Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; mhm, daß weiß ich jetzt gar nicht sicher,ob sie da mit drin steht, im Grundbuch und Finanzierung aber auf jeden Fall. mal angenommen,sie steht...

  1. as2910

    as2910

    Dabei seit:
    31.12.2011
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständig
    Ort:
    Rostock
    mhm,
    daß weiß ich jetzt gar nicht sicher,ob sie da mit drin steht, im Grundbuch und Finanzierung aber auf jeden Fall.
    mal angenommen,sie steht nicht im Bauantrag, wie wäre der andere dreh?
    Gefälligkeitsdienst?

    Es liegt doch auch auf der Hand,wie die BG entscheiden würde,wenn meiner Frau beim bauen etwas passieren würde...
     
  2. #482 XbaucrisisX, 31.01.2012
    XbaucrisisX

    XbaucrisisX

    Dabei seit:
    31.01.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Südthüringen
    Nach all dem schlechten, was man hier über die BG und Bauhelferversicherung ließt, gibt es auch Beispiele bei dem einem Bauhelfer ein Unfall passiert ist und die BG dann entsprechend die Kosten übernommen hat?

    Habe ja weiter vorn im Thread gelesen, dass sich die BG da eher schräg stellt.

    Eine Frage noch: Was passiert, wenn einem Bauhelfer nach 2 bier zum mittag was passiert?
     
  3. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Bier gibt es nach Feierabend. Schon bist du aus der Nummer raus. :bierchen:
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Klar gibt es die. Genügend sogar.
    Aber was hilft Dir das, wenn in Deinem Fall dann Gefälligkeit unterstellt würde?
    Meinst Du, es macht Spaß, jahrelang gegen die BG zu prozessieren...?
     
  5. #485 ChrisJames, 26.02.2012
    ChrisJames

    ChrisJames

    Dabei seit:
    18.11.2008
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieelektroniker
    Ort:
    Kerpen
    Utopische Helferstunden wie ich finde

    Hallo miteinander,

    ich hoffe hier ein paar Anregungen zu bekommen wie ihr euch in meinem Fall verhalten würdet...

    Kurz zur Sache. Ich und meine Frau haben Ende April 2009 angefangen unser EFH zu bauen - Gewerke die vom Preis/Zeit Verhältnis nicht selbst zu machen sind haben wir Firmen machen lassen: Estrich, Innenputz, Klinker, Aushub und dazu noch alle Fenster + Haustür.
    Tatsächlich hatten wir keine Helfer hier rumlaufen (Bandscheibengeschädigter Schwiegervater hat als erfahrener Häuslebauer geistige Hilfe beigesteuert)

    Nun habe ich im Laufe der Zeit die zugeschickten Zettel der BG ausgefüllt und zurückgeschickt, mit den Angaben das Ich+Frau oder aber Firma entsprechendes Gewerk abgearbeitet hat.
    Irgendwann kam halt die "Androhung" der Vor-Ort-Prüfung von Bauunterlagen welche ich abgesagt habe... dann Ersatztermin und gleich wieder meine Absage... und wieder ein Versuch der BG für einen neuen Termin im Juli 2010 mit der Androhung der Auskunftspflicht bla bla bla bis zu 5000€ Bußgled...
    Dann habe ich den Peoples geschrieben das ich im Schreiben davor schon vorgeschlagen habe die Unterlagen per Post zu denen zu schicken, welches ich dann auch getan habe - Ende vom Lied war das der Vor-Ort-Termin seitens BG abgesagt wurde.
    Bis dato hatte ich bis auf die Quartalsabfragen auch eigentlich Ruhe... vor kurzem kam wieder so ein Nachweis über die Arbeiten, worauf ich geantwortet habe das wir der Meinung sind, dass alle BG relevanten Arbeiten eigentlich erledigt sein müssten, darin habe ich aufgezählt das der Speicher noch verkleidet, die Garage noch gefliest und hier und da noch Restarbeiten erledigt werden müssen.

    Gestern kam die Antwort :-)

    "Entsprechend Ihres Schreibens vom 10.02.2012 werden nach dem 31.12.2011 Restarbeiten schließlich nur noch durch Sie (Bauherren) ausgeführt. Insoweit der Einsatz von Bauhelfern auszuschließen ist, kann hier ein Bauendedatum zum 31.12.2011 vermerkt werden.

