BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung

Diskutiere BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Richtig. Und manche führen Diskussionen ohne Argumente :28:

  1. #21 Wackelsteife, 27.04.2008
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    Richtig.

    Und manche führen Diskussionen ohne Argumente :28:
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ob Sozialversicherungsträger Urlaubsappartements und einrichtungen betreiben müssen?

    Zu Zeiten der Gründung dieser "Sozialkassen" sicher ein sozialer Grundgedanke... aber heute? Ich meine damit nicht die BG...
     
  3. #23 Wackelsteife, 27.04.2008
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    Ist zwar ein bischen :offtopic: aber die BG`en haben auch Eigentum an Grundstücken und Immobilien. Das nennt sich dann Rücklage und die ist lt. Gesetzgeber zu bilden (§ 172 SGB VII).

    Auf das eigentliche Problem bezogen, kann man sagen, dass der Versicherungsschutz für Helfer am Bau über die gesetzliche Unfallversicherung eine sinnvolle Sache ist. Ich meine damit insbesondere zwei Dinge:

    1. Ablösung der Haftpflicht des Bauherren gegenüber dem verletzten Helfer

    2. Kostentragung durch die Solidargemeinschaft der Bauherren, da sonst die Krankenkasse leisten müßte

    Leider hat die Rechtssprechnung Ausnahmen von diesem grundsätzlich sinnvollem Versicherungsschutz in Form der sogenannten Gefälligkeitsleistung bei Verwandten geschaffen. Was jedoch nach meinem Dafürhalten weder die Versicherung als solche noch die BG BAU überflüssig macht.
     
  4. #24 stoisammler, 28.04.2008
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    @ Wackelsteife
    Warum soll ich dann für Verwandte Beiträge bezahlen, wenn ein Unfall dann als Gefälligkeitsleistung abgetan wird und Leistungen verweigert werden??
    :mauer:mauer:mauer:mauer
     
  5. #25 Wackelsteife, 28.04.2008
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    Wie bereits geschrieben, hat die Rechtsprechung Ausnahmen von dem grundstäzlich bestehenden Unfallversicherungsschutz geschaffen, wenn es sich um eine sogenannte "Gefälligkeitsleistung" handelt.

    Ausnahme bedeutet auch in diesem Zusammenhang, dass dies nicht der Regelfall ist. So kann lt. der höchstrichterlichen Rechtsprechnung des BSG bei einer Tätigkeit von bis zu 40 Stunden noch die Annahme einer familiären Gefälligkeitsleistung gerechtfertigt sein.

    Im Umkehrschluss kann dies natürlich nicht gelten, wenn z.B. der Onkel bereits 130 Stunden geholfen hat.

    Klar, dass in Foren oder in der Öffentlichkeit nur die Fälle diskutiert werden, in denen Leistungen versagt wurden. Fragt doch mal einen Schwerstverletzten, der im Leistungsbezug bei einer BG steht, ob er die hier zum Teil geäußerten Ansichten teilt :shades
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann müsste aber auch der Gefälligkeitsteil beitragsfrei sein.
    Wenn ich kassiere, muss ich auch zahlen. Da auch für nur eine Stunde Hilfe gezahlt werden muss (Beitrag), muss auch für einen Unfall in der ersten Stunde geleistet werden und nicht das Schutzschild >>Gefälligkeit<< hochgehalten werden.

    MfG
     
  7. #27 Wackelsteife, 28.04.2008
    Wackelsteife

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    Es ist nach meinem Kenntnisstand auch so, dass für Stunden, die später als Gefälligkeit beurteilt werden, keine Beiträge erhoben werden dürfen bzw. erstattet werden müssen.

    Alles andere würde ja eine Art ungerechtfertigte Bereicherung darstellen.

    Der Arbeitsunfall als solcher hat, so meine ich, mehrere Voraussetzungen. Die versicherte Person ist nur eine davon, d.h. auch bei einem Unfall eines Versicherten kann es sich unter Umständen nicht um einen Arbeitsunfall im Sinne des Gesetzes gehandelt haben.
     
  8. Lukas

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    Könnteste das bitte etwas näher erklären?

    :konfusius
     
  9. #29 Wackelsteife, 28.04.2008
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    Nehmen wir doch z.B. den Weg nach bzw. von der Baustelle nach Hause. Hier kennt die Rechtsprechnung den unmittlebaren und versicherten Weg als auch den z.B. unversicherten Abweg (der Weg, der aus privaten Gründen gewählt wird und vom Ziel, also der Baustelle oder dem Zuhause wegführt).

    Der Helfer wäre in beiden Varianten in seiner Eigenschaft als Helfer versichert, d.h. die BG BAU müßte die Leistungspflicht prüfen. Wenn es aber ein unversicherter Abweg war, tritt keine Entschädigungspflicht ein.

    Im Prinzip werden Bauhelfer vom Gesetzgeber genau wie normale Arbeitnehmer behandelt, so werden an das Vorliegen eines Arbeitsunfalls die gleichen Voraussetzungen gestellt - bis auf das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses - versteht sich.
     
