Dachterrasse auf Gaube

Diskutiere Dachterrasse auf Gaube im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, ich hoffen ich erstelle das Thema im richtigen Block. Ich möchte gerne auf meine Gaube eine Dachterrasse bauen. Architekt und Statiker...

  1. #1 Skara82, 30.03.2019
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    Guten Tag, ich hoffen ich erstelle das Thema im richtigen Block. Ich möchte gerne auf meine Gaube eine Dachterrasse bauen. Architekt und Statiker haben ihr ok gegeben. Das Bauamt hat mir jetzt aber den Wind aus den Segeln genommen :-/ . Weil der Raum (Spitzboden) kein Raum im Sinne einer Etage ist, darf auf der Ebene kein Terrasse entstehen. Nun die Frage, gibt es Experten die mir helfen können? Gibt es da ein Trick, wie es trotzdem klappt? Kann man dem Pferd ein anderen Namen geben?

    Danke
     
  2. #2 Fabian Weber, 30.03.2019
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    Was befindet sich denn zur Zeit in dem Spitzboden? Klingt irgendwie nach ausgebauten Dachgeschoss.
     
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  3. #3 Skara82, 30.03.2019
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    Ja, Dachgeschoss wurde 2008 ausgebaut. Im Moment ist da ein Schlafzimmer, eine Galerie und ein Ankleidezimmer. Was wohl auch nicht so gut ist, da es auf dem Bauantrag damals als „Nebenraum“ nur deklariert wurde, weil wohl der Raum nicht als Raum deklariert werden darf. Da wir nicht über einen Meter eine Raumhöhe von über 2,10 Meter haben.
     
  4. #4 simon84, 30.03.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.04.2019
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    Der richtige Begriff hier heißt wohl Aufenthaltsraum.

    Schwierig, wenn das Bauamt blockiert was willst machen ?
    1. Planung verändern so dass der Raum als Aufenthaltsraum genehmigungsfähig wird, ggf dazu Fenster nötig, Raumhöhe evtl Ausnahme möglich, bei Brandschutz bzw Rettungsweg eher nicht.

    2. gegen die Entscheidung klagen
     
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  5. #5 Skara82, 30.03.2019
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    Naja, klagen wird wohl nichts. Und ja, es wird wohl auch um den Brandschutz etc gehen und halt darum das der Raum nicht als Raum anerkannt wird. Wie gesagt, gibt es ne Möglichkeit das nicht Dachterrasse zu nennen sondern gibt es da andere Begrifflichkeit?

    Das Bauamt würde das genehmigen, Statik etc. sagt Ihnen zu. Das Problem ist wohl nur, das man eine neue „Ebene“ aufmachen müsste, aber das kann man nicht, weil es nur ein Aufenthaltsraum ist?!
     
  6. #6 simon84, 30.03.2019
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    Bitte gewöhne dir an die korrekten Fachbegriffe zu nutzen, nachdem sie genannt wurden.
    Es geht hier um AUFENTHALTSRAUM.

    Und wie willst du nun argumentieren, dass du für einen Lagerraum eine Dachterrasse brauchst?
    Man macht keine Ebenen auf. Was genau ist damit gemeint ? Bitte schreibe uns doch den genauen Wortlaut des Ablehnungsbescheids vom Bauantrag.
    Es geht hier wohl nicht um die Geschossigkeit.

    Bebauungsplan bzw Paragraph 34 etc., GFZ GRZ sind zu berücksichtigen.

    Ausserdem, du hast einen Architekt, was macht der zu diesem Thema ? Däumchen drehen ?
    Wie wäre es mal den damit zu beauftragen, das ganze Thema genehmigungsfähig zu planen ? Oder wie lautet dein (ggf. mündlicher) Vertrag mit dem Architekt und welche Leistungsphasen sind beauftragt?
     
  7. #7 Skara82, 30.03.2019
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    Der Architekt hat den Bauantrag fertig gemacht und das Bauamt hat den dann negativ Beschieden! So wie ich es verstanden haben geht es genau um so eine Geschossigkeit! Und weil ich mir nicht zu 100% sicher bin das es wirklich AUFENTHALTSRÄUME sind die ich da habe, habe ich es einmal noch falsch erwähnt. ICH BITTE DAS ZU ENTSCHULDIGEN.

    Den Ablehnungsbescheid habe ich nur mündlich bekommen. Da er schriftlich nochmal 682€ Bearbeitungsgebühr gekostet hätte. Der zuständige Bauamtsmitarbeiter meinte aber, da oben im Dachgeschoss kein richtiger Raum wäre, kann dort keine Dachterrasse entstehen, weil dort keine richtige Ebene vorhanden ist.

