BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; @ Wackelsteife Klar besteht insoweit die Vorlagepflicht. Nur - wie Du den diversen Schilderungen Betroffener entnehmen kannst, ist man seitens...

  1. Julius

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    Klar besteht insoweit die Vorlagepflicht.
    Nur - wie Du den diversen Schilderungen Betroffener entnehmen kannst, ist man seitens der BG-ADler darauf offenbar NICHT aus!
    Ortstermine im Objekt wären dazu auch völlig unnötig. Warum versucht man dann laufend, solche durchzuführen???

    Vorlage kann z.B. in Form übersandter Kopien/per Fax oder eben durch Einsichtgewährung in dieOriginale an neutralem Ort erfolgen!

    Warum ist jedoch die BG so enorm scharf auf Schnüffeltermine in bewohnten Wohnungen ehemaliger Bauherren???
     
  2. #142 Scaremaster, 24.01.2009
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    Was ist denn, wenn ein Freund, welcher gleichzeitig selbstständiger eingetragener Handwerker
    ist und korrekt von mir auf dem BG-Formular für das jeweilige Gewerk eingetragen ist,
    mir bei diesem Gewerk zur Hand geht und dieses kostenfrei macht, dann kann ich
    der BG auch keine Rechnung vorlegen.
    Anmelden muss ich Ihn doch auch nicht, da er BG-Beiträge selbst bezahlt.
     
  3. #143 dquadrat, 24.01.2009
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    BG-Beiträge werden auch bei handwerkern nach stunden gezahlt.

    als BG würde ich dann logischerweise davon ausgehen, daß der selbstständige handwerker nicht noch geld mitbringt wenn er kostenlos hilft, will heißen, er hat die kostenlosen helferstunden bestimmt nicht ordnungsgemäß über die firma angegeben.

    wenn doch, dann wäre das möglicherweise gewinnmindernd und bestimmt eine form der steuerhinterziehung. oder so.

    ausnahme: er ist freiwillig nicht-BG-versichert. aber dann muß der bauherr ihn wahrscheinlich in seiner form als unternehmer wieder mitversichern.
     
  4. #144 Scaremaster, 24.01.2009
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    Der Bekannte wird doch nicht jeden Auftrag extra bei der BG anmelden, sondern einen
    Jahresbeitrag bezahlen oder?
     
  5. #145 dquadrat, 24.01.2009
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    er muß nicht jeden auftrag anmelden, aber die stunden die er gearbeitet hat am jahresende melden. daraus wird dann der monatsbeitrag für das nächste jahr berechnet.

    bei angestellten arbeitern macht dies i.d.R. gleich die lohnbuchhaltung mit.

    bei selbstständigen kann man da natürlich mehr schummeln. ändert aber nix an der tatsache, daß auch hier nach stunden abgerechnet wird.

    da fällt mir ein, ich muß noch meine nullmeldung für letztes jahr wegschicken. die BG ist so sackig, die produziert auch noch bürokratie wenn man alle ehemaligen mitarbeiter ordentlich abgemeldet hat...
     
  6. #146 Scaremaster, 24.01.2009
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    Also im Falle eines Unfalls wäre er aber über die BG versichert gewesen.

    Ob er jetzt was unentgeltlich bei uns gemacht hat oder nicht, geht die BG doch
    gar nichts an.
     
  7. #147 dquadrat, 24.01.2009
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    zu allererst müßte geklärt werden, ob er freiwillig BG-versichert ist. aber wer ist das schon :p

    wenn du wahrscheinlich keine rechnung vorlegen kannst, wird die BG schätzen daß er seine arbeitsstunden nicht ordnungsgemäß abgegeben hat. und schätzen können die gut, wie wir wissen :D

    auch eine rechnung über null oder einen symbolischen euro wird die BG wahrscheinlich nicht überzeugen können. genauso wenig den betriebsprüfer, der _theoretisch_ diese rechnung bei besagtem handwerker bei einer prüfung zu sehen bekommt.

    nene, so einfach lassen die sich nicht die wurst vom brot nehmen.
     
  8. Lukas

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    Es ist ein Unterschied, ob er es als Firma oder privat macht.
    Wenn er es privat macht, dann musst Du ihn versichern, wenn er es als Firma macht ist es seine Sache.

    Gruß Lukas
     
  9. Julius

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    Richtig.
    Das gilt aber per se auch für einen nicht angemeldeten Schwarzarbeiter!
    Hat also nichts mit seinem Gewerbe zu tun.

    Falsch!
    Genau das ist ein meldepflichtiger Umstand und führt (bei unentgeltlicher Tätigkeit) zu Beitragspflicht durch Dich.
     
  10. #150 Scaremaster, 26.01.2009
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    Im Merkblatt der BAu-BG stehen diese Punkte.

    Der Eigenbauunternehmer hat gegenüber der Berufs-genossenschaft alle Verpflichtungen eines Unter-nehmers. Insbesondere hat er
    - die Bezeichnung des Bauvorhabens (Baugegenstand),
    - die Baustellenanschrift,
    - den Baubeginn und das Bauende,
    - die Namen der bei den Eigenbauarbeiten beschäftigten Helfer,
    - deren geleistete Arbeitsstunden,
    - die Namen der beauftragten gewerbsmäßigen Unternehmen
    anzugeben.
    Hinsichtlich der durch Hilfskräfte geleisteten Stunden kann die Berufsgenossenschaft eine Schätzung vornehmen (§ 165 SGB VII), sofern keine, nicht recht-zeitige oder nur unvollständige Angaben gemacht werden. Die Berufsgenossenschaft setzt fachkundige Betriebsprüfer ein, die bei Verstoß gegen die Melde-verpflichtung das Bauvorhaben besichtigen und die Angaben im Wege der Schätzung feststellen.

