BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Soweit ich informiert bin, gibt es in Deutschland die Berufsfreiheit. Soll ja angeblich sogar ein Grundrecht sein. Es darf also niemand gezwungen...

  1. #101 Wackelsteife, 15.01.2009
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    Soweit ich informiert bin, gibt es in Deutschland die Berufsfreiheit. Soll ja angeblich sogar ein Grundrecht sein. Es darf also niemand gezwungen werden, Maurer oder - Gott bewahre - Beamter zu werden.
     
  2. #102 Ralf Dühlmeyer, 15.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Da unsere Wackelsteife hier so tapfer den weissen Ritter der BG gibt, möge er sich doch mal zu folgendem Beispiel von BG-Benehmen äussern:

    Ich komme (als BQÜ) auf eine BT-Baustelle und finde drei Maler auf einem haarsträubenden Gerüst beim WDVS ansetzen. Z.B Wandabstand 0,5 m, keine Bordbretter, keine Absperrungen an den Stirnseiten....
    Die Herren drauf angesprochen - absolutes Desinteresse. Da mich der BT-Bauleiter auf dem Kieker hatte, wollte ich nicht in Schwierigkeiten kommen.
    Also hab ich die BG angerufen (Hinweis BG-Bau hat in H einen riesen Bau stehen).
    Wo läuft mein Anruf auf? In Bärlin :yikes. Na gut, dem Herren das Problem geschildert, er hat Namen und Tel-Nr notiert Kollege meldet sich.
    Wer sich nicht meldete, war die BG. Nach zwei Tagen (das Gerüst stand unverändert) nachgefasst. Äh, ja, stotter. Nach etwas hin und her hatte ich den Zustänigen in H samt Durchwahl.
    Ne - also so viel Zeit hätte er nicht, das er jedem Hinweis so schnell nachgehen könne. Das ginge halt seinen Gang.

    Mir ist der Mund offen geblieben und nicht mal mehr stinkige Worte eingefallen.
    Ich hab darauf hin in Bärlin angerufen und mich zur Chefetage der BG durchgekämpft.
    Ja - man kümmere sich.
    Nach einer weiteren Woche der Anruf des Aussendienstlers:
    Was ich denn wolle, da wär doch gar kein Gerüst Ja, ne is klar. Die waren ja mittlerweile auch fertig und hatten den Trümmerhaufen zur nächsten Baustelle expediert.

    Für die Kontrolle von Firmen, die die Gesundheit der Mitarbeiter massiv gefährden ist keine Lust da (der Chef könnte sich ja wehren, dann muss man aj Papierkram machen)
    Aber den privaten Bauherren Betrug zu unterstellen, dafür ist Kraft und Personal da.

    Ne ehrlich - da könnt ich ......
     
  3. Bauwahn

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    Jeder nur einen Eimer, bitte!
     
  4. #104 Wackelsteife, 15.01.2009
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    Recht hast Du (mal von dem Einführungssatz abgesehen). Wenn das so gelaufen ist, fällt mir da nicht mehr viel zu ein.
     
  5. bemi

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    @Wackelsteife
    Leider ist der Fall von Ralf Dühlmeyer kein Einzelfall sondern normal mit der BG.
    Auf einer Baustelle war jemand abgestürzt ohne Gerüst, keine BG kommt weigert sich aber im Nachhinein für den Mann der ja einen Arbeitsunfall hatte kosten zu übernehmen.
    bemi
     
  6. #106 Herr Berger, 16.01.2009
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    kann ich nicht bestätigen

    ... kann ich nicht bestätigen. Hatte mal vor Jahren einen abgestürzten Zimmermann (Gratsparren auf Decke DG) und Armbruch. Zwei Tage später "schlich" sich ein BG-Mitarbeiter über das Maisfeld unter voller Tarnung an die Baustelle an. Die Handwerker hatten ihn natürlich schon gesehen und hatten bis dahin viel Spaß ... bei der anschließenden Kontrolle dann nicht mehr.
    War aber soweit alles in Ordnung.

    mfg Herr Berger
     
  7. #107 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2009
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    Wie war das doch gleich:
    Ausnahmen bestätigen die Regel und Ausnahmen von der Regel die Schwangerschaft
     
  8. #108 Wackelsteife, 16.01.2009
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    Wenn Dir der Fall bekannt ist, wäre es sinnvoll, wenn Du etwas dazu schreiben könntest, aus welchem Grund hier keine Kosten übernommen worden sind. Sofern Du es nicht posten möchtest, reicht auch eine PN.

    Dein Beispiel ist eigentlich die "klassische" Fallkonstellation eines Arbeitsunfalls. Ohne weitere Informationen ist es aber kaum zu beurteilen, warum hier eine Ablehnung erfolgt sein könnte.
     