    Aufgrund der uns zugesandten Bauunterlagen wurde v.A.w ermittelt, dass für die Erstellung Ihres Bauvorhabens insgesamt 3419 beitragspflichtige Bauhelferstunden im Zeitraum 12.09.2009 bis 17.07.2010 angefallen sein müssen. Danach waren keine Helfer mehr tätig.

    Wir beabsichtigen daher die Beitragsabrechnung wie vor dargelegt vorzunehmen

    MfG...."


    Naja, 3419 Stunden in 309 Tagen davon schließe ich mal Samstage Sonntage und Feiertage aus, bleiben 212 Tage.

    Da stimmt doch was gewaltig nicht ODER ?

    Ich und meine Frau kommen in dem Zeitraum ja alleine schon auf 2687 Stunden (because ich bin Schichtarbeiter inkl 60Tage Urlaub und Frau als teilzeitbeschäftigte).

    Was sagt ihr dazu ? Montag direkt mal da anrufen ? Evtl. von allen Nachbarn ein Wisch unterschreiben lassen das die nie Helfer gesehen haben außer hier und da mal ein Firmenauto ?


    Danke schonmal - und entschuldigt das teilweise wirre schreiben, aber das sind klassische Nachtschichterscheinungen ;-)
     
  6. #486 ChrisJames, 27.02.2012
    ChrisJames

    ChrisJames

    Dabei seit:
    18.11.2008
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieelektroniker
    Ort:
    Kerpen
    ... ist denn keiner da

    Keiner der solche Erfahrungen mit der BG gemacht hat ?
    - absurde Helferstundenberechnung
    - anscheinend keine Anrechnung der Eigenleistung

    Weiß jemand ob ich von der BG verlangen kann das die mir die angedrohten Helferstunden auf die Gewerke rechnen - quasi Detailaufstellung?

    Habe heute übrigends von einer Sekretären der BG erfahren das Mitte Juli 2010 ein BG-Mitarbeiter an meiner Baustelle war und Fotos vom Objekt gemacht hat... weiß jemand ob ich berechtigt bin Abzüge von den Fotos zu verlangen?

    Grüße
     
  7. #487 Pruefhammer, 27.02.2012
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    was denn nun? Hattet ihr Helfer oder nicht? Falls keine Helfer gearbeitet haben würde ich die 3000Std. nicht akzeptieren, nicht mal 10Std. würde ich akzeptieren- wozu? Falls die BG auf Ihrer Forderung besteht, muss ggf. gegen die Forderung vorgegangen werden. In einem solchen Verfahren zählen üblicherweise folgendes Beweise:
    Rechnung über Unternehmerleistungen, diese hat der BH demnach nicht selbst erbracht und es ergeben sich keine beitragspflichtigen Stunden
    Nachbarn als Zeugen für oder gegen den Helfereinsatz
    ggf. gemachte Beobachtungen von BG-Mitarbeitern
    Baufortschritt d.h. kann in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Arbeitsleistung von euch erbracht worden sein? Wenn du z.B. das Haus in 2Wochen gefliest haben willst, gleichzeitig deiner regulären Arbeit nachgegangen sein willst, wird man dir vorrechnen, dass bei angenommenen 4Std. Arbeit/Tag die dann 56Std. in den 2Wochen niemals ausgereicht haben können die Arbeit fertigzustellen.
    Andersherum: kommt das aber zeitlich hin, bist evtl. noch selbständig oder hattest Urlaub, dann kann die BG nix machen.
     
  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    jeder Handwerksbetrieb zahlt 4mal im Jahr seine BG-Beitragsgebühren
    und private Schwarz- und Samstag Bauherrn sollte man freistellen oder was ???

    die meisten Unfälle passieren im Bereich der ungelernten sprich
    Hobby Bauherren etc. ... kommt es zum Unfall ist es gesetzlich
    geregelt daß die BG für die Unfallkosten aufzukommen hat ...
    und die schlägt ihre Unkosten auf den Beitragsatz um.

    200.000 Hits hat dieser Tread ... und es geht hier nur drum
    wie man um die BG-Gebühren kommt

    Warum zum Teufel soll ich als Handwerksbetrieb es gut heißen
    daß man versucht die BG zu bescheissen ... meiner Meinung
    nach sollten die privaten Bauherrn das doppelte abnehmen (!)
     
