Definition Wintergarten! ??

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  1. Caro

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    Hallo!

    Kurz zur Situation: Wir haben vor, einen alten Bungalow von einem Gewerbegebäude in ein Wohnhaus umzubauen. Es handelt sich um ein Außenbereich in der nähe eines Neubaugebietes, in dem wir weder Anbauen, noch aufstocken dürfen. Ein Wintergarten ist laut Auskunft bei der Baubehörde jedoch möglich. Klar, darf Wintergarten kein beheizter Raum sein, aber muss er komplett aus Glas bestehen oder darf das Dach des Hauses (25 Grad Flachdach ) verlängert und als Dach des Wintergartens genutzt werden? Handelt es sich in diesem Falle immer noch um einen "Wintergarten" oder wird es so als Anbau angesehen? Was müssen wir beachten, damit es nicht als Anbau gilt?
    Unser Plan für den Wintergarten bisher sieht so aus: Die Dachbalken des Hauses werden verlängert, dass so das Dach des Wintergartens entseht. Danach folgt darunter ein Holzständerwerk, welches mit Glas ausgefüllt wird. Daraus ergibt sich uns aber noch die Frage, ob ein "Wintergarten" auch teilgemauert sein darf, oder komplett aus Verglasung bestehen muss. Für Antwort sind wir euch jetzt schon sehr dankbar!!!

    Viele liebe Grüße,
    C & C :winken
     
  2. Caro

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    Ieks...

    Kann uns da niemand weiter helfen? Googeln u.ä. hat uns da leider auch nicht weiter geholfen, aber vielleicht weiss ja jemand, wo man solche Informationen finden kann?

    Viele liebe Grüße,
    c&c
     
  3. peterr

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    Die heutigen "Wintergärten" werden zu 90% als Wohnraumerweiterung genutzt.

    Am besten stellen Sie die Frage dem zuständigem Bauamt, oder wollen Sie keine schlafenden Hunde wecken? ;)
     
  4. Caro

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    Zunächst danke erstmal für die Antwort.
    Zu der Frage: Nein, das soll schon alles so ziemlich nach Bauvorschrift gebaut werden. Laut dem Bauamt haben wir allerdings nur die Antwort erhalten, dass ein nicht bewohnbarer Wintergarten gestattet wird, dieser nicht beheizt und nicht als Wohnraum genutzt werden darf. Allerdings ist der Bungalow sehr klein, und jeder cm zählt sodass in diesem Wintergarten ein großer Esstisch stehen soll für den Fall, dass man viele Gäste hat. So könnte man da eine kleine elektrische Heizung reinstellen...
    Alles in allem stellt sich diese Frage erst dann, wenn wir genauere Angaben darüber haben, wie die Vorschrift für so eine Planung lautet. Da es laut dem Amt ja aber kein bewohnbarer Raum sein darf, möchte man dort ungerne die Fragen so genau formulieren. :shades

    Viele liebe Grüße,
    C & C
     
  5. #5 peterr, 11.04.2006
    Zuletzt bearbeitet: 11.04.2006
    peterr

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    Wo liegt dann das Problem ???

    dass ein nicht bewohnbarer Wintergarten gestattet wird :

    Sie bewohnen diesen halt nicht.

    dieser nicht beheizt :

    Sie beheizen diesen nicht.


    Würde ich so machen, daß ich einen schönen Wintergarten, mit Isolierglas bauen würde, mit Fußbodenheizung, der separat regulierbar ist.

    Bei der Bauabnahme steht dann eine große Palme darin und nichts weiter. Alles andere ist dann Ihre Sache. Wenn keiner von Außen reinschauen kann, können Sie diesen Raum nach der Abnahme nutzen wie Sie wollen.

    Weiterhin würde ich die Abtrennung zum Wintergarten so gestalten, daß diese mobil ist und leicht zu entfernen. So könnten Sie dann einen schönen großen Raum haben.

    Das Problem sind nicht Sie sondern die Bürokraten, die einen Wintergarten erlauben wollen, aber keinen Wohnraum sehen möchten. Verars... Sie die von vorne bis hinten, diese Schreibtischtäter haben es nicht anders verdient.
     
Thema: Definition Wintergarten! ??
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