Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Dann liegt es höchstens in der Glaubhaftmachung. Denn die Bauherren selbst sind beitragsfrei (allerdings eben auch nicht versichert). Für...

  1. Julius

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    Dann liegt es höchstens in der Glaubhaftmachung.
    Denn die Bauherren selbst sind beitragsfrei (allerdings eben auch nicht versichert).

    Für andere Bauhelfer (vom Schwarzarbeiter bis zur Verwandten und Bekannten) greift hingegen die gesetzliche Unfallversicherung. Zuständig - für Leistung bei Unfall wie eben für die Beitragserhebung - ist die Bau-BG. Das hat der Gesetzgeber nunmal so festgelegt (ob das nicht auch anders geregelt hätte werden können, ist eine andere Frage).

    Die Rechtsgrundlagen haben wir hier schon lang und breit durchgekaut.
    Und Handlungstipps gegeben.

    Die SuFu hilft!
     
  2. #442 Christ 32, 27.04.2011
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    war bei mir genauso, ich hab angeben das alles über Firmen läuft und das ich einen GÜ habe. Wenn sie also genaue Informationen zu den einzelnen Gewerken wünschen müssen sie sich an den GÜ wenden und Punkt.

    Danach hab ich nie wieder was gehört
     
  3. Turtle

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    hallo zusammen, auch auf die Gefahr hin, dass das dieser Punkt schon mal besprochen wurde, würde ich gerne etwas fragen. Ich hatte einen Pürfer im Haus, denen waren meine angegebenen Stunden wohl auch zu wenig. Angegeben habe ich ca. 400 Stunden, der Prüfer hat dann 800 Stunden geschätzt. Jetzt habe ich damals keine Tagebuchgeführt und habe also mein Stunden auch nur geschätzt. Es hat mich zwar überrascht das es gleich doppelt soviele sind, aber nachweisen kann ich meine Angaben eben nicht. Ich bin es auch langsam leid mit der BGbau und würde am liebsten das Geld überweisen damit die mich in ruhe lassen. Meine Befürchtung ist nur, dass die mir dann ein Bussgeld aufdrücken wollen, weil ich ja eigentlich weniger stunden angeben hatte.
    Hat da vielleicht einer Erfahrung mit?
     
  4. #444 Alexandra, 09.08.2011
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    Betriebsprüfer

    Hallo zusammen,

    hier nun mal ein Erfahrungsbereicht meinerseits zur BG Bau.

    Wir hatten vor einigen Wochen einen Betriebsprüfer im Haus.
    Im Vorfeld hatte ich schon etwas bedenken nachdem ich diese ganzen Berichte gelesen hatte.
    Gespräch war sehr sachlich, er hat sich einige, große Rechnungen zeigen lassen sowie unser Bautagebuch, welches ich komplett in Excel erstellt habe.

    Seine Aussage, sehr zufrieden mit den Angaben, alles plausibel und sofort einen Abschlußbericht als Durchschlag erhalten wo er und wir beide unterschrieben haben. Hier war der Endbetrag gleich festgesetzt worden.

    Es waren 450.-€ welche sich mit den geleisteten Helferstunden deckten.
    Fazit Vorgang wurde abgeschlossen obwohl wir noch nicht fertig sind, uns kam da wohl die Fusion zwischen BG Bau Bayern und Sachsen zu gute. Er informierte uns auch, dass in Zukunft keine Meldebögen mehr kommen werden.

    Nachdem wir alles schriftlich von dem Herrn erhalten haben, hoffe ich, dass dies Sache wirklich erledigt ist.
     
