Der Bauleiter prüft die Leistung von Subunternehmen nicht

Diskutiere Der Bauleiter prüft die Leistung von Subunternehmen nicht im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Auch Besserwissen will gelernt sein. Wenn sich das Werk nicht zur nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung (Gebrauchstauglichkeit) eignet oder...

  1. #21 Baufuchs, 05.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch Besserwissen will gelernt sein.

    Wenn sich das Werk nicht zur nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung (Gebrauchstauglichkeit) eignet oder -sofern eine solche nicht vereinbart ist- sich das Werk nicht für die übliche Verwendung (Gebrauchstauglichkeit) eignet, ist es nicht mangelfrei.

    Guckst Du § 633 BGB.

    Dein Zusatz ist also überflüssig.:28:
     
  2. #22 ralph12345, 05.12.2014
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Wenn Dir die Überwachung der Bauqualität zu lückenhaft erscheint, muß Dein SV öfter kommen und sich das ansehen. Kostet ein bisschen Geld, aber mit Sicherheit ist das preiswerter als eine Mängelbeseitgung in 5 Jahren. Das ist das am besten investierte Geld am gesamten Bau! Gerade, wenn die SUBs schlampig arbeiten.

    Unser Bauleiter war auch ne Pfeife. Konnte gut organisieren, aber technisch in einigen Dingen echt lückenhaft bewandert. Zusammen mit dem SV war das eine Kombi, die dann sehr gut funktioniert hat. SV kommt, begutachtet, erklärt mitunter sogar dem Handwerker vor Ort freundlich und kompetent, was er da gerade falsch macht. Protokolle gehen an den GU und der kümmert sich drum, daß die SUBs den Mangel beseitigen. Und bevor das passiert ist gibts keine Teilabnahme und keine vollständige Zahlung der fälligen Rate.

    Zu erwarten, daß der GU und der Bauleiter von ganz alleine immer alles perfekt machen ist naiv. Kann klappen, muß aber nicht. Und bei der Investitionssumme geht man da lieber auf Nummer sicher. --> Sachverständigen enger einbinden!!
     
  3. #23 ralph12345, 05.12.2014
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Und zum Fenster: Wenn Mein eigenes Auge, der Bauleiter und der Sachverständige am Einbau des Fensters nichts erkennen können, was da schief gelaufen wäre, das ein ordentliches dreifach verglastes Fenster ist, wozu sollte man sich dann ein Prüfzeugnis des Fensters geben lassen? Was soll das?
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    nur mal so nebenbei bemerkt, auf die Prüfzeugnisse hast Du keinen Anspruch. Diese muss der Hersteller bzw. Inverkehrbringer archivieren, sie werden aber NICHT an Endkunden weitergegeben. Das obliegt allein dem Hersteller ob er das macht, und ich kenne keinen Hersteller der solche vertraulichen Unterlagen an Endkunden weitergibt.

    Aber schau mal an den Fenstern, dort müsste es irgendwo eine Kennzeichnung geben. CE-Zeichen und noch ein paar Informationen dazu.

    Gibt es keine Kennzeichnung, dann müsstest Du zumindest eine Konformitätserklärung bekommen haben.

    Gibt es kein CE-Zeichen am Fenster und keine Konformitätserklärung, dann würde ich Deinen Vertragspartner darauf hinweisen.

    Achtung: Das CE Zeichen bedeutet noch lange nicht, dass das Produkt auch fachgerecht eingebaut wurde. Das könntest Du bei einem Fachbetrieb stillschweigend voraussetzen, oder aber Du lässt dies durch einen SV überprüfen.
     
  5. caauoo

    caauoo

    Dabei seit:
    23.05.2014
    Beiträge:
    168
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Raumgestalter
    Ort:
    Frankreich
    Benutzertitelzusatz:
    zu nix nutze
    In dem Zusammenhang hätte ich mal eine Frage.

    Es kommt sehr oft vor, daß irgendwelche Leute die absolut keine Ahnung haben, ganze Häuser (besonders Einfamilien-) zu erstellen übernehmen, formal GU, und das dann nur auf einzelne Handwerke aufteilen und weitervergeben.

    Ferner kommen fast täglich der künftige Benutzer und auch/oder Architekt oder Ingenieur (die aber meist auch keine Ahnung haben). Beide geben direkte Anweisungen an den nachgeordneten Betrieb oder gar an die Arbeiter oder Gehilfen.

