BG BAU muß ich für meinen Verlobten zahlen ???

Diskutiere BG BAU muß ich für meinen Verlobten zahlen ??? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Musste mal suchen. Als Bauherr bin ich befreit. Das im Hause lebende Kind wohl auch?!?! Ist doch wohl, dank Erbfolge, auch Bauherr. Ich, als...

  1. Lukas

    Lukas

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    Musste mal suchen.
    Als Bauherr bin ich befreit. Das im Hause lebende Kind wohl auch?!?! Ist doch wohl, dank Erbfolge, auch Bauherr. Ich, als selbstständiger, befreiter Handwerker sowieso. Wobei Letzteres nicht zur Debatte stand.

    Gruß Lukas
     
  2. #22 Gast3007, 28.09.2007
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Hallo nochmal :winken,

    n bissle kenn ich mich da (leider) aus - und es ist so dass nur die Bauherrschaft (also 1 bis mehrer Personen die da nun selber bauen -lassen-) von der Versicheurngspflicht ausgenommen sind. Kinder, Elter, Großeltern, Tanten, Cousins und dergleichen stehen aber in einer besonderen Beziehung zu der Bauherschaft (wg. Verwandschaft) und da sind kleinere Hilfeleistungen dann auch versicherungsfrei. Generell gilt: je näher die Familienbindung, desto größer kann die "kleinere Hilfeleistung" sein. Bei nicht verwandten Personen gilt diese Regelung nicht - auch wenns die dicksten Freunde der Welt wären (und die Verwandschaft eh nur neidisch guckt ....)

    Unterm Strich ist aber eben nicht alles gleich und es ist immer eine Einzelfallentscheidung, die die BG trifft (gegen die man sich mit mehr oder weniger Erfolg wehren kann).

    Daher kam das dann auch mti Dir Lukas: als Sohn darfst halt relativ viel (viel heist aber in jedem Fall nicht, das komplettes Haus hochmauern) - wobei auch das immer so ne Einzelfallentscheidung ist ....

    Gruß Reilinga

    p.s. mein Geschriebenes ist keine Rechtsberatung - das kann nur die BG oder der freundliche Anwalt
     
  3. #23 BetonMiller, 28.09.2007
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    In den Unterlagen der BG steht ganz klar, daß freiwillige Versicherung auf
    den Bauherr und den Ehepartner beschränkt ist.
    Für alle anderen Personen sind Beiträge zu zahlen...

    Wo sind die von euch genannten Azusnahmen geregelt?
     
  4. #24 EmsLiga, 30.09.2007
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    hatte vorige Woche eine Überprüfung meines Ferienhauses seitens BG Bau !!!
    Der nette Herr sagte mir ganz klar nur für den Bauherrn & EhePartner brauch man nicht zahlen !!!
    LebensabschnittsPartner zählt nicht bei der BG Bau aber beim Staat zählts :mad:
    Mein Vater & Schwager machten auch nur ein paar Stunden am Bau trotzdem voll zahlen !!! (er sagte ca. 2 Euro Std.-egal ob 1 oder 100 )
    see ya
    EmsLiga
     
  5. Lukas

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    So, jetzt hab ich mal nachgesehen.

    Da hat sich wohl mein Gelbhelm zu leicht vertreiben lassen.:bounce:

    Die Sache mit der Nichtversicherung des Ehegesponsts hat auch eine Kehrseite. Bei einem Unfall des Bauherren oder des Ehepartners ist die BG auch leistungsfrei. Beim Lebensabschnittsgefährten muß sie wohl zahlen.

    Wenn man sich allerdings die Beiträge zur freiwilligen Versicherung des BH und Ehepartner bei der BauBG so ansieht, dann wirds einem eher schlecht. Da gips Alternativen.

    Gruß Lukas
     
  6. #26 BetonMiller, 01.10.2007
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    Genau so kenne ich das! :)
     
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