  5. Mexican

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    Hallo,

    auch ich hatte den Prüfer zu Besuch. Ich war ziemlich nervös, bei all den Geschichten die man überall im Netz lesen kann. Wie "Alexandra" vor mir schon erwähnt hat, steht die Berufsgenossenschaft aber wohl kurz vor einem EDV-Wechsel, laut Aussage des Prüfers zumindest.
    Das ist mir entgegengekommen. Ich bin zwar noch nicht fertig mit dem Bau, muss aber ebenfalls keine Angaben mehr machen. Sie wollen wohl vor der Systemumstellung noch die angefangenen Baustellen abschließen. Mein Bau ist abgeschlossen!
    Zum Besuch:
    Der Herr war freundlich. Er wollte keine Rechnungen, Bautagebuch, Helfernamen oä sehen.
    Allerdings hat er mich über ALLES Ausgefragt! Welche Firma hat was gemacht, was habe ich selbst gemacht, Ob ich das Bautagebuch immer aktuell geführt habe und warum ich es immer aktuell gehalten habe.
    Welche Arbeiten ich selbst ausgeführt habe, ob ich in der Zeit Urlaub oder Überstunden hatte, wie viele Stunden das waren. (Meine Helferstunden kamen ihm wohl zu wenig vor...)
    Fangfragen wenn man so will…
    Hätte ich da einen Fehler gemacht, wäre die zu zahlende Summe wohl höher ausgefallen. Hab aber alles beantworten können und somit war meine Prüfung nach ca 15 min vorbei.
    Er hat dann für den restlichen Innenausbau und die Aussenanlage noch ca 40 std. geschätzt die noch oben drauf kommen. Für mich ist das i.O. weil wir ziemlich viel selbst machen und ich immer den ein- oder anderen Helfer da habe.
    Der Zettel ist unterschrieben und Abgeschlossen!
     
  6. #446 greentux, 23.09.2011
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    Nun hab ich auch ein Schreiben bekommen. Es soll geprüft werden. Zum Glück steht da gleich sconmal die alte Adresse drin. Und da weiter unten steht, dass man am Termin wegen der vielen vielen vielen Arbeit "kaum" was ändern kann, lass ich das auch gleichmal so. Die alte Wohnung ist ja noch da. Da nehm ich dann die Akten mit und fertig. Brauch der gute Mann nicht 30km weiter fahren... Ich hoffe, er freut sich darüber...
     
  7. #447 ecobauer, 23.09.2011
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    Davon würde ich mal nicht ausgehen. Die Herren von der Bg lassen gerne den........heraushängen
     
  8. #448 greentux, 23.09.2011
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    Tja, aber was ich machen. Sie lassen ja im Schreiben keinen Zweifel daran, das der Termin unumstösslich ist...
     
  9. #449 loennermo, 24.09.2011
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    Wir können da (noch) nicht mitreden...

    Ich würde denen mitteilen, dass ich berufstätig bin und gerne Samstagsnachmittags und Sonntags Zeit für die hätte. Unter der Woche muss ich leider Geld verdienen und am Abend muss ich mich regenerieren. :D
     
  10. #450 Alexandra, 11.10.2011
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    So, der schriftliche Beitragsbescheid ist nun da. Viel Papier aber im Grunde zu zahlen 446,98€ - also wie vereinbart.

    Was mich leicht irritiert hat, wir haben in 3 Briefen, am gleichen Tag, jeweils den Beitragsbescheid für 2010, für 2011 nebst dazugehörigen, falsch ausgefüllten Betrag bei den Überweisungsvordrucken (ein Schelm wer böses dabei denkt), sowie je einen Kontoauszug für 2010 und 2011 erhalten. :mauer

    Allerdings einmal für mich, exakt das selbe auf den Namen meines Mannes ausgestellt und noch einmal auf uns beide ausgestellt ???
    Nachdem aber alle Rechnungsnummer und Vorgangsnummern identisch sind, haben wir genau 1x den ausgerechneten Betrag bezahlt. :irre

    Hoffe das nun endlich alles erledigt ist.
     
  11. #451 greentux, 11.10.2011
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    Ja heute war der Prüfer auch bei mir. Ich hatte ihn dann sogar ins neue Haus geladen. Alles easy, alles schön. Ich hatte gestern noch extra die Baustellenprotokolle vom Architekten durchgesehen und fehlende gedruckt, Ordner hingestellt, noch ein paar Rechnungen eingeheftet. Wollte er alles nicht sehen. Hat nur seine Zettel ausgefüllt und die Frage mit der Gefälligkeit geklärt. Da hatte ich ja vorher angefragt, die Lage geschildert und einen nichtssagenden Brief bekommen. Er hat dann pauschal mal 40% der STunden gestrichen und voila, Summe x blieb übrig.
    Naja, irgendwie sind die schon schräg drauf. Die letzten 10 Minuten hat er mir dann vom neuen EDV Programm erzählt ("Phönix"), was auch die Briefwust verantwortlich ist.
    Wir bekommen wohl 6 Briefe. Bauherr, Baufrau, die eigentliche GbR und das ganze für 2010 und 2011. Super.
    Also ich für meinen Teil kann nur sagen, das das alles sehr fair ablief. Was natürlich im Unfallfalle gewesen wäre, keiner weiss es.
     
