BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, bei uns hat er sich für den 19. Mai auch angemeldet. Habe über 500Std angegeben. Habe wirklich fast alles selber gemacht. Wie...

  1. DeejayT

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    Hallo Leute,

    bei uns hat er sich für den 19. Mai auch angemeldet. Habe über 500Std angegeben. Habe wirklich fast alles selber gemacht.

    Wie soll ich reagieren, dreh noch durch. ELA und ihr anderen, könnt ihr vorschläge machen was zu tun ist.
     
  2. bemi

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    Treffen auf jeden Fall an einem anderen Ort.
     
  3. #183 Stromfresser, 04.05.2009
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    Wie gebt ihr denn eure eigenen Stunden an?

    Auf dem ersten Formular soll man ausführende Firmen und Eigenleistung angeben. So ein Schwachfug, das was ich doch bei vielen Sachen vor Baubeginn noch gar nicht...

    Und auf den folgenden Formularen - die so alle halbe Jahre eintrudeln - soll man nur Helfern, aber explizit keine Eigenleistungen angeben.

    ???
     
  4. sk8goat

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    Wenn du fast alles selber machst, dann sind 500 Hilfsstunden aber ziemlich viel.

    Aufgrund meiner Erfahrung und der schlechten Erfahrung von Freunden, kann ich dir nur einen Rat geben:
    Termin sofort absagen und mitteilen, dass du kein Interesse an einem Termin hast. Deine Mitwirkungspflicht hast du durch die Angaben der Fachfirmen und Helferstunden in den Formularen erfüllt. Darüber hinaus besteht keine Pflicht und auch keine gesetzliche Grundlage für einen Haustermin.

    Glaub mir, wenn du einen Termin mit dem machst, dann ziehst du zu 95% den kürzeren und kriegst in ein paar Wochen eine saftige Rechnung von der BG.
     
  5. Bauwahn

    Bauwahn

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    Ist gar nicht anzugeben
     
  6. #186 BauherrHilflos, 04.05.2009
    BauherrHilflos

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    Das kann ich pauschal nicht bestätigen. Bei uns war einer (nicht im Haus, wir hatten uns woanders getroffen). Dort gaben wir ca. 10 Std. Hilfe an (Rigips Decke/Schräge)...
    letzte Woche dann rief ich dort an, weil schon wieder so ein Zettel ankam, obwohl schon die Fertigstellung bekannt gegeben wurde. (die Post hatte sich überschnitten).. dann: (Orginalzitat)
    "Wegen der Geringfügigkeit der Helferstunden, bekommen Sie keine Rechnung von uns. Für uns ist damit die Sache abgeschlossen, und auch so im Computer." :wow

    Unsere Reaktion: :bounce: :bounce: :p :D
     
  7. #187 Julius, 04.05.2009
    Zuletzt bearbeitet: 04.05.2009
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    Ich kann mich nur dringend diesem Rat anschließen:
    Deutlicher noch:
    Dem Termin widersprechen und klarstellen, daß Du niemanden einlassen wirst!

    Frage stattdessen nach, welche Angaben bzw. Unterlagen denn noch benötigt werden.
    Biete an, diese ggf. in Kopie zuzusenden oder an anderer Stelle (z.B. bei Dir im Büro oder in der Kanzlei Deines Anwalts/Steuerberaters) nach Terminabsprache zur Einsicht bereitzuhalten.

    Punktum.

    P.S.
    Sind die erwähnten 500h denn nun Bauherrenstunden oder Helferstunden? Wenn Helfer, wer?


    @ BauherrHilflos:
    Deine Schilderung steht doch nicht in Widerspruch dazu - ganz im Gegenteil!
    Sie bestätigt voll die Erfahrungslinie, wie sie auch von sk8goat und mir vertreten wird.
    Also Treffen im Bedarfsfall durchaus (obwohl darauf kein Rechtsanspruch besteht), aber eben KEINESFALLS im Objekt!!!
     
  8. #188 BauherrHilflos, 04.05.2009
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    Klar Julius
    Dank Eurer Hilfe vor einiger Zeit, machten wir es ja auch nicht im Objekt.
    Wollte halt nur mal die Rückmeldung geben, das dies auch positve enden kann... und nicht pauschal zu 95% der Kürzerer gezogen wird.
     
  9. sk8goat

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    Na also, dann sind wir doch mal alle einer Meinung.

