Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Schon klar. Aber wenn Dir die BG in den Nacken steigen will, dann "könnte" es doch Sinn machen, das man die Rechnungen wieder zusammenbekommt....

  1. #341 BauherrHilflos, 26.11.2009
    BauherrHilflos

    BauherrHilflos

    Dabei seit:
    15.06.2007
    Beiträge:
    971
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Euskirchen
    Schon klar.
    Aber wenn Dir die BG in den Nacken steigen will, dann "könnte" es doch Sinn machen, das man die Rechnungen wieder zusammenbekommt.
    Also dafür würde ich gerne ein paar Anrufe machen; als der BG später "ne Schätzung" in den Hals zu werfen.
     
  2. Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Du schon, aber Du kannst Dir eine Rechnungskopie vom Unternehmer schicken lassen (muss er aber nicht umsonst machen) bzw. versuchen die BG dahin zu schicken.
     
  3. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Genau!

    Allerdings - wenn Du Helfer beschäftigt hattest, wirst Du in bestimmten Punkten wie ein Unternehmer behandelt. Das ist schon richtig.

    Stelle doch fürs Erste eine Liste auf, welche Firmen am Bau beteiligt waren (mit Angabe des betreffenden Gewerks)!
    Evtl. genügt der BG Bau bereits diese Liste. Details kann sie dann ja dort feststellen.
    Wenn nicht, kann man von den Unternehmen Rechnungskopien anfordern (kostet aber i.d.R. was - dürfte immer noch deutlich billiger sein als ne Schätzung).
    Wenn die staubigen Brüder es darauf anlegen, sollte man überlegen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Einsichtnahmetermin in Deine Unterlagen dann in dessen Kanzlei.

    Auf Betreten des Hauses haben sie KEINEN Anspruch.
    Da gibts auch keine "Verfügung" (wie hallo meinte) oder so!
    Das ist als Wohnung grundgesetzlich hochgradig geschützt.
     
  4. #344 Scaremaster, 27.11.2009
    Scaremaster

    Scaremaster

    Dabei seit:
    13.11.2008
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    NRW
    ZUr Zeit des Baus warst Du UNternehmer im Sinne der BG, und darauf berufen die sich jetzt kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist!!

    Aber erhlich gesagt hört sich das schon nicht mehr glaubwürdig an, dass Du
    keine Rechnungen vom Bau mehr hast?!
    Sowas verwahrt man doch aus eigenem Interesse und aus Gründen der
    Gewährleistung (Rohbau,Dachstuhl,Estrich usw usw auf) die meisten haben
    doch Gewährleistung nach BGB (5Jahre)

    Irgend etwas stimmt da nicht:confused:

    @Julius
    auch wenn Du keine Helfer hattest wirst Du als Unternehmer behandelt!
    Anwalt einschalten wird teuer!! Beratungsgespräch 120€ (meistens nicht von Rechtschutzversicherung abgedeckt)
     
  5. #345 BauherrHilflos, 27.11.2009
    BauherrHilflos

    BauherrHilflos

    Dabei seit:
    15.06.2007
    Beiträge:
    971
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Euskirchen
    Genau das verstehe ich eben auch nicht. Dito :confused:
     
  6. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    :28: Scheint die BG doch mal nen Treffer gelandet zu haben !
     
  7. Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Hallo

    wir haben auch grad das Formular der BG bekommen.

    Beim Ausfüllen hab ich noch ein bißchen Probleme (hab dazu auch ein extra Thema eröffnet, hatte dieses nicht gesehen). Ich hab jetzt hier nicht alle Seiten durchgelesen aber würd doch was fragen. Einige schreiben, man sollte keine Helferstunden angeben. Das ist doch nur für den Fall, dass alles über Firmen gemacht wird, oder? Mein Mann macht eigentlich so gut wie alles selbst (mit seinem Vater und Bruder). Was passiert denn, wenn jemandem was passiert der nicht auf diesem Formuar angegeben ist? Ich möchte naürlich so wenig wie möglich für die BG zahlen aber das soll schon alles korrekt ablaufen.
     
  8. Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Was vergessen....

