Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Sind damit jetzt private Bauhelfer gemeint, die zu keiner Firma gehören, aber trotzdem Geld für ihre Tätigkeit bekommen? Moin, also ich...

  1. #501 BoromirOfGondor, 30.03.2012
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    Moin, also ich verstehe das so: Helfer=Amateur. Daraus folgt dass 1.) darauf abzielt, ob Du alle Deine privaten Helfer entlohnst oder ob unentlohnte Helfer dabei sind. Frage 2.) geht dann darum, ob die entlohnten Helfer mit Dir verwandt sind.

    Ich habe übrigens beide Kästchen leer gelassen, da bei uns keine Helfer eingesetzt werden.
     
  2. #502 aaachener, 30.03.2012
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    Die Berufsgenossenschaften sind Sozialversicherungen und machen keine Gewinne.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft

    Zur weiteren Versachlichung der Diskussion empfehle ich:
    Bauherrenmerkblatt der BG Bau
    http://www.bgbau.de/d/pages/mitglieder/bauherr/merkb.pdf

    und
    Der Gefahrentarif der BG Bau
    http://www.bgbau.de/d/pages/mitglieder/untern/gefahrtarife/index.html
     
  3. #503 Deadmoon666, 31.03.2012
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    Und was spielt es für eine Rolle ob ich meine Laienhelfer für ihre Tätigkeit bezahle oder nicht? Fallen sie, wenn entgeltlich beschäftigt, nicht unter die Meldpflicht für die BG?

    Und was soll es für einen Einfluss haben, ob diese dann wiederum mit mir verwandt sind? Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht.

    Laut dem Merkblatt sind doch alle Laienhelfer meldepflichtig die über die Bauherren (Mann/Frau) hinausgehen?!
     
  4. #504 Deadmoon666, 04.04.2012
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    Keiner da, der eine Ahnung hat, was die beiden Fragen genau bedeuten sollen und welche Bewandnis sie haben?
     
  5. ubwoch

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    Es geht glaube ich darum, ob ein Pauschalsatz pro Helferstunde oder ein Beitrag abhängig von der Lohnsumme fällig wird.
    Ausserdem sind Helferstunden von ganz nahen Angehörigen nicht sofort bei der BG versichert da das als Gefälligkeitsleisrungen sind. Steht das nicht im Bauherrenmerkblatt?
     
  6. #506 gunther1948, 08.04.2012
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  7. ubwoch

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    Auf der zweiten Seite des Merkblattes links unten ist das mit der Verwandtschaft und Gefälligkeitsleistungen erklärt.
    Mit der Umlage über Lohnsumme meine ich den Fall, dass der Bauherr seine Helfer angemeldet hat (als Minijob oder regulär als Arbeitnehmer).
    Aber da hilft bestimmt, bei der BG Bau direkt anzurufen und nachzufragen wann wer wie bei wem versichert ist oder auch nicht.
     
  8. #508 Deadmoon666, 10.04.2012
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    Das mit der Gefälligkeitsleistung ist ja schön und gut aber es steht nur leider nirgends, aber welcher Stundenzahl diese denn überschritten ist. Da sind sich ja bislang nicht mal die Gerichte drüber einig geworden!
     
  9. ubwoch

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    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das komplizierter, bin da aber kein Fachmann.
    Ob es sich um eine Gefälligkeitsleistung handelt hängt von mehreren Faktoren ab.
    Grad der Verwandtschaft, Anzahl der Stunden, Üblichkeit in der Familie, evtl. auch Bezahlung.

    Nun also ohne Gewähr "meine" Interpretation:

    Wenn Dir Dein Vater, wie all Deinen anderen Geschwistern, 150 Stunden beim Hausbau hilft, weil er Rentner ist und Ahnung vom Bau hat und in der gleichen Strasse wohnt.

    ist das eher eine Gefälligkeit, als wenn

    dein noch als promovierter Anwalt berufstätiger Vater, welcher extra Urlaub nehmen musste, weshalb Du ihm auch das Bahnticket bezahlen mußtest, er wohnt nämlich 400 km entfernt, dir widerwillig beim Kellerausschachten hilft. Du bist zwar eines von vier Kindern, er hat aber nie auf dem Bau der Geschwister geholfen, er findet Lehm generell ätzend und will Dich zeitnah wegen der "Ausbeutung" auf Deiner Baustelle eh enterben.

    Das ist dann tendenziell keine Gefälligkeit.

