Dringend: Baustellensicherung

Diskutiere Dringend: Baustellensicherung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Weiß ich nicht, ganz ehrlich. Sowas lese ich zum ersten mal. Hier noch paar Sache, die ich anden Verkäufer gestellt habe: - Fertigungsbürgschaft...

  1. Jan81

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    Weiß ich nicht, ganz ehrlich. Sowas lese ich zum ersten mal.

    Hier noch paar Sache, die ich anden Verkäufer gestellt habe:

    - Fertigungsbürgschaft fehlt?
    Antwort: Brauchen wir nicht. Der Bauherr hat immer mehr Gegenwert auf der Baustelle stehen – als Geld von der Bank abgerufen wird. Würde für den Bauherrn immer extra Geld kosten

    - Bauzeitgarantie Termine (bzw. Monate nach Vertagabschluss für Baubeginn und Fertigstellung fehlt)
    Antwort: Wir beim Planungsgespräch und nach dem Bodengutachten besprochen. Hängt ja stark von der Vorleistung/Behörde ab


    -Vertragsstrafen für Auftragnehmer finde ich nicht.
    Antwort: Haben wir nicht.

    - Der Satz ist auch gut: Im Verlauf der Bauarbeiten anfallende Baustoffreste verbleiben nach Abschluss der Arbeit auf dem Grundstück
    Antwort: Ich schreibe Ihnen 300 euro gut als Entschädigung.



    Irgendwie ist dieser Vertrag sehr einseitig und das sind unglaublich viele Kosten versteckt und das habe ich als Laie gefunden. Will gar nicht wissen was alles ungültig ist.

    Man kann die Punkte alle nicht ändern, weil der Verkäufer es nicht darf.

    Erklärt irgendwie den günstigen Preis. Man bekommt ein Stück Haus und darf allem hinterher laufen und seine Rechte versuchen durch zukriegen.
     
  2. #82 Gast036816, 19.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    jan - du kriegst einen bären aufgebunden. der gu ist ne faule socke. such dir einen anderen. als bauherr sicherst du die baustelle an der grenze mit einem bauzaun. das andere hat der unternehmer selbst zu erledigen - treppengeländer und abdeckungen von durchbrüchen etc. während der bauzeit fallen in den verantwortungsbereich des gu - ist arbeitssicherheit.
     
  3. #83 Thomas B, 19.06.2013
    Thomas B

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    Jan...hör' auch Norbert.

    Dieser GU sollte nicht Dein GU sein!!!!!
     
  4. Jan81

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    Ihr hab natürlich recht. Nur ist schon interessant wie das Gehirn einwenig aussetzt wenn man die schwarze Zahl unten rechts sich und versucht alles zu glauben.

    Ich kann den Festpreis auch echt nicht glauben:
    Habe das Bungalow um 10qm erweitert und der Verkäufer hat gerade mal ca. 3500 euro als Mehrleistung aufgeschrieben, wenn kein Raum dazu kommt.

    Da steht:
    Haus verlängerung um 100 cm

    Hiermti vereinbaren Sie das Verlängern des Hauses in Firstrichtung um das ausgewählte Maß. Der Gebäudeschnitt bleibt gleich, die hauslänge änder sich. Es ergeben sich Wohn- und Nutzflächenveränderung.

    Hinweis: Die Kalkulation bezieht sich auf die Grundvariante dem. Baubeschreibung. Zusätzliche Räume, Fenster, Ausstattung und Bauteile sind gesondert zu vereinbaten.


    Wo bekommt man für 3500 euro 10 qm mehr? Verrückt. Diesee Hinweise steht überall im Vertrag und immer: Mehrkosten die rede.

    Der TE hatte 100% den selben GU und ich kann absolut nicht verstehe, dass es einer der größten GU in Deutschland ist.
     
  5. #85 Thomas B, 19.06.2013
    Thomas B

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    Deshalb bist Du hier und läßt Dich bitte schön therapieren.

    Gehirnaussetzer sind in diesem speziellen Falle durch das Zurückholen ins echte und ungeschönte Leben schnell und ohne Folgeschäden zu behandeln. So einen Vertrag zu unterschreiben würde wohl nicht ohne Langzeitschäden gehen....
     
  6. Jan81

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    Das lustige ist ... mein Bausachverständiger hat das auch gerade gesagt :D hat nur den Namen der Firma gehört und meinte: lassen sie es. Naja brauche wenigsten die Vertragsüberprüfung nicht zubezahlen. LOL

    danke ich hoffe der Beitrag hilf auch anderen.
     
  7. Jan81

    Jan81

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    Habe in anderem GU Vertrag sowas ähnliches gefunden. Sind die alle einwenig verrückt.
    Da sind zwei Abschnitte was der Auftraggeber tun muss und Auftragnehmer. Bei Auftragnehmmer steht unter 1.1.9 das er für die Sicherung der Baustelle verantwortlich ist.

    Nur dann steht unter 1.2.17 und verweißt wieder auf 1.1.9 und soll in Eigenleistung ausgeführt werden?



    1.2. Leistungen und Verantwortlichkeit des Auftraggebers

    1.2.17. Erbringung der unter Nr. 1.1.9. genannten Schutz- und Sicherungsmaßnahmen in entsprechendem Umfang
    bei Ausführung einzelner Gewerke oder Gewerksteile in Eigenleistung


    1.1. Leistungen der Auftragnehmerin

    1.1.9. Veranlassung und Ausführung aller zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und
    Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen bis zur Abnahme des Bauvorhabens unter voller
    eigener Verantwortung für die in diesem Werkvertrag vereinbarten Leistungen der Auftragnehmerin.
    Haftung für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber oder Dritten erwachsenen
    durch die Auftragnehmerin schuldhaft verursachten Schäden.
     
  8. #88 Manfred Abt, 20.06.2013
    Manfred Abt

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    gut, dass ist dann ja auch wieder plausibel:
    • Verantwortlichkeit liegt bei Baufirma, für alle Sachen die sie im Auftrag des AG macht
    • Verantwortlichkeit liegt beim Bauherrn/Auftraggeber für die Sachen, die der AG in Eigenleistung macht
     
  9. Jan81

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    ahso stimmt sie haben Recht. Ich habe es falsch verstanden bzw. voreilig flasches Urleit gebildet.

    Der Rest des Vertrages liest sich eigentlich ganz gut.

    Danke DAnke
     
  10. Jan81

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    Ich lese mich gerade ein welche Pflichten ich als Bauherr habe und bin echt einwenig verwirrt.


    Hier auf der Seite steht:
    http://www.architekt-suche.de/bauherren-rechte-pflichten.php



    Absicherung des Grundstücks bzw. der Baustelle (Verkehrssicherungspflicht )


    weiter unten:

    Pflichten während des Baus

    Besondere Sorgfaltspflicht gilt der Verkehrssicherung und dem Unfallschutz. Daher hat der Bauherr dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle genügend abgesichert und um so Unfälle zu verhindern.

    Der Bauherr sollte den Bau regelmäßig prüfen und kontrollieren lassen und entdeckte Mängel sofort angeben und deren Ausbesserung verlangen.

    usw.



    Ich habe noch nicht mal angefangen zu bauen und habe schon kein bock mehr.
     
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