Fehlende Unterlagen bei Bauantrag, wegen Baugrenze bei Terrasse

Diskutiere Fehlende Unterlagen bei Bauantrag, wegen Baugrenze bei Terrasse im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, nach einer Nacht Gesetze lesen bin ich auch der Meinung, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, dass ich eine Befreiung beantragen muss....

  1. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    nach einer Nacht Gesetze lesen bin ich auch der Meinung, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, dass ich eine Befreiung beantragen muss.
    ich werde morgen mal bei der Stadt als Bauherr anrufen und fragen auf was die sich dies bzgl. beziehen. Ich könnte wetten, dass das ein Fehler von der Stadt ist. :motz
     
  2. kike

    kike

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    Ist das o.g. ein wörtliches Zitat ("Terrasse")?
    Auf dem 1. OG das ist keine Dachterrasse?

    Grüße kike
     
  3. #23 rechter Winkel, 01.05.2011
    rechter Winkel

    rechter Winkel

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    Bitte auch mal einen Grundrißplan/Lageplan (mit Abstandsflächen) beistellen. Nur mit dem Schnitt kann man doch nicht wirklich was anfangen!
     
  4. #24 Baufuchs, 01.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wozu? Es geht um den Abstand zur Nachbargrenze und die ist im Schnitt zu erkennen.
     
  5. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    doch oben auf dem 2.OG ist eine Dachterrasse. Ringsrum um das Staffelgeschoss (Penthouse) aber die hat ja erst recht genug Abstand. Sprich genauso viel wie das Gebäude und das passt überall.

    und ja, das Zitat war wörtlich "Terrasse". ich habe den Satz genauso abgeschrieben wie er in dem Brief steht.

    @rechter Winkel: Ich sehe auch keinen Grund für den Lageplan oder freiflächenplan. An den Schnitten ist alles zu erkennen. Noch dazu darf ich nicht / möchte unser Architekt nicht, das ich Grundrisse, Lagepläne, etc. veröffentliche.
     
  6. kike

    kike

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    Ich gehe mal davon aus, dass du "auf dem 1.OG ist eine Dachterrasse" (also beim Austritt aus dem Penthouse/Staffelgeschoss) meinst.

    Warum hat die erst recht genug Abstand?, wie ist denn die Brüstung eingezeichnet (erkennt man am Schnitt nicht).

    Grüße kike
     
  7. #27 Baufuchs, 01.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Höhe der Gebäudewand bis OK 1.OG = 6,52m x 0,4 = 2,60m also Mindestabstand bis Grenze 3,00m. Wird eingehalten.

    Selbst wenn eine (nicht eingezeichete) Dachterrassenumwehrung von 90cm der Wandhöhe zugerechnet würde, wäre der Grenzabstand von 3m ausreichend.

    Das kanns also auch nicht sein.
     
  8. #28 ralf9000, 01.05.2011
    ralf9000

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    Wenn man aber in die Zeichnung reinsieht, liegt der natürliche Verlauf nicht bei 0,0. Da gibt es den rot schraffierten Bereich einer Aufschüttung, die schrägverlaufene Linie interpretiere ich als natürlichen Geländeverlauf. Dann kommen noch mehr als 10cm auf die 90cm drauf und dann wären die 3m überschritten ...
     
  9. kike

    kike

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    Hmm, ich dachte es zählt das gewachsene Gelände an der Gebäudewand - und so ganz grob geschätzt sind das dort -0,30m. Ergäbe dann bei 0,90m Brüstung mehr als 0,4h (0,30+6,52+0,90 = 7,72).

    Dagegen spricht allerdings der Begriff "Baugrenze", denn mit der hat diese Problematik ja eigentlich nichts zu tun.

    => Architekt klären lassen.

    Grüße kike
     
  10. #30 fmjuchi, 01.05.2011
    fmjuchi

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    Hi,

    ich glaube nicht, dass Abstandsflächen der richtige Ansatzpunkt sind. Dabei gibt es doch keine Befreiungen, lediglich untergeordnete Bauteile bleiben unberücksichtigt.

    Ich tippe eher auf eine Festsetzung im Bebauungsplan. Ob es sich dabei um die Überschreitung einer Baugrenze handelt oder ob tatsächlich die Dachterasse gegen den Bebauunsplan verstößt kann man anhand der Angaben nicht beurteilen.
     
  11. kike

    kike

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    Man sieht das auf dem Bild nicht so richtig - ist das rechts die Baugrenze oder die Grundstücksgrenze?
     
