Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; oT: Die Bau-BG ist am absterben, weil es immer weniger gewerbliche Bauleute gibt, deren Arbeitgeber geschröpft werden können. Also suchen die sich...

  1. #161 Wackelsteife, 30.04.2008
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    Die Sache mit "Bauherrenabschröpfen" ist doch keine neue Erfindung. Im Übrigen ist die Aussage so falsch wie nur was. :irre Wenn ich das auf deren Internetseite richtig verstanden habe, sind die dieses Jahr sogar mit den Beiträgen runter gegangen. Zwar nur minimal, zeigt aber, dass die zitierte Aussage nicht korrekt sein kann.

    Wenn sich die BG BAU überdies von den Paar Euronen finanzieren müßte, die durch private Bauvorhaben reinkommen, würden sie schon pleite sein (was sie natürlich als SV-Träger nicht gehen kann und darf).
     
  2. Jom0815

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    Belassen wir es bei unserer unterschiedlichen Wahrnehmung. Ich habe seit 15 Jahren eine Baufirma, habe auch selber (privat) gebaut und weiß, was diese Beamten wollen, können und dürfen.

    Daß die Bau-BG die Beiträge gesenkt haben will ist wohl eher eine Unwahrheit. Ich bezahle von Jahr zu Jahr mehr...
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Da sorgt alleine die Beitragsgestaltung für... Ein Schelm der Böses dabei denkt :p

    Aber...

    Die Einhaltung der EnEV wird ja nicht überwacht und hat sich nicht die Bau BG darum beworben das künftig zu übernehmen ? Als neues Tätigkeitsfeld?
     
  4. #164 Wackelsteife, 01.05.2008
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    Mal abgesehen davon, dass man einem Einzelbeispiel nichts beweisen kann, hängt die individuelle Beitragsentwicklung ja von mehreren Faktoren ab z.B. Lohnsummenentwicklung, Unfallbelastung der Firma etc.

    Kann man also schlecht verallgemeinern. Kann aber gut sein, das der langfristige Trend nach oben geht, wie bei den anderen Sozialversicherungen auch...

    Quelle?

    Wag ich mal zu bezweifeln. Als ob die sich um Aufgaben bewerben müssten. Die können und dürfen nur die Aufgaben wahrnehmen, die der Gesetzgeber für sie vorsieht.
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wäre hörensagen :p und da sind wohl Gespräche gewesen weil man ja eh unterwegs ist...
     
  6. Lukas

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    Dann möchte ich Idiot Dich mal auf mein Niveau herunterziehen und Dich mit meinen Erfahrungen schlagen.

    Die Gesetze entstammen einer Reichsversicherungsordnung und die Spielregeln dürfen sich die BGs selbst zusammenbasteln. (Im Rahmen der Gesetze bla bla...)

    Wenns sein muß bring ich Beispiele für unlustigste gesetzlich abgesegnete Abzockerregeln der BGs gegen Selbstständige.

    :konfusius
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    z.B. Vorschusszahlungen für nicht mehr existierende Arbeitnehmer... falls die nochmal kommen? Sowas?
     
  8. #168 Wackelsteife, 01.05.2008
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    @ Lukas

    Bitte - ich bin schon mal gespannt :winken

    Übrigens ist meine Sig natürlich nicht persönlich gemeint...
     
  9. Lukas

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    ...noch unlustiger! Aber ähnlich, nur früher.
     
  10. #170 Wackelsteife, 01.05.2008
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    Jetzt weiß ich auch, wofür es Fachanwälte für Sozialrecht gibt :D

    Mal ernsthaft; ich bin raus aus der Diskusion - gegen soviel geballtes Halbwissen kann man nicht antreten...
     
  11. Lukas

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    Ich nehme Deine Signatur nicht persönlich. Es hat doch aber schön gepasst. :)

    Beispiel, als Rezel verpackt.

    Was macht ein Einzelunternehmer, der sein Unternehmen anmeldet, vorerst keine Mitarbeiter beschäftigt und selbst eine ausreichende Unfallversicherung hat, als erstes kostenpflichtig falsch?:confused:
     
  12. Lukas

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    Locker bleiben!

    Grad jetzt, wos interessant wird, darfste aber nicht kneifen.

    Möchteste etwa behaupten, daß jeder Mitarbeiter einer BG die Qualifikation des FAfSr oder jeder FA-Bedienstete sich im Steuerrecht auskennt?

    Vom blöden Selbstständigen wirds verlangt.
     
  13. #173 RedTiger2407, 01.05.2008
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    Also zu diesem Beitrag hätte ich mal noch nährere Informationen. Hört sich interessant an
     
  14. #174 misterdata, 03.05.2008
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    Welcher Verwandschaftsgrad darf "frei" helfen?

    Hallo, liebe Bauherren & Fachleute!

