Bitte Hilfe zur Eingeschossigkeit, Aufenthaltsräumen plus Carport = Nebenanlage?

Diskutiere Bitte Hilfe zur Eingeschossigkeit, Aufenthaltsräumen plus Carport = Nebenanlage? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Genau das ist es! Es wird ein großartiges Haus auf einem ruhigen, riesigen Grundstück direkt am Naturschutzgebiet mit altem Baumbestand etc. und...

  1. #21 toctock, 18.09.2015
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    Genau das ist es!
    Es wird ein großartiges Haus auf einem ruhigen, riesigen Grundstück direkt am Naturschutzgebiet mit altem Baumbestand etc. und ich bin mir sicher, dass wir die letzten Hürden auch noch meistern. Kleiner können wir immer. Ich wollt doch nur ein wenig Hilfe! ;-)

    Ich weiß nicht, ob ihr derzeit ein Haus im Speckgürtel einer größeren Stadt baut. Die Bauunternehmer/ Architekten können fühlbar aus den Anfragen auswählen! Und das tun sie auch! Unsere Kontaktpersonen unterschieden sich nur in Nuancen in Hinblick auf Motivation!
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 18.09.2015
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    Ich bin ja kein Architekt, aber ich verstehe bereits deine Schilderung der Ausgangssituation nicht.

    Da soll irgendwo auf eurem Flachdachbungalow eine 14 qm große "Warze" für einen Abstellraum aus dem Dach ragen? Wie sieht denn das aus?
    Hat der Fenster? Von wo aus soll man den denn betreten können? Gibt es eine Treppe von innen oder eine Bodenluke, oder einen Zugang von außen über das Dach?
     
  3. ziesel

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    Aha.
    Aha. Und wieviele 10k€ dürfen diese "gröberen Maßnahmen" kosten?
    Kramen wir doch mal Adams riesigen Taschenrechner raus: Wenn die 14m² 1/3 darstellen, dann hat das OG insgesamt ~3*14=42m²? Und das EG dementsprechend auch 42m²? Wir reden also von einem pseudo-zweigeschossigen Haus von ~70m² (+ 14m² Abstellraum mit reduzierter Höhe)? Das könnte meiner laienhaften Einschätzung nach funktionieren - ich würde bei dieser arg reduzierten Größe aber die Treppe einsparen und einen Bungalow ans Herz legen. Und überlegen, ob die Größe des Abstellraums in sinnvoller Relation zum Rest steht. 1/6 des Hauses als Abstellraum erscheint mir zunächst überdimensioniert.
     
  4. Baumal

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    ich bin ja nur architekt, verstehe aber auch nur bahnhof.
    soll es nun ein- oder "zwei" geschossig werden?
    sollen im zweiten geschoss aufenthaltsräume sein, oder nur
    der kellerersatzraum?

    deine schriftlichen ausführungen sind etwas wirr, eine skizze
    wäre hilfreich.
     
  5. #25 toctock, 19.09.2015
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    Okay. Gerne noch mal ausführlich. Skizze anbei.

    Ziesel hat es soweit erkannt, dass es ein "pseudo" zweigeschossiges Flachdach wird. Seine Berechnungen sind allerdings nicht ganz korrekt, da wir, und da hab ich mich eventuell schlecht ausgedrückt, nicht genau 1/3 der Fläche als Abstellraum einplanen, sondern man muss ja von der Seite her kommen, dass man höchstens 2/3 der EG Fläche im OG höher als 2,2m haben darf.
    Wir sprechen von insgesamt ca. 140qm Wohnfläche + Abstell bei diesem Haus.

    Die Grundflächen in EG und OG sind gleich. Unterscheiden werden/ müssen sich die Geschosse nur in dem Abstellraum im OG mit geringerer Höhe.
     
  6. #26 toctock, 19.09.2015
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  7. #27 Bauqualle, 19.09.2015
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    ... ich kenne Barkassen im Hamburgerhafen mit solchen Raumhöhen , damit die unter den Brücken der Alster durchkommen ... :yikes
     
  8. #28 ThomasMD, 19.09.2015
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    Wenn das, das Ergebnis einjährigen Planens sein soll, dann wollen wir gar nicht wirklich wissen, was Ihr in dieser Zeit getrieben habt...

    Gruß
    Thomas
     
  9. ziesel

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    Was andersherum bedeutet, das mindestens 1/3 der Fläche des OG niedriger als 2,20 sein muss. Aus den 14m² ergeben sich also höchstens 70m².
    Dazu müsste m.E. der Abstellraum bei dem avisierten Konstrukt mindestens ~28m² haben.

    Ja, Bruchrechnung ist schwer.

    Aber schön dass wir nur über Bruchrechnung reden und nicht über den Grundriss. Spart Enttäuschungen.
     
  10. kike

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    Deiner Rechnung kann ich auch nicht folgen.

    Laut der NbauO gilt: "Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. "

    Also Umkehrschluss: mindestens 1/3 des obersten Geschoss muss unter 2,20m liegen. Demzufolge wäre die Rechnung von ziesel richtig. Bringst Du eventuell Geschossfläche, Wohnfläche etc. durcheinander?