  9. WalterN

    WalterN

    Dabei seit:
    14.09.2006
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Bayern
    Josef, was zahlst du denn an BG-Beiträgen für deine Mitarbeiter? Rechne das doch mal auf die Arbeitsstunden um und vergleiche es mit den Beiträgen für private Helferstunden. Es ist doch schon so, dass private Bauherrn pro Stunde das mehrfache dessen zahlen müssen, was eine Firma zahlt. Hier geht es nicht ums Bescheissen, sondern um unlautere Praktiken der BG und was man dagegen machen kann

    Und was hältst du denn davon, dass man für Eltern, Bruder usw. zwar die Beiträge zahlen muss, sich die BG dann im Falle eines Falles aber auf Gefälligkeit rausredet?
     
  10. Stoni

    Stoni

    Dabei seit:
    26.01.2009
    Beiträge:
    536
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Gas-Wasser-Sch....öne Berufung
    Ort:
    Berlin
    So dämlich , wie es klingt, und so lästig, wie es ist, aber manchmal hilft dem Bauherren auch ein anständig geführtes Bautagebuch, um Ansprüche der BG gegenüber abzuwehren bzw. zu stellen.
    Leider auch ein Aspekt, der viel zu wenig Beachtung findet.
    Und ansonsten, wenn ich schon freiwillige Helfer habe, würde es wenigstens mein persönlicher Anspruch sein, dass diese auch anständig für den Fall der Fälle versichert sind.

    Gruß Stoni
     
  11. WalterN

    WalterN

    Dabei seit:
    14.09.2006
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Bayern
    Was aber durch die BG leider nicht der Fall ist. Dass eine private Bauhelfer-Versicherung nebenbei gesagt auch noch günstiger wäre, hilft ja nix: man hat ja nicht die Wahl, sondern muss an die BG zahlen
     
  12. Stoni

    Stoni

    Dabei seit:
    26.01.2009
    Beiträge:
    536
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Gas-Wasser-Sch....öne Berufung
    Ort:
    Berlin
    Bei versicherten freiwilligen Helfern ist es bei der BG eher kein Problem -so jedenfalls meine Erinnerung an diesen ganzen Thread.
    Probleme gibt's da viel mehr bei Leistungen von nahen Verwandten.
    Wahrscheinlich gilt wohl auch hier, dass man vielleicht mal den Rechtsanwalt über den Versicherungsvertrag schauen lassen sollte.

    Übrigens, mal so ganz allgemein gefragt:
    Machen die privaten Bauhelfer - Versicherungen nicht auch gegen den einen oder anderen Sachverhalt ihre Einwendungen oder zahlen die immer ohne Kontrolle munter drauflos?
    Haben die denselben Versicherungsumfang wie die BG?
    Gibt's da etwa bloß 'ne Pauschalsumme je Bauvorhaben oder zählen die auch die Helferköpfe?

    Ich könnte auch andersrum fragen:
    Werden Äpfel mal wieder mit Birnen verglichen?

    Gruß Stoni
     
  13. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    des Stammtischgeschwätz (!) ... im Schadensfall übernimmt die
    BG die Krankenkosten ... weil´s gesetztlich so geregelt ist (!)

    du musst also Gebühren für Deine Leistung am eigenen Haus bezahlen ?
     
  14. #494 SmartHome, 29.02.2012
    SmartHome

    SmartHome

    Dabei seit:
    18.11.2011
    Beiträge:
    176
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ENAE, WirtschIng
    Ort:
    Kreis München
    BG-Beitrag für Bauherren ist teuer.

    Der Bauherr und dessen Ehegatte/Lebensgefährte sind nicht automatisch bei der BG unfallversichert, hierfür gibt es auch keine gesetzliche Regelung. Sie können sich (müssen aber nicht) allerdings freiwillig zu m. E. horrenden Beiträgen versichern!

    Hier der entsprechende Auszug der BG: "Der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder Lebenspartner sind vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen. Der Bauherr bzw. sein Ehegatte oder Lebenspartner können Versicherungsschutz nur auf Antrag erlangen. Hierzu ist ein schriftlicher formloser Antrag notwendig.
    Der Jahresbeitrag 2011 beträgt 6.014,08 EUR."

