BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; so einer müsste sich mal an meiner Tür so aufführen... *evil* Du hast doch alles richtig gemacht, alles vorab schriftlich geklärt, sowohl die...

  1. Ela4444

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    Der Terminvorschlag kam auf dem Briefbogen der BG Bau Hannover, so wie es aussieht von dem Bauprüfer geschrieben. Uns deshalb habe ich auch an die BG Hannover geantwortet. Denn ich wollte was schriftliches haben.

    Von dem Prüfer selbst steht nur eine Handynummer drauf, jetzt weiss ich auch warum :28:

    War kurz davor meine Nachbarin zu rufen, die hatte gerade Ihr Fenster auf, das sie die frechen Aussagen bezeugen kann, zufälligerweise war mein Mann gerade am Telefon und hat das alles mitbekommen, der sagte zu mir das er das sonst nie geglaubt hätte :Brille
     
  2. #122 flashbyte, 19.01.2009
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    da es jetzt noch "frisch" ist... wenn er wirklich so unhöflich/beleidigend war, dann schreib doch am besten mal ein paar Stichpunkte nieder, welche Du gegebenenfalls in einem Beschwerdeschreiben an die BG schicken kannst, Zeugen hast Du ja, aber morgen wirst Du Dich evt. nicht mehr genau an den Wortlaut des Gesprächs erinnern können
     
  3. R.B.

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    Vorausgesetzt es hat sich so zugetragen wie hier geschildert!

    Ich denke, spätestens jetzt hat sich ein Vor-Ort Termin mit DIESEM Prüfer sowieso erledigt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. SvenW

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    Wer es so haben will:
    1. Wenn die BG das intern nicht gebacken bekommt Informationen weiterzugeben ist das ihr Problem.
    2. Wenn sie Papiere verschlampt. ist das ihr Problem.

    Kurz und gut: beschwer dich über den Ton bei seinem Vorgesetzten und bitte um einen neuen Sachbearbeiter, da du kein Vertauen in diesen Typen hast. Kurze Schilderung der Sachlage inklusive einer KOPIE!!! des Einschreibens.

    Vielleicht kann man mit dem Neuen ja in vernünftigem Ton reden, ich würde es in jedem Fall erst mal versuchen, bevor ich das große Besteck mit Anwalt etc. rauskrame.
     
  5. #125 Scaremaster, 19.01.2009
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    Siehste Ela,

    also haben wir doch richtig gehandelt, oder:28:


    Ingo
     
  6. joegeh

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    Warst du auch mit dabei, Ingo?
     
  7. Ela4444

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    Dann denke ich setze ich jetzt mal ein nettes Schreiben nach Berlin auf, telefonisch wollte man mich da nicht durch stellen, ständig Besprechungen :shades

    Und erkläre dort mal das ich meine Unterlagen artig eingereicht habe dieses auch per Einschreiben belegen kann und das die Dienstelle Hannover bei mir einen Hausbesichtigung angekündigt hat, ohne diese zu begründen, da ich ja meine Unterlagen nachweislich vorgelegt habe ... dann erwähne ich noch den netten Herren heute vor meiner Tür :wow

    Oder wäre das falsch?

    Viele Gruesse
    Ela4444
     
  8. #128 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2009
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    Jepp - mit der Begründung, dass bei seinen Prüfungen auf Grund seines Verhaltens nicht mit einer objektiven und unvoreingenommenen Beurteilung zu rechnen sei.
    @ Ela. Wieso verbinden die Dich nicht??
     
  9. Ela4444

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    Angeblich sei derjenige in einer Besprechung, habe gerade das letzte Mal angerufen, vielleicht nimmt man mich als Frau auch nicht ernst :shades
    Mache es eigentlich auch lieber schriftlich, da habe ich dann auch was in der Hand :biggthumpup:
     
  10. #130 Wackelsteife, 19.01.2009
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    Ich würde es auch lieber schriftlich machen. Der Versuch, den "Oberguru" in Berlin zu sprechen, dürfte ähnlich erfolglos sein, wie ein Telefonat mit Peer Steinbrück bei einer Beschwerde wegen einem Steuerprüfer ;)
     
  11. #131 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2009
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    Sorry - ich HABE mit ihm gesprochen. (Nein, nicht Peer ;))
     
  12. Ela4444

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    Ich bin leider nicht dahin gekommen, was würdest Du mir denn jetzt raten?
     
  13. #133 Scaremaster, 24.01.2009
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    Wir haben auch Antwort bekommen,

    Die Bau-BG stimmt uns zu das wir mit Zusendung der Formulare unsere
    Mitwirkungspflicht erfüllt haben, sagt aber nun, daß wir aber noch eine
    Vorlagepflicht hätten und macht einen neuen Termin einen Monat später wieder
    um die Mittagszeit am Bauobjekt.:mauer

    Na dann wollen wir mal wieder antworten:D
     
  14. #134 Wackelsteife, 24.01.2009
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    Nur nochmal zur Erinnerung :winken
     
  15. Lukas

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    Dann sag doch bitte mal, was es für eine Vorlagepflicht sein kann, wenn die Mitwirkungspflicht erfüllt ist.

    Gruß Lukas
     
  16. #136 Wackelsteife, 24.01.2009
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    Grundsätzlich habt Ihr ja recht, wenn geschrieben wird: "Ich hab doch schon alle Angaben gemacht.". Nur gibt es halt auch eine Vorlagepflicht der Rechnungsunterlagen.

    Sinn der Sache liegt für mich auf der Hand. Nachprüfbarkeit der Angaben. In diesem Zusammenhang ein Extrembeispiel:
    Ein Bauherr gibt Firmen an, die nie an der Baumaßnahme tätig geworden sind oder "schwarz" gearbeitet haben. In beiden Fällen dürfte die Nachweisung einer gewerblichen Erstellung mittels Rechnung schwer fallen.
     
  17. Lukas

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    Danke!

    Es wäre also auch ein Weg die Rechnungen aufs Fax zu legen. Dann ist vorgelegt und der Aussendienst kann innen bleiben.

    Gruß Lukas
     
  18. #138 Wackelsteife, 24.01.2009
    Wackelsteife

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    Das wäre eine Möglichkeit.
     
  19. R.B.

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    Aber der ADler braucht doch auch eine Existenzberechtigung. Willst Du ihn arbeitslos machen?

    Gruß
    Ralf
     
  20. Lukas

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    Er könnte ans Telefon gehen, wenn Ela anruft oder sich auf aktiven Baustellen rumtreiben und den Leuten erklären, daß die Eimerrüstung nicht so gut ist oder daß das Treppenauge zu sichern ist.
    Von mir aus kann er auch alten Leuten über die Straße helfen, aber sich nicht wie ein GEZ-Scherge benehmen. Er könnte auch das Extranet der BG reparieren. Ich musste nämlich grad feststellen, daß es nicht funktioniert. Ich hätte so gern den Lohnnachweis online gemacht.

    Gruß Lukas
     
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