BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; @SvenW Hausbesichtigung gibts nicht, ist auch nicht die Rede von, sondern Prüfung am Bauobjekt.

  1. #161 Scaremaster, 27.01.2009
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    @SvenW

    Hausbesichtigung gibts nicht, ist auch nicht die Rede von, sondern Prüfung am
    Bauobjekt.
     
  2. Julius

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    Aber das ist doch damit gemeint!

    Es geht offenbar vorrangig nicht um die vorgebliche Prüfung der Unterlagen, sondern darum, Anhaltspunkte zu finden, um eine behauptete Falschangabe zu stützen.
    Und zwar auf die schon mehrfach geschilderte, linke Tour!

    Oder nimmst Du an, daß die Fliesen auf Nachgrafe des Prüfers erzählen, wer sie denn nun verlegt hat...?

    Daher zum wiederholten Male mein Rat:
    Einsicht in Unterlagen gewähren, aber nur auf neutralem Terrain.
    Keinen Hausbesuch zulassen. Punktum.
     
  3. Bauwahn

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    Bitte immer geeignete Schutzbrille aufsetzen!
     
  4. SvenW

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    Um ehrlich zu sein: wenn mir jemand so kommt würde ich erst recht mißtrauisch werden. Wenn man nichts zu verbergen hat, warum soll er nicht schauen? Und wenn er dann falsche Behauptungen aufstellt, widersprechen und es dann auf eine Klage ankommen lassen, denn dann muß er seine Behauptungen beweisen.

    Ansonsten dürfte es keinen schnelleren Weg geben einen vernünftigen Prüfer loszuwerden als einfach mitzumachen. Das es auch unvernünftige Prüfer gibt, siehe oben, ist genauso normal wie das es gute und schlechte Handwerker gibt. Einen solchen Prüfer der ausfallend wird muß niemand akzeptieren. Dafür hat der Tischler ein Brett vor das Loch in der Mauer gemacht. ;)
     
  5. Julius

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    Neutral betrachtet würde man Deiner Ansicht ja durchaus zustimmen.

    Leider zeigen die Erfahrungen mit der Bau-BG, daß es in dem Fall umgekehrt ist!

    Wer "mitmacht", wird gerne über Gebühr (im doppelten Wortsinne) ausgequetscht.
    Wer sich von Anfang an nicht einschüchtern läßt, wird dann meist in Ruhe gelassen.
    Die wollen/sollen (müssen?) halt auch mehr Einnahmen bringen. Und da geht Mensch gerne den Weg des geringsten Widerstandes.

    Schade eigentlich...

    Aber das sind eben die Methoden wie bei der GEZ und bei nicht so namhaften Drückerkolonnen.


    Noch was:
    Du hast also (außer dem "Nettigkeitsargument") auch keine sachliche Begründung, was eine Besichtigung des längst fertiggestellen und bewohnten Objekts an notwendigen Erkenntnissen über den gewesenen Bauablauf bringen soll...?
     
  6. SvenW

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    Wie wäre es mit einer Rechnung über 1 Bad und 2-3 Bäder im Haus? Rechnung über 1 gefliestes Badezimmer und die ganze Bude ist professionell gefliest? Ein plötzlich ausgebautes Obergeschoß das im Plan/Rechnungen nur als Baureserve vorkommt? Ein Stellplatz der sich als veritable Garage entpuppt?
     
  7. #167 Scaremaster, 28.01.2009
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    @SvenW

    Na und?
    Dann hätten die Jungs sich mal während der Bauphase blicken lassen sollen,
    da hätten Sie nämlich noch die "Baustelle" kontrollieren dürfen.
     
  8. #168 aalibaba, 01.03.2009
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    Hallo Ella, wie ist die Sache ausgegangen? Seit mehr als einem Monat gibt es kein posting?
     
  9. Ela4444

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    Hallo,

    mehrere Wochen Ruhe, dann ein formloses Anschreiben des Prüfers selber auf Blanko Papier das wir uns für einen neuen Termin melden sollen, keine Reaktion von uns! Jetzt wieder ein paar Wochen später, das gleiche Ortsbesichtigungsanschreiben wir beim ersten Mal mit neuem Termin.
    Und das ich Rückfagen direkt an Ihn zu wenden habe (Handynummer)und nicht an die BG Bau.
     
  10. #170 Scaremaster, 18.03.2009
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    ablehnen und abwarten!!
     
  11. #171 firefox_i, 19.03.2009
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    Ich weiß, ich stech jetzt in ein Wespennest, aber könntest Dir eventuell vorstellen, dass durch diese Vogel-Strauß-Politik und das Ignorieren der Terminanfrage der BG deine Mitwirkungspflicht verletzt ist ?