    Soviel Beitrag wirst Du, Josef, nicht für jeden deiner Mitarbeiter p. a. entrichten müssen...
    Ihr Handwerker bezahlt also nicht für den Versicherungsschutz der Bauherren, das tun die schon selbst. Gleiches gilt für Helfer, für den der BH bezahlen muss.
     
  15. WalterN

    WalterN

    Dabei seit:
    14.09.2006
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Bayern
    Ich meinte, dass eine Helferstunde jetzt schon wesentlich mehr kostet als eine Mitarbeiterstunde, die Forderung von Josef also Makulatur ist
    Und dass man für enge Verwandte zwar an die BG zahlen muss, aber im Falle eines Falles der Versicherungsschutz wegen "Gefälligkeit" abgelehnt wird, ist kein Stammtischgeschwätz, sondern Realtität...
     
  16. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ich kann nur sagen das einige meiner Kollegen nach Ihren Unfällen eine Behandlung bekommen haben, von denen die Privat Versicherten hier nur träumen können. Mir ist nicht ein Fall bekannt, wo sich die BG um Ihre Leistungen gedrückt hat. Im Gegenteil.
    Wie schnell man auf dem Bau zum Invaliden wird, braucht hier nicht weiter diskutiert werden.
    Ich denke nur, das diejenigen die hier nach Möglichkeiten suchen um die Beiträge herumzukommen, nachher am lautesten heulen wenn es soweit ist. Das Risiko ist normal extrem hoch. Es wird auf Leitern gearbeitet, Treppenlöcher sind nicht oder schlecht gesichert, Schächte sind offen, irgendwelche Balken noch nicht befestigt oder jemanden fällt einfach was runter....ist ein bescheiden anderes Risiko als mal ne Grippe ( KV kostet numal auch gutes Geld)
     
  17. #497 Deadmoon666, 29.02.2012
    Deadmoon666

    Deadmoon666

    Dabei seit:
    16.09.2011
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Unterfranken
    Es ist ja sehr schön dass es auch Fälle gibt in denen leistungsgerecht gezahlt wurde. Nur wollen wir uns hier doch bitte keine Illusionen hingeben. Bevor die BG irgendetwas zahlt wird sie doch zu allerest mal prüfen ob es nicht irgend ein Hintertürchen gibt, von dem Mann dem Bauherrn nie etwas erzählt oder geschrieben hat, um sich der Zahlung bzw. Leistung zu entziehen oder besser gesagt zu drücken!

    Und dann kommt auch keiner bei dem "Verunglückten" vorbei und entschuldigt sich mit einem Blumenstrauß dafür, dass man leider leider in diesem Fall zu keiner Zahlung verpflichtet ist, weil .... !

    Die GB ist auch nur ein Unternehmen was auf Gewinnmaximierung ausgelegt ist und sonst nichts! Das interessiert die im Zweifelsfall einen schönen Sch .... was mit dem ordnugsgemäß gemeldeten Bauhelfer ist, wenn man irgendwie aus der Nummer rauskommt. Und dann kann man sich schön auf einen langwierigen Rechtsstreit einstellen bei dem die BG sich schön ins Fäustchen lacht und die Sache aussitzt!

    Das sieht man doch schon eindeutig daran, dass man auf Nachfrage keine fundierten schriftlichen Antworten bekommt ab welcher Stundenzahl eine Hilfeleistung nicht mehr unter die "Bagatellklausel" fällt.

    Und ich rede hier explizit von Bauhelfern und nicht irgendwelchen Handwerksangestellten!

    Und das ist keine Mutmaßung oder Unterstellung sondern Tatsache! Man muss sich nur mal entsprechend umhören oder nachlesen bzw. Fernsehsendungen (auf "seriöseren" Fernsehsendern als Kabel1 etc.) schauen!
     
  18. #498 Deadmoon666, 29.02.2012
    Deadmoon666

    Deadmoon666

    Dabei seit:
    16.09.2011
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Unterfranken
    Mit "Bagatellklausel" meinte ich Gefälligkeitsklausel.
    Wer sich hier nicht schon klangheimlich ein Hintertürchen schaffen möchte der könnte eine solche Frage doch ganz einfach hieb- und stichfest beantworten!
     
