Fälligkeit Architektenhonorar Fertighaus

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  1. Indira

    Indira

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    Hallo,
    eine Frage:
    Ich baue ein Fertighaus. Die Architektin hat bisher kostenfrei einige Entwürfe bereitgestellt. Jetzt geht es um die Erstellung der konkreten Baupläne und um die Beantragung der Baugenehmigung.
    DIe Architektin möchte ihr komplettes Honorar (ca. 12.000 €) bis Ende Juni haben (nach Einreichung des Bauantrags).
    Ich war von gestaffelten Zahlungen ausgegangen und einer Abschlusszahlung nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Ist es üblich, dass ein Architekt bei einem Fertighaus-Projekt sein gesamtes Honorar erhält, noch bevor die Baugnehmigung erteilt wurde (es könnten ja Nachbesserungen nötig sein) und bevor das Bauvorhaben begonnen hat (das steht für 2023 an).
    Mir kommt das irgendwie spanisch vor.
    Vielen Dank für ein Feedback dazu, welche Abwicklung bei Fertigbau-Projekten üblich ist.
    LG in die Runde
    Indira
     
  2. #2 Osnabruecker, 01.06.2021
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    Was ist denn vertraglich vereinbart?
    Bzgl. Zahlungsziel und Leistungsphasen?

    Ist sie vllt nach einreichen der Genehmigung bereits durch?

    Und ist sie eure Vertragspartnerin oder vom Hausbauer?
     
  3. Indira

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    Bislang habe ich nur kostenlose Entwürfe erhalten (im Rahmen der Kooperation zw. Architektin und Fertighaus-Anbieter). Ich habe den Planungsauftrag zur Unterschrift vorliegen. Dort steht: 1000 € bei Unterschrift und der Rest "bei Übergabe der Bauanträge an die Bauherrschaft". Ich frage mich nur, ob das so üblich ist. Die Architektin ist dem Hausanbieter bekannt und wurde mir von diesem explizit empfohlen. Grundsätzlich habe ich auch ein gutes Gefühl, und ich bin mit der geleisteten Arbeit und Kommunikation ausdrücklich sehr zufrieden. Trotzdem finde ich es auf den ersten Blick seltsam, dass sie offenbar mit dem Hausbau an sich nichts mehr zu tun hat. Aber das kann ja beim Fertighaus sein, dass alles weitere direkt mit ihm geregelt wird. Ich wollte mich nur mal erkundigen, ob es da allgemein übliche Reglungen gibt. Wie gesagt, es könnte ja sein, dass Nacharbeiten anfallen, falls der Bauantrag in der vorliegenden Form nicht genehmigt wird (wovon wir nicht ausgehen, es gibt keinen Bebauungsplan, Bauweise entsprechend Nachbarschaftsbebauung, und das haben wir eingehalten). Oder sind solche Nacharbeiten üblicherweise inkludiert, auch wenn das Honorar bereits bezahlt wurde?
     
  4. #4 Osnabruecker, 01.06.2021
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    Das klingt so, als ob mit ihr Lph 1-4 vereinbart, und die Ausführungsunterlagen gibt es nicht/ benötigt die Firma nicht?

    Dann ist es üblich mit der Baugenehmigung das volle Honorar zu erbringen, weil sie dann ihren Job getan hat.

    Sollte die Baugenehmigung Mangel haben, muss sie nachbessern.
    Wenn ihr noch was ändern wollt, müsst ihr euer Portemonnaie nochmal öffnen.

    So wie du es schreibst, ist nach der Genehmigung die Zusammenarbeit beendet. Also gucke dir alles genau an, ob das eurem Wunsch entspricht.... Alles andere wird teuer.
    Tipp:
    Auch direkt Terasse / Überdachung mit genehmigen lassen, besser als später dafür nochmal Antrag.
     
  5. #5 simon84, 01.06.2021
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    Wenn es bis lph 4 geht ist das mit Bauantrag fällig
     
  6. Indira

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    Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon weiter. Balkon, Terrasse, die Hangbefestigung und sogar ein kleines Gartenhäuschen haben wir - auf Hinweis der Architektin - bereits in die Planung einbezogen. Ich denke, dann kann ich das auch ohne Bedenken unterschreiben.
     
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