Dokumentation

Diskutiere Dokumentation im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi, ich bin überrascht, welche Reaktionen meine Frage ausgelöst hat. Vielen Dank für all die sachlichen Beiträge, auf die ich ein paar Antworten...

  1. #21 Lion4711, 07.09.2014
    Lion4711

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    Hi,
    ich bin überrascht, welche Reaktionen meine Frage ausgelöst hat. Vielen Dank für all die sachlichen Beiträge, auf die ich ein paar Antworten geben möchte:

    - wir haben einige Mängel an unserem Bau. Die Mängelbeseitigung mithilfe des Architekten verläuft sehr zäh. Er tut sich sehr schwer, unseren Interessen zu vertreten, was bei mir den Eindruck erweckt, dass er etwas verheimlichen, oder die Handwerker nicht verärgern will, weil er mit denen ja weiterhin zusammenarbeiten möchte. Der Grund dafür bleibt Spekulation.

    - Bei einem der Mängel handelt es sich um Risse im Beton an allen 4 Ecken an allen! Kellerfenstern. Zu diesem Thema gibt es bereits diverse Diskussionen im Netz. Scheint aber aufgrund der geringen Breite der Risse wohl (noch?) kein Mangel zu sein. Habe diesen Mangel mit Architekt und Statiker diskutiert. Die wollten mir die Dokumentation (Bewehrungspläne, etc. ) schicken, was sie aber bis dato nicht gemacht haben. Schlamperei oder Absicht? Was mich aber wundert, und deshalb die Frage nach der Zusammensetzung des Betons, ist die Tatsache, dass die Risse an allen Fenstern im UG auftreten.

    - In diesem Zusammenhang habe ich mir dann mal die Frage gestellt, welche Unterlagen ein Erwerber verlangen würde, wenn ich auf die Idee kommen würde, dass Haus zu verkaufen. Um in diesem Fall nicht dem Risiko ausgesetzt zu sein, versteckte Mängel zu veräußern, hätte ich gerne alle Unterlagen, die während einen Neubaus erstellt werden und auf die ich Anspruch habe.

    - Auch der guten Ordnung halber hätte ich gerne alle Dokumente. Ich sollte doch Elektropläne oder Sanitärpläne haben, falls hier mal eine Reparatur notwendig werden sollte. Nur aufgrund meiner Unwissenheit möchte ich nicht am Ende der Dumme sein, weil ein Auftragnehmer seinen Job nicht ordentlich gemacht hat.

    Vielen Dank und schöne Grüße
     
  2. nolu13

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    Häää?
    :mega_lol:
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann spekulier auch nicht!

    Aha - es gibt also einen Architekten und einen Statiker.
    Was hat der Architekt damit zu tun, wenn der Statiker seinen vertraglichen Verpflichtungen (Herausgabe von Unterlagen) nicht nachkommt.
    Klar könnte er sein Exemplat kopieren, aber so wie das hier abgeht, würde ich verstehen, wenn er das nicht macht, weil er ahnt, auf den Kosten sitzen zu bleiben!

    Die Risse haben zu 99 % nichts mit der Betongüte zu tun, sondern sind Spannungsrisse aus dem Schwinden des Beton. genau diese Risse treten bei Fenstern auch in WDVS auf. Da fragt auch keiner nach der Polystyrol-Rezeptur.

    Wurde denn beim Statiker eine Bewehrungsabnahme beauftragt??? Wenn nein - tja. Aufgabe des Architekten ist die Bewehrungsabnahme nicht (ausser schriftlich gesondert beauftragt)

    Wen interessiert, was ein möglicher Erwerber für Ansprüche stellen kann. Mehr als Du verlangen kannst, kann er nicht verlangen - so what.
    Das klingt für mich eher danach, Knebelgründe für die Beteilgten herzusuchen. So nach dem Motto:
    Wenn Ihr auf mich nicht hören wollt, dann drohe ich eben mit dem nächsten - fußstampf

    Hast Du denn dem Architekten auch einen Auftrag für Planung von Sanitär und Elektro erteilt und hat er die entsprechenden Punkte abgerechnet? Nicht nur die Kosten in die anrechenbaren Kosten eingerechnet, sondern ein weiteres Honorar berechnet!

    Oder haben die Firmen dies im Auftrag gehabt.

    Wenn nein - tja. Schon wieder daneben. Haustechnik ist nicht originäre Leistung des Hochbauarchitekten!

    ************************************

    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass ein Teil Deiner Probleme hausgemacht sind - von Dir.
    Wenn Du schon die ganze Zeit so agiert hast:
    Ich fordere das einfach
    ohne zu wissen, ob Du zu Recht forderst, sondern auf der Basis von
    Ich will das, also haben die zu liefern
    dann wäre das eine gute Erklärung dafür, warum DU bei Architekt und Statiker auf der Prioritätenliste von Platz 1 deutlich abgerutscht bist.

    Ich würde Dir raten, mit denen ein klärendes Gespräch zu suchen.
    Gespräch heisst auch, dass Du Dir deren Sicht der Dinge anhörst, unangenehme Dinge schluckst und einmal objektiv prüfst, ob die nicht Recht haben.
    Eine Reaktion in Form von
    Tiiieeeeflufthol - Also hören Sie mal, dass können Sie mir nicht unterstellen....
    wäre vielleicht menschlich, aber in dem Prozess nicht hilfreich!
     
  4. #24 Mikalaya, 12.09.2014
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    @Ralf: halb OT Interessensfrage :)
    Eine Bewehrungsabnahme wir doch bei Efh eher selten gemacht?
    Bei uns naturgemäß schon, aber wir waren Exoten hier.. (und die Rohbauer haben meinen Mann dafür nicht grade geliebt)
    Lässt du das bei deinen Baustellen machen/empfiehlst du es?
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Bei mir - JA. Zumindest rate ich es den Bauherren.
    Würde (ist bisher noch nicht passiert) ein Bauherr diese Leistung bei Statiker nicht beauftragen, würde ich ihm sofort eine Haftungsfreistellung mit der Bitte um Unterschrift vorlegen!
     
  6. #26 Skeptiker, 12.09.2014
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    Kommt auf das Bundesland und die Gebäudeklasse (o.ä.) an. Aber in den meisten Bundesländern ist sie bei freistehenden EFH und DHH und bei den üblichen "Massiv"bauweisen nicht gesetzlich gefordert. In jedem Falle ist eine solche Abnahme (egal ob einfacher Statiker oder Prüfingenieur) aber besonders zu vergüten.

    Als objektüberwachender Architekt ist man bei ganz groben "offensichtlichen" Fehlern beim Bewehrungseinbau nie ganz aus der Haftung. Mag sein, dass die Haftungsfreistellung von Ralf da hilft, es herrscht ja Vertragsfreiheit in D.
     
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