  9. Ela4444

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    Hallo zusammen,

    die BG hat sich heute schon gemeldet mit folgendem Wortlaut:

    Zur Überprüfung Ihrer Baumaßnahme halten wir weitere Ermittlungen für erforderlich unud belassen es somit bei einer Prüfung Ihres Bauvorhabens vor Ort.

    Der zuständige Eigenbau Betriebsprüfer wird sich zur Terminivereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Unterschrift


    Was mich diesmal verblüfft ist, das unten am Schreiben diesmal keine Paragraphen genannt worden sind, worauf Sie sich beziehen, war bei den letzten Schreiben immer :think

    Eine Begrüdnung so wie ich es haben wollte, habe ich nicht bekommen, auch keine Antwort darauf das ich meine Pflichten über die Auskunft bereits getätigt habe und dies per Einschreibensnachweis vorlegen kann. Auch keine Aussage dazu das wir schon seid bereits genau 1 Jahr dort wohnen ... komisch oder :cool:
     
  10. #110 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2009
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    Ne - Methode.
    Was gehts Dich kleinen Zahler an, was wir grossen, allmächtigen BG-Sachbearbeiter von Dir wollen.
    Du hast zu kuschen und nicht zu fragen.

    Ganz einfach. Ruf in Berlin bei der Zentrale an, lass Dir die Geschäftsführung geben und frag die mal, ob die mit solchem Verhalten Ihrer Mitarbeiter einverstanden sind.

    Schriftlich auf den Müll reagieren kannst dann immer noch!

    MfG
     
  11. #111 Wackelsteife, 16.01.2009
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    Bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

    - Rechnungsunterlagen der Firmen an einem neutralen Ort (z.B. beim Rechtsanwalt) oder vor dem Objekt/Grundstück prüfen lassen

    - Übersendung der Rechnungsunterlagen in Kopie an die BG

    Im Zusammenhang mit der Vorlagepflicht zitiere ich mich mal:

     
  12. #112 Scaremaster, 16.01.2009
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    @ela444

    lass deinen Anwalt mal einen Brief schreiben, außerdem hast Du kein
    Bauvorhaben sondern ein fertiges EFH.

    Bei mir hat sich noch keiner gemeldet, habe aber auch im Brief geschrieben,
    daß wir keine Termine war nehmen werden, da Auskunftspflicht laut §192
    erbracht wurde.

    Aber ich glaube da kommt noch was.

    Gruß
    ingo
     
  13. #113 S.Oertel, 16.01.2009
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    Das hat was - im Winter bei -15° Außentemperatur! :D
     
  14. Jackie

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    Also, Wackelsteife ist scheint's zu sehr Beamter, der kann aus seinem erlernten Gleis nicht abspringen.
    Ich würde den Besuch ablehnen, klarstellen, dass zu diesem und auch zu keinem anderen Termin jemand von der BG empfangen wird und anheim stellen, dass die Frage, die der BG-Mitarbeiter stellen möchte, schriftlich bei mir eingereicht werden. weil ich diese mit meinem Anwalt besprechen werde. (Ob ich es dann tue, ist eine andere Frage, Anwälte sind nicht billig.) - Das schreckt aber diese Leute etwas ab.
    Sind die Fragen berechtigt, dann man sie ja kurz und knapp beantworten - nur nicht schwafeln, das lässt einem verdächtig erscheinen. Unlogisch wäre es, Fragen als Eigenleistung zu deklarieren,die eindeutig selbst nicht von den Bauherren erbracht werden können, Beispiele sind bereits genügend genannt worden.

    Und jede Schätzung kann man auch anfechten, rechtzeitig Einspruch - da kommt keine Pfändung, die tritt frühestens nach Rechtskraft eines Bescheides ein.

    Viel Erfolg
     
  15. #115 Wackelsteife, 16.01.2009
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    Ich denke, dass ich deutlich gemacht habe, dass eine Besichtigung des fertigen Hauses nicht durch die BG erzwungen werden kann. Aus der Vorlagepflicht der Rechnungsunterlagen wird man sich als Bauherr aber nicht herausargumentieren können - auch nicht mit Rechtsanwalt.

    Ich könnte natürlich etwas schreiben, was sich mit der "öffentlichen Meinung" hier im Forum deckt. Nur würde das Ela4444 nicht bei ihrem Problem helfen.
     
