BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; So Freunde... haben vorgestern den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten. Bla bla bla. Jetzt bleibt uns nur noch dagegen zu klagen.

  1. #241 hansidampfi, 16.12.2009
    hansidampfi

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    So Freunde...
    haben vorgestern den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten. Bla bla bla.
    Jetzt bleibt uns nur noch dagegen zu klagen.
     
  2. #242 Pascal82, 16.12.2009
    Pascal82

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    Hallo,

    ich weiß ja nicht was die bg für ein laden ist, aber bis jetzt hatte ich mit denne keine probleme, ich hab immer brav die nervigen bögen ausgefüllt und rechnungen angehängt und zurückgeschikt, bei unklarheiten sofort angerufen und e-mails geschrieben ect. (ich hab die mit meinen fragen sicher mehr genervt als die mich)
    nun sind die bauarbeiten vorrübergehend eingestellt, denn der außenputz kommt erst in 2 jahren drauf und das macht dann vorraussichtlich eine firma, innen sind wir bis auf kosmetik soweit fertig.

    das hab ich vor einigen wochen so abgegeben, nun kam ne rechnung über ca.800€ die wir brav bezahlt haben. damit sollte es doch nun getan sein, oder?

    da ich die angaben wahrheitsgemäß gemacht habe, fürchte ich mich nicht vor der bg, das wir alles selbst gemacht habe entspricht der wahrheit, er kann ja unsere baubilder sehen, oder die nachbarn fragen ob sie sich daran erinnern könne das wir letztes jahr im november mit flutlicht abends von 19-22 uhr bei eiseskält zu zweit (freundinn und ich)2 wochen dachgedeckt haben........

    oder oder oder...........
    ich denke mann muss schon ein bischen miteinander arbeiten statt nur stur dagegen, denn trotzig kann die bg-bau wie man sieht auch werden, dann wird geschätzt und dann ist das geschrei groß..........

    viele grüße
    pascal
     
  3. Bauen

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    Zunächst möchte ich mich für die vielen Hinweise zum Thema BG Bau ganz herzlich bedanken!

    Hier meine Erfahrungen, die hoffentlich nützlich sind für andere:

    Wir haben im vergangen Jahr ein altes Haus umgebaut und bekamen den üblichen BG Bau Fragebogen - anfangs noch vor unserem Umzug. Später kamen noch weitere Fragebögen, die wir aber zunächst nicht erhielten, da die BG Bau ihre Post mit TNT verschickt und daher unser Nachsendeantrag bei der Post nicht funktionierte.
    Irgendwann - lange nach Abschluß der Arbeiten - kam dann wieder ein Fragebogen an. Ich habe das Ding ausgefüllt und meine Eigenleistungen wahrheitsgemäß angegeben. Fast alles war sowieso von Baufirmen gemacht worden. Die sog. "nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten" waren bei mir Null Stunden, da außer mir und meiner Frau nur Baufirmen tätig waren.
    Die BG Bau hat meine Antwort gar nicht abgewartet, sondern mir parallel mal eben einen Gebührenbescheid über 1.700 Euro geschickt - ohne jede schriftliche Begründung. Daraufhin war ich ziemlich überrascht und habe angerufen. Das müsse doch wohl ein Irrtum sein etc.. Der BG Bau Mensch wurde daraufhin ziemlich unfreundlich und teilte mir mit, er werde einen Ermittler schicken. Ich habe dann am selben Tag schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Daraufhin teilte mir die BG Bau schriftlich mit, man könne den Bescheid nicht zurücknehmen. Man beabsichtige eine "örtliche Prüfung Ihres Bauvorhabens durch einen Außendienstmitarbeiter der BG Bau durchführen zu lassen."
    Anschließend habe ich mich hier im Formum und bei einer Fachanwältin für Sozialrecht erkundigt. Das Forum war ergiebiger als die Anwältin, muss ich sagen.
    Ich habe dann ein weiteres Schreiben aufgesetzt, das hilfreich für andere sein könnte. Deshalb hier der (leicht anonymisierte) Text:

