Dringend: Baustellensicherung

Diskutiere Dringend: Baustellensicherung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; @Jens 78: Au weia, wenn ich das so lese, erinnert mich das ziemlich an den ganzen Ärger, den wir hatten & immer noch haben - nur dass bei uns...

  1. #61 BauHERRIN, 22.08.2008
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    @Jens 78:

    Au weia, wenn ich das so lese, erinnert mich das ziemlich an den ganzen Ärger, den wir hatten & immer noch haben - nur dass bei uns der *richtige* Ärger erst mit dem Innenausbau begonnen hat.

    Falls Du Dir das mit dem RA nochmal überlegen willst: Man hat mir einen *sehr* guten Fachanwalt für Baurechtsfragen in Frankfurt empfohlen, einen "gewieften" mit viel Erfahrung. Die Erstberatung inklusive Schreiben an den GÜ kostet 150.- Euro - ich denke, das ist ein überschaubarer Betrag, den man mal investieren kann. Bei diesem Termin erarbeitet er mit Euch einen Überblick über die Situation & zeigt Euch auf, welche Alternativen Ihr habt. Mit so einer fundierten Basis sieht man oft klarer, welchen Weg man gehen will.

    Wie bereits erwähnt: Mit dem Innenausbau ging bei uns der Ärger erst richtig los, und uns wurde mit Erschrecken bewusst, was alles in seinem Vertrag fehlt, aber vonnöten ist... Wir dachten, als der Rohbau stand, dass die Zeit der "Sonderzahlungen" nun vorbei sei - aber sie ging erst richtig los.

    Da waren wir heilfroh, einen guten SV an der Hand zu haben, der zwar auch eine Stange Geld kostet, dieses aber wert ist. Der hat uns auch den Anwalt empfohlen. Solltest Du Dich für den Namen des Anwalts interessieren, schick mir einfach 'ne kurze PN.

    Drücke Euch die Daumen, dass Ihr einigermaßen heil aus der Sache rauskommt...

    Alex
     
  2. Jens78

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    Danke Alex, ich werde mich bei Bedarf melden. Was waren denn die Hauptärgernisse bei eurem Innenausbau?
     
  3. #63 Shai Hulud, 23.08.2008
    Shai Hulud

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    Hallo Jens,

    du sollst deinen Bauvertrag einem Rechtsanwalt vorlegen, das war die fast einhellige Meinung des Forums. Höre auf dir vorzumachen, daß alles schon gutgehen wird. Egal wie deine Meinung zu Rechtsanwälten und über den Erfolg der Aktion ist, höre auf die Bauexperten und investiere 150 Euro in deine Zukunft.

    Du machst einen schweren Fehler, wenn du jetzt nicht handelst. Wir haben dich gewarnt.
     
  4. Julius

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    Ach, laß es.
    Wem nicht zu raten ist - dem ist bekanntlich auch nicht zu helfen.

    Wie können bequem abwarten, bis sein Bauvorhaben so tief im Dreck steckt, daß auch mit gutem Rat aus dem Forum nichts mehr viel zu retten sein wird.

    Und dann wird Heulen und Zähneklappern herrschen...
     
  5. #65 Thomas B, 23.08.2008
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    ...da hast Du leider recht!!!!!!!!!!!!!!

    Was sich da auftut ist so unglaublich, daß man eigentlich nur sofort die Notbremse ziehen müßte...egal ob dies nun eine Bauverzögerung/ Behinderung/ bitterböse Brife des GU oder was weiß ich zur Folge hätte.

    Aber das will Jens nicht.

    Er will, daß man ihm hier Ratschläge gibt, wie er die Untiefen dieser speziellen Baumaßnahme irgendwie umschiffen kann und will nicht akzeptieren, daß er schon längst auf dem Riff sitzt, das Boot leck geschlagen ist und jeder normal denkenende Mensch nun schleunigst zu den Rettngsbooten eilt.

    Aber bekanntlich geht der Käpt'n ja als letzter von Bord und man kann auch mit einem kapitalen Schiffbruch durchaus in die Geschichtsbücher eingehen...