  19. #499 Deadmoon666, 28.03.2012
    Deadmoon666

    Deadmoon666

    Dabei seit:
    16.09.2011
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Unterfranken
    Worauf zielen eigentlich genau die beiden folgenden Fragen im Meldebogen der BG ab:

    http://s7.directupload.net/file/d/2843/2mes9xys_jpg.htm

    Sind damit jetzt private Bauhelfer gemeint, die zu keiner Firma gehören, aber trotzdem Geld für ihre Tätigkeit bekommen?

    Und was soll die zweite Frage? Ob ich meinem Vater, Bruder etc, falls diese helfen sollten, Geld dafür bezahle? Muss ich denen dann eine Rechnung ausstellen oder was soll das?

    Merkwürdig formuliert wie ich finde!

    Gruß
    Deadmoon666
     
  20. #500 Deadmoon666, 29.03.2012
    Deadmoon666

    Deadmoon666

    Dabei seit:
    16.09.2011
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Unterfranken
    hat sich noch niemand mit diesen Fragen konfrontiert gesehen?
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bg bau prüfer kommt

    ,
  2. bg bau betriebsprüfung

    ,
  3. Betriebsprüfung durch BG

    ,
  4. prüfung nach §§ 166 sgb vii 98 sgb x 28p sgb iv,
  5. darf die bg mein grundstück betreten,
  6. bg bau auskunftspflicht des bauherrn,
  7. Meldung Lebensgefährte in der Baubeginnanzeige,
  8. betriebsprüfung bg bau,
  9. §§ 166 sgb vii 98 sgb x 28p sgb iv,
  10. wie oft kommt die BG BUa zu neubauprojekten rau,
  11. bg bau zutritt verwehren,
  12. was darf die berufsgenossenschaft ein privatGrundstück betreten,
  13. Bg Bau wozu kommt Prüfer,
  14. berufsgenossenschaft baustellen betreten,
  15. erfahrungen prüfung bg bau. beweis keine helfer,
  16. Auskunftspflicht BG Bau private Bauherren Prüfung,
  17. bg bau zutritt verweigern privatbaustelle,
  18. bg bau steuerprüfung?,
  19. Betriebsprüfung von BG Bau,
  20. muss bausachverständiger beim bauleiter termin zum betreten der baustelle ausmachen?,
  21. Berufsgenossenschaft auskunftpficht des bauherrn,
  22. btriebs prüfung BG BAu,
  23. betriebsprüfung BG Bau zulässig,
  24. darf bg bau Grundstück betreten,
  25. bg bau auskunftspflicht des bauherrn prüfung nach §§ 166 SGB VII 98 SGB X 28p SGB IV
Die Seite wird geladen...

Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! - Ähnliche Themen

  1. Absicherung BG Gutachter Dach Sachverständiger Berufsgenossenschaft gesichert

    Absicherung BG Gutachter Dach Sachverständiger Berufsgenossenschaft gesichert: Hallo Forumsgemeinschaft, Wie muss ein Sachverständiger bei der Begutachtung eines Daches gesichert sein? Der (gerichtliche) Sachverständige hat...
  2. Bau Berufsgenossenschaft

    Bau Berufsgenossenschaft: Hallo, zum Thema Bau Berufsgenossenschaft wurde schon viel geschrieben. Ich habe aber noch nicht begriffen, wann ich dort Angaben machen...
  3. Helfer bei Berufsgenossenschaft anmelden

    Helfer bei Berufsgenossenschaft anmelden: Hallo, ich werde bald einen Anbau an meinem Haus hochziehen. Nun ist es ja so, dass alle Helfer bei der BG angemeldet sein müssen, damit diese...
  4. Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt auch bei mir!

    Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt auch bei mir!: Hallo, nun ist es auch bei mir soweit, nach der Fertigstellung meines Einfamilienhauses habe ich ein Schreiben der Berufsgenossenschaft bekommen...
  5. Hilfe Betriebsprüfer Bauberufsgenossenschaft Kommt

    Hilfe Betriebsprüfer Bauberufsgenossenschaft Kommt: :boxing :boxing :mauer :mauer Hallo zusammen, hab gestern Post von der BGBAU bekommen. Es hat sich dieser komische Betriebsprüfer...