BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung

Diskutiere BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich bin Mitarbeiter einer BG... Was mit meiner Art der Argumentation nur insoweit was zu tun hat, als das ich versucht habe, die Sachlage...

  1. #61 Wackelsteife, 16.05.2008
    Wackelsteife

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    Ich bin Mitarbeiter einer BG...

    Was mit meiner Art der Argumentation nur insoweit was zu tun hat, als das ich versucht habe, die Sachlage emtotionslos zu erläutern. Meiner Meinung nach ist der Grundgedanke des Gesetzgebers, Bauhelfer zu versichern, in Ordnung. Leider steht die Rechtsprechung dem - wie schon mehrfach ausgeführt - teilweise mit Ausnahmen entgegen.

    Mich würde mal interssieren, wieviele Unfälle von Bauhelfern tatsächlich entschädigt werden/wurden und wieviele durch die Gefälligkeitsleistungen/Unternehmerähnlichkeit eben nicht.

    Grundsätzlich kann man das Problem aus meiner Sicht aber nur auflösen, wenn man:

    - die Versicherungspflicht für Bauhelfer ganz aus der Unfallversicherung nimmt
    - eine Änderung der Versicherung in der Weise durchführt, dass eine Versicherungspflicht wie bei Arbeitnehmern besteht (keine Prüfung Gefälligkeit etc.)
    - eine freiwillige Versicherung für Bauhelfer einführt (ebenfalls ohne Prüfung der Gefälligkeit etc.)

    Mit dem jetzigen System kann weder die BG BAU noch die Bauherren oder die Unfallverletzen und schon garnicht der Gesetzgeber zufrieden sein. Verbal auf die BG BAU einzuschlagen, wie es hier manche machen, ist aber eher keine Lösung.
     
  2. #62 Baufuchs, 16.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie soll

    man das verstehen?
    Die Rechtsprechung ist doch in solchen Fällen stets von der Partei angerufen worden, die Leistungen erbringen sollte, aber nicht wollte.

    Natürlich ist der Grundgedanke des Gesetzgebers in Ordnung. Es stellt sich doch die grundsätzliche Frage, wieso eigentlich der Begriff der "Gefälligkeitsleistungen" überhaupt eingeführt wurde. Entweder sollen die Helfer bzw. dessen Risiko bei der Ausführung von Helferleistungen versichert sein, oder nicht.

    Kommt es zu einem Unfall während der Helferleistung, dürfen die Beweggründe der Hilfe doch keine Rolle spielen.

    Und wenn es doch so gesehen wird, dann darf der Hinweis auf Ausschluß nicht fehlen.

    Es ist asozial, Versicherungsschutz vorzugaukeln und sich dann aus der Verantwortung zu schleichen.

    Auch das emotionlos, obwohl es schwerfällt.:konfusius
     
  3. #63 Dingo 208, 17.05.2008
    Dingo 208

    Dingo 208 Gast

    Und das noch
    Zitat:
    ,,Der Bauherr hat wie ein Unternehmer nunmal bestimmte Verpflichtungen; hierzu zählt es auch, sich zu informieren. Also mal schön die Kirche im Dorf lassen"
    Lieber Herr von BG .Ich sehe dass Sie die ganze Sache nur als Beamte betrachten.Ich bin schon seit 3 Jahren am bauen und fast alles habe ich mit meiner Frau selber gemacht.Solchen Unsinn kann man nur schreiben wenn man selber nicht gebaut hat und alles nur von Theorie kennt.Ich soll noch Zeit haben, sich bei der BG zu ifnormieren,das ist doch wohl ein Witz,oder?Auf einen der selber baut kommen so viele Sachen zusammen das man manchmal nicht mehr weiss wie man heißt.Ich kann nicht für alle die bauen sprechen aber wenn man einen Brief von BG kriegt, dann nimmt man den ernst und denkt immer dass alle Leute die man einträgt versichert sind.So war wenigstens bei mir.Mit der Schätzung von Helferstunden, die BG immer durchführt, ist auch so eine Sache.Ein wichtiger Faktor wie die "ZEIT" zählt da überhaupt nicht.Wie kann man Privatbauen mit einem Unternehmen vergleichen.Wenn ein Unternehmen so lange bauen wurde wie ich, dann ist der schon 10 mal Pleite.Also da haben Sie schon Recht,die BG soll schon ,,die Kirche im Dorf lassen".
    Ich möchte nur noch ein Punkt (von sehr vielen)ansprechen.
    Bei der Masseberechnung von BG, wurde auf die von mir geleisteten Stunden
    ein Zuschlag von 100% berechnet.
    Zitat:
    "Der Zuschlag von 100% resultiert aus dem Umstand,dass von Ihnen als Bauherr im Vergleich zu tätig werdenden Handwerken mahr Zeit benötigt wird."
    Ich habe bei mir auch Firmen gehabt und leider konnte ich zu keinem Zeitpunkt feststellen dass die schneller sind als ich.Wenn ich die Pausen mitrechne was die gehabt haben dann kann ich ruhig sagen dass ich gleich schnell oder sogar was warscheinlicher ist schneller als die war.
    Das ist nur ein Beispiel,wie die BG vorgeht.Das ist nicht nur eine Abzocke,das ist ein Skandal.
    Bei mir zum Beispiel von 1000 Helferstunden sind es auf Einmal 2000 Stunden geworden.
    Ohne Worte.
     