    Und BauHerrHilflos: du bist 5%.
     
  10. #190 BauherrHilflos, 05.05.2009
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  11. DeejayT

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    Hallo,

    so was ist wenn ich denen das dann Schreibe so wie hier die meisten Raten:


    Termin sofort absagen und mitteilen, dass du kein Interesse an einem Termin hast. Deine Mitwirkungspflicht hast du durch die Angaben der Fachfirmen und Helferstunden in den Formularen erfüllt. Darüber hinaus besteht keine Pflicht und auch keine gesetzliche Grundlage für einen Haustermin.


    Was passiert dann, wird dann einfach eine Schätzung vorgenommen oder was? Dann zieh ich auch den Kürzeren und muß noch mehr bezahlen. Sind Behörden was will man da gegen machen! :mad:
     
  12. Julius

    Julius

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    Oder wie oder was?
    Unfug!
    Die dürfen nicht "einfach so" abweichend zu Deinen Meldungen schätzen.
    Tun sie es doch, erhebst Du Einspruch.

    Offenbar hast Du das Prinzip noch nicht verstanden.
    Es geht denen um zwei Dinge:
    1) den Test, inwieweit der Betroffene "weich" (unwissend, leichtsinnig) genug ist, um abgezockt zu werden
    2) das Erlangen von Anhaltspunkten (und seien es auch nur vermeintliche), daß die Angaben doch unzutreffend sein könnten

    Stelle Dir vor, die Junx vom Außendienst arbeiten auf Provisionbasis.
    Da geht man einerseits den Weg des geringsten Widerstands und andererseits den der größten Erfolgsaussichten.


    Im Übrigen zeigt die Erfahrung das genaue Gegenteil:
    Bescheide mit erhöhten Schätzungen ergehen meist gerade nach solch "netten Hausbesichtigungen"!

    Im Übrigen ist die BG Bau keine Behörde, auch wenn sie sich gerne so geriert.
     
  13. taikee

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    Hallo liebe Hausbauer,
    die BG erlebt derzeit eine Zeit wo Gewerbliche kaum noch zahlen(können). Natürlich versuchen alle ihre Arbeitzplätze zu erhalten und versuchen nun den privaten der durch Eigenleistung versucht den einen oder anderen Groschen zu sparen zu melken

    Also: Grundsätzlich darf die BG Bau nix. Keiner muss son Aussendienst-Fritzen reinlassen. Ihr müsst der BG-Bau auch keine Unterlagen zur Verfügung stellen. Weder Rechnungen noch Bauzeichnungen. Ihr bekommt in der Regel nur Textbausteine von der BG Bau.

    Ihr müsst nur angeben welchen Gewerblichen Firmen Aufträge bekommen haben und diese auch ausgeführt haben.

    Mein Nachbar hat dem Aussendienstmitarbeiter rausgejagt nachdem er es gewagt hat sein Grundstück zu betreten. Drei Tage später bekam er ein Brief er sollte Zeichnungen und Bilder der BG-Bau zukommen lassen. Pustekuchen.

    Fazit: Die BG-Bau darf fast nichts. Die Mitarbeiter machen ein auf Amt oder Behörde.

    Nichts gefallen lassen und standhaft sein. Jeder der so ein Termin wahr nimmt wird leicht zum Opfer.
     
  14. sk8goat

    sk8goat

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    So ist es!

    Sozusagen die vom Gesetzgeber tolerierte und geduldete Amtsanmaßung.

    Kann man diesen Beitrag nicht leichter zugänglich mach? Ich meine halt so, dass nicht jeder erst 192 Beiträge lesen muss bis er die Wahrheiit erfährt.
     
  15. mgames

    mgames

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    Hallo zusammen,

    wer kann mir einen guten Rat geben? Ich habe leider den Prüfer reingelassen.
    Jetzt fordert die BG Bau viel zu hohe Beiträge.

    Ich möchte kurz meinen Fall schildern.