    Das betrifft zum Teil nur Wünsche wie etwas vorzugsweise aussehen könnte (zBsp Farbe), manchmal aber auch technische Fragen. Vor zwei Wochen hab ich an einem sehr schlecht halb verfliesten Haus weitergemacht, wo mir dann die Eigentümerin sagte, daß sie selbst den vorherigen Flieserling gestoppt und weggeschickt hat. Der GU stand immer nur achselzuckend dabei, der Ingenieur ist sogar auf gerade frisch geklebte Fliesen getrampelt.

    Zum Schluß hat der Eigentümer uns die restlichen Arbeiten direkt vergeben, und den 'GU' weggeschickt (vielleicht auch ein bischen mit, weil die Gendarmerie vorbeikam nachdem er uns 2 Tage lang nicht bezahlt hat)


    Mich würde mal interessieren, wie man sich verhalten soll, wenn verschiedene Übergeordnete Leute unterschiedliche Anweisungen geben. Auch wenn man nicht direkt für den Eigentümer abeitet, ist es dann nicht aus praktischer Sicht das zweckmäßigste, das man sich unmitelbar nach dessen Wünschen richtet, zBsp wenn er grüne Kacheln will, oder sogar auch noch bringt, sofort aufzuhören mit den vom GU zuvor gelieferten roten Kacheln weiterzuarbeiten ?
     
  6. #26 Gast036816, 22.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja, kommt oft vor.

    weisungsberechtigt ist dein auftraggeber.
     
  7. #27 planfix, 22.12.2014
    planfix

    planfix Gast

    wenn ich eine Waschmaschine, einen Fön oder ein Auto kaufe, bekomme ich auch keine techn. Informationen zu jedem Bestandteil, sondern nur zum Gesamtprodukt.

    Daß es Anleitung zur Bedienung von techn. Gerät braucht, ist ja keine Frage. Dafür wirst Du sicherlich auch die entsprechenden Unterlagen zur Heizung usw. bekommen. Aber für den Einbau der vertraglich zugesicherten Fenster sehe ich hier keinen Bedarf, es sei denn es wurde dies speziell vereinbart.

    Ist also KWF XY vereinbart worden, so muß dies ja von einem Sachverständigen (den darf auch der GU beauftragen, wenn das so vereinbart wurde) gegenüber der KFW auch bestätigt werden. Welche Unterlagen diese dazu verwendet, oder ob er das am Fenster sieht, richt, ertastet, kann Dir egal sein. Dieser (von der KFW anerkannte) Sachverständige hat die erforderliche Qualifikation dies zu tun.
    Du kannst glauben, oder nicht, daß die Fenster das sind, was Du bestellt hast. Glaubst Du das nicht, muß Du schon selbst das Gegenteil beweisen.

    Der GU muß die zugesicherten Fenster in der richtigen Art einbauen (lassen). Mehr schuldet er dir da nicht.
    Du hast ja einen Fön gekauft und nicht ein Gehäuse A, den Motor B, die Heizspirale C mit Kabel D und Stecker E, + Schalter F, Regler...
     
  8. caauoo

    caauoo

    Dabei seit:
    23.05.2014
    Beiträge:
    168
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Raumgestalter
    Ort:
    Frankreich
    Benutzertitelzusatz:
    zu nix nutze
    Anders als bei fertigen Produkten, ist bei Arbeten oder Dienstleistungen die Lage manchmal verwickelt, und es ist schwer abzuschätzen, wer welche Rechte und Pflichten hat. So kann sogar der Verbraucher für Mängel die er manchmal gar nicht kennt oder auch nur erahnt, Teilen der Hersteller haften; umgekehrt kann er auch in den Herstellungsprozeß eingreifen, mindestens die Notbremse ziehen.

    Deswegen würde ich das sicherheitshalber mehr aus praktischer als aus rechtlicher Sicht sehen, und im Zweifelsfall immer genug kontrollieren.

    Zumindest in Frankreich, und deswegen auch wegen den europäischen Gesetzen für französische Arbeiter in anderen europäischen Ländern, haftet vermutlich bei Schwarzarbeit für den Lohn des Arbeiters, Sozialversicherungen usw. aus Arbeitsrecht aber auch aus ungerechtfertigter bereicherung jede übergeordnete Firma bishin zum Bauherrn und wer sonst noch davon einen Nutzen zieht, zBsp die Arbeit benutzt oder einen billigeren Preis des Hauses genießt. Dagegen nützt es vermutlich nicht mal was, wenn sie schon den Unternehmer bezahlt haben. Umgekehrt, wer die Arbeiter oder untergeordnete Firmen bezahlt, wird vermutlich bzgl allen Zwischenmännern frei, so wie wenn die Arbeit von jenen direkt an ihn erbracht wurde; das ist für Bauherrn, GU oder oberste Firmen ein gutes Geschäft und die Arbeiter erhalten idR schnell ihr Geld, Lohnpreller dagegen verlieren den ganzen Auftrag.

