drückendes Schichtenwasser ableiten

Diskutiere drückendes Schichtenwasser ableiten im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bei dem verregneten Wochenende steigt mein Adrenalinspiegel genau so schnell wie das Sickerwasser vor unseren Kellerfenstern....

  1. palue

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    Hallo zusammen,

    bei dem verregneten Wochenende steigt mein Adrenalinspiegel genau so schnell wie das Sickerwasser vor unseren Kellerfenstern.
    Folgendes Problem habe ich und hoffe die Experten haben einen Rat.
    Der Boden um unser Haus ist in ca. 1,2m Tiefe mit einer schwer durchlässigen Schicht umgeben und bei starkem oder langem Regen staut sich das Sickerwasser in den Kellerlichtschächten vor den Kellerfenstern. Zum Glück ist die vertikale Sperrung wohl in Ordnung und die Wände trocken bis auf die Tatsache, dass das Wasser von unten in den Lichtschächten hochsteigt und irgendwann unter dem Fensterbrett einen Weg in die Kellerwand findet und auf der Innenseite feuchte Stellen sichtbar werden.
    Nun habe ich schon viel über Drainage usw. gelesen aber ich hoffe ich kann "mein Problem" anders lösen. Ich stelle mir vor, im Abstand von ca. 40cm zur Aussenwand alle 0,5m ein senkrechtes Drainagerohr ca. 4m tief einzubauen, damit die wasserundurchlässigen Schichten durchbrochen werden und das Wasser in der Tiefe ablaufen kann. Habe so ein Drainagerohr aus PVC mit ca. 1,5" schon mal gesehen und fand die Idee nicht dumm.
    Was sagen aber die Experten dazu? Kann das funktionieren?
     
  2. bernix

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    ...das stellt sich die Frage: War durch die Baumaßnahme diese Schicht ums Haus nicht grossflächig durchbrochen?
    Kommt das Wasser evtl auch von unten?
     
  3. svjm

    svjm

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    Wie immer...

    ...zunächst hallo und Adrenalin senkende Maßnahmen ergreifen.

    1. Was wurde als Lastfall nach DIN 18195 für die Außenwandabdichtung angesetzt? Wie wurde diese erstellt, einschl. Einbindung der Lichtschächte?
    2. Ursache(n) für den Wassereintrag ermitteln.
    3. Diese(n) beseitigen.

    Sehr viele hier glauben, dass eine Drainung die eierlegende Wollmilchsau ist, wenn alle anderen Maßnahmen nicht vorhanden oder falsch oder garnicht ausgeführt worden sind.

    No!! Drainung ist eine zusätzliche Maßnahme.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
  4. palue

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    Alle Achtung,

    eine so schnelle Reaktion hatte ich gar nicht erwartet.
    Also, der Lastfall war bestimmt richtig angenommen denn die eingebauten Dichtungen funktionieren ja. Die Kellerlichtschächte habe im Boden ja ein Loch damit von oben eintretendes Wasser ablaufen kann. Vielleicht sind es auch mehrere schlecht durchlässige Schichten, wer weiß. Ursache für den Wassereintrag ist schlicht große Regenmenge, beseitigen?...tja ich weiß nicht wer in deutschland dafür zuständig ist. Kachelmann vielleicht??;)
    Auf meine Frage, ob eine Reihe 4m tiefer Drainagerohre unter Bodenplattentiefe Abhilfe schaffen könnte, würde ich mich weiterhin freuen.
     
  5. #5 Manfred Abt, 30.07.2011
    Zuletzt bearbeitet: 30.07.2011
    Manfred Abt

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    Beantworte doch bitte erst mal einfach die Fragen unter Ziffer 1 von svjm.

    Und noch eindeutiger: wo liegt der Bemessungswasserstand in Bezug auf die Höhe der Kellerfensterbrüstung?

    Nachtrag: Neubau? In welcher Konstellation gebaut?
     
  6. palue

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    Ich habe mein Bodengutachten gesucht und gefunden und dem entnehme ich, dass mit dem Lastfall T6 geplant (aufstauendes Sickerwasser) wurde.
    Der Bau wurde 2007/08 in freier Planung zusammen mit einem Architekten durchgeführt.
    Lt. Bodengutachten kann das Auftreten von Stau/Schichtenwasser nicht ausgeschlossen werden. Zum Zeitpunkt der Untersuchung war allerdings bis 8m kein Wasser vorhanden.
    Mit der Frage "Bemessungswasserstand in Bezug auf die Höhe der Kellerfensterbrüstung" bin ich überfragt. Ich kann nur sagen, dass die Lichtschachtböden ca. 1,2m unter GOK liegen, falls das weiterhilft.

    Danke für die Geduld.
     
  7. #7 Carden. Mark, 30.07.2011
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    Liest sich so als wäre der BWS mit OK Gelände anzusetzen.
    Somit hätten die Lichtschächte wasserdicht geplant und erstellt werden müssen. Als Planungsgrundlage hätte hier die DIN 18195-6, mindestens "zeitweilig aufstauendes Sickerwasser" angesetzt werden müssen.
    Ihren Lösungsansatz halte ich nicht für dauerhaft tauglich. Ich kenne das BGA aber auch nicht.
    Welche Maßnahmen nun ergriffen werden müssen kann nur anhand des BGA und der zu ermittelnden örtlichen Gegebenheiten festgestellt werden.

    Den ersten Verursachen hätten Sie ja schon einmal als Gesprächspartner
     
  8. svjm

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    Der FK Carden hat den ersten Ansprechpartner benannt, diesen sollten Sie auch kurzfristig konsultieren.
    Dennoch wäre, reine Neugier, interessant zu wissen, wie denn der Aufbau der Außenwände aussieht.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
  9. #9 Carden. Mark, 30.07.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Jetzt habe ich auch mal ein Frage.

    Was ist
    ??
     
  10. Julius

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    Du!!
     
  11. svjm

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    Sorry, ich dachte, wir sind hier Abkürzungen gewohnt. FK steht für Forumskollege. Wenn das nicht gewünscht wird, bitte ich um eine Nachricht.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
  12. #12 Carden. Mark, 30.07.2011
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    NEIN alles gut und gerne gelesen.
    Ich war nur am rätseln.
    Du machst selten Rechtschreibfähler (soweit ich das beurteilen kann) :D daher hätte ich erwarten das Du bei freundlichen Kollegen das "f" klein geschrieben hättest :D
     
  13. #13 Manfred Abt, 30.07.2011
    Manfred Abt

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    war Tragwerksplaner (Statiker) auch mit im Boot?
    ich sehe hier analog zu den beiden fK/FK zunächst folgende Ansprechpartner:
    • Architekt, dessen werkvertragliche Pflicht ein funktionierendes Bauwerk ist und der für eine mangelfreie Planung definitiv einen Bemessungswasserstand einfordern muss
    • Bodengutachter, sofern er keinen Bemessungswasserstand angegeben hat. Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie das Leistungssoll eines Bodengutachters aussieht, wenn es nicht im Detail definiert ist.
    • Tragwerksplaner (Statiker), auch dieser sollte ohne Bemessungswasserstand kein mangelfreies Werk abliefern können
     
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