eine DHH mit, eine ohne Keller

Diskutiere eine DHH mit, eine ohne Keller im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir möchten eine DHH ohne Keller auf einem Grundstück bauen, bei dem die andere DHH noch nicht steht. Das Ganze erfolgt mittels...

  1. goblin

    goblin

    Dabei seit:
    17.01.2015
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Leiter
    Ort:
    Kreis Karlsruhe
    Hallo,

    wir möchten eine DHH ohne Keller auf einem Grundstück bauen, bei dem die andere DHH noch nicht steht. Das Ganze erfolgt mittels Architektenvertrag. Bis gestern wussten wir nicht wann die andere DHH gebaut werden soll und ob diese mit oder ohne Keller gebaut wird.

    Wir haben vor etwas mehr als einem Monat bereits den Antrag für das Kenntnisgabeverfahren abgegeben und möchten mit dem Bau loslegen sobald wir grünes Licht vom Bauamt erhalten.

    Gestern hat mich nun unsere zukünftige Nachbarin kontaktiert. Sie haben vorgestern auch Ihren Antrag für das Kenntnisgabeverfahren abgegeben und sie möchten auch zeitnah mit dem Bau beginnen. Sie möchten ihr DHH mit Keller bauen. Unsere zukünftige Nachbarin fragte mich nun ob wir uns beim Bauen insoweit abstimmen können, dass sie zuerst den Keller bauen können und wir dann erst mit unserer Bodenplatte kommen. Ich bin jetzt etwas unsicher da ich im Internet (auch hier in diesem Forum) nun schon einiges zu diesem Thema gelesen habe. Ich habe den Sachverhalt nun so verstanden:

    Gründe, die dafür sprechen auf die Kellerarbeiten der Nachbarn zu warten:
    - die Nachbarn müssen unsere DHH nicht teuer unterfangen
    - gesunde Basis für eine gute Nachbarschaft legen

    Gründe, die dagegen sprechen zu warten:
    - falls wir später mit dem Bau beginnen, müssten wir für die Stabilität zwischen den beiden DHH sorgen, die erforderlich wird wenn eine Hälfte mit und eine ohne Keller gebaut wird
    - je nachdem wie lange wir warten, kostet uns das Geld durch einen späteren Einzugstermin (Doppelbelastung Miete/Rate, evtl. anfallende Bereitstellungszinsen)

    Sehe ich das soweit richtig?

    Falls das soweit stimm, könnte eine mögliche Lösung für mich so aussehen:
    - wir warten auf die Nachbarn
    - sie müssen die Kosten für die erforderliche Stabilität tragen, was aber deutlich günstiger für sie wäre als wenn sie unterfangen müssten
    - wenn wir länger als 2 Wochen warten müssen, sollen sie uns den dadurch entstehenden finanziellen Schaden ausgleichen
    Diese Lösung wäre für uns akzeptabel. Und ich denke dass unsere Nachbarn damit auch deutlich günstiger fahren als wenn wir nicht warten würden und sie unterfangen müssten.

    Was meint ihr dazu?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

    Gruß Goblin
     
  2. #2 planfix, 17.01.2015
    planfix

    planfix Gast

    hausgeometrie und baugrund bestimmen wie man das am geschickestens löst.
    am besten wäre es die mit euren fachleuten mal zu klären. es gibt ja scheinbar 2 planer.
    also mal ein treffen auf dem grundstück mit allen beteiligten ausmachen und die vorgehesweise kläre. ggf. kann ein Bu auch zeutglich beide häuser bauen. dann reduzieren sich die kosten für die baustelleneinrichtung, weil nicht 2 kräne, dixis usw. vorgehalten werden müssen.
    in diesem fall ist reden gold, ähm geldwert!
     
  3. goblin

    goblin

    Dabei seit:
    17.01.2015
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Leiter
    Ort:
    Kreis Karlsruhe
    Hi Planfix,

    danke für deine Antwort. Unsere (Nachbarin und meine) erste Idee bei dem Telefonat gestern war auch ob wir da Vorteile daraus ziehen können. Unsere zukünftige Nachbarin meinte nämlich, dass die Firma, die ihren Bau hochziehen soll, bereits feststeht. Die Idee war dann tatsächlich schon diese Firma für unseren Bau anzufragen.

    Sie wollte das mal mit ihrem Bauträger abklären und ich werde unsere Architektin am Montag darauf ansprechen inwieweit man da Vorteile aus einer Absprache ziehen kann.

    Bei dem Telefonat ging ich allerdings davon aus, dass der Bau einer DHH mit und einer DHH ohne Keller nur dann ein Problem darstellt, wenn er nicht zeitgleich erfolgt. Offensichtlich ist es aber doch so, oder?

    Also anders formuliert. Wenn jeder vorher geplant hat als Erster seine DHH zu errichten und man diese geplanten Kosten addiert, kommt man damit nicht herum für den Bau des kompletten Doppelhauses weil bei solch einem Bau (mit und ohne Keller) eine zusätzliche Absicherung/Abstützung von Nöten ist. Ist das korrekt? Wie hoch sind solche Mehrkosten denn in etwa bei einer Hauslänge von 11 m?

    Vielen Dank weiterhin im Voraus für jegliche Antworten

    Gruß Goblin
     
  4. #4 planfix, 18.01.2015
    planfix

    planfix Gast

    nicht zwingend.

    beispielsweise könnte nachbar die baugrube und den keller machen und sofort im anschluß wird eure gründung, ggfs. mit abgetreppten fundamenten gemacht, noch bevor dessen baugrube vollständig verfüllt wird. dann muß da nichts extra gestützt oder gesichert werden. das EG kann dann parall gebaut werden. usw...

    so was bringt sicherlich vorteile es kommt aber wie gesagt auch auf baugrund und geometrie an.
     
Thema:

eine DHH mit, eine ohne Keller