    Die Sache hat aber vermutlich auch noch strafrechtliche Aspekte. Hierzulande fragen deshalb die Eigentümer oder beabsichtigten Käufer, GU, Architekten usw oft die Arbeiter nach Aufenthalts- und Arbeitspapieren.

    Umgekehrt machen sie oft von ihrem vermutlichen Recht Gebrauch, ihnen unliebsame Arbeiter direkt wegzuschicken. Ob dann der Eigentümer dem Unternehmer für die Verzögerung haftet oder umgekehrt der Unternehmer dem Eigentümer, ist dann immer schwer vorabzusehen.

    Ich weis als Arbeiter oft nicht, wessen Anweisungen ich folgen soll, andererseits für getane Arbeit die Bezahlung erhält der Arbeiter immer. In 95% der Fällen versteht der Auftraggeber nix vom Fliesenlegen. Der Eigentümer auch nicht, muss aber mit dem Ergebnis 20 Jahre lang leben. Und es nützt nichts, was anders zu machen als es die Eigentümerin will, selbst wenns der Auftraggeber anders anordnet, muss es letztlich weg und neugemacht werden. Auch kommt nach dem Auftaggeber manchmal auch dessen Auftraggeber und will wieder alles anders.

    Ein Bekannter nimmt fast nur Aufträge vom Eigentümer oder möglichst nahe am GU an. Auch ich arbeite am liebsten direkt für den Eigentümer / Bewohner. Man kann den Eigentümern nur raten, möglichst wenig Zwischenhändler einschalten zu lassen; am besten zwischen GU und ausfḧrendem Handwerker oder Arbeiter überhaupt keine mehr.


    Insofern besteht schon ein Unterschied der Haftung und nötigen permanenten Kontrolle bei Bauwerken als bei einer gekauften Waschmaschine
     
  9. #29 Wandern, 30.01.2015
    Wandern

    Wandern

    Dabei seit:
    01.11.2014
    Beiträge:
    148
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Soest
    wo genau kann ich die CE Kennzeichnung bei Fenster finden?
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Rahmen oder Flügel. Fensterflügel ganz öffnen und mal oberhalb vom Ecklager schauen. Die Kennzeichnung ist bei geschlossenem Fenster normalerweise nicht sichtbar.
    Wenn sich am Fenster selbst nichts findet, dann nach der Konformitätserklärung fragen. Normalerweise wird aber am Fenster gekennzeichnet.
     
  11. #31 Wandern, 30.01.2015
    Wandern

    Wandern

    Dabei seit:
    01.11.2014
    Beiträge:
    148
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Soest
    danke, ich prüfe mal nach.
     
  12. #32 Wandern, 01.02.2015
    Wandern

    Wandern

    Dabei seit:
    01.11.2014
    Beiträge:
    148
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Soest
    ich habe unsere Fenster geprüft. Ich habe gesehen:
    auf Rahmen: P6 520 01.07.14 11:19 EN126089118 MS 6201 RAL 418 PROFIL MADE IN GERMANY
    in Fensterflügel: 11.11.2014 CE 1279NM .......

    sind die Angaben richtig? in Fensterflüger steht CE, ist diese die CE-Kennzeichnung?
     

    Anhänge:

  13. #33 Wandern, 02.02.2015
    Wandern

    Wandern

    Dabei seit:
    01.11.2014
    Beiträge:
    148
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Soest
    bin ein Laie, stelle eine dumme Frage, wie soll eine CE-Kennzeichnung für Fenster und Türe aussehen? danke für eine fachliche Antworte.
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was soll denn der Sch...s???
    Du suchst doch nur Gründe, um irgendwem mit aller Macht vors Schienbein treten zu können! Beim Ballsport heisst das Revanchefoul und wird in der Regel mit Platzverweis + Sperre geahndet - völlig zu Recht!

    Es gibt glaube ich wenig wertlosere Kennzeichnungen als das CE Zeichen und ein Fenster hat 2-3 Funktionen
    Wetter draussen halten
    Licht rein lassen
    ggf Lüften.

    Welcher dieser Funktionen ist bei Dir beeinträchtigt??? Keine, denn sonst würdest Du das schreiben!

    So what????
     
  15. #35 Ralf Wortmann, 02.02.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Das was du da am Fenster siehst, ist nicht die CE-Kennzeichnung. Das bedeutet aber nicht, dass die Fenster keine CE-Kennzeichnung auf dem Lieferschein, oder auf Begleitpapieren etc. hatten.