  12. Julius

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    Was natürlich Unsinn ist.
    Wenn er Dir nicht paßt, muß er eben verlegt werden!
    Er muß (wenn Bau bereits abgeschlossen) nicht einmal überhaupt stattfinden. Dann kann die Mitwirkungspflicht z.B. auch rein schriftlich erfüllt werden.
     
  13. Alex80

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    Wie sieht es aus, wenn so ein Prüfer mal auf das Grundstück kommt und Fotos vom Hausinneren durch Fenster macht? Darf er das? Hatte schon jemand ähnliche Erfahrungen?

    Unser Grundstück ist frei zugänglich und Fenster sind genug. Nicht dass ich was befürchte, aber ich will einfach nicht dass er da bei uns herumwandert! Unsere Bank z.B: hat per Brief angekündigt, dass da jemand kommt und Fotos für die Bank von Außenansichten Anfertigt.

    Also darf er das oder darf er es nicht?
     
  14. #454 greentux, 12.10.2011
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    Ich glaube, Du hast die Ironie in meinem Beitrag nicht gefunden...
     
  15. #455 greentux, 12.10.2011
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    ich denke, das er während der Bauphase selbstverständlich zugegen sein kann. Fotos vermutlich auch ("Bautreppe ins OG").
     
  16. Alex80

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    Und wenn bereits die Innutzungnahme erfolgt ist?

    Auch dann?

    Ich meine darf er denn das Grundstück dann überhaupt betreten?
     
  17. #457 greentux, 12.10.2011
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    Bau offiziell vom Bauamt abgenommen? Dann vermutlich nicht mehr.
     
  18. Alex80

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    Bei einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird in Hamburg die Bauabnahme seitens des Bauamts nicht durchgeführt. Man gibt einfach einen Zettel ab, dass man in zwei Wochen in dem Haus wohnen möchte. Es interessiert dann keinen mehr ob es überhaupt geht :-)
     
  19. #459 Ralf Dühlmeyer, 12.10.2011
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    Wenn es Dein Grundstück ist, hast DU das Hausrecht dort. Du kannst bis auf die Polizei allen erstmal Hausverbot erteilen. Einige (Schorni z.B.) können sich gerichtlich erfolgreich dagegen wehren, andere - und dazu würde ich die BG bis zum Beweis des Gegenteils zählen - nicht.

    Ich hab vor vielen Jahren schon mal einen Sicherheitskontrolleur der BG vom Grundstück geschickt, als der mir dumm kam, weil ich keinen Helm trug.
    (Ich muss nicht). Als er dann noch was von Vorbildfunktion faselte und irgendwas von Bußged nuschelte, habe ich ihm gezeigt, wo das Grundstück endet und der öffentlich Fußweg beginnt. Der ist dann auch "brav" gegangen.

    Betritt der ohne Euer Wissen und ohne Eure Erlaubnis das Grundstück, ist das im Zweifel Hausfriedensbruch.
    Teil denen mit, dass Ihr denen das Betreten des Grundstücks nur nach Absprache und in Eurem Beisein gestattet und Zuwiderhandlungen eben als Hausfriedensbruch ansehen und verfolgen würdet - dann ist Ruhe!
     
  20. #460 Nutzer des BEFs, 13.10.2011
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    Manchmal hilft ein Blick ins Gesetzbuch:

    StGB § 123 Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen ... widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    --> Hausfriedensbruch nur dann, wenn das Grundstück "befriedet" ist. Das ist der Sinn eines Bauzauns. Damit wird das Betreten der Baustelle illegal und reduziert die Haftung des Bauunternehmers. Ohne Bauzahn oder andere ähnliche Abgrenzung kann jeder auf der Baustelle rumturnen.


    SGB VII § 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen

    (2) Zur Überwachung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe sind die Aufsichtspersonen insbesondere befugt,

    1. zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen,

    ...

    Der Unternehmer hat die Maßnahmen nach Satz 1 Nr. 1 und 3 bis 7 zu dulden. Zur Verhütung dringender Gefahren können die Maßnahmen nach Satz 1 auch in Wohnräumen und zu jeder Tages- und Nachtzeit getroffen werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, auf denen der Unternehmer tätig ist, haben das Betreten der Grundstücke zu gestatten.
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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