    ... was ist denn, wenn ich da rein schreibe, die Heizung wird von einer Firma gemacht und dann machen wir das doch selbst? Der Cousin meines Mannes ist Heizungsbauer, weiß aber noch nicht, ob er dann Zeit hat uns zu helfen.
     
  9. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    1. Du gibst die Helferstunden immer für das abgelaufene Quartal an, d.h. jetzt Ende Dezember für den Zeitraum Oktober bis Dezember. Da weisst Du ja, wer wie lange geholfen hat.

    2. Ich würde die Familienangehörigen, also Vater und Bruder angeben.

    3. Selbstverständlich darfst Du nicht schätzen. Irgend wo gab es hier mal einen Link von mir mit Aufteilung Gewerke incl. Richtzeiten. Der könnte hilfreich sein.

    Das Problem, was die meisten hier mit der BG bekommen, resultiert daraus, dass sie in zu kurzer Zeit zu viele Arbeiten in Eigenleistung ohne fremde Hilfe gegenüber der BG darstellen wollen. Also, es wird angegeben, das Haus in 4 oder 6 Monaten mit Hilfe zweier oder drei Firmen, aber sonst allein gebaut zu haben. Das schluckt die BG einfach nicht.

    Ein gesundes Verhältnis von Bauzeit zu Eigenleistung sollte gegeben sein, sonst sollten eben auch entsprechend mehr Helferstunden nachgewiesen werden wenn keine Rechnungen der Firmen vorliegen, um letztlich einer Schätzung der BG zu entgehen.
    (Daher der Hinweis bei 3.)
     
  10. Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Ok, danke

    Wir haben ein älteres Haus gekauft und bauen nur an. Also es werden nur eine Bodenplatte gegossen (macht mein Mann mit meinem Vater), es wird gemauert (mein Mann, Vater und Schwiegervater), Zwischendecke wird geliefert und dann auch von der Firma gesetzt, dann wieder selbst gemauert und fertig. Das Dach macht mein Mann auch selbst weil wir einfach nur das vorhandene Dach verlängern. Fenster werden durch eine Firma geliefert und entweder auch eingebaut oder von meinem Mann selbst eingebaut, Wasser und Elektroarbeiten macht mein Mann allein.

    Wie weit geht denn "Bauen"? Wirklich nur der Anbau oder auch die Renovierung innen, also mit Verputzen usw.?
     
  11. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Wenn es nach der BG geht gehören gern auch die Aussenanlagen dazu. Die nehmen jeden Beitrag gerne.
     
  12. Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Das ist echt bekloppt!

    Einerseits möchte man nicht be...., andererseits auch nicht für irgendwelche unnützen Genossenschaften Geld bezahlen die dann, wie ich leider öfter gelesen habe, nicht zahlen wollen wenn es darauf ankommt.

    Also den Bau angeben und fertig! Alles andere ist unser Problem.
     
  13. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
    Bei meinem Bau hat sich die Berufsgenossenschaft sehr nett und kooperativ verhalten. Ich hatte drei Aufforderungen bekommen (da Bögen irgendwo verlegt u. dann gerne vergessen...)
    Nach der dritten Mahnung wurde mir langsam mulmig. Ich habe angerufen und nachgefragt, wie ich den Bogen überhaupt richtig ausfüllen soll, ich hätte keine Ahnung.
    Auskunft: Nach der Fertigstellung des jew. Bauabschnitts. Vorher wüsste ich ja nicht, wer was macht.
    Die Außenanlagen wollten sie am Schluss gar nicht mehr wissen.
     
  14. Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Ok, das ist ja gut. Danke für die Infos. Dann werde ich den Wisch einfach ausfüllen und nur meinen Mann und seinen Vater rein schreiben. Mehr Leute haben bisher noch nichts gemacht. Und mich natürlich :D.

    Ist diese Vorgehensweise nicht auch sehr.... komisch? Wenn z. B. dem Herrn XY was passiert ist und ich erst im Nachhinein sagen muss, dass der überhaupt da war, kann mir ja keiner nachweisen, dass er da war wenn ihm nichts passiert. Könnt ihr meinem Gedankengang folgen? Da könnten ja z. B. 20 verschiedene Leute arbeiten und wenn keinem was passiert können die doch nicht beweisen dass die da waren... außer natürlich ich hab nette Nachbarn... Sofern natürlich die Fertigstellung der einzelnen Dinge nicht zu schnell geht. Oder liege ich da ganz falsch?