  16. Lukas

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    Ich würde ihm das nicht zum Vorwurf machen und auch nicht das Gegenteil erwarten oder Verlangen, daß er Tips gegen sich / seinen Arbeitgeber gibt.
    Meinen Respekt hat er durchaus, da er sich nicht beliebt macht, wenn er einfach die Sicht der BG beschreibt. Das allein kann schon viel helfen, auch wenns nicht immer schmeckt.
    Aber eigentlich schreibt er es ja selbst...
    Gruß Lukas
     
  17. Jackie

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    Moment - Missverständnis - ich habe Wackelsteife nicht als Mensch und nicht als Beamter kritisiert, sondern einfach festgestellt, dass er aus seinem erlernten "Gleis nicht heraus kann" und damit auch die Aussagen von W., was man selbst beitragen muss, in Frage gestellt.

    Jetzt ganz extrem:
    Man muss nämlich garnichts, Herr W., weder Rechnungen zur Verfügung stellen noch mit den Herrschaften reden. Das steht zwar im Gesetz von der Mitwirkung, aber wenn ich es nicht mache......., zwingen dazu könnte mich nur ein Richter. Ich muss den Herrn von der BG nicht einmal auf das Baugrundstück lassen, wenn ich ihm als Grundstücksbesitzer Hausverbot erteile. Dann kann er zu einem Richter gehen und sich eine Betretungseinweisung holen.
    Und jede Schätzung hole ich sehr schnell auf dem Normalboden zurück.

    Natürlich wird man so nicht verfahren, aber davon steht in den Beiträgen von W. eben nichts sondern die offizielle - aber deswegen noch lange nicht richtige - Meinung der BG und das meinte ich mit "Gleis". "Lukas" beschreibt es richtig, "aus der Sicht der BG".

    Und der Wink mit dem Anwalt hilft bei allen Beamten; weil ein scharfer Anwalt nämlich dem Sachbearb. und seinen Vorges. schnell mit privater Schadensersatzklage gegen ihn droht und das ist jedem im öffentlichen Dienst unangenehm, weil er sich dann vor höchster Dienststellenleitung rechtfertigen muss, auch wenn er im Recht ist.
     
  18. Ela4444

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    Hallo zusammen,

    was gerade passiert ist ist der Oberhammer.

    Ich hatte den heutigen Termin abgesagt (Einschreiben) bei der BG und keine 3 Tage später hatte ich ja schon die obige Antwort bekommen (paar Beiträge weiter oben)

    Da stand doch vorhin trotzdem der Bauprüfer vor der Tür und war so rotzefrech, das er keine Terminabsage bekommen hätte und das ich das mit ihm absprechen muss und nicht mit Hannover. Zufälligerweise war mein Mann am Telefon und hat mitbekommen wie der BG Prüfer mich angemacht hatte, das es eine Frechheit wäre und das er 5 Jahre lang das Recht der Prüfung hätte, da wir es ja nicht nötig hätten die Papiere ein zu reichen. Ich habe ihm gesagt das ich die Papiere per Einschreiben geschickt habe und habe ihm das Schreiben der BG Bau gezeigt das ein neuer Termin mit uns vereinbart werden soll. Ich solle nicht mit der BG Schreiben, sondern IHN anrufen und dabei wurde der immer vorlauter.

    Das war echt der Oberhammer ... das der nicht noch seinen Fuss in meine Tür gestellt hat war auch alles.
    Das er kein Betretungsrecht hätte habe ich ihm nicht gesagt, dann wäre er wahrscheinlich richtig ausgeflippt.

    Was nun?

    Freue mich über Eure Meinungen und wie ich jetzt weiter vorgehen soll, dieses Auftreten bestätigt leider die schlechten Manieren der BG.


    Gruss
    Ela4444
     
  19. drulli

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    Ein 'freundlicher' Brief an die Vorgesetzten.
    Anscheinend verdient er es nicht anders.

    An die mitlesenden TV-Redakteure: Wäre das Thema nicht mal eine Reportage wert?
     
  20. #120 flashbyte, 19.01.2009
    flashbyte

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    so einer müsste sich mal an meiner Tür so aufführen... *evil*

    Du hast doch alles richtig gemacht, alles vorab schriftlich geklärt, sowohl die Unterlagen als auch den Termin (wenn ich richtig verstanden habe sogar per Einschreiben). Wenn die Schlafmützen in der BG ihre Kommunikation nicht auf die Reihe bekommen, dann ist das nicht Dein Problem.
    Von wem kam denn die Terminanfrage? Von dem Kasper vor der Tür oder von Hannover? ... ich würde jetzt prinzipiell ALLES nur noch über Hannover machen und den Prüftermin gibt es nur im Büro bei Eurem Anwalt bzw. Architekt - der Kasper hätte nach der Show Hausverbot auf meinem Grundstück, fertig!
     
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