    - Baubeginn 2006 Doppelhaus 240qm Bewohnt mit meiner Familie, mit Oma und Lebensgefährten
    - Einzug ende 2006
    - Ein Prüfer hat sich angemeldet da ich nur ca. 100st. angegeben habe
    - 2007 Prüfer reingelassen und hat sich nur 2-3 zimmer angesehen
    - zu dem Zeitpunkt waren viele Gewerke noch nicht fertig und sind heute teilweise noch nicht richtig fertig
    - Ende 2008 kam der erste Brief der BG Bau, dass es eine Schätzung mit 2700 ergeben hätte
    - Meine Antwort darauf: Bitte um mitteilung der Ermittlungsgrundlage
    - 2.Brief BG Bau, Grundlage der Schätzung ist die Arbeitsrichtwerttabelle nach Plümecke, die durch unabhängige Sachverständigen ermittelt wurde. Die Tabelle lag nicht dabei, aber ein Zahlschein von 4700,-
    - Habe natürlich Widerspruch eingelegt, mit der bitte, das alles noch mal zu überprüfen, da ich Teilzeitbeschäftigt bin und das meine Frau und meine Mutter geholfen haben(beide gelten mit als Bauhelfer)
    - 3. Brief Bg Bau mit einer Berichtigung von 2700st. auf noch 2000 st.,Zahlschein 3500,-
    - Antwort an die BG: Das kann nicht sein, Sie haben das mit meiner Teilzeit anscheinend nicht verstanden.
    - 4. Brief der BG Bau:

    Am Prüfungstag wurde mir 1300 zugestanden, das hat man berichtigt.
    Uns wurden jetzt 2000 Bauherrenstunden zugestanden, was in den Augen der BG ausreichend sei. Mit diesem Schreiben wurde auch eine Kopie des Ermittlungsbericht mit gesendet. Es sind alle Gewerke aufgeführt. Die fertigen und die teilweise fertigen Gewerke.
    Das Ergebnis der Schätzung sind 2000 Lohnstunden das wird dann + 100% gerechnet(Zuschlag für fehlende Übung)
    also 4000st.
    vom Bauherren erbrachte Leistung 50% 2000st.
    von Helfern erbrachte Leistung 50% 2000st.
    Die BG geht von der Forderung von 3500,-nicht runter.
    - Daraufhin habe ich eine Aufstellung der Stunden, meiner Frau, meiner Mutter und mir erstellt. Und ich war auch nicht mit dem Zuuschlag der 100% einverstanden. Ich lasse mich nicht mit einem Laien vergleichen, da ich gelernter Handwerker bin.

    Den letzten Brief der BG den ich jetzt erhalten habe:

    Wir sind der Auffassung, dass von BAuherren neben Ihrer beruflichen Tätigkeit, jährlich ca. 800 bis 1000 Stunden selbst gelistet werden können. Diese Auffassung wird vom Landesinstitut für Bauwesen NRW und dem Verband Privater Bauherren München bestätigt und weiter ausgeführt indem von Bauherren die zum Zeitpunkt der Baumaßnahme beruflich nicht im Bauhauptgwerbe tätig sind maximal zwei Drittel der Arbeitsstunden eines Baufachhandwerkers geleistet werden können, bzw. die zwei- bis dreifache Zeit für dieselbe Arbeit benötigt wird.

    Insofern ist die Berechnung ders Zuschlag von 100% unseres Erachtens nicht zu beanstanden.

    Da sie keine zeitnahen Aufzeichnungen (Bautagebuch) über geleistete Stunden geführt haben, können wir Ihre Stundenaufstellung nicht nachvollziehen und nur als theoretische Aufstellung ansehen.

    Da sie unseren Zahlungsaufforderungen vom ..... bis .... nicht nachgekommen sinde, fordern wir Sie letzmalig auf, unsre Forderung ... bis zum 01.06 zu begleichen, da wir ansonsten ohne weitere Mahnungen Vollstreckkungsmaßnahmen gegen Sie einleiten müssten.

    Sofern Sie aufgrund unsres heutigen Ausführens Ihren Widerspruch zurücknehmen möchten, bitten wir bis zum 01.06 um entsprechende Stellungnahme. Andernfalls werden wir den Vorgang an unseren Widerspruchausschuss zur Erstellung einer förmlicher Entscheidung weiterleiten.

    MFG BG Bau







    Gruß MC
     
  16. #196 firefox_i, 19.05.2009
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    Hallo MC,
    in Deinen Ausführungen fehlt mir ein paar kleine Informationen :
    - Welche Gewerke wurden denn in Eigenleistung erbracht ?
    - Wieviel wurde denn tatsächlich selbst gemacht (von Dir und Deiner Frau)( und wieviele Stunden haben andere geholfen ?
    - Warum wurde nicht zeitnah das geforderte Bautagebuch geführt ?