    Ihr Schreiben vom xx.xx.2010;
    Unser Widerspruch gegen Ihren Beitragsbescheid vom xx.xx.xxxx, eingegangen am xx.xx.xxxx, gemäß §§ 77 ff. SGG


    Sehr geehrter Herr NN,
    Ihr o.g. Beitragsbescheid, der uns ohne schriftliche Begründung geschickt wurde, unser Telefonat vom xx.xx.xxxx sowie Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx haben uns überrascht. Aus diesem Grund haben wir uns umfassend informiert und mit einer Fachanwältin für Sozialrecht Rücksprache gehalten.
    Ein Treffen mit Ihrem Aussendienst lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Ein „Bauvorhaben“, wie Sie schreiben, können Sie bei uns ohnehin nicht prüfen, da die Bauarbeiten seit langem abgeschlossen sind. Insofern ist uns völlig unklar, was genau der Gegenstand Ihrer „örtlichen Prüfung“ sein soll.
    Während der Bauphase bis Ende NN XXXX hatten Sie ausreichend Gelegenheit, unser Bauvorhaben vor Ort auf der Baustelle zu überprüfen. Diese Möglichkeit haben Sie nicht wahrgenommen.
    Wir stellen fest, dass wir unsere Pflichten Ihnen gegenüber vollständig und fristgerecht erfüllt haben, da wir alle uns zugestellten Erfassungsbögen ordentlich ausgefüllt und fristgerecht an Sie zurück geschickt haben.
    Gemäß § 192 SGB VII sind „Bauherren … verpflichtet, auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers die Auskünfte zu geben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Unfallversicherungsträgers (§ 199) erforderlich sind. Dazu gehören
    1. die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
    2. die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.“
    Die genannten Pflichten haben wir vollständig erfüllt.
    Falls Sie noch weitere Informationen von uns benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit einer ausführlichen Begründung und unter genauer Angabe der Rechtsgrundlage mit.
    Wir bitten Sie nochmals, Ihren Beitragsbescheid vom xx.xx.xxxx zurück zu nehmen. Sollten Sie unseren Widerspruch vom xx.xx.xxxx ablehnen, werden wir bei dem zuständigen Sozialgericht Klage einreichen. Laut telefonischer Auskunft unserer Rechtsschutzversicherung werden wir für diese Klage eine entsprechende Deckungszusage erhalten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Daraufhin hat die BG Bau den Bescheid zurückgenommen.
    Fazit: Es ist leider so. Die BG Bau versucht alles, um an Geld zu kommen. Selbst wenn man alles korrekt und wahrheitsgemäß ausfüllt, ist man vor Belästigungen dieses Vereins nicht sicher. Vermutlich sollte man einfach gar keine Eigenleistungen angeben, was natürlich "gelogen" wäre. Dann hat man wohl Ruhe vor den Nachstellungen der BG Bau - wie andere Teilnehmer dieses Forums schon bemerkt haben.
    Aber das kann doch in einem Rechtsstaat nicht Gottes Wille sein, oder?

    Übrigens: Unsere Rechtsschutzversicherung hat natürlich auch einen Leistungsausschluß für Bau-Rechtsstreitigkeiten. Ich habe der Versicherung aber ausdrücklich gesagt, dass es hier um Sozialrecht, nicht um Baurecht geht. Daraufhin hat man mir für die Klage eine Deckungszusage gegeben. Wenn die BG Bau den Bescheid nicht zurückgenommen hätte, hätte ich daher Klage erheben können mit Kostendeckung. Allerdings hätte ich ggfs. erforderliche Rechtsberatung VOR der Klageerhebung selbst bezahlen müssen.
     
  4. Bauwahn

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    @Bauen:
    Vielen Dank für Deinen Beitrag. Viele melden sich ja nicht mehr, wenn ihr Problem gelöst ist.

    Gruß

    Thomas
     
  5. Bauen

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    Keine Ursache!