    Achtung, für alle die es nicht gemerkt haben, hier war Sarkasmus versteckt!
    Ich gebe auch keine Garantie, ob das zweite nicht trotzdem als "Gefälligkeit" gesehen würde, da es sich hier nach meiner Kenntnis um lex specialis und nicht lex generalis handelt.
    D.h., diese Auslegung ist rein durch Gerichtsurteile entstanden, wie auch bei den Wegeunfällen (Umweg, Abweg, Unterbrechung, direkter Weg, Weg zum dritten Ort, ab welcher Schwelle gilt der Weg) oder der sog. eigenwirtschaftlichen Tätigkeit (wann ist Essen versichert, wann der Gang zur Toilette usw.) erst durch Gerichtsurteile die Vorgehensweise konkretisiert wurde.

    Und die Gerichte sind sich, wie Deadmoon666 auch sagt, wohl nicht einig. Denn, vor Gericht und auf hoher See......

    Das ist aber ein Rechtsbereich, der bei der Ausbildung zum Sicherheitsingenieur nur kurz angerissen wird. Daher bin ich im Detail dann auch überfragt. Kann eher was dazu sagen, wann ein Gerüst passt oder wie man mit Asbest umgeht.
     
  10. Julius

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    Nein, das System ist in der Praxis leider anders und eigentlich ganz einfach:

    - ist (noch) nichts passiert und sollen Beiträge erhoben werden, ist es keine Gefälligkeit
    - ist etwas passiert und die BG Bau müßte leisten, war es selbstverständlich eine Gefälligkeit (evt. "versehentlich" erhobene Beitrage werden DANN gerne erstattet...)

    Ob das Gerichte im Einzelfall nicht doch anders sehen - darauf läßt es die BG Bau gerne ankommen.
     
  11. ubwoch

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    Wie Du meinst, es geht doch nix über Sachlichkeit und Argumente ;-)

    Aber wirklich "sozial gerecht" erscheint mir das Ganze auch nicht.
     
  12. Julius

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    Tja, was ist schonn sozial gerecht?
    Immerhin wird auf diese Weise Schwarzarbeit durch die Zwangsbeiträge von ehrlichen Unternehmen und von ehrlichen Bauherren mit zulässigen Privathelfern subventioniert...

    Das System widerspricht in meinen Augen vor allem etwas dem Gedanken der Rechtsstaatlichkeit.
     
  13. ubwoch

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    Soweit mir das bekannt ist, wird nur innerhalb der Gefahrtarifstellen umgelegt.
    Ehrliche Dachdecker bezahlen für die Unehrlichen mit, ehrliche Bauunternehmer für die Unehrlichen, ehrliche private Bauherrn für die Unehrlichen.

    Und damit es die Unehrlichen etwas schwerer haben, dafür gibt es Betriebsprüfer, damit fing der Thread an, aber den Betriebsprüfer wollte irgendwie ein Teil der hier Schreibenden ja des Hofes verweisen.

    Klingt für mich irgendwie widersinnig. Wat denn nu?
    Tempo 30 vor Schulen aber Blitzer sind Scheiße?
    Schwarzarbeit stinkt, aber Prüfung unerwünscht?
     
  14. sobdog

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    Also ich hab das so gemacht:

    Vor Arbeitsbeginn der BG schriftlich mitgeteilt, welche Leute bei mir auf dem Bau arbeiten, wieviele Stunden die ca. schuften werden, welche Tätigkeiten die machen, wie verwandt, und welchen Beruf sie ausführen.

    Man hat mir dann schriftlich mitgeteilt, dass dies in diesem Rahmen dann alles keine Gefälligkeiten sind, man dies jedoch nur im Einzelfall genau prüfen kann (wenn was passiert ist).

    Die wollen sich natürlich vorher nicht festlegen, ich hab aber zumindest schonmal was schriftliches für einen möglichen Schadensfall, dann müssten sie wohl erstmal erklären, was nun von meinem schreiben abweicht..
     
