Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Gerne. Sobald Klaus seinen Bescheid bekommen und hier davon berichtet hat!

  1. Julius

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  2. Onkyo

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    Hallo Klaus

    das mindeste was du zu zahlen hast sind die Kosten für den Aussendienst der BG Bau. Weil der teure Mitarbeiter muss ja irgendwie bezahlt werden. Ohne deinen Bau zu kennen schätze ich die Forderung auf ca. 250 -400 Euro. Jeder der den BG Bau Menschen reinlässt muss zahlen.
     
  3. #223 Wackelsteife, 19.10.2008
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    Eine Argumention, die jeder sozialgerichtlichen Nachprüfbarkeit standhält. :28:
     
  4. Julius

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  5. #225 Wackelsteife, 20.10.2008
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    Julius, es ist ja grundsätzlich nett, dass Du andere beraten willst. Mit Deinem Halbwissen, wobei dieser Begriff Deinem diesbezüglichen Kenntnisstand noch schmeichelt, ist aber keinem geholfen.

    Wenn die Bauherren die zugesandten Unterlagen auch mal lesen würden, wäre hier aufgefallen, dass lediglich Stunden nachzuweisen sind, die anlässlich der Erstellung der Baumaßnahme angefallen sind und somit keine Stunden für den Umzug oder das Aufbauen der Möbel.

    Ungeachtet dessen halte ich Deine Rechtsberatung (nicht auf das Beispiel bezogen) grundsätzlich für problematisch. Lies Dir mal bitte die § 266a StGB i.V.m. §§ 26 und 27 StGB durch. Wenn es z.B. um Pfusch am Bau geht, dürfen hier Firmennamen nicht genannt werden. Bei Straftatbeständen und der Anstiftung bzw. Beihilfe hierzu sieht man das hier wohl etwas lockerer.
     
  6. #226 Ralf Dühlmeyer, 20.10.2008
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    Au mann - nu hören Sie mal auf hier grosses Kino drehen zu wollen.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/266a.html
    Da steht was von Vorenthalten und Veruntreuen. Wo (und hier bitte ich genaue Zitierung!!!) hat hier jemand aufgefordert, Beiträge oder beitragsrelevante Tatsachen der BauBG vorzuenthalten.

    Entweder Sie können diesen Vorwurf belegen oder Sie entschuldigen sich oder Sie sollten mal im StGB mal über üble Nachrede nachlesen.

    Und darüber nachdenken, welches Bild Ihres Arbeitgebers Sie hier in die Öffentlichkeit tragen und ob Ihr Chef über diese Art der Negativ-Werbung begeistert wäre.
    Nein - dies ist keine Drohung, Sie anzuschwärzen, sondern nur ein Denkanstoß.

    MfG
     
  7. #227 Wackelsteife, 20.10.2008
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    Bei der benannten Vorschrift geht es auch um „unrichtige oder unvollständige Angaben […] und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung […] vorenthält“

    Wenn ich hier als Bauherr z.B. dahingehend beraten werde, dass alle Stunden von Verwandten Gefälligkeitsleistungen sind, dürfte dies dazu führen, dass ich solche Stunden zukünftig nicht mehr angebe. Warum auch. Der Leser, der hier Informationen sucht, wird solche Stunden vermutlich gar nicht erst nachweisen; sind ja schließlich alles Gefälligkeitsleistungen.

    Ich will hier niemandem eine Absicht unterstellen. Dachte nur, dass es in einem Forum um sachgerechte Beratung gehen sollte.

    Ich bin jederzeit gerne bereit, eine sachliche Diskussion zu führen. Verallgemeinerungen oder Falschinformationen, mal abgesehen von der teilweise verwendeten Wortwahl, helfen da aber keinem. Im Übrigen vertrete ich hier keinen Arbeitgeber sondern meine Meinung.
     
  8. #228 Ralf Dühlmeyer, 20.10.2008
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    Ah ja. Da war sie wieder, die von mir so geliebte rückgratlose Schreibe.
    Warum dann der Verweis auf die §§ 26 + 27 StGB. DIE bedingen nämlich ABSICHT!!

    Das Bild, dass Sie hier über Ihren Arbeitgeber liefern, wird immer "schöner". Und passt genau ins Beuteschema all derer, die mit dem eh schon ein Problem haben!

    Statt hier blindwütig auf andere Board-Mitglieder einzuprügeln (und dann einen feigen Kneifer zu geben), sollten Sie mal erläutern, wie man/frau als BRAVER Beitrgsabführer denn im Falle eines Falles an die Leistungen der BG heran kommt.
    Denn der 08/15 Bauherr hat kennt die UVV nicht mal ansatzweise und wird so im Regelfall schon alleine durch einen Formverstoß gegen irgendweche UVV seinen Anspruch verlieren - egal, ob der Unfall dadurch WIRKLICH verindert worden wäre.