  4. Nisha

    Nisha

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    wie bereits erwähnt und von mir auch praktiziert, kann hier wohl nur was geändert werden, wenn entsprechender Druck ausgeübt wird. Dies kann entweder über Ihr zuständiges Mitglied des Bundestags, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Fraktion oder über einschlägige Print/Online/TV-Medien erfolgen (z.B. Stern-TV, FocusOnline, Spiegel, ZDF-Reporter, Plusminus, WISO, Report etc.)
    Die entsprechenden Adressen sind im Internet zu finden. Je mehr hier auf diese Sachverhalte aufmerksam machen, umso eher wird hier wohl etwas unternommen bzw. berichtet werden. Als Einzelkämpfer wird man halt oft gerne mit dem Hinweis "bedauerlicher Einzelfall" abgefertigt. Leider ist die "Dunkelziffer" an Betroffenen, die entweder zähneknirschend bezahlen nachdem Ihnen ein Beitragsbescheid ins Haus geflattert ist oder sich im anderen Fall einfach der Rechtssprechung beugen oder sich einfach auch nur scheuen in die Öffentlichkeit zu gehen oder sich schlichtweg auch gar keinen Anwalt leisten können, vermutlich ziemlich hoch.

    Wie ebenfalls bereits erwähnt, sammle ich sämtliche Fälle von "Unstimmigkeiten" der BG Bau betreffend und stehe hier auch bereits mit verschiedenen Stellen der Politik in Kontakt. Scheuen Sie sich nicht, mich hier zu informieren, meine Mail-Adresse finden Sie hier im Thread. Was ich (wie auch bereits angesprochen) nicht leisten kann, ist eine entsprechende rechtliche Beratung (wie fülle ich welche Formulare aus, wie verhalte ich mich wenn der "Prüfer" kommt usw.) Hier kann Ihnen tatsächlich nur ein Anwalt, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist, helfen. Falls hier jemand bereits über entsprechende Kontaktadressen verfügt, würde ich mich auch über eine Info freuen (diese kann dann ebenfalls an Ratsuchende weitergegeben werden).
     
  5. #65 gandalf_x, 17.05.2008
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    Ach was...

    darauf wäre ich jetzt nicht gekommen, aber nett, dass Sie es erwähnen.

    Das sollte doch anhand von Statistiken nachvollziehbar sein. Ggf. sogar nach JAhren gestaffelt. Da Sie an der Quelle sitzen, wäre es doch mal ganz hilfreich bei Ihren Kollegen der entsp. BG nachzuforschen und die Ergebnisse ins Forum zu stellen.


    Finde ich allerdings schon, denn nur Information kann hier weiterhelfen. Die Sache wird gerade im familiären Umfeld doch absurdum geführt. Auch ich habe vor 15 Jahren einen Altbau, damals mit Hilfe meiner Brüder umgebaut. Und es war absolut selbstverständlich, dass man sich in der Familie uneingeschränkt unterstütz!
    Wenn ich das hier im Nachhinein lese, dass es im Falle eines Unfalls ggf. keinen Schutz gegeben hätte mit dieser "sch***" fadenscheinigen Begründung, kommt mir das K****. (emotionsvoll :winken)


    Also, wie wär es ?: Ein paar Zahlen könnten der Versachlichung dienen.

    Gruß
     
  6. ilis

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    Ob's möglich wäre, die per IFG zu ergattern?
     
  7. #67 Wackelsteife, 17.05.2008
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    Hier findet sich ein Jahresbericht. Den hab ich gerade mal überflogen; eine dezidierte Aufstellung von Bauhelferunfällen findet sich leider nicht.

    Das Problem ist ausreichend erörtert; eine Lösung wäre nach meiner Meinung nur, wenn man eine gesonderte Hausnummer für Bauhelfer in den Absatz 1 des § 2 SGB VII eingliedert, so dass die Ausnahmen des Abs. 2 nicht mehr geprüft werden müssen. Insoweit hoffe ich, dass Ihr Nisha alle tatkräftig unterstützt - eine Modernisierung der Bauhelferversicherung wäre für alle Beteiligten eine wünschenswerte Sache.
     
  8. #68 gandalf_x, 17.05.2008
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    Zitat Bau BG - Ehrlicher wäre:

    Sarkasmusmodus:OFF
     
  9. #69 Wackelsteife, 17.05.2008
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    @ gandalf_x

    Schade, dass es Dir offensichtlich nicht möglich ist, eine sachliche Diskussion zu führen. Zum Glück gibt es hier im Forum aber genug Leute, die hierzu in der Lage sind.:)
     
  10. #70 gandalf_x, 17.05.2008
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    Übertreibung-Ironie-Sarkasmus..

    hatte ich vergessen, dies zu erwähnen?