    Thomas
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nun ist das leider so:

    AWG-Hormen werden natürlich freigesetzt, man/frau ist so weit, das Zeil, den Traum vor Augen, Ärger nun ja, zu lösen und irgendwie wird es doch Regeln geben, an die man sich zu halten hat. Wir haben doch Regeln (da kommt noch der Aufschrei nach Normen und Gesetzen) und einen Vertrag und die mündlichen Überlieferungen.

    Die sog. Fachleute, sagen wir mal die Erfahrenen, dazu gehören auch die bauherren, die das schon durchlebt haben, wissen sehen das ganze auch mal vom Ende her. Und kennen die Stürme, längere wie kürzere, stärkere und seichte, die untiefen usw.


    Und man lasse sich gesagt sein, die ach so schönen prosaischen Vereinbarungen haben manchmal eine Maschenweite, da passt ein ganzes Haus durch.

    Zu unseren Gesetzen und Regeln. Auch wenn die EU die Verbraucher vor sich selbst zu schützen versucht. Wir haben Vertragsfreiheit.
     
  7. #67 BauHERRIN, 24.08.2008
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    @Jens 78:

    Puh, die Hauptärgernisse.... Kurz gefasst: Verarschen wollte er uns, der Herr GÜ. Pfusch auf breiter Front, versteckt hinter großen Worten, "Was wir bauen, ist Qualität!!!!" - Ohne die Ratschläge aus diesem Forum hier hätten wir ein Bad, für das das Wort Murks noch Schönfärberei wäre...

    Beim Trockenbau im Bad hat er dermaßen gepfuscht, dass er alles wieder "zurückbauen", sprich rausreißen, musste. Die Wände plus die neuen Fliesen, alles landete im Container. Im Bad waren die Stöße der GK-Platten nicht verspachtelt, unter den Fliesen war nur einlagig beplankt uvm. - und das waren alles Dinge, die uns als Laien nicht aufgefallen wären - hätte man mich hier im Forum nicht draufgestoßen. Ich dachte auch "Naja, die machen das nicht zum 1. Mal, die werden schon wissen, was sie tun." - Irrtum!

    Den Anhydritestrich im Bad hätte er nicht vorschriftsmäßig abgedichtet, Funktionsheizen wollte er nicht (oder erst nach Verlegen der Bodenfliesen...), die Abdichtung an der Duschwanne war faktisch "nicht vorhanden" und einiges mehr.

    Die Böden sollten gefliest werden, nachdem der Estrich erst gut 3 Wochen alt war, ohne Heizungsunterstützung, ohne Funktionsheizen... "Das geht schon, wir haben einen speziellen Kleber!" - Ich als Laie habe es geglaubt - bis man mich eines besseren belehrte.

    Ich wollte erst auch nicht so recht ran an den Sachverständigen, weil der ja Geld kostet, und das ist beim Bauen immer knapp. Inzwischen bin ich heilfroh, das Geld investiert zu haben, denn der Sachverständige entdeckte Mängel, die mir verborgen geblieben wären - bis in ein paar Jahren die Gewährleistung vorbeigewesen & die Probleme losgegangen wären.

    Naja, Druck gemacht hat der GÜ außerdem, Übergabe wollte er machen, obwohl die Hütte noch lange nicht fertig war (und immer noch nicht ist) - denn nach der Übergabe gibt's ja wieder Geld!

    Kann jetzt hier nicht alles aufzählen, aber 2 Dinge habe ich gelernt: 1. Lieber sinnvolles Geld in einen SV und/oder Anwalt investieren, als später das X-fache in (Neubau-)Sanierungen, und 2. Schlimmer geht immer.... :(

    Und nochwas: Glaube nicht, Du hättest die Aufpreiszahlungen jetzt alle hinter Dir - da kommen garantiert noch welche auf Dich zu, die Du nicht erwartest. Unser GÜ hat z. B. Leistungen in unseren Vertrag mit aufgenommen, die ohne Vorarbeiten nicht erbracht werden können - und diese Vorarbeiten mussten wir teuer bezahlen. Die sind mit ALLEN Wassern gewaschen - und wenn Du Dich nicht wehrst, ziehen sie Dir das Fell über die Ohren.