    Was ich vorhin vergessen habe:
    Es ist absolut wichtig, niemanden von diesen BG Bau Leuten zu empfangen, wenn der Bau abgeschlossen ist. Wie andere Teilnehmer schon erwähnt haben, sind die BG Bau Aussendienstler nur darauf aus, Beiträge zu erheben. Vielleicht haben die ja sogar ein Provisionssystem ...
    "Eigenbauer" sind leichte Opfer, da meistens Laien.
    Selbst wenn man, wie wir, "nichts zu verbergen hat" sollte man bei dieser Linie bleiben. "Ehrlich währt am längsten" stimmt leider bei der BG Bau nicht. Die würden den Aussendienstbesuch einfach zum Anlass nehmen, einen (noch höheren) Gebührenbescheid auszustellen. Es herrscht eben keine "Waffengleichheit" wenn der Aussendienstler ein Profi ist und sein "Umsatzziel" hat, und man selbst "nur" privater Bauherr!
     
  6. #246 Scaremaster, 10.02.2010
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    "Vermutlich sollte man einfach gar keine Eigenleistungen angeben, was natürlich "gelogen" wäre. Dann hat man wohl Ruhe vor den Nachstellungen der BG Bau - wie andere Teilnehmer dieses Forums schon bemerkt haben.
    Aber das kann doch in einem Rechtsstaat nicht Gottes Wille sein, oder?"

    ich hatte auch keine Ruhe vor denen und habe mich zum Schluss mit 100€
    Mindestbeitrag zufrieden gegeben:mad:
     
  7. Jessi75

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    Wie lang dauert es...

    ... bis man eine Antwort von der BG bekommt? Ich habe vor über 3 Wochen den Wisch zurück geschickt, mit einem Anschreiben (wie von euch vorgeschlagen, danke!) dass die mir bestätigen sollen, ob sie meinen Schwiegervater und Schwager versichern oder Gefälligkeit unterstellen. Bisher hab ich weder eine Nachricht dass die Unterlagen da sind, noch eine Antwort ob sie sie versichern oder nicht.

    Wie lang hat das bei euch gedauert bis sich die BG meldet?
     
  8. Julius

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    Werte von anderswo sind unbeachtlich.
    Aber nach 3 Wochen darf man längst eine Antwort darauf erwarten.
     
  9. Jessi75

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    Wie es der Zufall so will, war gerade heute der Brief der BG im Briefkasten.

    Zwei Seiten "bla-bla" um am Ende die folgende Information zu erhalten:

    "Eine konkrete Aussage zu dem Versicherungsschutz von eventuell helfenden Personen an Ihrer Baumaßnahme kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme kann über das Vorliegen einer Gefälligkeitsleistung entschieden werden, da frühestens zu diesem Zeitpunkt Art, Umfang und Dauer der Hilfeleistung konkret feststehen."

    Das ist doch unmöglich!!! Das heißt doch für mich im Klartext: Erst mal Beiträge zahlen und wenn nix passiert wars keine Gefälligkeit und wir müssen zahlen und wenn was passiert dann war es Gefälligkeit und die Beiträge werden zurück erstattet. Das ist doch eine Riesensauerei! Vor allem weiß ich ja jetzt gar nicht, ob ich meinen Schwager und meinen Schwiegervater woanders versichern muss.

    In einem anderen Absatz wird gesagt, dass es weder durch den Gesetzgeber noch durch die Rechtssprechung eindeutige Vorschriften bzw. Stundengrenzen gibt und es somit immer Einzelfallentscheidungen sind.

    Was mach ich jetzt? Das ist echt eine blöde Situation.
     
  10. Julius

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    Doch. Zumindest das weißt Du jetzt ganz genau. Nämlich: ja!

    Teile der Bau-BG schriftlich mit, daß Ihre Haltung nur als Nicht-Bestätigung des Versicherungsschutzes gewertet werden kann, Du daher jene Personen anderweitig versichern mußt und daher für sie KEINE Beiträge an die BG entrichten wirst.
     
