BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Schaut mal bei Frontal21 Online vorbei. Da gab es kürzlich ein Bericht darüber. Da wird recht klar dargestellt, welch betrügerischer Verein die...

  1. Meki

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    Schaut mal bei Frontal21 Online vorbei. Da gab es kürzlich ein Bericht darüber. Da wird recht klar dargestellt, welch betrügerischer Verein die BauBg ist. Da aber der Staat die Finger mit drin hat, ist ein Rechtsstreit schwierig.
     
  2. #262 Stromfresser, 19.05.2010
    Stromfresser

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    Sachen gibts: Andererseits wurde in mir bekanntem Fall ein Bescheid von 2kEur zurückgenommen, nachdem ein Aussendienstler sich auf der Baustelle bissl umgesehen hat und sich paar Rechnungen hat zeigen lassen. Und das trotz hohem Eigenleistungsanteil von BH und BF, er wollte nichtmal in das Haus schauen, wollte kein Bautagebuch sehen. Und es waren definitiv keine blauen Fliesen im Spiel.
     
  3. #263 pauline10, 24.05.2010
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Es gibt wohl die Möglichkeit, daß eine BGB-Gesellschaft die Baustelle betreibt bzw als Bauherr auftritt.
    Dann sind die Beteiligten alle Bauherren und nicht versicherungspflichtig. Aber das muß dann vermutlich bereits im Bauantrag so geregelt sein.

    pauline
     
  4. POLow6N

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    So, diese Woche Dienstag will die Bau Bg jetzt auch bei uns vorbei kommen.

    Bau ist noch nicht abgeschlossen, wir sind aber bereits in den noch nicht ganz fertigen Bau eingezogen.
    Umgemeldet haben wir uns auch schon.

    Aber eine Baufertig Meldung muss ich dann ja noch nicht gemacht haben oder?

    Weiss jetzt immer noch nicht ob ich den reinlassen soll. Da Bau aber nicht fertig gemeldet, kann ich es wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe nicht untersagen.

    Desweiteren will er den Bauantrag sehen für die Wohnflächenberechnung zu bekommen und die Handwerkerrechnungen prüfen.

    Habe jetzt nicht eindeutig heraus gelesen ob ich die vorzeigen muss. Den alle schreiben hier nur ich müsste die Handwerker angeben und die Helfer.

    Auf das vorzeigen der Rechnungen wurde nicht eindeutig eingegangen.
    Oder ich habe es überlesen. Würde mich über kurze Rückmeldung noch einmal freuen.
     
  5. POLow6N

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    So Besuch ist rum.

    War eigentlich ganz OK.

    Habe jetzt eine Bestätigung mit folgenden Bemerkungen:

    Rechnungen lagen vor, Helferstunden wie in den Nachweisen.


    In dem Feld " Keine Angaben durch die Bauherrschaft, deshalb erfolgt eine Schätzung nach §165..." ist kein Haken gesetzt.

    D.h. doch für mich ich müsste durch sein oder kam bei jemandem von euch danach noch was??
     
  6. Julius

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    Hört sich zumindest recht gut an! Genau weißt Du es, wenn der Bescheid da ist...
     
  7. #267 Ralf Dühlmeyer, 14.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    UNd davon hast Du das ORIGINAL????

    Ich meine - nicht das da rein zufällig ein Zettel zwischen dem Original und der Durchschrift gelegen hat und das dummerweise nicht durchkam.

    Also ich mein - ich denk ja nur mal böse.
     
  8. bemi

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    @Herr Dülmeyer

    Wer kann den so böse denken von der BG.
     
  9. #269 Baufuchs, 15.12.2010
    Baufuchs

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    Na ja, wenn das hier wie beschrieben vermerkt ist, dürfte die Nummer wohl durch sein:

     
  10. POLow6N

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    Habe natürlich nur den Durchschlag.

    Also hoffe ich mal das ich einen netten MA von der BG hatte.
     
  11. Pgame

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    BG will nun auch bei uns rein

    Hallo,

    auch wir sind seit April 2009 fleissig und haben unser Eigenheim mit einem gewerblichen Anbau mit viel Eigenleistung errichtet. Entsprechende Helferstunden wurden auch fleissig an die BG-Bau berichtet. Nun nachdem wir im letzten Schreiben angegeben haben, dass Eigenbauarbeiten nun abgeschlossen wären, flattert ein Schreiben herein und bittet um einen Termin zwecks Begutachtung vor Ort. Nachdem ich allerdings hier einige Beiträge durchgelesen habe, besteht laut meinem Wissensstand nur eine Mitwirkungspflicht, aber keine Pflicht auf Begutachtung vor Ort.

    Hier noch der gesamte Text:


    Sehr geehrter Herr "Mustermann",

    ich bin mit der Begutachtung Ihres Bauvorhabens beauftragt.

    Das Recht der BG BAU, Unternehmen (= Bauvorhaben) zu prüfen, leitet sich aus den Vorschriften der Sozialgesetzbücher (SGB) IV und X her. Speziell für die Unfallversicherung gilt das SGB VII und die Satzung der BG BAU.

    Danach sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (hier die BG BAU) berechtigt, von den Unternehmern (= Bauherren) die Vorlage aller Unterlagen zu verlangen, die für die Erhebung von Beiträgen notwendig sind (§§ 191 und 192 Abs. 5 SGB VII sowie §§ 56 und 61 der Satzung).

