Fahrradunterstand an der Grenze: Abstandsflächen, Nachbar und Bauamt? [Bilder!]

Diskutiere Fahrradunterstand an der Grenze: Abstandsflächen, Nachbar und Bauamt? [Bilder!] im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, eine Frage zum Thema Bauordnung und Abstandsflächen. Es geht um folgendes Vorhaben: [IMG] Also auf dem obigen Foto ist...

  1. #1 Eberh@rd, 21.04.2006
    Zuletzt bearbeitet: 21.04.2006
    Eberh@rd

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    Hallo Forum,

    eine Frage zum Thema Bauordnung und Abstandsflächen.

    Es geht um folgendes Vorhaben:

    [​IMG]

    Also auf dem obigen Foto ist rechts unser Haus, links das Nachbarhaus, und in der Mitte dazwischen die Grenze (mit orangen Linien angedeutet).

    In die Mitte des Bildes per Fotomontage 'hineingebaut' ist ein offener Unterstand (mit Fahrrädern, Brennholz und Bobbycar), den wir dort gerne mit den Maßen ca. 3m Breite und ca. 6 m Länge erstellen würden.

    Hier noch der Blick von oben, blau zwischen den Häusern wieder einskizziert der zu erstellende Fahrradunterstand:

    [​IMG]

    Der bayerischen Bauordnung entnehme ich

    "Nebengebäude ohne Feuerstätte mit einer Nutzfläche bis zu 20 m² brauchen zur Grundstücksgrenze keine Abstandsflächen einzuhalten, wenn an der Grenze eine Wandhöhe von 3m im Mittel nicht überschritten wird."
    Dem lokalen Bebauungsplan ist auch nichts Gegenteiliges zu entnehmen...

    Somit ergäben sich für uns folgende Fragen:


    1.) Demnach ist unser Fahrradunterstand prinzipiell offenbar zulässig?

    2.) Das heißt, dass rein *rechtlich* gesehen die Zustimmung des Nachbars nicht notwendig ist?

    3.) Muss der Bau dennoch angemeldet/genehmigt werden?


    Danke schonmal für alle Tipps,

    Eberh@rd
     
  2. #2 Eberh@rd, 23.04.2006
    Eberh@rd

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    Nanu

    - so viele Leser, und niemand eine Meinung ?

    Heißt das, dass alle Fragen 1.) bis 3.) schlicht und einfach mit JA zu beantworten sind ?

    Ist die Angelegenheit tatsächlich so simpel?

    Fragt sich
    Euer Bauordnungs-Nicht-Versteher
    Eberh@rd
     
  3. #3 schmost, 23.04.2006
    schmost

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    wenn es da ...

    so steht.... wird ´s so sein

    zur Sicherheit beim BA nachfragen...


    und vielleicht hat der Nachbar gar nicht´s dagegen und stimmt ey zu...

    lieber einmal mehr mit dem Nachbarn reden, als zu wenig, außer Nachbar ist ... (andere Geschichte )

    ansonsten BA vorstellen
     
  4. #4 Eberh@rd, 24.04.2006
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    Danke -

    aber bevor ich mich auf dem Bauamt als Laie verplappere, wollt' ich halt noch ein paar Meinungen einholen...

    Am Ende bringe ich das Bauamt noch auf die Spur von ein paar älteren Bausünden des Vorbesitzers (div. An- und Umbauten wurden angeblich ohne Genehmigung gemacht...)

    Gibt's denn unter der zahlreichen Leserschaft wirklich niemanden mit etwas Beurteilungsroutine in Sachen Abstandsflächen?

    Eberh@rd
     
Thema: Fahrradunterstand an der Grenze: Abstandsflächen, Nachbar und Bauamt? [Bilder!]
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