    Und was die BG Bau dann macht.....eventuell ja schätzen ?
    Ob das besser ist ?

    S.
     
  12. #172 Scaremaster, 20.03.2009
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    Nicht schon wieder von vorne:mauer

    Unsere Mitwirkungspflicht war, das wahrheitsgemäße Ausfüllen der
    Eigenbaunachweise.
     
  13. SvenW

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    Genau, darum verläßt du dich ja auch auf die Angaben der Handwerker un sparst dir jede Kontolle.:think
     
  14. sk8goat

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    Ein Bekannter von mir hat vor 2 Jahren gebaut.
    Eigenleistung: Trockenbau(=MiWo, Dampfsperre, Lattung, GKP) und Teppich verlegen.
    Alles andere wurde von Fachfirmen ausgeführt - ganz korrekt und offiziell. Das hat er auf den Formularen der BG Bau auch so angegeben.
    Das Teppich verlegen hat er ganz allein gemacht. Beim Trockenbau hat ihm ein anderer Bekannter für 2x2h geholfen. Das hat er auf den Formularen der BG Bau auch so angegeben.
    Durch diese Eigenleistungen hat er etwa €1000 an Lohnkosten gespart.

    Nach Fertigstellung des Hauses hat er eine Hausbesichtigung der BG bekommen. Da er ja nichts zu verbergen hatte, hat er bei der Hausbesichtigung bereitwillig Auskünfte gegeben. Ergebnis: 3 Wochen später kam der Beitragsbescheid der BG über €1100. Darüber hate er sich dann so geärgert, dass er zum Anwalt ging und auch noch €150 für eine Beratung bezahlt. Mit dem Ergebnis, dass es ein Kampf gegen Windmühlen wäre und auch ziemlich aussichtlos.
    Unterm Strich hat er also für seine eigen Arbeit mehr bezahlt als hätte es eine Fachfirma gemacht. Dank BG.
     
  15. #175 Scaremaster, 20.03.2009
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    Und deswegen ist meine Meinung, Denen so wenig "Anpack" wie möglich zu geben.

    Was die machen ist viel zu subjektiv und nicht wirklich belegbar "Richtwerttabellen usw."
     
  16. #176 firefox_i, 20.03.2009
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    Sorry, aber es fällt mir sehr schwer das zu glauben.

    1100 Ocken als BG Beitrag ?

    Ich hab mehrere hundert (!!!!) Stunden von Leuten angegeben die mir geholfen haben und weniger als 1000 € bezahlt.
    Und alles ohne Besuch von denen....

    Da scheinen wohl doch irgendwelche Unstimmigkeiten betanden zu haben, denn wenn alles erklärt hätte werden können, hätte die Beitragsechnung nicht so drastisch nach oben gesetzt werden können.


    S.
     
  17. #177 Scaremaster, 20.03.2009
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    @firefox I

    Du hattest also gar keinen Besuch von denen:yikes

    Welche Unstimmigkeiten, "die der Prüfer festlegt"(subjektiv)? ;)

    Alles andere ist schon zig mal besprochen
     
  18. #178 firefox_i, 20.03.2009
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    Nö....scheinbar waren meine Angaben in sich stimmig....haben ja auch der Wahrheit entsprochen.....


    Das bezog sich auf die Aussage von sk8goat, dass aus 2 x 2 Stundenh plötzlich über 1000 € Beitrag wurden.....das kann ich einfach nicht glauben....

    S.
     
  19. Boggart

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    Zum Thema Gefälligkeitsleistungen möchte ich mal ne Info über die Herangehensweise meines Nachbarn euch mitteilen.

    Er hatte sorgfälltig bei seiner Baustelle alle Helferstunden von Geschwister, Eltern usw. angegeben. Hat dann irgendwann ne Rechnung von der BauBG über ca. 1100 € bekommen. Er war damit nicht einverstanden und hat Widerspruch eingelegt mit der Begründung dass die meisten Arbeiten Gefälligkeitsleistungen von nahen Verwandten waren. In seinem Widerspruch hat er auch diverse Gerichtsurteile über das Thema Gefälligkeitsleistungen (laut Aussage BauBG nicht mit versichert, Gefälligkeitsleistungen können aber nicht genau definiert werden :mauer) angegeben. und siehe da, er hat ca. 900 € zurückerstattet bekommen.

    Also geht es doch, wenn man will. :respekt. Es ist ausserdem nie ein Verteter der BauBG auf seiner Baustelle aufgetaucht.
     
  20. Didl

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    Diese diversen Gerichtsurteile wären interessant, oder besser noch, das Schreiben an die BG!
     
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