  11. Jessi75

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    Meinst du, ich komm damit durch? Es ist ja nicht so, dass ich für eine Leistung nicht zahlen will aber ich will nicht, dass ich für etwas zahle wo ich keine Leistung erwarten kann.
     
  12. Lukas

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    Hi Jessi,

    es geht nicht nur darum, ob Du damit durch kommst. Das ist schon ein sehr guter Tip von Julius, weil die BG damit gezwungen ist sich klarer auszudrücken.

    Gruß Lukas
     
  13. Jessi75

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    Ich werde den Rat von Julius auch auf jeden Fall umsetzen, bin schon dabei zu tippen. Brief geht am Montag raus!

    Ich finde das nur eine Frechheit dass die sowas machen können.
     
  14. Jessi75

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    Hallo zusammen,

    ich muss euch wieder was fragen. Nachdem ja in dem Brief der BG stand, dass sie mir die Versicherung meines Schwiegervaters und Schwagers nicht zusagen können, habe ich ihnen noch mal geschrieben dass ich dann auch keine Beiträge für diese Personen zahlen werde. Daraufhin kam keine Reaktion. Heute war dann wieder ein Brief in der Post. Und zwar wieder dieses Schreiben, wo man angeben muss wer wann wieviel Stunden geholfen hat. Was schreibe ich jetzt? Es hat nur mein Schwiegervater geholfen. Soll ich ihn angeben? Schreibe ich dann noch einen Verweis auf den letzten Schriftverkehr dazu? Oder lasse ich ihn einfach weg? Wann kommt dann ungefähr eine Rechnung wenn man Helfer angiebt? Wie gesagt, bisher hatten wir noch keine aber wir haben auch noch nicht mal Fundamente gegossen....


    Helft mir bitte!
     
  15. Lukas

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    Nimm einen dicken Stift und schreib quer drüber "Fehlanzeige".Dann aufs Fax damit und gut sollte es sein.

    Gruß Lukas
     
  16. Julius

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    Na, Du schreibst einfach, daß jene Personen zwar Helfer sind (ohne Angabe der Stunden), Du sie aber aufgrund der nicht erteilten Zusage seitens der BG anderweitig versichern mußtest und daher keine Beiträge fällig werden können.
     
  17. Jessi75

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    Super, vielen Dank. Eigentlich ganz einfach aber ich bin mir immer zu unsicher weil ich nichts falsch machen möchte...
     
  18. lulu66

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    War das bei der BG nicht soetwas wie eine Zwangsversicherung? In den Bedingungen stand etwas davon drin, dass es völlig unerheblich wäre, ob Helfer auch anderweitig versichert sind.

    Ich würds auf jeden Fall mal so versuchen.
     
  19. Jessi75

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    Das ist schon so, aber die haben mir ja im vorangegangenen Schriftverkehr gesagt, dass sie mir noch nicht sagen können ob im Schadenfall auch gezahlt wird. Und da kann es doch nicht sein, dass die Beiträge von mir verlagen und ich nicht weiß, ob ich auch eine Leistung dafür fordern kann.
     
  20. #260 Pascal82, 19.05.2010
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    Hallo,

    da wärs ja fast mal interessant einen unfall zu kreiren,
    dein schwiegervater ist nicht zufällig rentner???

    er könnte ja einen schweren rückenschmerz/schaden erlitten haben beim schaufeln
    auf der baustelle, starke schmerzen, drückender dumpfer schmerz, treppensteigen besonders schlimm, bücken eigentlioch nicht möglich, im bett nicht wissen wie man sich schmerzfrei hinlegen soll, in der badewanne komm ich allein garnichtmerh raus!
    sowas wird beim arzt gern als bandscheiben.... gewertet
    und dann ab damit zur BG bau

    mal sehn was kommt....

    ups neeee niemals!!!
    das wär ja versicherungsbatrug an einer betrügenden versicherung.:mega_lol:
     
Thema: BG will Hausbesichtigung
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