  10. sepp

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    und wenn vati beim wohnzimmerstreichen von der leiter fällt, hat er entweder eine gefälligkeit getan, oder als nichtweisungsgebundener unternehmer gehandelt. :28:
     
  11. Lukas

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    Es ist ja nun mal so, daß Versicherungen primär dazu sind, Geld einzusammeln.
    Wenn man das verstanden hat, dann kann man eigentlich danach handeln.
    Blöd wirds nur, wenn man nach den Buchstaben einer Reichsversicherungsordnung aufeinmal Zwangsmitglied einer oft leistungsfreien Geldeinsammelinstitution ist, deren Spielregeln sie sich selbst basteln und die nicht unbedingt nachvollziehbar/eindeutig sein müssen.

    Die andere Seite der Medaille ist die, daß z.B. Leute, die sich freiwillig auf Seifenkisten mit Düsenantrieb setzen und dann logischer Weise auch mal verunglücken, auf Kosten der Allgemeinheit, finanziert von einer BG, wieder zusammengeflickt werden.

    Ists eigentlich schlimm, wenn man sowas nicht wirklich versteht?

    Gruß Lukas
     
  12. #32 C. Schwarze, 28.04.2008
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    Berufsgenossenschaften sind Ankläger, Richter und Henker zu gleich.

    Das kann es eigentlich nicht sein.
     
  13. #33 Wackelsteife, 28.04.2008
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    Naja, nicht ganz.

    BG haben nehmen als Körperschaften öffentlichen Rechts hoheitliche sprich staatliche Aufgaben wahr. Sie unterliegen staatlicher Aufsicht. Sie können sich nur in dem Rahmen bewegen, den der Gesetzgeber vorgibt und zulässt.

    Überdies unterliegt jede Entscheidung im Einzelfall der Überprüfbarkeit durch die Sozialgerichtsbarkeit.

    Insofern hat die zitierte Aussage maximal das Niveau einer großen deutschen Tageszeitung mit vier Buchstaben :Roll
     
  14. #34 C. Schwarze, 28.04.2008
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    Nene, das ist schon so richtig.

    und Sozialgerichtsbarkeit? schmeichelhafter Ausdruck.

    d.h. der Geschädigte wird dank der langen Gerichtsdauer mürbe gemacht, geschweige von den Kosten, die vorfinanziert werden müssen.

    oder arbeiten Sie bei einer Berufsgenossenschaft? so als freiwilliger Mitarbeiter für Internet(klarstellungen)?
     
  15. #35 Wackelsteife, 28.04.2008
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    Es kann ja eigentlich egal sein, warum ich meine Meinung äußere - Fakt ist, dass ich über etwas über Fakten schreibe. Bezahlt werd ich dafür jedenfalls nicht ;)

    Einige kommen hier nur mit Meinungsäußerungen, die zum Teil schlichtweg falsch sind.

    Leider tragen solche Aussagen wie "[...]der Geschädigte wird dank der langen Gerichtsdauer mürbe gemacht, geschweige von den Kosten, die vorfinanziert werden müssen.[...]" nicht dazu bei, Leute richtig zu informieren und genau darum geht`s doch in Foren.

    Manch einer will die Diskussion nur des diskutierens wegen - ohne Sachargumenten zugänglich zu sein. Da mach ich bestimmt nicht auf Don Quijote :smoke
     
  16. #36 Rudolf 1966, 28.04.2008
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    Was ist davon zu halten das selbst Schwarzarbeiter auf Kosten Regulärer Beitragszahler mit finanziert werden. Ohne das diese je ein Cent bezahlt haben?Oder je bezahlen?
    Das ist doch schlicht und ergreifend niemanden zu vermitteln.
    Die Bg sollte freiwillig sein und wer bezahlt geniesst Ansprüche , die anderen gehen leer aus.

    Gruß Rudolf:winken
     
  17. #37 Bodynerv, 28.04.2008
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    Nur kurz, für mich macht es keinen Unterschied, ob ich nun meine Wohnung maler oder meinen Neubau, gleiches gilt für Bodenbeläge, bei ersterer Konstellation würde wohl nie jemand auf die Idee kommen, wenn der Schwiegervater oder Kumpel dabei hilft, eine Anmeldung bei der BG Bau zu erstellen, im zweiten Fall ist man dazu verpflichtet :sleeping
     
  18. #38 Wackelsteife, 28.04.2008
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    Find ich auch nicht gut :motz

    Ich bin dafür, dass der Sozialstaat abgeschafft wird und jeder von seiner eigenen Leistungsfähigkeit profitiert oder darunter zu leiden hat. Warum noch für Kranke, Alte, Arbeitslose oder sonstige Risikengruppen mitbezahlen? Sozialleistungen runter, Netto rauf.

    Kapitalismus in seiner ursprünglichsten Form. Armes Deutschland :mauer
     
  19. #39 Bodynerv, 28.04.2008
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    Ach ne, der Vergleich hinkt gewaltig, in die Sozialversicherung zahlen alle zum gleichen Beitragssatz, die BG Bau stellt Gefahrtarifsätze auf :winken
     
  20. #40 Wackelsteife, 28.04.2008
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    Nicht zu vergessen den errechneten Beitragsfuß! Und? Ist die gesetzliche Unfallversicherung deshalb weniger Sozialverischerung?

    Verstehe die Aussage irgendwie nicht.:cry
     
Thema: BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung
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