    Ach so, wir haben noch gar nichts fertiggestellt. Wir haben bisher nur einen Teil des alten Hauses abgerissen. Wollen die das auch wissen?
     
  15. spooner

    spooner

    Dabei seit:
    12.11.2009
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    NRW
    Die BG Bau wird aber hinterher Bauunterlagen und Rechnungen einsehen wollen. Alles was nicht plausibel ist da werden die meckern und dich mit Beitragsbescheiden nerven.

    Stand bei mir: Nachdem die BG Bau einfach ne Schätzung von ca. 1800 Helferstunden gemacht hat, habe ich ca. 10 November meine Bauunterlagen eingeschickt. Bis jetzt nix weiter gehört- aber da wird auch noch was kommen.
     
  16. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Der BG Bau ist es (was die Beitragserhebung angeht) auch völlig egal, auf wieviele Leute verteilt die Helferstunden anfallen. Also 100 Mann zu je 20 Stunden gibt den selben Zahlbetrag wie 10 Mann zu je 200 Stunden. Und versichert ist im Prinzip jeder auch ohne Anmeldung. Ausnahme: eben jene "Gefälligkeitsleistungen" naher Angehöriger
     
  17. #357 driver55, 05.01.2010
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.411
    Zustimmungen:
    1.537
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    BGBau

    Da würde ich mal nachfragen. Bei mir waren die recht fix.
    Nach dem Ausfüllen des dritten Nachweises, kam schon 10 Tage später ein erneuter "Nachweis" mit dem Hinweis, dass bei diesen Arbeiten normalerweise Fachpersonal erforderlich sei!
    Ich habe dann erläutert was ich genau gemacht habe:
    Malerarbeiten (Rauhfaser; streichen)
    Bodenlegearbeiten (Parkett)
    Sanitär (Waschbecken / WC-Endmontage)
    Schreiberarbeiten (Anfertigung einer Raumspartreppe für die Galerie).

    Der nächste Nachweis kommt bestimmt (Garage und Aussenanlage noch....)

    Wann ist bei diesem Verein eigentlich der Bau fertig!
     
  18. Jessi75

    Jessi75

    Dabei seit:
    29.01.2009
    Beiträge:
    858
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    kfm. Angestellte
    Ort:
    NRW
    Hab eben mit der Tante der BG telefoniert und sie sagte mir, Gefälligkeitsleistungen seinen nur 40 Stunden. Egal ob Vater oder nicht. Bis 40 Stunden könnte jeder beitragsfrei helfen. Das widerspricht sich doch, oder? Ist das tatsächlich so?
     
  19. spooner

    spooner

    Dabei seit:
    12.11.2009
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    NRW
    hierzu ein paar Gerichtsurteile:

    Von der Rechtsprechung wurde beispielsweise ein Zeitaufwand für
    Renovierungsarbeiten durch Schwiegereltern von 35/40 Stunden noch als im
    Rahmen rein familiärer Gefälligkeit liegend beurteilt (Urteil des BSG –
    2 RU 46/91 – vom 29.09.1992). Eine Hilfeleistung bei Bauarbeiten von 74
    Stunden unter Brüdern wurde ebenfalls noch als familiär geprägt gewertet
    (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen – L 17 U 48/98 – vom 24.06.1998).
    Auch ein insgesamt vorgesehener Zeitaufwand von 140 Stunden bei
    Bauarbeiten wurde noch als verwandtschaftliche Gefälligkeitsleistung
    eines Schwiegervater angenommen (Urteil des Bayerischen LSG – L 17 U
    166/04 – vom 05.12.2006). Und selbst bei einer bereits geleisteten
    Tätigkeit von 50 bzw. 95 Arbeitsstunden und beabsichtigten weiteren 200
    bis 300 Stunden für Maurerarbeiten durch den Vater wurde der Rahmen
    einer familiär geprägten Hilfeleistung noch nicht als überschritten
    angesehen (Urteil des Bayerischen LSG – L 2 U 140/06 – vom 14.02.2007)

    Anschreiben auf diese Gerichtsurteile Beziehen, mit Anwalt drohen und hoffen... So würd ich es machen, viel Glück und schreib mal das Ergebnis.
     
