Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Frage bezog sich auf den Fall, wenn man bereits in dem Haus wohnt, aber noch keinen Zaun hat bzw. wenn auch keins vorgesehen ist. Um aber zu...

  1. Alex80

    Alex80

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    Die Frage bezog sich auf den Fall, wenn man bereits in dem Haus wohnt, aber noch keinen Zaun hat bzw. wenn auch keins vorgesehen ist. Um aber zu unserem Haus zu kommen muss er erst durch das Grundstück des Nachbarn gehen und dann noch ein Paar Schritte auf unserem Grundstück machen.

    Ganz konkret, Haus in Nutzung, kein Zaun, etwa 35 m. von der öffentlichen Strasse bis zum Haus. Darf er auf das Grundstück? Wenn ja, darf er dann Fotos machen?
     
  2. #462 schwarzmeier, 13.10.2011
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    Jetzt wälzt Ihr diesen doofen Thread bereits das 6. Jahr und findet kein Ende .
    Das muß ja fesselnd sein !:mega_lol:
     
  3. #463 Ralf Dühlmeyer, 13.10.2011
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    Nicht zu dulden, sondern zu gestatten!!!! Gestatten beinhaltet aber das vorherige!!! Fragen!

    Und befriedet ist nicht allein durch einen Zaun gekennzeichnet. Der macht es zwar besonders deutlich, aber ist keine zwingende Voraussetzung. Sobald erkennbar ist, dass es nicht um öffentliche Flächen handelt, sondern um nicht öffentliche kann es sich um befriedeten Raum handeln. Der Nachweis mag schwieriger sein, aber der Zaun ist nicht das KO-Kriterium.
    Eine einheitliche Fläche vor einer Garage, die nicht durch ein Tor abgetrennt, sondern vom Zaun zum Rest des Grundstücks abgeschlossen ist und sich durch den Belag deutlich vom Gehweg/Fahrbahn abhebt, ist auch befriedeter Raum!!
     
  4. KlausK

    KlausK Gast

    Der Unternehmer war tätig und ist es nicht mehr, daher könnte selbst dieser Absatz nicht ziehen?!
     
  5. as2910

    as2910

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    Hallo und guten Abend!

    Lese schon länger in diesem Forum mit.
    Ein sehr gutes Forum:28:

    Ich krame diesen Thread nochmal hoch,weil er gut paßt denke ich.

    Mich hat es nun auch erwischt.
    Ich baue nun schon seit einiger Zeit.(und werde es auch weiterhin)
    Es kam immer Post von der BG,fein ausgefüllt , das ich alles mit meiner Holden gemacht habe,und ab und an eine Firma.

    Das letzte Mal habe ich angegeben,das der Bau geruht hat.
    Ich bewohne das Haus nun schon im Dachgeschoß, im Erdgeschoß ist es noch nicht fertig,wird aber schon von uns genutzt...

    Es erfolgte noch keine Fertigstellungsmeldung ans Bauamt.

    Die BG will nun zu einem unmöglichen Termin einen "technischen Ermittler" schicken. Das Schreiben ist für meine Begriffe sehr fordernd verfaßt,der "ton" schmeckt mir gar nicht.

    MUSS ich die reinlassen?
    Ich habe keine Stundenzettel für mich,geschweige den für Helfer,es war ja keiner da.
    Ich habe 2-3 Handwerkerrechnungen,ordnerweise Materialrechnungen.
    Was MUSS ich zeigen?
    Muß ich mich erklären?

    Ehrlich gesagt, denke ich,das ich meiner Mitwirkpflicht mit dem Ausfüllen der Bögen nachgekommen bin.
    Mache mir nun aber Sorgen,daß die einfach eine Schätzung für Helferstunden vornehmen.


    Über Ratschläge freue ich mich.

    mfg Alex
     
  6. bemi

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    Ist den das bautagebuch schön gemacht worden von euch?
    bemi
     
  7. as2910

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    ich MUSS ein bautagebuch über meine arbeiten führen?

    zugegeben, ich hatte mal sowas angefangen,aber nicht lang geführt,
    Ich wollte auch viele Fotos und Videos drehen, daß läßt aber alles so schnell nach,das die Aufzeichnungen wirklich nicht der Rede sind.
     
  8. bemi

    bemi

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    In den ersten Schreiben von der BG steht drin das man ein Bautagebuch zu führen hat.
    Ich empfehle es jedem Eigenheimbauer der Eigenleistung macht dies auch zu tun,wenn man das nicht gemacht hat wird es problematisch und die werden Schätzen.
    bemi
     
  9. as2910

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    Hallo,

    eben mal gelesen auf der BG-Seite:

    Also,ich bezeichne meine Arbeiten mal nicht als Hilfeleistuung?!
    Zweitens ist es eine Empfehlung,keine Plicht dazu,
    dazu noch im Konjunktiv formuliert.

    mfg alex
     
  10. bemi

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    keine Pflicht aber Empfehlung.
    Ein Bekanter von mir meinte das nicht machen zu müssen und wurde geschätzt.
    Der Prüfer der BG meinte er hätte das nicht alles selber gemacht und einfach 500 Helferstunden geschätzt und berechnet.
    Der Bekannte zog vor Gericht und hat mit Pauken und Trompeten verloren, begründung des Richters Wo ist ihr Bautagebuch.
    Schreib doch einfach vor dem Termin eins.
    bemi
     
  11. #471 Der Bauberater, 03.01.2012
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    Bis der Prüfer kommt hast du eben eins! :konfusius
     
  12. as2910

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    Das wäre ja betrug? ;-)


    Wie soll ich 4-5 Jahre Bauzeit noch zusammenkriegen?!
    der Termin wäre in 2,5 Wochen,das schaffe ich denke ich nich.

