Bodengutachten auch bei weißer Wanne ?

Diskutiere Bodengutachten auch bei weißer Wanne ? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo medve, als "Baulaie". wie sich selber beschrieben haben, werden Sie noch viel mehr solcher ungenauen Beschreibungen vorgeben. Lassen Sie...

  1. #21 PeMu, 22.01.2005
    Zuletzt bearbeitet: 22.01.2005
    PeMu

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    Hallo medve,

    als "Baulaie". wie sich selber beschrieben haben, werden Sie noch viel mehr solcher ungenauen Beschreibungen vorgeben. Lassen Sie sich hier zumindest von jemanden beraten. Auch den "Fachleuten" rutschen immer wieder Dinge durch. Aber mit einiger Erfahrungen kennt man die "Themen" und weiß wie man damit umgeht.

    -> empfohlene Vorgehensweise siehe Ablauf von Josef.

    WW ist eine Bauweise, die entsprechend Normen und Regelungen erfolgt, aber nicht eigenständig genormt ist. Das sollte auch so bleiben, da man die WW immer individuell planerisch angehen muss.
    Und der Hinweis von Josef in Bezug auf die neue Betonnorm ist ernstzunehmen. Wer wird die erheblichen Mehrkosten für die Überwachung und die geforderte Rissbreitenbeschränkung bei einem EFH Pauschalangebot einkalkulieren? Praktisch wird eine richtige WW (bei drückendem Wasser, also wenn man Sie auch braucht) für EFH's zu teuer werden.
    Und wenn man Sie nicht braucht ist's eh zu teuer und Augenwischerei.
     
  2. Medve

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    Hallo PM,
    gerne würde ich mich von jmd. beraten lassen, aber wer käme dafür in Frage ? Ein guter Architekt wäre möglich, aber leider kenne ich keinen in meiner Umgebung. Es gibt natürlich genügend Architekten in Rhein-Main, aber es müßte schon jmd. sein dem ich wirklich vertrauen kann.
    Ihre Bemerkung zu den Kosten der WW klingt für mich so, als ob man beim EFH keine WW baut weil sie zu teuer wäre. Und wenn man sie wahrscheinlich bräuchte, soll man dann auf den Keller verzichten ? Das kann es ja wohl nicht ernst gemeint sein. Ich rechne für die WW mit Kosten von 10-15 TEU, der Grundriss wäre 5,96 mal 11,5 m .
    Habe ich da unrealistische Preisvorstellungen . Da in der Nähe ein kleiner Fluß liegt (Nidda) muß ich mit erhöhtem Grundwasserspiegel rechnen. Das Baugrundgutachten werde ich Ende nächster Woche haben. Aber selbst wenn dort der Lastfall niedriger wäre, will ich da auf Nummer sicher gehen, da es ja ein RMH ist, und ich nachträglich von aussen an den Keller nicht drankommen kann.
    Gruß
    Medve (Thomas)
     
  3. PeMu

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    Nun gut,

    WW - meine Aussage bezog sich auf die übliche Aussage: Keller aus WU-Beton - ist nicht gleich Weisse Wanne. Denn nur mit WU-Beton ist es nicht getan. Und der wird jetzt auch noch um einiges teurer (für kleinere Bauvorhaben). -> Wenn WW erforderlich, dann auch eine bauen lassen.

    Wenn Sie Ihr Baugrundgutachten haben, sieht man weiter.
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "nur"