    Alex
     
  8. #68 Thomas B, 24.08.2008
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    ...schön, daß DU das sagst!

    Von uns Architekten heißt es ja immer wir würden unsere "Fressfeinde" nur mies machen wollen....

    Thomas
     
  9. #69 BauHERRIN, 24.08.2008
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    ...nee, bin inzwischen echt so weit, dass ich nie wieder mit einem GÜ bauen wollen würde. Lieber einen Architekten & einen eigenen Bauleiter, dem man vertraut, engagieren. Unser GÜ hat es geschickt zu verhindern gewusst, dass wir den Architekten auch nur 1 x zu Gesicht bekommen - und wir waren so blöd & haben es uns gefallen lassen..... :mauer

    Das würde mir auch nicht noch mal passieren.

    Im Falle unseres GÜ trifft das mit allen Wassern völlig zu - es gibt bestimmt auch andere, aber ich kenne halt keine....
     
  10. #70 wasweissich, 24.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja die gibt es


    ja die gibt es , und deswegen auch immer der rat , nicht nur von architekten , wenn schon bauträger/gü/gu , den vertrag von leuten prüfen lassen , die in der lage sind, die versteckten zuschläge zu erkennen .
    schlitzohren werden ein problem mit soetwas haben , und die anderen , die du nicht kennst bleiben locker , weil sie durch soetwas trotz höheren gesamtpreises (weil da alles drin ist) wieder im geschäft sind.........

    j.p.
     
  11. #71 Baufuchs, 24.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @wasweissich

    Guter Rat, den gebe ich meinen Bauinteressenten auch immer.

    Nutzt meist nichts, weil:
    - es könnte jemand das vermeintlich günstige Angebot "zerschiessen"
    - müssen doch alle nach gleichen Vorschriften bauen
    - ich kann das schon selbst beurteilen
    - guter Bekannter mit Bauerfahrung hat das schon durchgesehen/verglichen

    Das letzte Erlebnis:

    Kleiner Rohbau Angebot 62.000.- €.
    Vergeben wurde an einen Anbieter (Bauservice XXX) der angebl. für 28.000.- € ausführt.
    Hat der auch, allerdings war das Angebot nur auf Lohnkosten bezogen, Material hatte AG zu stellen.:mauer
     
  12. LSBau

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    4.1. Nebenleistungen:
    Herrstellen der Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen und Belassen zum Mitbenutzen durch andere Unternehmer über die eigene Benutzungsdauer hinaus.
    Der Abschluß der eigenen Benutzung ist dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
     
  13. #73 Bauwahn, 25.08.2008
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    Die AWG-Hormone werden meist unter der fälschlichen Vermischung von Statistik und Einzelfall ausgeschüttet.
    Die Tatsache, dass 95 % aller Bauherren am Schluss doch in ihrem Häuschen wohnen können, ist leider nicht als Garantie für den eigenen Einzelfall geeignet.

    Komischerweise wenden die gleichen Menschen beim Lottospielen genau die entgegengesetzte Denkweise an....
     
  14. #74 acensai, 27.08.2008
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    Darf ich bei dieser Diskussion auch kurz mitmischen?

    1. Dem Vorschlag einen RA zu Rate zu ziehen schliese ich mich an! Die paar Hundert Euro tun in der Gesamtsumme betrachtet nicht weh.

    2. Mein Ziel wäre: Raus aus dem Vertrag ab einem bestimmten / vorgesehen Zeitpunkt. Z.B. wenn der Keller fertig ist oder wenn der Rohbau fertig gestellt ist. Auf alle Fälle dann aus dem Vertrag raus, wenn ein Schaden am Rohbau durch Stillstandszeiten vermieden werden kann. Hier kann ein RA sicherlich eine Sollbruchstelle zu deinen Gunsten im Vertrag ausfindig machen.

    ABER: Um plötzlich das Kaninchen aus dem Hut zaubern zu können und den Bau zu stoppen / "Vertrag zu beenden" muss der Anwalt auch ein bischen Zeit haben um sich dieses Thema anzuschauen und eine Strategie zu erarbeiten! Es ist nicht zu unterschätzen, wie ein guter Anwalt agieren kann ...


