Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; vieleicht haste Glück und die melden sich nicht mehr, ansonsten anbieten Rechnungen auf Verlangen zu zusenden.

  1. #281 Scaremaster, 02.11.2009
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    vieleicht haste Glück und die melden sich nicht mehr,
    ansonsten anbieten Rechnungen auf Verlangen zu zusenden.
     
  2. hallo

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    hab ich ihm gleich am telefon angeboten, dass wenn er nur die rechnungen prüfen will, ich ihm die ja zuschicken kann. wollte er aber nicht. werd aber heute abend nochmal was schriftlich aufsetzen und direkt an die bg schicken.
    was mir aber noch eingefallen ist, wie lange muss ich die rechnungen von firmen aufbewahren? steuererlärung oder so hab ich nie gemacht, nur eigenheimzulage beantragt und in den bescheiden steht nix von aufbewahrungspflicht. bin ich verpflichtet einen rechnung länger als 2 jahre als privatperson aufzubewahren?
     
  3. #283 Der Bauberater, 02.11.2009
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    JA, zehn Jahre!
     
  4. hallo

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    ich denk für unternehmen gilt die 10-jahre-regel??!
    hast du irgendwie nen gstz wo die 10 jahre genannt werden?
     
  5. #285 Der Bauberater, 02.11.2009
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    dimmt,
    war auf die Schnelle! :sleeping
    Pläne und wichtige Unterlagen über einen Verkauf müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
    Bei Rechnungen (auch Handwerkerrechnungen) reichen scheinbar die 2 Jahre aus.
    Liber noch mal RA oder Steuerbastel fragen!
     
  6. #286 Scaremaster, 02.11.2009
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    Siehste!!

    Warum will er wohl vorbei kommen :-)

    Geh nicht zum Anwalt, lohnt sich nicht, Du bezahlst mehr als die ganze Sache
    Wert ist. "ca. 125€ pro Beratungsgespräch"

    Du musst ein dickes Fell haben und abwarten!!
    Auf das nächste Schreiben zwecks Terminabsprache antworten, dass Du zu keinem persönlichen Gespräch bereit bist, aber gerne die Unterlagen zur Verfügung stellst.
    Damit bist Du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und die können Dir
    nicht irgendwelche Bussgelder aufdrücken "bis 5000€"
     
  7. hallo

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    so, schreiben ist fertig und werd das ding heute vorab faxen und dann per einschreiben hinterher. hab gleich auch nochmal auf diese extrem kurzfristige terminvorgabe hingewiesen und das das so nicht geht! na hoffentlich hat sich der scheiß erledigt.
     
  8. #288 Scaremaster, 03.11.2009
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    wenn nicht bitten wir um Auskunft:28:
     
  9. #289 Bauladie29, 08.11.2009
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    Habe auch mal ne Frage!
    Macht es Sinn seine Helferstunden nochmal zu korigieren oder eher nicht? Was kann alles auf mich zu kommen. Haben für 7 Monate á 5 Personen 860 Helferstunden angegeben. Sollen jetzt über 1500,- € zahlen. Machen sehr viel selbst, da mein Mann Handwerker ist von Beruf. Hoffe ihr könnt mir helfen
     
  10. #290 Scaremaster, 09.11.2009
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    Zahlen!!, P.p.
     
  11. #291 Pascal82, 09.11.2009
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    hallo bauladie,

    was willst du korregieren??
    hast du bei den stunden geschummelt???

    es sind die tatsächlichen helferstunden anzugeben und am ende eben auch zu bezahlen.....
     
  12. #292 Bauladie29, 09.11.2009
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    Nein haben nicht geschummelt. haben uns nur beim zusammenrechnen verrechnet.
     
  13. #293 S.Oertel, 09.11.2009
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    Na dann schreib

    einfach der BG Bau, daß Du Dich verrechnet hast und gerne mehr bezahlen möchtest.
    Glaube nicht, dass die was dagegen haben...
     
  14. Julius

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    Solltest Du Dich zu Deinen Ungunsten verrechnet haben, schreibst Du denen das und legst zum Nachweis das Bautagebuch vor (welches Du sicherlich korrekterweise geführt hast).

    Ansonsten: Lilis Märchenstunde ist immer Donnerstags... :winken
     
  15. #295 Bauladie29, 10.11.2009
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    Vielen Dank für die tollen Antworten. Dachte man bekommt hilfe und net nur dumme Antworten. Finde ich schon ein wenig arg. Aber egal.
     
  16. #296 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2009
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    Was soll der Zickenterror?

    Bei Dingen, die Geld kosten, rechnet mensch halt mehr als einmal. Um wieviel denn verrechnet? 10 Std? 20?
    Willst Du wirklich wg der 20, 30 Euronen Papierkrieg mit der BG anfangen?
     
  17. #297 Scaremaster, 10.11.2009
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    Was für dumme Antworten, die Antworten sind nicht dumm sondern ironisch.

    Wenn Du 850Std. angegeben hast, dann wusstest Du doch
    auch den Beitrag den Du zahlen musst und hast ihn mit in die Baukosten
    einkalkuliert. oder etwa nicht:D
     
  18. hallo

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    so, heute wieder post von der bg bekommen. gestern war ja der termin angestzt und hatte ihn telefonisch und schriftlich abgesagt. heute war dann eine "einleitung eines bußgeldverfahrenes" im briefkaten. ansgeblich würde ich mich weigern die nachweise zu liefern und soll stellung nehmen. hatte jemand schonmal so ein schreiben?
    wollte morgen die sachbearbeiterin anrufen und erstmal nachfragen, ob die terminabsage nicht angekommen ist?! oder wäre das doof? oder einfach zurück schreiben das man bereits alle angaben gemachte hatte und aus?
     
  19. Julius

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    Widersprich dem und teile freundlich mit, daß Du Ihnen ja bereits erklärt habest, gerne die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, was aber seitens Ihres Mitarbeiters abgelehnt wurde...
    Aber Deine Bereitschaft bestehe natürlich weiterhin. Man möge Dir mitteilen, welche Unterlagen benötigt werden.

    Frage sie, ob ihnen Zusendung von Kopien lieber ist oder die Vereinbarung eines Einsichtnahmetermins auf neutralem Boden (z.B. im Büro Deines Steuerberaters oder Rechtsanwalts oder ggf. im Betrieb).
     
  20. Rene'

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    Hallo!

    Steht das so wörtwörtlich in dem Brief?

    Wenn ja wäre das eine Dreistigkeit hoch drei und fast schon als Amtsanmaßung zu sehen. Ein Bußgeldverfahren kann und darf nur eine Verwaltungsbehörde einleiten. Ein Bußgeldverfahren dient der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. Die BauBG ist keine Verwaltungsbehörde und es liegt auch keine Ordungswidrigkeit im Sinne des OWiG vor.

    Eigendlich müsste man denen für diesen Wortlaut mal so richtig einen reinwürgen. Siehe §132 StGB.


    Alles andere (was weiter zu geschehen hat) dazu hat Julius schon richtig formuliert.

    Gruß,
    Rene'
     
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