    Die Begutachtung vor Ort ist - besonders bei der Errichtung von Bauvorhaben - unerlässlich, da nur so der Umfang der ausgeführten Bauarbeiten realitätsnah festgestellt werden kann (§ 166 SGB VII in Verbindung mit § 98 Abs. 1 Satz 4 SGB X, § 28 P SGB IV sowie §§ 58 Abs. 4 und 29 der Satzung).

    Bitte setzen Sie sich mit mir bezüglich einer Terminabsprache in Verbindung.
    Telefon-Nr.: 01XX/XXX Herr EvtlAbzocker

    Sollten Sie mich nicht sofort erreichen, sprechen Sie bitte Ihre Telefonnummer auf die Mailbox. Ich rufe Sie dann zurück.

    Schon heute bitten wir Sie, zu dem Termin sämtliche Bauunterlagen - auch alle Rechnungen - bereit zu halten

    Mit freundlichen Grüßen
    Der Geschäftsführer
    Im Auftrag

    Eigenbauprüfer

    Was hier ebenfalls auffällig ist, dass die BG-Bau das Prüfen an einen externen weitergibt, hatte eigentlich erwartet, dass Sie persönlich vorbeikommen. Vermutlich wird dieser externe auch noch auf provisionsbasis tätig sein, nach dem Motto "je mehr du rausholst, desto mehr bekommst du selbst".

    Ich bin nun etwas überfragt und weiss nicht genau, wie ich reagieren sollte. Meine Tendenz wäre sich per email freundlich zu melden und mitzuteilen, dass ich gerne meiner Mitwirkungspflicht nachkomme, allerdings an einem neutralen Ort. Allerdings bin ich mir nicht sicher inwieweit er im Recht ist, da er sich auf die angegebenen Paragraphen bezieht und eigentlich "Recht" hat. Allerdings würde ich es zum Kotzen finden, den reinzulassen, um dann dafür mit saftiger Rechnung bestraft zu werden... :irre

    Achja noch zur Info: die meisten Arbeiten habe ich mit meinem Vater ausgeführt, da dieser zuvor 14 Jahre aufm Bau tätig war und somit das entsprechende Verständnis mitbrachte.

    Bin für jeden Tip dankbar, wie man sich nun hier verhalten sollte.

    Gruss
    Alexander
     
  12. Pgame

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    hmm, keiner eine Idee oder ratschlag wie man da am besten vorgehen sollte ?

    Gruss
    Alexander
     
  13. Julius

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    Ich rate sehr zur Vorsicht und Zurückhaltung.
    Wurde das Bauvorhaben denn inzwischen abgeschlossen?
     
  14. #274 Bausparer101, 26.01.2011
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    Ich würde die Unterlagen noch einmal mit der jeweiligen Person durchgehen. Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden können, würde ich die Unterlagen noch einmal nachrreichen.
     
  15. #275 tobi2503, 26.01.2011
    tobi2503

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    was mich mal interessieren würde, was macht man, wenn man zu einem Gewerke keine Rechnung, auch Material, nicht hat,
    geht die das was an?
    z.b. über Lagerware ohne Beleg..
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Machst Du Witze?

    Es gibt nichts "ohne Beleg", und wenn nur 1, -€ draufsteht.

    Der BG geht es aber weniger um´s Material, als vielmehr um die geleisteten Arbeitsstunden.

    Gruß
    Ralf
     
  17. #277 tobi2503, 26.01.2011
    tobi2503

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    okay, allso rechnet die BG nicht die Einzelenen Gewerke ab?
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Das ist nicht Aufgabe der BG.

    Es geht darum zu sehen, wer hat was und wie gebaut. Waren die Personen versichert (Firmen), sind die vom Bauherren gemachten Angaben schlüssig usw.

    Bsp.:
    Wenn Du denen erzählst, dass Du in 3 Monaten ein Haus nur in Eigenleistung gebaut hast, dann vermutet man (zu Recht) Helfer die Du nicht versichert hattest.

    Alles andere wäre eher Sache der Finanzbehörden bzw. Zoll.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #279 aaachener, 27.01.2011
    aaachener

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    Hallo Pgame,

    Du schreibst, dass Du alle Helferstunden fleissig gemeldest hast.
    Am Ende des Textes sagst Du, dass Du die die meisten Arbeiten mit Deinem Vater ausgeführt hast.

    Wenn Du die Stunden deines Vaters gemeldet hast, ist doch alles i.O. und Du musst nichts befürchten.

    Wenn nicht, dann solltest Du das schnellsten in Ordnung bringen, damit Du wieder ruhig schlafen kannst.
     
  20. Pgame

    Pgame

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    ja, eben, in meinen Augen habe ich alle nötigen Stunden aufgeführt und eben selbst täglich bis spät in die Nacht geackert...

    Leider aufgrund der geposteten Erfahrungen bin nicht unbedingt ein Freund der BG-Bau. Meine Frage ist nun, soll ich mich mit Ihm in unserem neuen Heim treffen, oder doch lieber einen neutralen Ort vorschlagen ?

    Bei neutralen Ort, wäre eben die Frage wie es denn rechtlich wäre ?

    Persönlich befürchte ich nichts, denn ich habe vieles selbst gemacht und auch einiges falsch, was auch ersichtlich ist... aber nichtsdestotrotz bin ich im moment überfragt
     
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