  20. spooner

    spooner

    Dabei seit:
    12.11.2009
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    NRW
    So heute war es dann sowaeit. Die BG meldet sich wieder. Dann die Überaschung, es ist lediglich eine Zahlungserinnerung doch die ca 3300 Euro zu zahlen, hinzu kommt noch eine Strafgegühr von 34 Euro.

    Kein Wort dazu das ich im November Einspruch gegen meinen Bescheid eingelegt habe, kein Wort dazu das ich meine Kompletten Bauunterlagen im November eingeschickt habe.

    Was soll man diesem Verein noch schreiben?? Ich bin fassungslos was sich heute Behörde nennen darf.
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bg bau prüfer kommt

    ,
  2. bg bau betriebsprüfung

    ,
  3. Betriebsprüfung durch BG

    ,
  4. prüfung nach §§ 166 sgb vii 98 sgb x 28p sgb iv,
  5. darf die bg mein grundstück betreten,
  6. bg bau auskunftspflicht des bauherrn,
  7. Meldung Lebensgefährte in der Baubeginnanzeige,
  8. betriebsprüfung bg bau,
  9. §§ 166 sgb vii 98 sgb x 28p sgb iv,
  10. wie oft kommt die BG BUa zu neubauprojekten rau,
  11. bg bau zutritt verwehren,
  12. was darf die berufsgenossenschaft ein privatGrundstück betreten,
  13. Bg Bau wozu kommt Prüfer,
  14. berufsgenossenschaft baustellen betreten,
  15. erfahrungen prüfung bg bau. beweis keine helfer,
  16. Auskunftspflicht BG Bau private Bauherren Prüfung,
  17. bg bau zutritt verweigern privatbaustelle,
  18. bg bau steuerprüfung?,
  19. Betriebsprüfung von BG Bau,
  20. muss bausachverständiger beim bauleiter termin zum betreten der baustelle ausmachen?,
  21. Berufsgenossenschaft auskunftpficht des bauherrn,
  22. btriebs prüfung BG BAu,
  23. betriebsprüfung BG Bau zulässig,
  24. darf bg bau Grundstück betreten,
  25. bg bau auskunftspflicht des bauherrn prüfung nach §§ 166 SGB VII 98 SGB X 28p SGB IV
Die Seite wird geladen...

Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! - Ähnliche Themen

  1. Absicherung BG Gutachter Dach Sachverständiger Berufsgenossenschaft gesichert

    Absicherung BG Gutachter Dach Sachverständiger Berufsgenossenschaft gesichert: Hallo Forumsgemeinschaft, Wie muss ein Sachverständiger bei der Begutachtung eines Daches gesichert sein? Der (gerichtliche) Sachverständige hat...
  2. Bau Berufsgenossenschaft

    Bau Berufsgenossenschaft: Hallo, zum Thema Bau Berufsgenossenschaft wurde schon viel geschrieben. Ich habe aber noch nicht begriffen, wann ich dort Angaben machen...
  3. Helfer bei Berufsgenossenschaft anmelden

    Helfer bei Berufsgenossenschaft anmelden: Hallo, ich werde bald einen Anbau an meinem Haus hochziehen. Nun ist es ja so, dass alle Helfer bei der BG angemeldet sein müssen, damit diese...
  4. Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt auch bei mir!

    Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt auch bei mir!: Hallo, nun ist es auch bei mir soweit, nach der Fertigstellung meines Einfamilienhauses habe ich ein Schreiben der Berufsgenossenschaft bekommen...
  5. Hilfe Betriebsprüfer Bauberufsgenossenschaft Kommt

    Hilfe Betriebsprüfer Bauberufsgenossenschaft Kommt: :boxing :boxing :mauer :mauer Hallo zusammen, hab gestern Post von der BGBAU bekommen. Es hat sich dieser komische Betriebsprüfer...