Ein Dach oder drei Dächer???

Diskutiere Ein Dach oder drei Dächer??? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich hätte da doch was zu deuteln: Der Satz aus §6 (11) "Die Höhe von Dächern und Dachteilen mit einer Dachneigung von mehr als 30° werden der...

  1. #41 Baufuchs, 11.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich hätte

    da doch was zu deuteln:
    Der Satz aus §6 (11) "Die Höhe von Dächern und Dachteilen mit einer Dachneigung von mehr als 30° werden der
    mittleren Wandhöhe hinzugerechnet"
    ist erst mit der Neufassung des §6 im Januar 2007 eingefügt worden.

    Begründung für diese Änderung:
    Die in den Grenzabständen errichteten Garagen dürfen seit 01/2007 nun auch Nebenräume von mehr als 7,5 m² enthalten. Diese Nebenräume dürfen auch in den Dachbereichen über der Garage liegen.
    Um einem ausufernden Ausbau der Dachräume von Garagen vorzubeugen wurde die Begrenzung/Anrechnung auf mittlere Wandhöhe aufgenommen.

    Das alles galt aber im letzten Jahr nicht. Und der Bau des Fragestellers ist aus 2006.

    Also auswischen und neu:deal

    Das wird so, wie der Fragesteller das Gespräch mit dem Bauamt schildert eh nix.
    Frage mich allerdings, wieso der Fragesteller selbst mit dem Bauamt redet, wieso nicht der Architekt, der es so eingereicht hat.

    So wie Bruno schon geschrieben hat, Bescheid kommen lassen.
    Da müssen die dann schon "Butter bei die Fische tun".
    Und dann Fachanwalt.
     
  2. Sigi

    Sigi

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    Wieso ich beim Bauamt war

    kann ich recht schnell erklären:

    Wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, ist mein Architekt nicht der fitteste in Sachen Baurecht. Nachdem er die Pläne erstellt hatte, habe ich als Laie bereits einige Unstimmigkeiten feststellen können, so dass ich ihm nunmehr im vorliegenden Fall nicht mehr so viel zutraue.

    Er hat sich bereits vor zwei Wochen mit mir telefonisch in Verbindung gesetzt und vorgeschlagen, die Garagenneigung von 34 auf 30 Grad zu veringern um somit nicht mehr gegen die Festsetzungen des BPlans zu verstoßen. Daher sehe ich bei ihm wenig Hoffnung.
     
  3. Uli R.

    Uli R.

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    samma, was ganz anderes.
    Das Stützrad links, das ist doch von der vorgesehenen Nutzung gar keine Garage, sondern ein Abstellraum (oder was auch immer) mit Garagentor und Abstellplatz davor. Das Dingen ist doch für ne Garage viel zu kurz.
     
  4. Ryker

    Ryker

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    Da passen doch locker zwei Smarts (oder ist der Plural Smarties [​IMG] ) rein
     
  5. Sigi

    Sigi

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    Hast Du

    schon mal was von einer Motorad-/Motorrollergarage gehört?
     
  6. #46 Baufuchs, 12.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nette Idee

    Was meint der denn, wer die Umbaukosten trägt?:smoke
     
  7. Sigi

    Sigi

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    Während des

    Telfonats gab der Architekt mir die mündliche Zusage, dass die Kosten für den Umbauf von ihm übernommen werden. Werde mir dies wohl in Kürze jedoch besser noch mal schriftlich geben lassen.
     
  8. Ryker

    Ryker

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    Ob seine Architektenhaftpflicht das genauso sieht?
     
  9. Bruno

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    Ich würde den behördlichen Vieldachspezialisten fragen, was er denn von dieser Lösung hält:

    [​IMG]

    Da hätte er noch mehr Dächer und müsste nachdenken, ob eine einzelne Garage drei Pultdächer mit 30° haben darf.

    Wenn er zustimmt, könnte man vielleicht auch 10 Pultdächer durchbringen, jede Dachziegelreihe ein eigenes ...
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Wenn der Dachspezialist meint, die drei Pultdächer wären ein Dach und die Neigung ergibt sich nicht aus den einzelnen Flächen, sondern aus einer Linie zwischen oberstem First und unterster Traufe, kann man ihm das zum Grübeln geben:

    [​IMG]

    Ein Dach (aus zwei Pultdächern, was aber nicht gilt), resultierende Neigung 30°, denn es kommt nur auf First und Traufe an ...
     
  11. Uli R.

    Uli R.

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    Aber nur übereinander *g
    Um ehrlich zu sein: nö :D
    Zumindest nicht extra dafür gebaute.
     
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