    Da die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden und unsrere " Unternehmerzeit" sich auf
    die Bauzeit beschränkte,ohne Helfer, wir keinen "Betrieb" mehr haben und das Bauvorhaben seit knapp einem Jahr ein bewohntes Einfamilienhaus ist, sehen wir es nicht ein, dem BG-Prüfer irgend etwas plausibel (uns rechtfertigen) zu machen. Wir brauchen uns doch nicht zu rechtfertigen, da unsere Mitwirkungspflicht erfüllt ist.

    Wir sind berufstätig und müssten uns einen Tag Urlaub nehmen (Wer bezahlt uns?)
    Wer bezahlt uns die Zeit in der wir dem Prüfer Rede und Antwort stehen sollen?

    Die BG kann doch gerne zu den Firmen gehen und unsere Angaben überprüfen.

    Sehe ich das halbwegs richtig?
     
  11. Julius

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    Meiner Meinung nach sogar goldrichtig!

    Dann schreibt denen das bitte auch so.
    Die Bau_BG soll ihre eventuell abweichende Meinung schriftlich darlegen, ebenso die Punkte, welche sie nachträglich überprüfen möchte (samt Begründung!).
     
  12. bemi

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    Normal Ja.
    Aber meistens kommt es anders als man denkt.
    Bedenke die BRD ist zu einer Bananen und Beamtenrepublik mutiert.
    Der private Bauherr wird schlimmer verfogt wie der Herr Postwinkel.:offtopic::offtopic:
    bemi
     
  13. #153 Scaremaster, 26.01.2009
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    Noch was aus dem Sozialgesetzbuch.
    § 192
    Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren

    (5) Bauherren sind verpflichtet, auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers die Auskünfte zu geben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Unfallversicherungsträgers (§ 199) erforderlich sind. Dazu gehören

    1. die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,

    2. die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.

    Diese Auskünfte haben wir geleistet und das muss reichen, Alle anderen § beziehen sich auf Unternehmen oder Arbeitgeber, welche wir nie waren, da Eigenbauleistung nur ohne Helfer
    erfolgte.
     
  14. #154 Wackelsteife, 27.01.2009
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    Könntest Du bitte hier Bescheid geben, wenn die Anhörung für ein Bußgeld im Briefkasten liegt? Ich würde dann gerne so etwas überflüssiges schreiben wie: "Hab ich doch gleich gesagt" oder "Haha" :28:
     
  15. #155 Scaremaster, 27.01.2009
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    @Wackelsteife

    Wieso Anhörung für ein Bußgeld, wenn wir die gesetzlichen Auflagen erfüllt haben?
     
  16. bemi

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    @ Scaremaster
    Wackelsteife hat da schon Recht :yikes:yikes
    Lese seine Signatur.
    bemi
     
  17. #157 Scaremaster, 27.01.2009
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    Es ist ja nicht so, daß wir nichts nachweisen könnten, wir haben mit Architekten gebaut, welcher Ausschreibungen (Werkverträge), Bauleitung usw. gemacht hat.
    Die Bau-BG kann ja die Unterlagen gegen Entgeld anfordern, nur wollen wir nicht
    persönlich unsere Zeit mit dem Prüfer verbringen.
     
  18. Julius

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    Nicht vordrängeln!

    Erstmal ist noch meine Frage offen:

    Wackelsteife möge bitte erklären, weswegen zur Vorlage von Unterlagen eine Besichtigung des Objekts notwendig erscheint!!!


    Und das mit dem Bußgeld soll wohl ein Witz sein.
    Leider sind der Bau-BG auch solche Witze zuzutrauen.
    Zum Glück gibt es Gerichte, die dann derartigen Unfug aus dem Verkehr ziehen...
     
  19. SvenW

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    Und wie soll die BG überprüfen ob die Firma "Gas-Wasser-Scheiße" laut Rechnung die Erstellung eines Badezimmers angegeben hat und euch dann aus purer Freundschaft 3 Badezimmer eingebaut hat? Das nur eine Teil der Arbeiten angegeben wird, ist so unüblich nicht. Und das wissen auch die Leute von der BG.
    Merke: Papier ist geduldig.

    Nur nebenbei: Frühen Termin mit der BG vereinbaren ca. 8 Uhr und danach dann zur Arbeit. Bei einer normalen Baustelle muß der Prüfer nicht unbedingt früh aufkreuzen, bei eine abgeschlossenen Vorhaben sieht es anders aus. Da macht es auch keinen Unterschied ob er eine Woche früher oder später kommt.
     
  20. BJ67

    BJ67

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    Zeigt Euch doch nicht so uneinsichtig :

    Daraus werden die Euch einen Strick drehen. Macht doch noch einen Vierzeiler fertig und schickt ihn zur BG. Hier schlagt Ihr, da Ihr ja arbeiten seit, einen eigenen Termin vor. Ich würde mal sagen entweder Mo-Fr ab 2o.oo Uhr oder Samstag nachmittag bzw. Sonntag vormittag oder an einem Feiertag. Gleichzeitig verweist Ihr auf die eingereichten Unterlagen und bittet um schriftliche Terminbestätigung.

    Zu 90 % dürfte sich das dann erledigt haben. Wenn doch die 10 % eintreten, könnt Ihr den Besuch immer noch am Gartentor abfertigen.
     
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