Einzelhaus auf 8,50m Breitem Grundstück realisierbar?

Diskutiere Einzelhaus auf 8,50m Breitem Grundstück realisierbar? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Nein. Die Dummbeutel sind sicher in der gleichen Minderzahl wie die Beinsteller. ABER: Alles, was die Regel bricht, wir zum "Sündenfall". Alle...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein. Die Dummbeutel sind sicher in der gleichen Minderzahl wie die Beinsteller.
    ABER:
    Alles, was die Regel bricht, wir zum "Sündenfall". Alle anderen kommen hinterher und rufen "auch haben will".
    Und davor haben die D+H verständlicher Weise recht grosse Angst. GERADE in Gebieten ohne B-Plan.
    Also gehen sie i.d.R. restrektiv mit Genehmigungen um.

    Dazu muss man auch mal den Rechtswert einer Baugenehmigung verstehen.
    Eine Baugenehmigung ist keine Erlaubnis. Sie ist ein Bescheid, etwas ist nicht verboten.
    Also ein Nicht-Verbot.
    Das ist wichtig! Steht auch unter jeder Baugenehmigung:
    Ihr Vorhaben widerspricht nicht........
    Und genauso wird in den Amtsstuben gedacht.
    Wir bescheiden, was nicht verboten ist.

    Ergo musst Du den D+H BEWEISEN, dass Deine Idee nicht verboten werden kann, weil.....
    Mit B-Plan auf nem 20 * 30 m Grundstück reciht dafür ne Zeichnung.
    Bei der Nummer hier brauchts da ERHEBLICH mehr!
     
  2. #22 Bauwahn, 08.07.2009
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    Tja, der wahre Teufel trät ein Negligee...
     
  3. #23 Thomas B, 08.07.2009
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    Naja...neben so Dingen wie der GRZ/ GFZ gilt es natürlich auch die Abstandsflcäen einzuhalten! Wie sieht es denn mit der LBO HH aus? In BY auf zwei seiten H/2 möglich, mind. aber 3,00 m. Wenn das Haus sehr tief wird, wird wohl auch der Giebel recht hoch...und das hat natürlich auswirkungen auf die Abstandsfläche....nur mal so am Rande...

    Gruß

    Thomas
     
  4. drulli

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    Ich denke auch, da solltest Du vor dem Kauf einen Architekten konsultieren, der Dir sagen kann, was man da an Wohnfläche realisieren könnte.
    Üblicherweise enden solche Randbedingungen im 'Krüppelwalmdach'. Alleine der Name...
    Aber vielleicht geht es ja auch geschickter.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2009
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  6. #26 DerSuchende, 08.07.2009
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    wäre auch,
    1. WARUM er abgesprungen ist?
    2. WARUM der andere noch nicht angefangen ist?
    z.b: Bodengutachten?

    MfG
     
  7. #27 Schnabelkerf, 08.07.2009
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    Der alte Plan für das DH wofür es eine positive Bauvoranfrage gibt weist 2,5m Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken aus. Also 8,5 - 2,5 = 6m brutto pro DHH.

    Das hat mir auch der Architekt mit dem ich ein kurzes Gespräch hatte als realistisch bestätigt.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2009
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    Hatte ich doch oben schon geschrieben. 6m. Trennwan 17,5, Aussenwand rd 40 cm, Fuge, Putz.
    Macht Innen 5,40 m. So weit - so einfach.
    Für nen 1,5 Geschosser wirds auch reichen, bei 6,25 m incl 1/3 Dach.
    Bei einem Freisteher einseitig auf der Grenze sinds dann vielleicht innen 5,30 oder 5,20.

    Das ist alles kleines Einmaleins. Aber Du willst ja keine DHH. Und das ist Eulersche Mathematik
     
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