    wenn in der Baubeschreibung drin steht ... "WEISSE WANNE" ... dann heisst des noch lange "nicht" das tatsächlich eine geplant und ausgeführt wird (!)
    .
    Papier iss geduldig da kann man viel draufschreiben ... ich kenne viele Kellerkonstruktion die als sogenannten "Weisse Wanne" verkauft wurden.
    .
    "und" jetzt mal in die Praxis ... "der" Bauherr da Laie kann "nicht" beurteilen ob er auch eine Weisse Wanne bekommen hat ... "er" unterschreibt die Abnahme und ned nach 5 Jahre sondern 6 Jahre kommt es zu einem 25jährigen Hochwasserstand ... "der" Keller ist undicht ... und "jetzt" kann er ein Prozess führen "ala" verdeckten Mangel = "VIEL GLÜCK DABEI" (!)
    .
    "und" jetzt mal tacheles ... Sie als Bauherr können es "nicht" beurteilen was Sie bekommen ... egal ob WEISSE WANNE oder sonstiges (die Liste ist lang) ... "wenn" Sie den Unternehmer GU "oder" egal wenn befragen werden Sie stets die Anwort "iss nach DIN, hamma immer so gemacht, iss nach den Regeln der Technik" bekommen ... "und" da Bauarbeiter liebe brave Leute sind die "nicht" Ihr Geld sondern Freude dabei haben Menschen zu helfen werden Sie Ihnen vertrauen ... "des" iss die Praxis die Überraschung kommt spätestens mit den Mängeln (!)
    .
    daher ist:

    diese Antwort ... die einzig wahre (!) ... "wenn" Sie die notwendige Erfahrung dafür "nicht" aufweisen können dann lassen Sie sich von einem Fachmann der Ihre Interesse vertritt und von Ihnen bezahlt wird beraten und die fortgeschrittenen Arbeiten von Zeit zu Zeit hinsichtlich richtiger Verarbeitung von jenen auch abnehmen (!) ... "das iss es (!)"
     
  5. Medve

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    Hallo Josef,

    den Gedanken einer externen Qualitätsüberwachung hatte ich auch schon. Am besten wäre es immer bei der Abnahme der einzelnen Gewerke einen Fachmann zur Unterstützung dabei zu haben. Dieser Fachmann sollte sich dann aber auch mit WW auskennen, da das ja der heikelste Punkt wäre. Würdest Du einen Bau-SV oder einen Architekten empfehlen, bzw. könntest Du konkret in Rhein-Main bzw. Nähe Karben jmd. empfehlen.
    Die Kommentare hier sind manchmal schwer zu verdauen, aber dennoch besser jetzt versuchen alle Risiken zu minimieren.
    Gruß
    Medve
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    = "einfach"

    persönlich würd ich zum Architekten gehn der mir meinen Plan gezeichnet hat und denn mal bzgl. nach Rat fragen (!)
    .
    "ahja" wollen Sie die Praxis sehn von dem was ich Ihnen oben erklärt habe ?
    .
    Hier entlang (!)
     
  7. #27 Unregistriert, 31.01.2005
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    Unregistriert Gast

    Hallo Josef,

    mittlerweile liegt das Baugrundgutachten vor, das Grundwasser liegt z.Zt. bei 1,79m, max. Stand bei 0,7 m , Bodenklasse 3-4. Was für ein Zeitfenster sollte man einplanen für den Bau einer WW mit Ortbeton ? Meinen Archi kann ich noch nicht fragen, da der noch nicht feststeht. Aber er potentieller Archi macht mir innerhalb der nächsten 2 Wochen ein Angebot mit festem Honorar einer Kostenschätzung. Ich hoffe mein Budget reicht aus, denn klassisch mit Archi zu bauen wäre mir mittlerweile am liebsten.

    Gruß
    Medve
     
  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    Grundwasser 1.79m unter OK Gelände ??? HWS 0.70m unter Gelände ??? ...
    jetzt geht´s in´s eingemachte ... kommt das Haus so hoch raus "oder" ist bereits eine Grundwasserabsenkung zur Gründung erfoderlich ???
    .
    Zeitfenster: "falls" Wasserhaltung erfoderlich kostet jeder Tag richtig Geld ... "da" heisst im Klartext Tragwerksplaner sollte umgehend mit der Bemessung der Tragwerkes und den Bewehrungsplänen ... "da" sind auch gleich mal 3-4 Wochen einzuplanen ... "danach" muss es wegen Kostenminimierung Schlag auf Schlag gehn ... "bei" nen EFH Haus mit Grundwasserhaltung sollte spätestens Ende der 2 Woche verfüllt sein und die Grundwasserhaltung auf OK Bodenplatte zurückgefahren sein ... "hier" wär dringend anzuraten den Tragwerksplaner hinsichtlich Auftriebsicherung mitsprechen zu lassen (!)
     