    Kann es sein, dass während der Bauzeit keine Informationen an die BG Bau geschickt wurden ?

    S.
     
  17. Ela4444

    Ela4444

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    Hallo,

    meine Beschwerde ist nun 2 MOnate her und schau mal hier ..... habe huete doch eineAntwort erhalten, mit unglaublichen AUssagen:

    1. Hätte ich den Termin nie abgesagt (wie gut das ich das per Einschreiben belegen kann)

    2.)
    Hätte ich den Prüfer mit den Worten empfangen, was er hier will ich hätte den Termin angesagt und mein Mann hätte kein Interesse und er hätte mich nie eingeschüchtert (das stimmt sicherlich nicht, wie gesagt, Nachbarin und mein Mann am Telefon als Zeuge)

    3.)
    Stehen auf einmal Gewerke in Eigeleistung die ich nie alsEigenleistung angegeben habe und auch nicht so auf dem Bogen der BG Bau angegeben wurden

    4.)
    Steht dort auch der nette Satz (allerdings ohne Paragragh)
    Es handelt sich dabei um eine vom Gesetzgeber vorgesehene Betriebsprüfung zur Feststellung von Versicherungsschutz und Beitragspflicht .... (ich erinnere wir wohnen seid Jan 2008 hier im Haus)

    Dem guten Mann werde ich die Unterlagen die von Hannover wohl nicht komplett nach Berlin weiter geleitet wurden einen netten Brief schreiben, oder was meint ihr?

    Viele Gruesse
     
  18. mgames

    mgames

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    Hallo,


    die Gewerke die wir in Eigenleistung erbracht haben,waren Verblenderarbeiten zum Teil mit Hilfe, Dachstuhl+ Dachdeckung mit Hilfe,Sanitär +Heizung mit Hilfe, Putzerarbeiten, Elektroarbeiten mit Hilfe, Fliesen,Innenausbau und Malerarbeiten.
    Wir haben fast alles alleine gemacht. Es haben uns gelegentlich ein paar Freunde geholfen, deren Stunden ich auch angegeben habe. Und es hat noch mein Vater und der Schwiegervater etwas geholfen.


    Von einem Bautagebuch wusste ich leider nichts.


    Gruß MC
     
  19. Onkyo

    Onkyo

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    Hallo liebe selbstbauer,
    mal eine andere Frage: wie will denn die BG Bau beweisen dass bei euch Helfer bei bestimmten Gewerken mitgearbeitet haben??
    Ich würde einfach zurückschreiben dass ich alle Arbeiten in Eigenleistung erbracht habe. Diese Pauschalen Tabellen können nicht für alle Bürger gelten. Denn, ein Trockenbauer wird sicherlich wissen wie er z.b. allein eine Gipskartonplatte, egal welche größe an die Decke bekommt. Ich würde schreiben dass ich bei Bedarf der BG-Bau vorführe wie das geht. Natürlich nicht auf der eigenen Baustelle :D
     
  20. Rene'

    Rene'

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    200-300€ für einen gescheiten Anwalt, der sich mit der Materie auskennt, investieren der den Herren mal einen Brief schreibt der sich gewaschen hat.
    In dem Brief sollte der Anwalt (aber das weiss der besser als ich) auf den Kompetenz-und Handlungsspielraum der Bau-BG , mit den entsprechenden Konsequenzen und Kosten bei Nichtbeachtung, hinweisen.Dann sollte nach 1-2 Schreiben Ruhe einkehren.

    Die Bau BG geht immer den Weg des geringsten Widerstandes. Da sitzen Leute die täglich 8 Stunden am Tag dafür bezahlt werden "Druck" zu machen. Wenn die merken das jemand einknickt und versucht die Sache auf eigene Faust, weil er ja nix zu verbergen und nix falsch gemacht hat, zu regeln halten die drauf. Zwei-drei Formbriefchen und die meisten Zahlen.
    In den meisten Fällen wird von den Betroffenen gezahlt weil sie entweder aus unwissenheit Fristen versäumen welches die "Sache" noch schlimmer macht oder soweit eingeschüchtert werden das sie freiwillig zahlen um Ruhe zu haben.

    Bei Schreiben von Fachanwälten wird die Bau-BG ganz schnell weich und legt die Sache zu den Akten. Weil der Weg zur Kohle steigig und teuer wird.

    Gruß,
    Rene'
     
Thema: BG will Hausbesichtigung
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