Bitte um Grundrißverriß....

Diskutiere Bitte um Grundrißverriß.... im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; WAS für eine Nutzung ist denn angedacht. Viel Parteiverkehr (Achtung: Stellplätze!!! und baurechtliche Zulässigkeit prüfen) oder eher wenig los....

  1. #21 Projektante, 10.10.2012
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  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2012
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    Genau in Wohnungen bzw als TEIL eines Wohnhauses!

    In reinen/allemeinen Wohngebieten ist Gewerbe untersagt, freie Berufe (zu denen i.A. auch Ärtze zählen) sind zulässig, wenn die Wohnnutzung überwiegt (>50%).
    In Gewerbegebieten ist das Wohnen zulässig, hier muss aber der Erwerbsteil überwiegen.

    So etwas wie angedacht wäre baurechtlich wohl nur in Mischgebieten und evtl in Bereichen ohne B-Plan möglich!

     
  3. #23 Thomas B, 11.10.2012
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    Häufig gibt es eine sog. Stellplatzverordnung. Die regelt wieviele Stellplätze nachzuweisen sind. Es ist das Ziel, daß jeder seinen ruhenden Verkehr auf seinem Grundstück sicherstellt. Denn ein Bungalow mit 2 Personen mag 1 - 2 Stellplätze benötigen. Ein Bürogebäude mit 2 Büros (mind. 2 Personen) dürften schon mal 2 Stellplätze auslösen. + Personen als Kunden im Büro + solche in der Warteschleife....

    Öffentliche Stellplätze sind dafür idR nicht ansetzbar/ benutzbar.
     
  4. #24 Projektante, 11.10.2012
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  5. Baumal

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    siehe oben, ralf und thomas.
    jegliche diskussion über bäder, treppen,
    flure ...usw und so fort... erübrigt sich.

    punkt 1. ist nun mal die baurechtliche angelegenheit.
    praxis zulässig? frage der stellplätze?

    danach gehts ans eingemachte.
    nur mal als stichwort "gewerbeaufsicht".
     
  6. #26 Projektante, 11.10.2012
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  7. #27 Projektante, 11.10.2012
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    Mal allgemein gefragt: Bauvoranfrage macht vermutlich nur mit so detaillierten Unterlagen Sinn, daß ich dafür schon (reichlich) Geld in die Hand nehmen müßte? Oder kann man sich nach Ihrer Erfahrung im Allgemeinen auf mündliche Aussage der Bauamtsmitarbeiter verlassen? Die sind hier sehr freundlich, habe mit denen schon gesprochen. Sind auch grundsätzlich wohlwollend, weil sie das Gebiet endlich bebaut haben wollen, liegt schon seit > 10 Jahren unbebaut rum, weil der ET ursprünglich ganz andere Vorstellungen hatte...
     
  8. #28 ManfredH, 11.10.2012
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    Ja. In Stellplatzsatzungen sind i.d.R. Richtwerte für den Stellplatzbedarf festgelegt, abhängig von der jeweiligen Grösse und Nutzung der Räume/Gebäude. Und diese Richtwerte gelten für alle!
    Individuelle Gegenargumente wie z.B. kein Auto oder (tatsächliches oder behauptetes) Fahrradfahren bleiben dabei i.a. unberücksichtigt. Was ist, wenn das Wetter, so schlecht ist, dass der Bürobetreiber dann doch mit dem Auto fährt? Was ist, wenn die Räume vermietet oder verkauft werden?
     
  9. Baumal

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    eine bauvoranfrage können sie selbst stellen.
    dafür müssen sie kein geld in die hand nehmen,
    aber zeichnungen vorlegen.

    empfehlung: fachmann/frau kontaktieren.

    ich erstelle auch keine zeichnungen um
    zum arzt zu gehen um begreiflich zu machen,
    wo es weh tut.
     
  10. #30 Thomas B, 11.10.2012
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    Bauvoranfrage hgeht tatsächlich ohne Planer...selber malen ist hier erlaubt!

    Aber: Letztendlich wird ja ohnehin ein Planer benötigt werden. Entwurf, Bauantrag,....ggf. auch Werkplanung, Bauleitung...wie auch immer. Da man also ohnhin irgendwann einen benötigt, der das kann, wäre es mE nicht gänzlich verkehrt diesen Jemand auch jetzt schon mit hinzuziehen....
     
  11. #31 Wachtlerhof, 11.10.2012
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    Mit dem Thema Stellplätze sind sie auf dem Land (zumindest in Bayern) genauso kniggerig wie in der Stadt. Für unser Büro mußten wir auch mind. 3 Stellplätze nachweisen. Und das obwohl die Mitarbeiter im Wohnhaus nebenan wohnen und die 10 m zu Fuß zur Arbeit gehen. Besucher kommen fast außnahmslos mit dem Taxi hier an, seltenst mit dem Pkw (hatten wir bisher nur 2 mal in 10 Jahren).

    LG - Gisela
     
  12. #32 Thomas B, 11.10.2012
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    Ja Gisela, die Behörden gehen aber von theoretischen Zahlen aus. Und das auch nicht ganz zu unrecht. Es könnte ja zB sein, daß Ihr die Büroräume einmal vermietet/ verkauft. Und ein späterer Büroinhaber kommt dann evtl. von wo ganz anders her. Und dessen Kunden müssen ja auch nicht zwingend mit dem Taxi anfahren...je nachdem was für ein Büro da drin sein wird (nicht bei Euch persönlich, aber eben später einmal...vielleicht), kann es sogar schnell sein, daß die nachgewisenen Stellplätze nicht ausreichen....
     
  13. #33 ManfredH, 11.10.2012
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    ManfredH Gast

    Oft genug ist es ja auch umgekehrt (besonders z.B. auch bei Einfamilienhäusern), dass nämlich mehr PKW vorhanden sind als nach der Satzung Stellplätze nachzuweisen sind. Da hat sich aber noch keiner darüber beklagt, dass die Behörden zu starr wären, und eine Anpassung an den tatsächlichen Bedarf gefordert...
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2012
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    Genau - das reine Praxisgebäude ist nicht zulässig, weil die Wohnnutzung nicht überwiegt!

    Möglich ist reine Prxisnutzung nur mit einer Ausnahme oder Befreiung, die in begründeten Fällen möglich ist!
    Die Chance auf solche Ausnahme/Befreiung kann auch ohne großartige Zeichnung (bzw mit dem schlechten Grundriss von oben) per Voranfrage geklärt werden.
    Ich bezweifle allerdings, dass es eine geben wird, weil die Ämter bei so etwas Angst haben, die "Büchse der Pandora" zu öffnen, als Präzedenzfälle zu schaffen.

    Entweder 2 Geschosse mit Anteil Wohnen > 50% oder anderes Grundstück!
     
  15. #35 Wachtlerhof, 11.10.2012
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    Ja, Thomas, genau diese Argumentation hat der Stadtbaumeister sowie das LRA heran gezogen.

    LG - Gisela
     
  16. #36 Thomas B, 11.10.2012
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    ..ich hab' das Zeug zum Stadtbaumeister.....:lock
     
  17. #37 Gast036816, 11.10.2012
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    ..... gratuliere zum stadtbaumeister von möhrendorf.....

    jetzt schnell wech zum termin.
     
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