    Aber, vielleicht möchte ich auch gar keine sachliche Diskussion (in diesem Fall) führen. :biggthumpup:

    gruß
     
  11. #71 Baufuchs, 17.05.2008
    Baufuchs

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    Da

    es für die Helfer wichtig ist zu wissen, ob sie nun versichert sind oder nicht, schlage ich vor, bereits vor/bei Anmeldung der Helfer bei der BGBau nachzufragen, welche Informationen über die Verhältnisse und Umstände der Mithilfe sie benötigt, um vor Beginn der Helferleistungen zu entscheiden, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.

    Einen entsprechenden Formbrief werde ich meinen Bauherren zur Verfügung stellen.

    Dann schaun mer mal......

    PS:
    Unverständlich ist, wieso der Begriff "Gefälligkeitsleistung" einerseits angebl. nicht konkretisierbar ist, andererseits sich die BGBau aber für solche Fälle ein Prüfungsrecht vorbehält. Nach welchen Kritierien wird denn dann geprüft ?
     
  12. Julius

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    Ganz einfach:

    Wenn es um die Beitragserhebung geht, liegt generell keine Gefälligkeiot vor.
    Wenn es um Leistungserbringung geht, hingegen stets.

    Sollte doch sogar ein Baufuchs verstehen... :smoke
     
  13. #73 Bauwahn, 20.05.2008
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    Genau! Und deshalb werde ich die BG auffordern, mir
    "[...] rechtsverbindlich mitzuteilen, ob in meinem Fall Versicherungsschutz besteht, andernfalls auf die künftige Erhebung von Beiträgen zu verzichten sowie die seither geleistetetn und zu unrecht erhobenen Beiträge einschl. banküblicher Zinsen zurückzuerstatten."

    Thomas
     
  14. #74 dquadrat, 20.05.2008
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    seit wann ist der mitarbeiter einer BG beamter? ist eine BG nicht eher eine körperschaft des öffentlichen rechts?

    egal. abschaffen, sofort. von unternehmen die nicht im wettbewerb mit anderen stehen kann man per se keine vernünftigen und effizienten leistungen erwarten. und wenn dann der BG-mitarbeiter für seine 35h woche (gefühlte effektive arbeitszeit 10h oder weniger) mit 30 tagen urlaubsanspruch ne saftige gehaltserhöhung braucht wird eben auch der privatbauherr erpresst und im schlimmsten fall um seine berechtigten leistungen betrogen.
     
  15. Robby

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    Fassen wir mal zusammen...

    Kein einziger (objektiver) Beitrag pro BG... ?
     
  16. #76 Wackelsteife, 20.05.2008
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    und es läßt sich richtig gut damit leben; fettes Gehalt und gesunder Büroschlaf :biggthumpup:
     
  17. #77 dquadrat, 21.05.2008
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    glaub ich dir aufs wort
     
  18. Nisha

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    Anfrage bei BG

    Hallo,

    hatte mich nun neulich mal an die Geschäftsleitung der BG Bau mit nachfolgender Anfrage gewandt, bis jetzt aber noch keine Antwort erhalten:

    Sehr geehrte Frau.......,

    auf Ihre Homepage der BG Bau veröffentlichen Sie unter dem Link:

    http://www.bgbau.de/d/pages/versicherte/bauhelfer/index.html

    die Modalitäten für die Versicherung von privaten Bauhelfern.

    Unabhängig von der Tatsache, das diese recht schwammig und allgemein gehaltenen Aussagen
    natürlich jedmöglichen Interpretationsspielraum offen lassen (Gefälligkeitsleistungen), sollten Sie doch zumindest darauf hinweisen, dass für Familienangehörige 1. Grades (z.B. Vater, Schwiegervater) eigentlich keine Beiträge erhoben werden dürften.

    s.hierzu auch Gerichtsurteil Aktenzeichen zum Berufungsurteil des Bayer. Landessozialgerichts vom
    05.12.2006 lautet: L 17 166/04.
    Vorinstanz: Sozialgericht Nürnberg, Az. S 15 U 120/03, Urteil vom
    09.03.2004.
    Revisionsinstanz (Nichtzulassungsbeschwerde): Bundessozialgericht, Az. B 2 U
    77/7, Beschluss vom 21.05.2007

    Tatsächlich, ist es aber doch wohl so, dass auch weiterhin Beiträge von den engsten Familienangehörigen erhoben und auch eingefordert werden (s.h. auch eine Vielzahl von Diskussionen in einschlägigen Internetforen), bei eintretrenden Leistungsanspruch aber wohl auf die Fälligkeitsklausel hingewiesen wird.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie sich hierzu entsprechend äußern könnten.
     
  19. #79 Bauwahn, 15.01.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

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    Sorry, aber bei dem Satz würde ich mich totlachen:
    Wie lautet die Frage?
    Da wäre (als BG Vorstand) meine Antwort: "42"
    Du musst schon was beantragen, damit Du eine verwertbare Antwort bekommst.
     
  20. Uwe!

    Uwe!

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    hat denn irgend jemand schon mal mit Bezug zu diesen Urteilen Geld zurück bekommen? (außer dem Kläger selbst)
     
Thema: BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung
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