  15. AGB27t

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    Hallo,

    mein Hausbau soll demnächst beginnen, Baugenehmigung liegt vor. Nun habe ich eines wohl nicht bedacht: Ich bin mit meiner Lebensgefährtin nicht verheiratet, auch wohnen wir bisher nicht offiziell zusammen. Das neue Heim wird unser Beides, sprich sie ist auch hälftige Miteigentümerin des Grundstückes (beide zu je 50% im Grundbuch). Problem: Ohne darüber nachzudenken habe ich allein den Bauantrag gestellt und somit bin ich gemäß Baugenehmigung auch als Bauherr eingetragen. Ich habe ja nun diesen Thread hier bis zum Ende gelesen und weiß nun schon was mich erwarten wird. Meine Lebensgefährtin wird vermutlich als Helfer "gebrandmarkt" und ich darf für jede Stunde die sie auf dem Bau mehr oder weniger hilft zahlen. Die Dame von der Stadt meinte heute dass es nicht mehr möglich wäre, meine Partnerin nachträglich als Bauherrin anzugeben (in der Baugenehmigung). Dies kann ich mir aber noch nicht vorstellen, da es ja auch Bauerrenwechsel gibt, von daher denke ich mal war das eine Freitag-ist-Gleich-Feierabend-Antwort. Mein Problem ist: Meine Freundin wird sicherlich nicht unerhebliche Zeit am Bau sein, aber nur sehr wenig tatsächlich zum Baufortschritt beitragen können (das ist nicht diskrimienierend!! Sie sieht das genauso :-D :-D ) ... Mir ist bewußt, dass sie sich natürlich auch durch ihre reine Anwesenheit den Gefahren auf der Baustelle aussetzt, und somit der Versicherungsschutz grundsätzlich sinnvoll ist. Aber: Wenn ich sie einmal angegeben habe (gegenüber der BauBG), dann wird mir evtl. ein Strick draus gedreht, und mir vorgerechnet, dass sie ja mindestens so oft wie ich zugegen gewesen sein wird (wird ja auch ihr Haus) und somit viele viele viele Stunden zu versichern ist. Dem Thread hier werden ja da gern die wildesten Schätzungen vor genommen. Daher frage ich mich, ob ich dann nicht doch lieber allein als Bauherr auftrete und sie gar nicht erwähne. Ich ärgere mich extrem dass ich so dämlich war sie nicht mit als Bauherrin aufzuführen -> keinerlei Gedanken drüber gemacht :-@ ... Wir betrachten uns beide als Bauherren, und möchten nicht durch die Bau BG abgesichert werden! Wie könnte ich das rechtlich durchsetzen? Hat jemand Tipps?

    Zum Vorhaben selbst: Einzelgewerkvergabe, Rohbau, Dach, Türen machen alles Firmen. Dazu werde ich natürlich nach Feierabend was halt noch so anfällt selber ohne Helfer erledigen. Ursprünglich auch meine Freundin, so Bedarf (das muss ich nun mal abwarten). Das Haus soll noch diesen Winter geschlossen da stehen (Dach drauf, Türen, Fenster, nicht verputzt). Nach dem Winter erfolgt dann der Innenausbau, wo ich deutlich mehr machen werde (auch ohne Helfer, es sei denn es gibt mal was schweres zu tragen, heben etc.). Auch hier werden gewissen Dinge von Firmen übernommen, aber mein Eigenleistungsanteil zunehmend vorhanden sein. Frage: Sobald Wasser, Strom, Heizung, Abwasser als technische Parameter fertig sind, und die Diele, das Wohnzimmer, ein Bad und das Schlafzimmer ebenfalls, wollen wir "einziehen" bzw. den Bau als beendet anzeigen. Geht das? Weil: Die restlichen Räume werde ich nach und nach fertig stellen - ohne jede Eile. Dies möchte ich jedoch auch frei als mein eigener Herr in meinen neuen vier Wänden erledigen können, ohne jede Arbeitsstunde irgendwelchen Behörden anzeigen zu müssen. Egal ob es noch 1Jahr oder noch 5Jahre dauert. Mein Vater zum Beispiel hat heute noch (lebt allein in seinem 2007 selbst errichteten Eigenheim) 3 Räume, die er einfach nie zu Ende gebaut hat :-D

    Ab wann ist eine Baustelle keine Baustelle mehr bzw. ab wann darf ich diesen Nutzungsantrag stellen, womit ja offenbar der Bauvorgang abgeschlossen wird?

    Vielen Dank und Grüße ins Forum
     
  16. Lukas

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    Moin!

    Meld das so an wie es ist und häng zum Beweis von mir aus noch den Grundbuchkram mit dran und sieh zu, daß sie ausreichend versichert ist.

    Ich hoffe mal nicht, daß die BG aus einer rein bürokratischen Sache noch Ansprüche generieren wird. Wenn doch, was man bei denen nie ganz ausschließen kann, kannste immernoch mit nem Anwalt kommen.

    Gruß Lukas

    PS: Zur Not sollte es auch eine GbR anstelle des Beringens tun.
     
  17. BJ67

    BJ67

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    Sind sie doch rein rechtlich so wie so, oder ?
     
  18. AGB27t

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    Das Problem ist doch aber, dass die Bau BG sagt: "Der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner sind vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen." ... Nun ist meine Freundin weder Bauherr (aber nur weil ich Depp es nicht angegeben habe beim Bauantrag) noch meine Geehelichte :-D ... Ich müsste nun also höllisch aufpassen, wenn ich Arbeitsstunden meiner Freundin in dem Glauben oder der Hoffnung angebe, für diese keine Beiträge entrichten zu müssen, und es am Ende doch muss. Weil nochmal: Dann mache ich es lieber allein, die wirklich baufortschrittrelavanten Arbeiten kann sie ohnehin nicht leisten (und soll sie auch gar nicht).