    P.S. ziesel hat zwischenzeitlich schon geantwortet...
     
  11. #31 toctock, 19.09.2015
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    Ich will mich nicht auf Begriffe festlegen. Vielleicht bringe ich wirklich was durcheinander.

    Die o.a. 14qm des Abstellraumes sind "Wohnfläche bzw. Nutzfläche". Nach Information des Amtes rechnen wir zur 1-Geschossigkeit im EG die Grundfläche des Hauses (ich meine das Maß außen) und dürfen davon 2/3 als Innenmaß (also demnach WF!?) im OG errichten.
     
  12. #32 Gast036816, 19.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das geskrizzel zeigt etwas anderes, als das, was du vorher beschrieben hast.
     
  13. kike

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    Ich glaube da hast Du was mißverstanden. Die NBauO sagt:

    "(7) Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. "

    Da wird lediglich Bezug genommen auf die Grundfläche.
     
  14. Baumal

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    da muß ich mich echt auch wie Thomas MD fragen, was habt ihr in diesem jahr geplant?
    das ist das traumhaus??? eher der katologgrundriß passt nicht zum bebauungsplan.
     
  15. ziesel

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    Das würde - auf die Spitze getrieben - ja bedeuten, dass man, so man die Wände ausreichend dick macht, EG und OG geometrisch vollkommen identisch bauen könnte, das EG dabei aber ein Vollgeschoss wäre und das absolut identische OG nicht?!?

    (Vorstellbeispiel dazu: Haus 10x10m Außenmaß, eine mittige Trennwand, Wandstärke 1m => Außenmaß 100m², Innenmaß 2 Räume zu je 28m²=56m²; 56m² < 2/3 von 100m²)
     
  16. kike

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    Ich glaube weiterhin, dass hier die Art der Berechnung der Wohn-/Nutzfläche im OG gem. BauNVO mit der Frage der Berechnung der Grundfläche im OG wegen der Vollgeschossigkeit gem. NBauO durcheinandergebracht wurde...
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Genau - Du weisst selber nicht, was Du eigentlich redest (Kein Vorwurf, Du bist Laie)
    Und wir sollen qua Glaskugel hellsehen, wie was gehen könnte?? Nicht Dein Ernst, oder?

    So eine Frage stellt man mit vermaßten Grundrissen, Ansichten und Schnitten sowie einem Lageplan.
    Dann kann man vielleicht etwas dazu sagen. Vielleicht!

    Ob ich die Grundrisse nach den Skizzen aber sehen will??? :yikes
     
  18. #38 Frau Maier, 19.09.2015
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    Mit solchen Bescheißereien kommt man beim Amt nicht weiter. Eine Decke abhängen geht nicht. Der Raum muss schon konstruktionsbedingt niedriger sein. Sonst kann ja jeder daher kommen und einfach die Abhängung entfernen. Diese Regelung ist IMHO eigentlich für Schrägdächer vorgesehen. Ein Kubus kann kaum konstruktionsbedingt verschieden hohe Decken haben, außer Du hast eine Zaha Hadid als Architektin oder Konsorten aus der Ecke, die dir ein bewohnbares Kunstwerk hin stellen.

    Aber ich verstehe eh nicht, warum man ein OG haben will, wenn, nach eigener Aussage, man ein großes Grundstück hat? Mensch, dann bau doch ein eingeschossiges Haus und gut ist. Keine Treppen, alles flach und im hohen Alter mit Rollator oder Rollstuhl erreichbar, ohne zusätzliche Hilfseinrichtungen einbauen zu müssen. Eine solche Konstruktion wäre sogar bei Kindersegen leichter erweiterbar.

    Ansonsten wie Ralf: ohne Pläne ist alles nur Kaffesatzleserei und nach einem Jahr Planung sind sicherlich Pläne vorhanden. Aber das ist eigentlich eine Frage die nicht in einem Forum beantwortet werden kann, sondern der Planer vor Ort beantworten kann, der die Gegebenheiten kennt. Da dir dieser aber diese Frage nicht beantworten kann, bzw will, weil er vielleicht wohl weiß, dass es nicht geht, aber mit einer Negativantwort Kunden nicht verlieren will, glaube ich, dass ein anderer Planer besser für euch ist, auch wenn Du es jetzt nicht einsehen willst. Ja, Hausbau kann manchmal etwas frustrierend schwieriges sein, wo man manchmal mehrere Anläufe wagen muss.
     
  19. #39 Bauneulingin, 20.09.2015
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    Baut doch unten einfach einen Anbau in dem der Abstellraum ist. Das kann man optisch schön integrieren. Wenn ihr die Regel nutzen wollt muss oben einfach weniger sein. Ihr könnt auch wenn das Haus ein Kubus sein soll oben mit Luftraum arbeiten. Nachweis dass Balken konstruktionsbedingt erforderlich sind ist mit Satteldach einfacher aber vielleicht findet der Statiker einen Weg
     
  20. Baumal

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    eine laienhafte fragestellungen, ohne lage- oder b-plan.
    da kann man nur im trüben fischen.
    hilfreiche antworten wird man kaum ernten können.
     
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