Dachterrasse auf Grenzgarage

Diskutiere Dachterrasse auf Grenzgarage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; @H.PF. also: stell dir die 6 m breite Garage mal als 2 Garagen vor: die erste an der Grenze darfst du nicht überterassieren, die 2. schon......

  1. #21 Baufuchs, 12.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @H.PF.

    In NRW kriegst Du das nicht durch, es sei denn, die Garagen werden tatsächlich konstruktiv getrennt.

    Aus Mitteilung Bauministerium NRW an die Bauämter zu §6 :

    11.1.1 nicht privilegierte Nutzungen
    Werden Gebäude auch nur teilweise anders genutzt als nach Absatz 11 zulässig,
    entfällt die Privilegierung für das Gesamtgebäude
    . Das Gebäude unterliegt dann als
    Ganzes den abstandflächenrechtlichen Anforderungen wie jedes andere Gebäude.
    Das gilt auch, wenn die Dachfläche des Gebäudes als Freisitz genutzt wird.
    Bei Gebäuden, die sich teilweise außerhalb der Abstandfläche befinden (z. B. Doppelgarage
    im seitlichen Grenzabstand des Hauptgebäudes), gilt dies auch für den
    außerhalb der Abstandfläche befindlichen Teil
    .
     
  2. #22 Niederbayer, 14.11.2010
    Niederbayer

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    Eine andere Ausgangsbasis

    Mal angenommen, es befindet sich keine Garage drunter und man will nur mittels einer Stahlkonstuktion oder so, einen etwas größeren Balkon erstellen, der bis zur Grenze des Nachbarn reicht. Wie siehts dann mit einer Genehmigung aus? Oder ist ein solches Vorhaben eh als Balkon einzustufen und somit Genehmigungsfrei und hat keine Auswirkung auf die Abstandflächen?
     
  3. #23 rechter Winkel, 14.11.2010
    rechter Winkel

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    LBO NRW (Bayern?):

    "(7) Bei der Bemessung der Abstandfläche bleiben außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten,

    1. das Erdgeschoss erschließende Hauseingangstreppen und ihre Überdachungen, wenn sie von den gegenüberliegenden Nachbargrenzen mindestens 1,50 m entfernt sind,

    2. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge und Terrassenüberdachungen, wenn sie von den gegenüberliegenden Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt sind, und

    3. Vorbauten wie Erker, Balkone, Altane, Treppenräume und Aufzugsschächte, wenn sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen und sie von den gegenüberliegenden Nachbargrenzen mindestens 3 m entfernt sind.


    Sonst einfach mal unter LBO Bayern googeln, dort unter Abstandsflächen nachzulesen (bin zu faul dafür...)
     
  4. #24 Baufuchs, 14.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In Bayern sieht das etwas anders aus:


     
  5. #25 Terrassius, 01.03.2011
    Terrassius

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    Hat mein Nachbar auch - illegal - gemacht.

    Zunächst wollte er, dass ich für die 5 m Abstand Grünfläche, von meine garage bis zu seiner Garage - meine ist normal über dem Boden, seine guckt nur 1 m heraus - übernehme.

    Das habe ich natürlich abgelehnt, denn irgendwann könnte ich in diese Fläche ja mal selbst noch z.B. eine Garage bauen. Dann sagte er, er lege nur ein paar Platten drauf, damit er vom Esszimmer in den Garten gehen könne. Eines Tages war sie vollflächig mit Waschbetonplatten belegt - und wurde als Terrasse genutzt. Da ich an der Grenze viel Gebüsch hatte, und die Nutzung sehr zurückhaltend war, habe ich nichts dagegen übernommen sondern ein normales Nachbarverhältnis gepflegt. Was passiert aber jetzt: der neue Eigentümer steht auf dem Standpunkt, er hat das Haus MIT TERRASSE gekauft und darf sie lt. Gewohnheitsrecht auch weiter nutzen.

    Ein örtlicher Architekt, den ich in der zeit, wo das Haus unbewohnt war - ca. 5 Jahre - konsultierte, meinte, jetzt sei die beste Gelegenheit, die Terrasse zu eliminieren. Rückbauverlangen etc. pp.

    Nun warte ich mal ab, ob mit dme neuen Nachbarn "auszukommen" ist - dann toleriere ich es. Wenn da jedoch Aufbauten (Pergola, Wintergarten etc.) stattfinden, sieht es natürlich anders aus.

    Standort: Baden-Württemberg. Im Bauplan musste er damals den Eintrag Terrasse streichen und dies unterschriftlich anerkennen !!!!
     
  6. #26 Terrassius, 01.03.2011
    Terrassius

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    ERgänzung: - eine Baulast übernehme !!!!
     
  7. #27 tofa0604, 16.06.2011
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    Hallo,
    wie ist denn diese Geschichte nun ausgegangen?
     
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