    Nächste Woche soll der Bau beginnen (Erdarbeiten), also muss ich in spätestens zwei Wochen mein Bauvorhaben der Bau BG melden ...

    Weiß jemand hier, ob man sie nachträglich wirksam als Bauherrin nachmelden kann (beim Bauamt, nicht nur formlos bei der Bau BG!!!)? Ob das beim Bauamt nochmal geringe Bearbeitungskosten verursacht wäre mir völlig egal. Zum Beispiel hat unser Architekt die Straße des neuen Baulandes überall falsch geschrieben auf sämtlichen Projektzeichnungen usw. Er hat dann ein Blatt nachgereicht, auf welchem steht, dass es korrekterweise Straße SoUndSo heißen muss. Stempel von ihm und Bauamt drauf. Fertig. Selbiges möchte ich quasi haben, dass zu Bauherr A nun noch Bauherrin B ergänzt wird. :motz ... kann da jemand Hoffnung machen?
     
  19. Bauiii

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    Stehe vor einer ähnlichen Situation. Ich bin Bauherrin und Eigentümerin des Grundstückes und werde allein im Grundbuch stehen . Die Finanzierung wird jedoch von uns beiden getragen.
    Frage mich nun auch, wie das wohl ist, wenn mein Freund ein bisschen bei Arbeiten hilft. Habe beim Googlen mal ein Urteil gefunden, worin steht, dass bei eheähnlichen Gemeinschaften für den Partner, der nicht Bauherr ist, keine Beiträge zu zahlen sind, wenn er an der Finanzierung gleichermaßen beteiligt sind.
    Hab dir mal den Link angehängt.
    http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_2358.php

    Was hat sich denn jetzt bei dir da noch ergeben? Also bei der Bauherrensache und insgesamt mit der BG Bau?
     
  20. #520 Wunder100, 28.09.2013
    Wunder100

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    Hallo zusammen,

    auch wir haben schon Post bezüglich eines Hausbesuches mit Prüfung der Unterlagen unseres inzwischen seit Monaten bezogenen Haus durch einen Mitarbeiter der BG-Bau bekommen, da er uns schätzen möchte.
    Den ersten Termin habe ich telefonisch abgelehnt. Da der Termin unter anderem um 10 Uhr Vormittags gewesen wäre und wir hier nur schlecht frei nehmen können. Hab den Herren von der BG Bau auch erklärt, dass wir frühestens ab 17 Uhr Zeit hätten, da wir die andere Zeit auf Arbeit sind. Da hat er mir nur unwirsch erklärt, dass er ab 16 Uhr Feierabend haben möchte und anders hätte er keine Zeit.
    Als ich dann meinte, er könne die benötigten Unterlagen gerne per Post oder Email bekommen, wurde ich nur angebafft mit dem Satz "wenn er das so hätte haben wollem dann hätte er das auch so geschrieben". Und auf meine Frage welche Fragen denn noch offen sind, bekam ich nur die Antwort "Da gibts halt Rückfragen".
    Wochen später haben wir den zweiten Brief mit einem neuem Termin erhalten. Diesen habe ich dieses mal schriftlich abgelehnt, da wir uns nicht frei nehmen können. Der Termin war wieder auf 10 Uhr Vormittags gelegt. Erneut habe ich ihm angeboten, dass er die benötigten Unterlagen gerne per Post oder Email erhalten kann, er solle mir nur mitteilen welche Unterlagen er genau benötigt.
    Als Antwort haben wir nur erhalten, dass wir noch einen Dritten Termin erhalten, danach erfolgt Festsetzung nach Aktenlage.

    Ich weiß, dass wir dazu verpflichtet sind, dass wir der BG Bau die Rechnungen usw. vorlegen müssen. Dies habe ich dem Herrn wie oben geschrieben auch angeboten, nur per Post oder Email statt dem gewünschten Hausbesuch. Zur Anmerkung, unser Haus ist auch keine Baumaßnahme mehr, da es schon bezogen ist. Den Auskunftsbogen haben wir regelmäßig ausgefüllt und zurück gesendet.

    Jetzt kommt meine Frage, ist der Herr von der BG Bau dazu berechtigt, nun einfach wie wild drauf los zu schätzen ohne das er die dazugehörigen Unterlagen besitzt, nur weil er keinen Hausbesuch bekommen hat?

    Viele Grüße :winken
     
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