    3. Klär die Frage, WOVOR Du wirklich Angst hat - was stoppt dich, einen RA aufzusuchen? Da man Dir eine Vielzahl an Aufgaben auferlegt hat, könnte es sein, dass sich hieruas aus Chancen ergeben um den Bau zu stoppen. (ohne dass Du Stillstandszeiten zahlen musst - aber das kann nur ein SV / RA prüfen!)
     
  15. #75 Thomas B, 27.08.2008
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    ...er will den Bau doch gar nicht stoppen.

    Nochmal: Er will (oder meint zu müssen) "Augen zu und durch"

    Normalerweise wünsche ich solchen Unbelehrbaren dann doch ein bißchen eine blutige Nase. Und sei es nur, daß sie sich dann hinterher sagen..."stimmt, die hatten doch recht".

    Aber hier??? Jens hat Dinge übernommen, die selbst ich im Leben nicht übernehmen würde und könnte. Wenn das in die Hose geht, dann wäre ein gestoppter Bau oder ein Schaden, der durch eine Vertragskündigung entstehen könnte wirklich Peanuts.

    Insofern wünsche ich ihm wirklich Glück. Ehrlich.

    Thomas
     
  16. ToStue

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    ... ob die Augen wohl immer noch zu sind oder ob sie sich schon zwangsweise geöffnet haben?
     
  17. Jens78

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    Zurzeit läuft's gut, da traue ich mich sogar, die Augen hin und wieder ein Stück aufzumachen.

    OT: Komisch, eigentlich hätte ich meinen Einstellungen zufolge per E-Mail benachrichtigt werden müssen, wenn es Antworten auf diesen Thread gibt. Sind Probleme mit der Benachrichtigungsfunktion bekannt oder geht es nur mir so?
     
  18. Jan81

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    Schon lustig genau danach habe ich gegoogle und lande hier und lese genau dass was ich vermutet habe.

    Genau das steht in einem GU Vertrag:

    "Der Bauherr hat die Sicherung der Baustelle zu veranlassen und übernimmt die damit verbundenen Kosten. Zu sichernde Objekte sind insbesondere die Baugrube bzw. sonstige auf dem Grundstück befindliche Ausschachtungen, Treppenlöcher und sonstige Öffnungen der Kellerdecke, Abgänge bei Kelleraußentreppen, etc..."

    Und dieser ist nicht gerade klein oder unbekannt und der hauptsitz ist in Isernhagen.

    Wollte genau das aus dem Vertrag streich und darauf lässt man sich nicht ein.

    Mir wurde gesagt: Da ist ein Flatterband gemeint, wird in der Praxis nie gebraucht. Ist eine reine juristische Klausel für den Vertrag

    kein Witz. Ist sowas betrug?
     
  19. Jan81

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    Der Vertag ist allgemein sehr häftig und einseitg. Der Auftraggeber (Bauherr) hat häftige Vertragstrafen, wenn dieser aus dem Vertag will, also mitten im Bau so einfach rauskommen ... ist fast unmöglich.
     
  20. #80 Thomas B, 19.06.2013
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    wenn's so easy going ist, warum macht das dann nicht der GU selber????

    Hier wird m.E. sehr geschickt versucht die Haftung/ Sicherheit auf Deinen schwachen Schulter abzuladen.

    schwach, weil Du

    a) keine Ahnung hast wie eine solche Baustelle fachlich korrekt zu sichern ist (z.B. sichern von Treppenlöchern....mit Flatterband...das hält einen herantorkelnden Bauarbeiter locker vor dem Absturz zurück...)
    b) Du keine Ahnung hast was das kostet

    allerdings bin ich mir gar nicht sicher ob es überhaupt statthaft ist solche elementaren Aufgaben einem Laien zu übertragen. Zumal diese ja in laufenden Baubetrieb herzustellen wären (hier nochmal: Treppenloch. Decke wird aufgelegt, Dienstag 10.30 Uhr. Um 10.35 Uhr mußt Du mit en paar Mann anrücken um das Treppenloch fachlich korrekt zu sichern...wie soll das rein logstisch gehen?)
    c)
     
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