    Ich habe diesen, nun über 2 Jahre recht kontrovers verlaufenden Beitragsast hier verfolgt und folgende Frage:
    Welcher Verwandschaftsgrad darf "frei" helfen? Ehefrau klar. Kinder auch? Schwager?
    Und was ich noch nicht ganz verstanden habe: Freunde, die unentgeldlich helfen, muss ich für diese nun einen Beitrag bezahlen bei der BG oder nicht?
    VORHABEN:
    Ich werde an einem bestehenden Haus (das auch neue Wasser- und Heizungsrohre und eine Wärmedämmung bekommt) einen ANBAU anhänge, 2 stöckig. Ich will dies FAST ganz alleine machen, außer Statiker, Fundament und Dach, da werden Firmen beteiligt sein. Der Rest (mauern, putzen, Estrich, FBHeizung, Sockelheizleisten, Holz/Trockenbau, Wasser, Elektro, Fenster, Decken, Tapeten, malern, fliesen, kacheln....) wird selber gemacht - frei nach dem Motto "man kann nur das nicht, was man noch nie versucht hat" (hab´s aber alles schon hie und da gamacht :) ).

    Was aus der Sicht der Experten ist denn nun zu tun:
    a.) bei einem privaten Versicherer eine Helferversicherung für 3 Mann abschließen
    b.) zur BG rennen und 3 Mann melden, die UNENDGELDLICH helfen (zahle ich für diese was?)
    c.) abwarten und Tee trinken und hoffen, dass nix passiert (SPASS!) :irre
    d.) der BG einfach die Baufirma und Dachdeckerfirma melden UND 0 Helferstunden (ist hier Helferstunde = Eigenleistung zu verstehen???)
    UND für den Fall der Fälle, dass doch ein BG-Onkel von mir zu entkräftende Behauptungen aufstellt, ALLES mit der Fotokamera zu dokumentieren, dass ich auch überall selber Hand angelegt habe.

    Handwerker/Firmen: Ich würd´ja gerne, kann aber nicht: ich habe wirklich keine Kohle für´s goldene Handwerk übrig ergo MUSS ich das alles selber machen, ob´s nun den dem Bauordnungsamt angeschlossenen Funkhäusern BG, FA usw. gefällt oder nicht...

    Ich würde mich sehr über sachdienliche Hinweise freuen.

    Viele Grüße, Harry
     
  15. #175 Wackelsteife, 03.05.2008
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    Du kannst Dir ja mal deren Merkblatt durchlesen Merkblatt BG BAU

    Eine private Versicherung halte ich eigentlich für überflüssig, da es ja eine bestehende gesetzliche Pflichtversicherung gibt...
     
  16. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich empfehle das Gegenteil:

    Unbedingt privat absichern, da die BG im Schadenfall versuchen wird (leider oft erfolgreich) sich vor Zahlungen zu drücken!
     
  17. #177 misterdata, 03.05.2008
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    Also wenn ich so eine Summe bilde: Die Stubenhocker vom BG bezahlen, dass einem der Deutsche Michel nicht das Hemdchen auszieht wegen "Nicht-Selbstjustiz" - und privat eine Versicherung abschließen, dass man auch versichert ist, weil sich die freundlichen Menschen vom BG immer drücken !??! :mauer :-) :-) :-)
     
  18. #178 Wackelsteife, 03.05.2008
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    Wenn man die Sache mal ganz ohne Polemik betrachet, halte ich die private Bauhelferversicherung trotzdem für überflüssig.

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist für nichts anderes da, als die Haftpflicht des Unternehmers/Bauherren gegenüber dem Verletzten abzulösen. Sollte ein Unfall kein Arbeitsunfall gewesen sein, tritt z.B. die gesetzliche Krankenkasse mit Leistungen ein.

    Der Verletzte ist als in jedem Fall (medizinisch) versorgt.

    Ein Schadensersatzanspruch, der im Zivilrecht z.B. über den § 823 BGB verfolgt werden kann, besteht grundsätzlich nur, wenn man als Bauherr vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

    Ich denke es ist klar, dass keiner seinen Freund/Verwandten absichtlich verletzt, wenn dieser am Bau hilft. Abgesehen davon, zeig mir mal bitte einer eine Haftpflichtversicherung, die Vorsatz abdeckt.

    Alles in allem kann man sich eine private Versicherung also sparen.
     
  19. Lukas

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    Das Gleiche kann man auch umgekehrt behaupten.
    Bleibt die Kostenfrage. :p

    Da war nochn Rezel.:)

    Gruß Lukas
     
  20. #180 Wackelsteife, 03.05.2008
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    Omg

    Ich finde auch nicht alle Gesetze und Regelungen in diesem unserem Lande super oder kann im Einzelfall deren Sinn verstehen.

    Letztlich haben wir uns aber in dem vorgegebenen Rechtsgefüge zu bewegen - ob es einem nun passt oder nicht. Diskussionen sind in diesem Zusammenhang sicherlich recht unterhaltsam, ändern aber nichts an den Tatsachen.

    Übrigens schreibt sich eine Denksportaufgabe Rätsel :Roll
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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