    Das kein Recht mehr gesprochen wird,sondern nur noch Urteile ist ja auch
    bekannt.
    Aber das kann es ja nich sein.

    Mir ist schleierhaft,wie man aus einer Empfehlung eine Pflicht ableiten kann,und diesbzzgl. der Richter dann die vorlage verlangen kann.

    mfg alex
     
  13. #473 ralf9000, 03.01.2012
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    Dieser Passus ist nur wichtig, wenn neben dem Bauherrn/Baufrau noch zusätzlich Helfer tätig werden. Hierdurch besteht dann auch eine Zwangsmitgliedschaft des Bauherrn/Baufrau in der BG Bau. Ohne Helfer trägt der Passus juristisch zumindest so nicht ...
     
  14. as2910

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    sorry,steh auf'm schlauch

    @ralf9000: das heißt für mich?

    mfg alex
     
  15. Julius

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    Leider bedeutet es für Dich nur, daß Du nichts zahlen mußt, wenn Du nachweisen kannst, keine Helfer gehabt zu haben. Aber das ist ja unbestritten. Der Knackpunkt ist ein anderer: Nämlich eben diesen Nachweis zu führen bzw. den Ablauf glaubwürdig zu machen!
    Wenn Du aber da so gar nichts in der Hand hast, könnte es schwierig werden.

    Für Deine Angaben spricht die extrem lange Bauzeit, aber auch Nachbarn als Zeugen könnten hilfreich sein. Sehr hilfreich wäre ein Bautagebuch. Aber das hast Du eben nicht.

    Und da geht es nicht darum, dieses zur Pflicht zu machen. Was Du insoweit an Juristenschelte abgelassen hast, ist Unfug!
    Du mußt es nicht haben und niemand verlangt, daß Du es vorlegst.
    Aber wenn Du es nicht hast, kannst Du es eben auch nicht zu Deinem Vorteil einsetzen. Hast Du andere Nachweismöglichkeiten, ist es gut. Hast Du keine, ist es dumm und Du trägst ggf. die Folgen (hier: Einschätzung von xyz Helferstunden und Heranziehung zur Bezahlung der darauf entfallenden Beiträge)...
     
  16. #476 ralf9000, 03.01.2012
    ralf9000

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    Dort steht
    und nicht
    Der Bauherr/Baufrau selber ist kein Bauhelfer. Du musst Dir also die Frage stellen, ob Du der Fall
    bist, d.h. ob Du Bauhelfer (das ist auch Bruder, Vater, ...) hast/hattest?
     
  17. Julius

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    Da Bau noch nicht beendet, muß man der BG Zutritt gewähren. Allerdings nur in die noch nicht zu Wohnzwecken genutzten Bereiche ("Rohbau"), nicht in die Wohnung.

    Das ist dort leider normal. Nicht davon einschüchtern lassen. Die fordern gern auch mal Dinge, welche ihnen nicht zustehen. Da muß man sauber prüfen.

    Nur die Handwerkerrechnungen (und Stundenaufstellungen von Helfern, welche Du ja aber nicht hattest).

    Ja, es besteht Mitwirkungspflicht.
    Auch im eigenen Interesse solltest Du sogar ganz genau erläutern, wie es ablief. Denn das sind ja alles Umstände, die Dir zugutekommen (in Form der Nicht-Beitragspflicht).

    Nein, das reicht nicht.

    Die Sorge ist in Prinzip begründet (denn das ist das Begehr der BauBG und trifft zumeist ja auch zu), aber genau deshalb solltest Du denen plausibel darlegen, daß es keine anderen Helfer gab.

    Ist die Frau Mit-Bauherrin?
     
  18. as2910

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    Danke für die Antworten...

    Ja,dann werde ich ein Bautagebuch anlegen MÜSSEN.

    Es war und ist " Eigenregie ohne Bauhelfer"

    Einen Bruder hab ich nich,wohl aber einen Vater, der hat aber selbst genug zu tun.

    Auf die lange Bauzeit kommt sicher nochmal das gleiche rauf,bis alles fertig ist.

    Was wären denn
    ?

    Soll ich die Nachbarn um einen Zeddel bitten,wo draufsteht,das Sie nur mich haben arbeiten sehen?


    btw:Es tuht mir leid, ich kann da aber nur Willkür seitens der BG erkennen
     
  19. as2910

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    @Julius

    ich nutze den Rohbauteil auch zu Wohnzwecken..
    Es ist kein putz,keine Installation, kein Estrich drin.
    aber warm und gemütlich. (hört sich sch.. an,ist aber so)
    Ich bearbeite nun Raum für Raum im EG.

    Ja,Frau ist selbstredend ab und an dabei, aber eher selten.
    Das gibt nur Streit ... ;-)


    mfg alex
     
  20. Julius

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    Dann solltest Du persönliche Gegenstände dort entfernen und diese Räume trotzdem vorzeigen. Daß Du sie zur Lagerung von Möbeln und Hausrat nutzest, steht Dir frei.
    Deren unfertiger Zustand unterstützt ja klar Deine Darlegung (nur selber tätig, ohne Helfer - daher sehr lange Bauzeit)!

    Was die Frau angeht:
    Es gent nicht darum, wiviel sie mithilft.
    Sondern, ob sie rechtlich Mit-Bauherrin ist (eingetragen in Bauantrag)!
    Darauf kommt es an, ob die Bau-BG für sie auch Beiträge fordern wird (was man dann aber mit einem anderen Dreh evtl. abbiegen könnte).
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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