Bezugshöhe /Firsthöhe

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  1. Sibilp

    Sibilp

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    Die Gebaudehohe (Firsthohe) darf max 8,0 m ab Erdgeschoss-Fertigfußboden bis zur Außenkante Dachhaut betragen Bezugshohe ist die Erdgeschosssockelhohe, die max 0,5 m über der mittleren Hohe des zum Gebäude zugeordneten Straßenabschnitts zulässig ist.

    Dies ist unsere Vorschrift.

    In der Umsetzung ist es nun so. Das wir von Oberkante Straße bis Fertigfußboden 35 cm haben und dann Oberkantefertigfußboden bis Firsthöhe 7,99m. Ist das nun richtig oder darf man nur 8m zwischen Straße und Firsthöhe? Ich freue mich über Antworten und finde das alles als Leihe sehr verwirrend.
     
  2. 11ant

    11ant

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    Laie zu sein, darfst Du behalten, das ist nicht geliehen. Nein, Deine Vorschrift ist garnicht verwirrend, sondern eine der klarsten, mit denen man sich in diesem Bereich herumschlagen muß. Dein Vorhaben ist vorschriftsgemäß: 7,99 m sind max. 8 m; sie zählen ab OKFFB, wo Du sie ja auch gemessen hast; die Bedingung der OKFFB nur maßgeblich zu sein wenn sie ihrerseits max. 50 cm über der Straße liegt, ist mit 35 cm ebenfalls erfüllt. Genau so wie Du es hier willst, darfst Du es auch. Oder 1 cm mehr (800 statt 799). Die 15 cm die Dein Fußboden höher liegen dürfte, sind allerdings "verschenkt", die darfst Du nicht an anderer Stelle drauflegen.
     
  3. Sibilp

    Sibilp

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    Oha der Laievielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin wirklich erstaunt über dieses super informative Forum.
     
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