  9. Medve

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    Hallo,
    vielleicht habe ich auch etwas mehr Glück, da der Baubegin erst Mai/Juni 05 sein wird und die Nidda zum Zeitpunkt des Gutachten sehr hoch stand besteht auch eine gute Chance das es nicht zur Wasserhaltung kommen muß, auch wird sich das Niveau des Bodens sich noch erhöhen durch die Erschliessung. Auf welchen Level steht nicht ganz fest. Der Gutachter hat auch gesagt das der Boden eine gewisse Versickerungsfähigkeit hat. Kalkulieren muß ich natürlich mit dem worst case.
    Gruß
    Medve
     
  10. Medve

    Medve

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    Hallo Josef,

    nun habe ich lange nichts mehr im Forum geschrieben. Zum Glück gab es auch keinen Anlass dazu. Mittlerweile hatte ich mich für einen Archi vor Ort entschieden, und bin wirklich sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit. Zur Zeit stecken wir mitten in der Rohbauphase, die W.W. ist fertig, auf das EG kommt nächste Woche die Dcke drauf.
    Mein Reihenhausnachbar baut ohne Keller, ich konnte ihn davon überzeugen, bei der Gründung bis auf meine Kellersohle runter zu gehen, um statische Problem zu vermeiden.
    Nun meine Frage an Dich : Wie tief hätte er mindestens gründen müssen, wenn ich noch nicht bauen würde. An vielen Stellen habe ich von 80 cm gelesen, aber natürlich auch von der Abhängigkeit zur Tragfähigkeit des Bodens. Hintergrund ist, wir hatten vereinbart uns die Mehrkosten der Tiefergründung zu teilen.
    Was müßtest Du wissen um mir eine ungefähre Hausnummer nennen zu können ?

    liebe Grüße

    Medve
     
  11. #31 butterbär, 12.11.2005
    butterbär

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    Ich wäre froh ich hätte mal einen Bauherren der von sich aus über den Sinn eines Bodengutachtens nachdenkt.

    Bei mir endet die Diskussion um ein selbiges in der Regel mit einem rechtssicher formulierten Haftungsauschuss und dem Hinweis auf etwaige Nachteile.

    Ich weiss nicht warum in sich der Baubranche Laien aber auch sogennannte Profis mit dermassen viel Halbwissen schmücken. Wenn ich was nicht weiss, und es gibt viel von dem nach nichts weiss, dann sucht man sich einen der davon eine Ahnung hat - z.B. einen Baugrundgutachter. Die Aufgabe des Architekten ist eben dies zu organisieren (Lph. 1 Grundlagenermittlung).

    Der Architekt ist weder Statiker (meistens), Bodengutachter noch allwissender Prophet.

    Oder würde sich jemand von seinem Hausarzt am Rücken operieren lassen?

    Man kann viel entwickeln und standardisieren, was die meisten Bauwerke jedoch angeht, so sind sie doch meist Prototypen - bestenfalls erreichen sie den Stand von Vorserienmodellen wenn man sich mit anderen Branchen vergleicht.


    Und bei der Häufigkeit von Fehlern die gemacht und auch öffentlich werden, farge ich mich warum es heute immer noch Bauherren gibt, die den Scharlatanen unserer Zunft auf den Leim gehen.

    Informationsmöglichkeiten gibte es ja zuhauf - oder zuviel?

    Es ist nur oft leider so, dass wenn ich als Architekt in Rahmen der Grundlagenermittlung (Lph. 1) auf die eine oder andere Notwendigkeit hinweise, eigentlich schon meine Beauftragung an sich in Frage stelle.
     
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