    Se hätten hier die einmalige Chance, das Negativ-Image Ihres Arbeitgebers zu korigieren.
    Nö - statt dessen versauen Sie es noch mehr.

    MfG
     
  9. #229 Wackelsteife, 20.10.2008
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    Kann eigentlich nicht sein ---> § 7 Abs. 2 SGB VII
     
  10. #230 dquadrat, 20.10.2008
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  11. #231 meisterLars, 22.10.2008
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    Wasn Schwachsinn. Ich hatte den auch zu Besuch. Als er kam, war ich gerade im Garten beim Baggern. Im Haus hab ich ihm dann gedudig alles gezeigt. Nachdem er die zukünftigen Kinderzimmer gesehen hatte, bei denen die GKP an Decke und Dachschräge schlecht gespachtelt und nicht geschliffen waren, hat er mir alle im Vorfeld gemachten Angaben ohne weiteres abgenommen.
    Letzten Endes haben wir uns noch angeregt bei einer Tasse Kaffee über erlebtes Unterhalten. Eine Rechnung kam nicht mehr.
     
  12. Julius

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    Na, aber das kanns wohl auch nicht sein, oder?

    Wenn nur schlechte Ausführung vor unberechtigten Forderungen der BG Bau schützt...
     
  13. #233 Homeworker, 28.01.2009
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    Tja, heute kam auch eine Selbsteinladung der BG BAu ins Haus. Auch hier alles durch Rechnungen von Firmen belegbar und den Rest in EIGENLEISTUNG in meiner Freizeit seit etwa 12 Monaten.
    Was soll ich tun??
     
  14. Julius

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    Das, was oben schon geraten wurde:

    Zurückschreiben:
    1) Termin absagen
    2) mitteilen, daß Ortstermine generell nicht gewünscht/akzeptiert werden
    3) Vorlage der Rechnungen (so nicht schon erfolgt) auf neutralem Boden anbieten
    4) nach konkretem Grund für die Prüfung fragen

    Ich unterstelle hierbei, daß das Bauvorhaben abgeschlossen und das Haus schon bewohnt ist. Außerdem, daß rechtzeitig und wahrheitsgemäß die der Bau-BG zustehenden Angaben gemacht wurden.
     
  15. #235 Scaremaster, 28.01.2009
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  16. #236 Homeworker, 28.01.2009
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    Ja das Haus ist und war auch während der Bauphase bewohnt. Es handelt sich hier um einen Anbau mit Erneuerung des Dachstuhls auf den vorhandenen und dem Neubau.
    Es ist schon vieles fertig aber es sind auch noch eine Menge Restarbeiten zu erledigen, die nach und nach erledigt werden.
    Die Schreiben an die BG sind immer mit allen mitwirkenden Firmen pünktlich rausgegangen. Dies war der Maurer, Zimmermann und Dachdecker. Alle anderen Gewerke sind von mir in Eigenleistung ohne fremde Hilfe gefertigt worden. Rechnungen habe ich allerdings nie beigefügt, nach denen ist auch nie gefragt worden.
     
  17. R.B.

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    Da wird sich der BGler wohl fragen, wer hat den Hauanschluß/Zähler für Elektro beantragt? Wer hat TW oder die Heizung gemacht?
    Und dann dürfte auch der Zeitrahmen eine Rolle spielen, denn es ist wenig glaubhaft, wenn beispielsweise eine One-Man Show in ein paar Monaten ein komplettes Haus hochzieht, und dann vielleicht auch noch einem Hauptberuf nachgeht.

    Gruß
    Ralf
     
  18. #238 Homeworker, 28.01.2009
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    Hallo Ralf
    HA war ja vorhanden, ist zwar geändert worden weil heute Erdkabel früher Freileitung. Das war der ortsansäßige Elektriker(wie auch alle anderen Firmen) Was ist TW? Heizung ist auch von mir gemacht worden, da an die bereits vorhandene Steigleitung nur verlängert werden musste. Mein Hauptberuf gibt mir rund 20 freie Tage im Monat, an denen ich werkeln kann.
    Läßt sich auch nachweisen. (Dienstplan bzw. Nachbarn Zeugen)
    In wie weit wird da recherchiert?
    Gruß
    alex
     
  19. R.B.

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    Das darfst Du mich nicht fragen. Ich wollte nur zeigen, wie der BGler vielleicht denkt.

    Ach ja, TW = Trinkwasser

    Gruß
    Ralf
     
  20. #240 Homeworker, 28.01.2009
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    Na dann, TW ist auch nicht verlegt worden, da ja alles schon im Altbau vorhanden war. Lass mich mal überraschen. Vielleicht ist es ja gar nicht so dramatisch wie es hier viel erlebt haben.
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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