär gemacht)

    mit Gruß Rudolf
     
  15. #195 Wackelsteife, 07.05.2008
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    Ich kann Deine Meinung verstehen aber nicht teilen.

    Die Personalkosten der BG`en liegen im Schnitt bei ca. 5 - 7 Prozent der Gesamtumlage. Ich denke, dass ist beim Kostenfaktor also zu vernachlässigen.

    Ob eine große BG das besser machen könnte? Mal abgesehen davon, dass eine derartig große Verwaltungseinheit nicht umbedingt effektiver sein wird.

    Bei all der Kritik halte ich den Grundgedanken, der der gesetzlichen Unfallversicherung zu Grunde liegt, für sinnvoll und nicht verhandelbar. Gedankenspiele in Richtung Privatisierung sind sicherlich öffentlichkeitswirksam, können aber keine Alternative sein, wenn ich an die Versicherten denkt.

    Die Ausgestaltung im Einzelnen kann natürlich verbessert werden. Wem fallen da nicht Beispiele auch im Zusammenhang mit anderen Behörden ein? Unbestritten ist auch, dass im Einzelfall eine Entscheidung nicht nachvollziebar erscheint.

    Ich habe lange genug in der Unfallabteilung einer BG gearbeitet und habe dabei nicht auf "Allianzsachbearbeiter" gemacht - im Gegenteil! Hört sich vielleicht pathetisch an, aber ich war immer froh, wenn man Schwerstverletzten schnell und erfolgreich helfen konnte.

    Leider wird diese Seite der BG`en in der Öffentlichkeit zu unzureichend wahrgenommen. Woran die komplizierte Rechtslage und Rechtssprechung und einseitige Berichterstattung in den Medien sicher nicht unschuldig sind...

    Gruß

    Wackelsteife
     
  16. bemi

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    Über den Bericht meines Vorredners kann ich nur lachen.
    BG = Wegelagerer
    Ich Arbeite seit Jahren am Bau und habe auch in Werken als Schichtarbeiter gearbeitet,ich habe von keinem Fall gehört wo die BG geholfen hat Leider.
    Die Verwalten sich zu Tode, da müßte mal ausgemistet werden.
    Dies spiegelt meine Meinung wieder.
    bemi
     
  17. Onkyo

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    Hallo,
    kleine Info für alle:

    Habe am Montag Post von der BG Bau erhalten dass ein Prüfer am 27.05.08 vorbeikommt.
    Das Schreiben ist verfasst als wäre es vom Finanzamt oder von der Kripo. Ich solle ALLE Unterlagen bereit halten zwecks Durchsuchung.

    Jedenfalls habe ich bei der Hauptstelle angerufen und Bescheid gegen dass ich niemanden reinlassen werde und es für eine Prüfung dieser Art keine Rechtsgrundlage gibt. Der nette Herr am Telefon wollte den Termin verschieben. Ich habe noch mals klipp und klar gesagt dass ich das nicht zulassen werde. Am Ende des Telefonates hat er noch gesagt: "Wir können Sie ja nicht zwingen"

    Also: niemanden reinlassen. Die suchen nur Argumente Geld einzutreiben. ... davon hat der private Bauherr wärend der Bauzeit eh immer zu wenig.
     
  18. #198 RedTiger2407, 24.05.2008
    RedTiger2407

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    Auskunftspflicht besteht auf jeden Fall, ansonsten kann eine Schätzung vorgenommen werden.

    Aber ins Haus darf ich rechtlich nicht rein.
     
  19. #199 Dingo 208, 24.05.2008
    Dingo 208

    Dingo 208 Gast

    Auskunftspflicht

    Ich weiß nur Eins ,dass egal ist ob man die reinlässt oder nicht wenn mit dem Geld nicht stimmt (zu wenig zu zahlen ) dann schätzen die A ......
    Was auch komisch ist die Bauzeit spielt für die keine Rolle.Wenn ich 10 Jahre bauen werde bis alles fertig wird,dann schätzen sie trotzdem nach den Tabellen der Bauindustrie.Dann geben die noch 100% Aufschlag auf die geschätzte Stunden weil die WISSEN (weiss ich nicht von wem) dass man nicht so handwerklich begabt ist wie die Leute von einem Unternehmen.
    Bei mir waren die zu Hause und das war ein großer Fehler von mir.Die hälfte im Bericht von dem Prüfer war gelogen,Jetzt warte ich auf den Gerichtsvollzieher
    (ich bin sehr Reich,ich habe 3 alte Fernseher und 2 alten Reseiver acha noch einen Transit Bj.1991) können ruhig alles mitnehmen.Und dann bin ich gespannt auf das Sozialgericht.Die Reihnfolge kenne ich schon genau von anderen.
    Also nie reinlassen,die Unterlagen kann man auch auf einer Wiese vorzeigen.
    Ich wusste vorher nicht dass wenn man hier zu Lande baut dann am Ende füllt man sich wie ein Kriminelle obwohl man alles brav gemacht hat nur eben Alleine mit Frau und zu wenigen Helfern, aber wenn man keinen hat was soll man machen.Ich habe noch jede Menge zu tun ,demnächst frage ich nach bei BG vielleicht schicken die mir welche?
     
  20. #200 rednas61, 09.09.2008
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    Hallo Onkyo,

    wie ist die Prüfung denn ausgegangen?

    Rednas
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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