  12. #32 fmjuchi, 01.05.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

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    na, vielleicht sollte ich direkt richtig lesen. Da steht ja was von Baugrenze.

    Bebauungspläne können auch Festsetzungen enthalten, die sich auf die reine Nutzung beziehen. Es muss sich also nicht unbedingt um eine bauliche Anlage handeln.

    Vielleicht mal alle textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan prüfen, ob es dort Regelungen für Terassen gibt.

    lg fm
     
  13. Juche

    Juche Gast

    Sehr interessant die verscheidenen Meinungen. ich werde morgen berichten wenn ich weiß, was das Problem ist... (wenn es eines gibt)...
     
  14. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    das ist die Grundstücksgrenze, NICHT die Baugrenze.

    und wir oben schon mal verbessert (hatte es erst fach geschrieben). Wir haben auf der Seite wo die Terrasse ist einen Abstand von 5 (fünf) Metern einzuhalten, was wir mit dem Gebäude auch tun, aber halt nicht mit der Terrasse (die im EG) Die Dachterasse hat wiederum 5 Meter Abstand.
     
  15. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    im Bebauungsplan steht kein Wort über Terrassen. Es gibt nur Festsetzungen zu Dachform, Dachneigung, Abstände und Geschosse.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 02.05.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Leute - ihr seid alle auf dem Holzweg.

    Ausserhalb der Baugrenze dürfen sich keine baulichen Anlagen befinden. Bauliche Anlagen sind aus Bauprodukten hergestellte "Dinge", also auch Terrassen, Wege, Garagenzufahrten usw.
    Ein Gebäude muss ein Dach haben (mindestens, evtl mehr), eine bauliche Anlage nicht.
    Es sei denn, im B-Plan steht dazu was drin. Das soll hier nicht der Fall sein - ergo Ausnahme/Befreiung.
    Das Amt müsste sogar noch weitergehen und das selbe für Zugang und Zufahrt verlangen, wenn zwischen Strasse und bebaubarer Fläche eine Baugrenze liegt.
     
  17. sepp

    sepp

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    vielleicht isses auch einfach im bplan festgesetzt und daher eine befreiung erforderlich.

    :sleeping ... geschrieben ohne die 2 weiteren seiten zu lesen :)
     
  18. #38 Baufuchs, 02.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Sehe ich nicht so.

    Nach Baunutzungsverordnung:

    Bauliche Anlagen (wie z.B. Terrassen) sind weder Gebäude noch Gebäudeteile.
     
  19. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    ich war eben beim Kreisbauamt und habe mir das erklären lassen.

    Erst mal es handelt sich um die normale Terrasse im EG. Es ist nichts im B-Plan festgesetzt oder sonstiges. Habe ich mir alles bestätigen lassen.
    Die gute Frau konnte mir keine rechtsgültige Aussage nennen bzw. irgend einen Gesetzestext geben, wo drinnen steht, dass wir wiederrechtlich bauen würden.

    Und jetzt kommts, ihre Aussage: "Wir machen das immer so" UNFASSBAR!!!!:frust
    Das können die doch nicht machen. Die müssen sich doch auch an Gesetze halten, WO LEBE ICH DENN????


    @Ralf: Kannst du das irgendwie belegen, diene Aussage. Denn ich habe das auch so gelesen und verstanden wie Baufuchs es schreibt. Denn wie du ja schreibst. Dann müsste jetzt Haus, welches eine Einfahrt hat (und das sind bestimmt 80% aller Häuser) eine Genehmigung stellen. Denn auch die Einfahrt ist ein aus Bauproduktion hergestelltes Ding. Das kann doch nicht sein.

    Ich habe echt keinen Nerv mehr mich mit dem Bauamt erneut anzulegen. ich werde jetzt gleich unsere Architekten anrufen. Mal schauen was die sagen.
     
  20. #40 Baufuchs, 02.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ein Schelm der Böses dabei denkt:

    da reicht ein Bauherr einen Antrag im Freistellungsverfahren ein, das Bauamt fordert einen ungerechtfertigten Befreiungsantrag.

    Also kein Freistellungsverfahren mehr, sondern ein normales Baugenehmigungsverfahren.

    Fazit: Die Genehmigungsgebührenkasse klingelt....
     
Thema: Fehlende Unterlagen bei Bauantrag, wegen Baugrenze bei Terrasse
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