Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; @hallo mach es so wie Julius beschrieben hat. Ja wir haben auch dieses Schreiben bekommen und waren beim Anwalt, welcher uns mitteilte...

  1. #301 Scaremaster, 11.11.2009
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    @hallo

    mach es so wie Julius beschrieben hat.

    Ja wir haben auch dieses Schreiben bekommen und waren beim Anwalt,
    welcher uns mitteilte kooperativ zu bleiben, weil die BG sofort Vollstrecken lassen kann. Das würde dann vor Gericht landen wo Du warscheinlich recht
    bekommen würdest! Hast Du Lust dazu?

    Also anrufen, Mitwirkungsbereitschaft erklären und geforderte Unterlagen in
    Kopie zusenden. (kein persönlicher Termin)

    Am Ende mussten wir den Mindestbetrag an die BG zahlen.
     
  2. spooner

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    Hallo,
    habe auch eine Beitragsschätzung bekommen, nachdem ich alle Vor Ort Termine abgesagt habe. Hatte im Eigenbaunachweis nur 40 Helferstunden angegeben.

    Ich hatte einen Kontakt zum Anwalt der mir riet, der BG Bau Einsicht in meine Unterlagen zu geben.

    Hat die BG Bau nun das Recht laut §166SGB Einsicht zu nehmen oder nicht??
     
  3. Julius

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    Ja.
    Weise die von Firmen ausgeführten Arbeiten durch Rechnungsvorlage nach.
    Deine persönlichen durch Bautagebuch.
     
  4. #304 gandalf_x, 15.11.2009
    gandalf_x

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    Wie hoch lautet deren Forderung?

    mal interessenhalber.


    40 Helferstunden müssten doch so um die 100 eurenen sein, oder?

    wie viele stunden wurden geschätzt und angesetzt?
    wie lange war eure bauphase?

    gruß
    gandalfja
     
  5. #305 driver55, 15.11.2009
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    100 €

    Wie kommst Du auf 40 €?
    Ich komme auf ~73 € u. da der Mindestbeitrag 100 € sind...
     
  6. Lukas

    Lukas

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    Häää?
     
  7. #307 driver55, 15.11.2009
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    dito:D
     
  8. lulu66

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    Die 40€ verstehe ich auch nicht. 40 Stunden zu 100 Euro wären 2,5 Euro die Stunde ;)

    Mal Klartext: Was kostet eine Stunde Helferleistung an "Beitrag"?
     
  9. Lukas

    Lukas

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    Nix dito. Wie kommste auf 40€?
     
  10. #310 driver55, 15.11.2009
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    Nix 40€

    Auszug aus Merkblatt für den Bauherren:
    10.4 Beiträge für Hilfskräfte
    Die Beitragsberechnung können Sie anhand des folgenden Beispiels für den Bauzeitraum 2009 nachvollziehen:
    Geleistete Helferstunden: 100
    Fiktives Arbeitsentgelt (je Std.): 10,08 EUR (West)
    8,54 EUR (Ost)
    Beitragssatz: 18,2806 %
    100 x 10,08 x 18,2806% = 184,27 EUR Beitrag (West)
    100 x 8,54 x 18,2806% = 156,12 EUR Beitrag (Ost)
    Der Mindestbeitrag beträgt 100,00 EUR.

    Und jetzt noch über den "Dreisprung" den Beitrag für 40 h ausrechnen...oder gleich den 100 h Beitrag : 2,5. :biggthumpup:
     
  11. #311 gandalf_x, 15.11.2009
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    oh, oh...

    was hab ich denn da angestellt :winken

    eigentlich wollte ich nur den betrag wissen auf den spooner geschätzt wurde.

    ich nenne keine zahlen mehr !!

    gruß
     
  12. spooner

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    Ich wurde geschätzt auf 3300 Euro. Ohne das die da waren, oder irgendwelche Unterlagen gesehen haben.
     
  13. #313 gandalf_x, 15.11.2009
    gandalf_x

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    nicht schlecht..


    wie lange war denn eure bauzeit, welche gewerke wurden vergeben??

    gruß
     
  14. spooner

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    wir haben 7 monate gebaut. Dachdämmung, Fliesen und Außenputz ist in Eigenleistung passiert. Habe aber auch bei fast allen anderen Gewerken mitgeholfen.
     
  15. spooner

    spooner

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    Bautagebuch habe ich keins. ( da hatte ich nun wirklich keine Zeit für)
    Ich habe aber eine Liste erstellt mit den freien Tage die ich in den letzten 4 Monaten Bauzeit hatte. Ich hatte 50 Tage Urlaub bzw. Überstundenabbau in dieser Zeit.

    Tapezieren, Bodenbeläge sind von uns auch selbst gemacht worden.
     
  16. hallo

    hallo

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    halli hallo.
    hatte nun letzte woche bei der bg-bau wegen dem Bußgeldverfahren anrufen und da meinte die "nette" dame, dass das verfahren eingeleitet wird, da bei mir die verjährungsfrist einsetzt nächstes jahr und ich keinen zeit für einen neuen termin hätte. werd jetzt einen einspruch formulieren und nochmal den kompletten sachverhalt schildern. muss ich jetzt schon die rechnungen der firmen in kopie beilegen? wollte erstmal nur die stellungnahme fertig amchen und darauf verweisen, dass ich schon im jahre 2006 alle angaben gemacht hatte.
     
  17. hallo

    hallo

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    @ scaremaster

    wieviel musstest du denn nun bezahlen? wonach richtet sich der mindestbeitrag?
     
  18. #318 driver55, 16.11.2009
    driver55

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    3300 €

    3300 € Beitrag!!!
    Dann wird von rund 1790 Helferstunden ausgegangen. Einfach so?
    (1790 h x 10,08 x 18,2806% ~3300 EUR Beitrag).
    Oder ist mit 3300 € nur das fiktive Arbeitsentgeld gemeint?

    Hast Du wenigstens die Nachweise rechtzeitig und vollständig - so weit möglich - ausgefüllt?
     
  19. spooner

    spooner

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    Also die Eigenbaunachweise habe ich ausgefüllt.

    Danach haben die Einfach geschätzt.(Das mit deiner Aufstellung stimmt)

    Da die ja nun wohl doch das Recht haben die Rechnungen zu sehen,
    werde ich wohl Kopien machen und dann mal sehen was dabei raus kommt.

    Ins Haus kommen die jedenfalls nicht.
     
  20. Julius

    Julius

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    Wieso "nun doch"?
    Daß die Bau-BG das Recht auf Einsichtnahme in die Rechnungen der vergebenen Gewerke hat, war doch immer unstrittig!

    Es geht nur darum, daß sie versuchen, sich NACH ABSCHLUSS der Baumaßnahme ein Recht auf Betreten/Besichtigen des Objekts einbilden. Und DIESES haben sie eben NICHT. Man kann den Prüfer natürlich trotzdem hereinlassen. Und womöglich noch nett mit ihm plaudern.
    Aber erfahrungsgemäß gehen derartige Freundlichkeiten meist nach hinten los (dabei gewonnene Erkenntnisse werden gegen den Bauherrn verwendet).

    Du solltest gegen die höhere Schätzung Widerspruch einlegen und eine Begründung für die von Deiner Meldung abweichende Veranlagung fordern!
     
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