Bodenplatte: Steine und Gartenschlauch als Abstandshalter ???

Diskutiere Bodenplatte: Steine und Gartenschlauch als Abstandshalter ??? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Soso, nicht nach DIN arbeiten wollen oder mehr Geld. Ihr GU schuldet Ihnen nach den aRdT zu arbeiten. Es sei denn, es ist etwas anderes...

  1. Benni

    Benni

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    Im Bauvertrag steht:
    "... nach den allgemeinen Regeln der Baukunst sowie den Allgemeinen Regeln der Technik errichtet."

    also nur a.R.d.T, nicht a.a.R.d.T. (Gibt es das überhaupt?)

    Zum Aufbau der Bodenplatte steht nur:
    "Bewehrte Stahlbetonbodenplatte in WU B 25, nach statischer Berechnung, glatt abgezogen, gem. Statik. Unterhalb wird eine Folie 0,2 Mikrometer eingebracht."

    Was unter die Folie kommt steht im Vertrag nicht.
    Es befindet sich dort auch nichts anderes als der gewachsene Boden.

    Über die Statik kann ich keine Aussage treffen, die Aushändigung / Einsicht verweigert mir der Bauleiter und beruft sich auf das vereinfachte Bauverfahren.

    Das Bauamt hat deshalb auch keine Statik-Unterlagen.
     
  2. Benni

    Benni

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    @ Distler:

    Vielen Dank. Das pdf ist sehr hilfreich.
    Korrosionsschutz bei Mauerwerksaustritt fehlt völlig, Stahlband liegt direkt an der Hauswand, nicht wie gefordert in 1m Abstand, Ring ist nicht vorhanden.

    Werde noch heute einen Gutachter kontaktieren. Das muss ein Ende nehmen.
     
  3. Bruno

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    Schöne Prosa, aber der richtige Begriff ist nicht dabei.
    Erstaunlich dünn, ist mir noch nicht untergekommen. Davon müsste man ja 5000 Lagen aufeinanderlegen, bis 1 mm Dicke erreicht ist. Blattgold?
     
  4. #24 Bert Gloria, 23.01.2007
    Bert Gloria

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    Als Bauingenieur kann ich Ihnen nur sagen, dass Ihnen die Statik umgehend auszuhändigen ist, auch wenn es am Bauamt nicht mehr vorliegen braucht,
    bedeutet dies keineswegs, dass Sie als Bauherr die Statik nicht brauchen.

    Diese MUSS trotzdem vorliegen und zwar vor Baubeginn!
    Und Sie als Bauherr sind hierfür verantwortlich.

    Wenn der GU sich weiter querstellt:
    Nageln Sie am Besten den GU gleich damit und verlangen neben der Statik auch den Nachweis zum Wärmeschutz und zum Schallschutz. Auch diese müssen vorhanden sein. Sagen Sie Ihrem GU, dass diese zur Prüfung benötigt werden.
    In der Regel werden diese technischen Nachweise (besonders der Schallschutznachweis) nicht immer aufgestellt. Man wird Ihnen bestimmt auch hierzu sagen, dass dieser Nachweis beim EFH nicht erforderlich ist, doch dies stimmt nicht. Der Nachweis ist erforderlich.
    Auch wenn es nur wenige Erfordernisse gibt, so müssen alle Bauteile nachgewiesen werden, d.h. mindestens mit dem Satz keine Anforderung = Nachweis erbracht.
    Beim Aussenschallschutz kommt man jedoch nicht ganz so schnell davon. Hier müssen die Berechnungen aufgestellt werden, die zwar i.d.R. den Anforderungen entsprechen, aber dies muss nachgewiesen sein und dies bezieht sich auf Ihr spezielles Grundstück mit Ermittlungen des angrenzenden Verkehrsaufkommen sowie die Abstände zu den Strassen. Hier kann man nichts verallgemeinern.
    Wenn der GU sich weigert, lassen Sie sich den Namen des Ingenieurs und dessen Zulassungsnummer bei der Ingenieurkammer sowie dessen Berufshaftpflichtversicherungsnachweis geben. Wenn nicht die Ingenieurkammer, so lässt sich über die Haftpflichtversicherung mächtig Druck machen!

    MfG
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Bert

    ich glaube nicht das der BT (so es einer ist) diese aushändigen muss!!!

    ist ja sein Eigentum und nicht Vertragsbestandteil diese auszuhändigen!

    Eric oder Bruno sagen da sicher gleich noch was zu!
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Benni

    Gutachter oder SV ist nicht gleich SV, da laufen auch Typen der unterschiedlichsten Coleur rum!!!
     
  7. #27 Carden. Mark, 23.01.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ja, so ist das.
     
  8. #28 Bert Gloria, 23.01.2007
    Bert Gloria

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    @Robby

    OK. Die Wahrscheinlichkeit liegt nahe, dass es sich hier auch um einen
    Bauträger handelt. Für diesen Fall ziehe ich meine Aussage zurück!!

    BAUTRÄGER sind in diesem Fall die Bauherren, die ihr Haus nach Fertigstellung an den eigentlichen Bauherrn verkaufen, daher brauchen sie rechtlich die Unterlagen, spricht technischen Nachweise nicht weitergeben.

    DAHER an alle noch nicht Bauherren:
    Nehmt dies als Zusatz in euren Vertrag hinein!!
     
  9. #29 Baufuchs, 23.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal geradebiegen

    Zu Bauträger etc. guckst Du hier

    Das hier
    Müsste demnach heissen:
    BAUTRÄGER sind in diesem Fall die eigentlichen Bauherren, die ihr Haus nach Fertigstellung an den Käufer (der sich falscherweise hier oft als Bauherr bezeichnet) verkaufen, daher brauchen sie rechtlich die Unterlagen, spricht technischen Nachweise nicht weitergeben.

    DAHER an alle Käufer von BT:
    Nehmt dies als Zusatz in euren Vertrag hinein
     
  10. #30 BetonMiller, 01.04.2007
    BetonMiller

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    Der hatte wohl den Flachstahl nicht auf der Baustelle und hat die Platte einfach so gegossen...
    Außerdem sind dem wohl die Abstandhalter ausgegangen und da hat er Steine genommen...

    Wer weiß, was da sonst noch abläuft...
     
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