Carport + Schuppen, Wandpfette

Diskutiere Carport + Schuppen, Wandpfette im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Moin, ich möchte an den Giebel (Wetterseite) unseres Hauses (Backstein) einen Carport inkl. Schuppen bauen (insgesamt 9,20 x 3,20) Plan:...

  1. #1 sjs1104, 04.09.2017
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    Moin,

    ich möchte an den Giebel (Wetterseite) unseres Hauses (Backstein) einen Carport inkl. Schuppen bauen (insgesamt 9,20 x 3,20)

    Plan: Anteil Carport 5,40 m, Schuppen 4 m. Punktfundamente + H-Träger außen, am Haus Wandpfette. Pultdach mit geringer Neigung, maximal 10 %. Pfostenstärke 11,5 cm. Hauptträger ebenfalls 11,5 cm. Befestigung der Sparren wandseitig in Sparrenschuhen, auf dem Hauptträger mit langen Schrauben (oder Sparren-Pfetten-Ankern?)

    Welche Stärke sollten Wandpfette und Sparren haben?
    Kann ich direkt auf den Sparren OSB-Platten (Stärke 22? 25? mm) anbringen, anschließend Dachpappe V13 + anschließend Schindeln?
    Was für ein Dach empfiehlt Ihr alternativ?

    Danke für Tipps vorab.
     
  2. #2 bauspezi 45, 04.09.2017
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  3. #3 Onkel Dagobert, 04.09.2017
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    Zu Abmessungen von tragenden Bauteilen ist ein Statiker zu konsultieren.
    Wandpfette: Es ist erstmal zu klären ob die Wand die Lasten aufnehmen kann. Wenn es sich um einen Verblender handelt, dann wird das schon mal nichts. Bei WDVS wirds schwierig, bei Massiv und verputzt könnte es klappen.

    Baurechtlich alles geklärt?
     
  4. #4 sjs1104, 05.09.2017
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    Bauen darf ich (§ 61 LBauO M-V) ohne BA und BG (bis 30 qm). Gibt da auch bzg. des "Dorfbildes" keine Einschränkungen.

    Aber warum sollte es bei einem Verblender nicht klappen? Gewindestangen + Injektionskleber oder "einfache Verschraubung" im Verblender mit dafür vorgesehenen Schrauben funktionieren warum genau nicht?

    btw... die Anleitung von Hornbach hilft mir nicht, diese ist zu "starr" und beschreibt lediglich "die eine" Bauweise (ich arbeite ohne Verzapfungen, ich wähle die Befestigung der Sparren mit Sparrenschuhen etc.)
     
  5. #5 Onkel Dagobert, 05.09.2017
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    Weil Verblender nicht tragend sind. Die Verankerung muss dann an die Hintermauerung, oder alternativ Stützen vor die Wand.

    Ich weiß dass es viele trotzdem machen, und dass es auch meistens gut geht, aber es ist weder fachgerecht noch sonst irgendwie vertretbar.
    Daher nochmal: Bitte einen Statiker konsultieren!
     
  6. #6 Onkel Dagobert, 05.09.2017
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    Das bedeutet nicht dass man einfach so alles bauen darf.
    Grenzabstände eingehalten?
    Wenn es um eine Grenzbebauung geht, dann ist meist bei 9,00m Schluss. Kenne allerdings nicht alle LBauO`s.
    GRZ eingehalten?
     
  7. #7 Andybaut, 05.09.2017
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    ...um auch den 61er ein wenig zu erläutern.

    Du darfst nach §61 zwar in der Größe ohne Genehmigung bauen,
    aber nach §67,8,1 darf es maximal 9m an der Grenze lang sein dein Vorhaben.

    Nur in einem Paragraphen zu schauen reicht da nicht aus.
    Nach dem 61 weißt du nun, dass es dafür keine Genehmigung braucht.
    Daraus kann man aber noch nicht schließen, dass es dadurch bei dir überhaupt zulässig ist.

    Dagobert hat ja auch noch die anderen Punkt mit GRZ ins Spiel gebracht.
    Das sind durchaus einige Dinge die man da prüfen muss.

    Und an die Verblender kann man wirklich kein Dach dranhängen. Das gehört statisch an die tragende Wand.
     
  8. #8 sjs1104, 05.09.2017
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    Ich werde dann noch über 4 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein, ist also keine Grenzbebauung (hier in MV sind ohnehin 15 m möglich). GRZ passt, haben nur ein Haus auf dem Grundstück, die Grundstücksgröße liegt irgendwo bei 3700 qm. § 67,8,1 (NRW?) sagt mir nichts. Reicht (in MV!) nicht § 61 aus?

    Wenn etwas schiefgeht, werde ich an Onkel Dagobert denken, ich werde - Stand jetzt - auf einen Statiker verzichten und einfach lange Gewindestangen durch Pfette, Verblender, Luftschicht bis in die tragende Wand reindröseln. Wird schon schiefgehen...
     
  9. #9 Andybaut, 05.09.2017
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    die 67 gilt für MV. Aber bei 4m Grenzabstand ist das auch wurscht. Da passt das schon.
    Baurechtlich scheint damit alles in Ordnung zu sein.

    Ich kann dir aber nur raten dir einen Statiker zu holen. Was bringt´s das ganze zu bauen und ein paar T€ zu investieren, aber ein paar hundert für den Statiker zu sparen,
    wenn du in 5 Jahren plötzlich einen Schaden hast?

    Einfach mal beim Statiker anfragen was er für die Dimensionierung haben will. Das wird nicht die Welt sein.
     
  10. #10 Onkel Dagobert, 05.09.2017
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    OK, mach was du willst, aber ich bin hier jetzt raus. Ich hoffe das du dir direkt bei der Montage den Verblender eindrückst beim anziehen der Bolzen. Dann merkst du gleich dass es nicht funktioniert.
     
  11. #11 sjs1104, 06.09.2017
    Zuletzt bearbeitet: 16.09.2017
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    OK, ich danke Euch. Ich habe meinen Gedankengang verworfen und bekomme heute einen Fachmann auf die Baustelle zum Begutachten. An der falschen Stelle zu sparen bringt wirklich nichts.
     
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