Dachausbau Aufenthaltsräume

Diskutiere Dachausbau Aufenthaltsräume im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir haben im Bebauungsplan eine GFZ von 0,6 , unser Grundstück hat 860 m2 Dachform Satteldach oder Krüpelwalmdach Und ein Baufenster von 18 m...

  1. Taka88

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    Wir haben im Bebauungsplan eine GFZ von 0,6 , unser Grundstück hat 860 m2
    Dachform Satteldach oder Krüpelwalmdach

    Und ein Baufenster von 18 m x14m

    Meine frage :

    Wenn ich eine Gebäude mit 18m x 13m bauen dan habe ich GFZ:

    KG = kein Vollgeschoss 0m2
    EG = 234 m2
    OG = 234 m2
    DG = 48 m Rest (zu wenig )

    Gesamt 516 m2 GFZ voll ausgenutzt

    Ich könnte jetzt das Gebäude kleiner bauen z.b 14x13 dann kann ich das DG voll ausbauen , mein Problem ist aber das im Bebauungsplan nur 2 Wohneinheiten und eine 3 in Dachgeschoss erlaubt sind , das ist je Gebäude,

    Daher will ich es als Doppelhaushälfte bauen mit 18x13 ( je hälfte mit 9m x 13 m)

    So hätte ich je Haushälfte 2 Vollgeschoss mit 2 Wohneinheiten und eine Rest GFZ von 48 m2 im DG , da fehlt es mir aber an der GFZ um das DG vernunftig auszubauen , am Grundriss der darunterliegenede Geschosse will ich nix ändern ,

    Baunnvo ist vor 1990 , wenn ich das richtig verstanden habe , werden Aufenthalträume in alle Geschosse zu der GFZ dazugerechnet .

    Mir nuzten die Dachachräge nichts ( abziehen von GFZ ) weil ich von den Aussenmauer rechnen muss ,

    Ist es möglich das DG so zu planen , das ich keinen Drempel habe , sonder eine Durchgehenden nach hinten versetzte Mauer , also quasi ein Dachterasse die nicht zu GFZ berechnet wird , also so das der Grundriss des DG sich verkleinert und damit auch die GFZ ,

    Dann hätte ich doch auch die Möglichleit den Heizungsraum und Wäscheraum ins DG zu verlegen , so das ich mit dem 48m2 Rest GFZ und den Verkleinerten Grundriss
    Es hinbekommen könnte ?

    Gruss Olaf.
     
  2. #2 petra345, 26.10.2018
    petra345

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    Das ist das Arbeitsgebiet eines Architekten
     
  3. Taka88

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    Also , wäre es machbar wenn ich ein Guten Architekten damit beauftrage ?
     
  4. Dimeto

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    Was auch immer Du mit "vernünftig" meinst? Für ein Schlafzimmer mit Ankleide und Bad reichen doch 24m² pro Haus, für eine dritte Wohneinheit wohl eher nicht.
    Ja, sofern Du uns keine relevanten Festsetzungen des B-Planes verschwiegen hast und die Abstandsflächen dann noch passen.
     
  5. Taka88

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    Ich habe die Häuser in der Umgehung gemessen ( Boris) und dabei festgestellet das bei fast allen , die GFZ schon nur Mit EG und OG ausgenutzt würde und Trotzdem haben die Alle das Dachgeschoss zu 0.75 der darunterliegende Geschosse ausgebaut ,

    Allein 3 Objekte gehören der Kirche und die müssten doch alles eingehalten haben ? Gibt es da Tricks die nicht jeder Architekt kennt , villeicht den Dachraum als Abstellräume dekraliert oder bekommen die einr Überschreitung der GFZ um 0,25 als Ausnahme genehmigt ?
     
  6. Dimeto

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    Abgesehen davon dass ich bezweifle, aus Boris verlässliche Daten bezüglich GFZ oder Vollgeschossigkeit gewinnen zu können, wird Dir der Nachweis von Unrecht in der Nachbarschaft nichts nützen, es sei denn, Du strebst die Feststellung der Nichtigkeit des B-Planes an.
     
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  7. #7 simon84, 27.10.2018
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    Und wenn die zb nachträglich schwarz ausgebaut haben heißt das nicht dass du es automatisch ab Spatenstich auch darfst ;)
     
  8. #8 petra345, 27.10.2018
    petra345

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    Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht!. Wenn also ein Politiker oder sonst Besonderer etwas erreicht bedeutet das nicht, das auch der normale Bürger das zugestanden bekommt.

    Statt Politiker kann man auch jeden schlitzohrigen Bürger setzen.

    Was Jupiter erlaubt ist...

    Solche Baumaßnahmen setzen eben einen guten Kontakt zum Bauamt, eine gute Kenntnisse der Gesetze und Verordnungen und eine geschickte Verhandlung und Gestaltung voraus.
    Dies ist das Arbeitsgebiet eines Architekten, die solche Tätigkeiten garnicht gerne machen und lieber schöne Fassaden gestalten wollen.

    .
     
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