BG - und was wenn es ein Angestellter ist?

Diskutiere BG - und was wenn es ein Angestellter ist? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; das ist das dingen, Anda2012. du mußt die unfallverhütungsvorschriften einhalten. ansonsten gibt es mächtig ärger. wurden sie nicht eingehalten,...

  1. Baumal

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    das ist das dingen, Anda2012.
    du mußt die unfallverhütungsvorschriften einhalten.
    ansonsten gibt es mächtig ärger.

    wurden sie nicht eingehalten, sagt die versicherung:
    selbst schuld!

    nur wer überwacht das ganze, du?
     
  2. #22 Gast943916, 05.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    warum nicht????
     
  3. Baumal

    Baumal

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  4. #24 altetante, 05.12.2012
    altetante

    altetante Gast

    Und weil so schön getippt und zwischengespeichert noch mein Senf...

    @Gipser
    "Genehmigen" ja, aber der AG darf die Tätigkeit nicht verbieten, wenn diese Hinderungsgründe nicht zutreffen ;-) Andernfalls könnt ich mich als AN - so ich denn auf Krawall gebürstet bin - mit dem AG deswegen anlegen....

    @Anda
    1.) Du bist verpflichtet, bei der BauBG zu melden, schnurzpiepegal was Du davon hältst oder was die Deiner Meinung nach leisten. Punkt. Tust Du das nicht und es passiert was (oder auch nicht), bist Du dran. Schlimmstenfalls nicht nur mit Bußgeld!

    2.) Du brauchst keine "Unfallversicherung für die Helfer", sondern eine ganz schnöde, stinknormale HAFTPFLICHTVersicherung für Bauherren. Die deckt nicht nur Unfälle Deiner Helfer auf dem Bau ab, sondern auch Unfälle von Kindern, die da rumturnen oder wenn die Mutti mit dem Fresskorb die Treppe runterstürzt - obwohl sie dort überhaupt nicht gearbeitet hat oder wenn Dein selbstgebastelter Kran auf das Nachbarhaus kippt...
    Wie sich das jetzt mit der Fahrlässigkeit verhält - muss man sehen.

    Für Verletzungen/Krankheiten kommen die Krankenversicherungen der Helfer oder eben die BauBg auf, sollen die sich drum streiten. Für lebenslange Invaliditätsrenten zahlen die aber garantiert nicht (korrigiert mich, wenn ich da falsch liege). Das bleibt an Dir hängen bzw. dann an Deiner Haftpflicht.

    3.) Die Beiträge für einen 400,- Job setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Unter Anderem Rente, Mutterschaftsausfall usw. Es wäre Blödsinn, diese Beiträge auch jedesmal mitzuzahlen, obwohl Du eigentlich nur Unfälle Deiner Helfer und deren Folgen absichern willst. Eine Invaliditätsrente wirst dabei jedenfalls auch nicht bekommen.

    4.) Bei der Knappschaft (400,- Job) sich durch ein vorgetäuschtes Arbeitsverhältnis Versicherungen erschleichen: der Schuss könnte nach hinten losgehen.
    - Man "erfindet" einen Lohn von nur 200,- und bestimmt damit, dass ein- und dieselbe Versicherung halt nur halb soviel Beitrag kostet, wie bei 400,-
    - der Versicherer findet raus, das dieser Lohn gar nicht überwiesen/gezahlt wurde und ficht somit dieses Versicherungsverhältnis an.
    - man erfindet halt 400,- Lohn und zahlt den vollen Beitrag: mal abgesehen davon, dass dann die BauBg wahrscheinlich billiger wird, die Knappschaft hätte sicherlich trotzdem Grund, das Ganze anzufechten, wenn es um sehr hohe Kosten geht.
    - Letztendlich müssten diese Helfer ihr fiktives Gehalt ja auch in der Steuererklärung erwähnen. Halte es zwar für unwahrscheinlich, dass soweit geprüft wird, ob das alles zusammen passt. Aber man weiß ja nie...

    Also lieber Finger weg von dieser 400,- Sache und nimm ganz normale Versicherungen und BauBg.

    Gruß
    altetante
     
  5. Neutal

    Neutal

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    Stop Stop. Die Haftpflicht kommt nicht für Unfallschäden auf. Die Krankenversicherung meutert normalerweise bei dem Wort Unfall auch.
     
  6. Baumal

    Baumal

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    meine krankenversicherung würde sofort meutern,
    würde ich z.B. von einem ungesicherten dach stürzen.
     
  7. #27 Gast036816, 05.12.2012
    Gast036816

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    ich auch!
     
  8. mls

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    unfallrisiko auf baustelle: sigeko.

    bg-"ausfall"risiko (leistungsverweigerung trotz
    entgegegengenommener beiträge): absichern.

    das ist wohl auch die ursprüngliche intention ...
    wenn ich bei sowas nicht mehr weiterweiss, frag´
    ich meinen versicherungsmakler ..
     
  9. #29 Anda2012, 05.12.2012
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Haftpflicht: Habe ich
    Unfallversicherung von Bauhelfern: mache ich auch, ist nicht so horrend und wenn mal der Nachbar beim schnell was mit hinlangen sich tut (und sei es mal schnell einen Wassereimer wegtragen), ist das abgesichert. Auch wenn das zusätzlich bei der BG gemeldet ist. Habe da auch jetzt mal nachgefragt.
    Bauleistungsversicherung habe ich auch.

    400 EuroJob: Mache ich nicht. War halt einfach ne spontane Idee, die ich völlig unreflektiert ins Forum gestellt habe und habe festgestellt: Schnapsidee. Nuja, aber durch die Diskussion wird einem selbst dennoch klar, was man will und was nicht.
    Hab mit verschiedenen Leuten telefoniert (auch Versicherungsmakler *winke zu mls*) und das ist mein Schluß daraus.
     
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