    Das CE-Kennzeichen braucht nicht direkt am Fenster angebracht zu werden. Es reicht auch eine Kennzeichnung auf einem Lieferschein, einem Begleitpapier, oder auf der Montage-, oder Gebrauchsanleitung.

    Google mal „CE Kennzeichnung Fenster“ unter der Rubrik „Bilder“, dann siehst du, wie die Kennzeichnung aussieht.

    Weiterführende Informationen findest du hier:

    http://www.ce-fix.de/Files/de/1.4.1 Fragenkatalog CE.pdf

    Ich bin derselben Meinung wie Ralf Dühlmeyer. Suche nicht mit aller Gewalt nach Mängeln.
     
  16. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Nein, das ist das CE Zeichen für das Glas, das andere die Produktkennzeichnung der Profile.

    Ich hatte oben schon geschrieben "Lass´ Dir die Konformitätserklärung geben" sofern diese nicht in irgendwelchen Unterlagen steht die man Dir übergeben hat. Manche Hersteller stellen diese auch als Download auf ihren Webseiten zur Verfügung. Du kannst auch bei Deinem Lieferanten anfragen wo das CE Zeichen angebracht ist.
     
  17. #37 Wandern, 02.02.2015
    Wandern

    Wandern

    Dabei seit:
    01.11.2014
    Beiträge:
    148
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Soest
    ich verstehe nicht, woher kommt diese Unterstellung? ich habe nur etwas gefragt, was ich nicht wusste. Ob es ein Mangel ist, habe ich dazu gar nicht gesagt. Ich bin hier, um die fachliche Antworte zu bitten. Du kannst deinen Sch...s sparen.

    Wenn du Jemanden beraten möchtest, sollst du sachlich wie R.B bleiben.
     
  18. #38 Wandern, 02.02.2015
    Wandern

    Wandern

    Dabei seit:
    01.11.2014
    Beiträge:
    148
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Soest
    @R.B. danke für deine Meinung. jetzt weiß ich, wie die CE Kennzeichnung aussieht. Ich werde nach Konformitätserklärung fragen. soll jedes Fenster eine Konformitätserklärung haben oder eine für alle Fenster?
     
  19. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Eine Konformitätserklärung wird normalerweise für einen Fenstertyp/-serie ausgestellt.
    So wie das CE Zeichen der Glasscheibe für alle Glasscheiben dieses Typs Gültigkeit hat, wird auch die Konformitätserklärung eines Fensters für alle Fenster dieses Typs erstellt. Es ist dann egal ob das Fenster 1m x 1,2m oder 1,2m x 1,5m hat.
     
  20. #40 Wandern, 02.02.2015
    Wandern

    Wandern

    Dabei seit:
    01.11.2014
    Beiträge:
    148
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Soest
    dank schön. :bierchen:
     
Thema: Der Bauleiter prüft die Leistung von Subunternehmen nicht
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bauleiter subunternehmer

    ,
  2. subunternehmer hat leistungen falsch dokumentiert und besteht auf korrektur der geprüften Rechnung

Die Seite wird geladen...

Der Bauleiter prüft die Leistung von Subunternehmen nicht - Ähnliche Themen

  1. Als dipl.-Bauleiter CH in Deutschland selbständig werden?

    Als dipl.-Bauleiter CH in Deutschland selbständig werden?: Hallo zusammen Ich habe hier viele Jahre als Gast begeistert mitgelesen. Und empfinde das Forum als ein sehr guten Anlaufpunkt für alle am Bau...
  2. Anfängerfrage: Brauche ich einen Architekten/Bauleiter

    Anfängerfrage: Brauche ich einen Architekten/Bauleiter: Hallo Zusammen, ich bin absoluter Laie und Neuling im Haus-Bussines, aber wir träumen vom Eigenheim und haben was sehr passendes in konkreter...
  3. Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen

    Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen: Huhu, es gab schon viele Fragen zu diesem Thema, aber noch keine die auf meinen Sachverhalt zutrifft. Im Rahmen der Kernsanierung unseres...
  4. Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?

    Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?: Hallo liebes Forum, bin neu hier und bitte Euch um Hilfe. Kurze Erläuterung zu meinem Forumsname: Ich habe eine ETW bei einem Bauträger gekauft...
  5. Der Bauleiter prüft die Leistung von Subunternehmen nicht

    Der Bauleiter prüft die Leistung von Subunternehmen nicht: Guten Abend, wir haben ein GU. Dad GU hat einen Bauleiter für unseren Neubau. Aber er kontrolliert nie die Teilleistungen vom Subunternehmen. Ich...