    Danke
     
  8. #8 Gast82596, 30.03.2019
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    Tja. Dafür gibts Archis. Bekommen Geld für eine Planung und das wars dann. Hätte der sich nicht vorher ( natürlich gegen Gebühr) erst mal schlau machen können bevor er das malen anfängt?
     
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  9. #9 Fabian Weber, 30.03.2019
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    Naja Schwarzbau + noch mehr Schwarzbau ist nicht unbedingt gut...
     
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  10. #10 Skara82, 30.03.2019
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    Das hätte ich mir auch gewünscht :-/
     
  11. #11 Skara82, 30.03.2019
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    bisher wurde nichts schwarz gebaut
     
  12. #12 Fabian Weber, 30.03.2019
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    Doch Du hast doch geschrieben, dass Ihr das Dachgeschoss als Wohnraum nutzt, wohl dies für Euch verboten ist.
     
  13. #13 Fabian Weber, 30.03.2019
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    Wieso, das hat der Architekt doch mit dem Bauantrag gemacht, verstehe ich nicht.
     
  14. #14 Skara82, 30.03.2019
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    Nein, das Dachgeschoss wurde schon 2008 ausgebaut und alles per Bauantrag etc ;)

    Es geht jetzt nur um die evtl. nachträgliche Dachterrasse
     
  15. #15 Skara82, 30.03.2019
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    Das Dachgeschoss besteht aus zwei Ebenen, obwohl die eine nur als nicht Ebene zählt :) wir leben auf der unteren Etage, oben ist nur ein Bett, Galerie und Ankleidezimmer, alles offizielle.

    Vielleicht hatte ich mich da erst falsch ausgedrückt, sry
     
  16. #16 simon84, 30.03.2019
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    Jetzt fängst du wieder mit diesen Wischiwaschi Ausdrücken an.
    Wenn der Mitarbeiter das wirklich wortwörtlich so gesagt hat, dann solltest du ihn noch mal anrufen und mitschreiben.
    Im Baurecht wird sicher nicht von "kein richtiger Raum" und von "keine richtige Ebene" gesprochen.

    Kenne ich so nicht, habt ihr evtl. eine Bauvoranfrage gestellt und keinen Bauantrag ?

    Der Ablehnungsbescheid wäre wichtig um genau zu wissen worum es geht.

    Wie schon gesagt, der Architekt sollte sich, wenn dazu beauftragt, entsprechend vorinformieren, dass das geplante BV auch nach Bebauungsplan usw. in Ordnung ist.

    Was sagt dein Architekt dazu ? Gilt ein Bebauungsplan und falls ja, hast du bzw. den Architekt ihn gesichtet inkl. Satzung/Text ?
     
  17. #17 Gast82596, 31.03.2019
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    Aber vorher mal beim BA nachgefragt ob es generell möglich ist nicht. Der Arch. hat sogar sein ok gegeben (wie kann er das wenn er gar nicht weis ob er eine Chance hat dies genehmigt zu bekommen) und der Statiker hat auch gleich gerechnet (auch nicht umsonst warscheinlich).
     
  18. #18 Kriminelle, 31.03.2019
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    Interessant wäre ja, was da 2008 genehmigt wurde.
    Wenn das Dachgeschoss zu Aufenthaltsräumen ausgebaut wurde und hier erwähnt wird, dass das auch genehmigt wurde, sind es offiziell Aufenthaltsräume.... sofern der TE es hier richtig angebracht hat.

    Etagen gibt es so nicht, man spricht von (Voll-)Geschossen, bei Spitzboden dürfte man nur von Dach und dem spitzen Giebel ausgehen.
    So, wie ich es verstehe, ist im offiziellen Dachausbau eine Gaube, darüber der Spitzboden mit SZ und Ankleide. Das dürften kaum genehmigte Aufenthaltsräume sein, oder?

    Davon mal abgesehen, dass ich Dachterrassen für absolut überflüssig halte, wenn die Wohneinheit Garten hat, stell doch mal einen Schnitt mit dem Dach und der Gaube ein, möglichst im ungefähren Maßstab, also schön auf Karopapier 1:100.
    Und wenn Du die Genehmigung für den Ausbau aus 2008 hast, die gleich mit.
     
  19. #19 Fabian Weber, 31.03.2019
    Fabian Weber

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    Aber beim Bauamt nachfragen ist doch Eure Aufgabe und nicht die des Architekten, dafür bekommt er ja kein Geld.
     
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