Fehler bei Installation von Wasser und Abwasser vorhanden?

Diskutiere Fehler bei Installation von Wasser und Abwasser vorhanden? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Moin, um in einem anderen Thread nicht vom eigentlichen Thema abzulenken, stelle ich hier nun ein paar Bilder einer Sanitärinstallation hinein,...

  1. #1 kheymann, 25.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2019
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    Moin,

    um in einem anderen Thread nicht vom eigentlichen Thema abzulenken, stelle ich hier nun ein paar Bilder einer Sanitärinstallation hinein, welche bei mir kürzlich durchgeführt wurde und noch nicht abgenommen ist.

    Bei dem MFH handelt es sich um einen 100jährigen Altbau.

    Falls offensichtliche Mängel vorhanden sein sollten, bitte mitteilen!
     

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  2. #2 Fabian Weber, 25.11.2019
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    Wie dick ist die Wand in der das Rohr quer geht?
     
  3. #3 kheymann, 25.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2019
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    Die Wandstärke ist 11 cm ohne Putz.

    Die Installationen sind prinzipiell dort, wo sie vorher auch und in den letzten 100 Jahren waren. Die alten Bleirohre vom Ursprung her kamen natürlich von oben.
     
  4. BaUT

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    Sie haben keinen eigenen Bauüberwacher vor Ort.

    Zu Schallschutz- und Brandschutz kann man anhand der Fotos nix sagen.
     
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  5. #5 kheymann, 25.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2019
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    Prinzipiell würde ich da mittlerweile auch zustimmen. Nur habe ich begleitend eine unabhängige Sanitärfachkraft, die aber nicht mit dem allerneuesten Stand der Technik vertraut ist.

    Brand- und Schallschutz sind sicherlich durchaus äußerst wichtige Punkte. Es ist aber eine Wohnungseigentümergemeinschaft; da ist im Alleingang nicht viel möglich, außer sich extrem unbeliebt zu machen. Ich kann das Thema lediglich ansprechen einmal im Jahr bei der Versammlung. Die Freude darüber, dass wohl dann alle Badezimmer aufgerissen werden müssten, dürfte aber recht überschaubar sein.

    Gelten die Regelungen des Brandschutzes denn für Bestandsbauten mit 100 Jahren? Versteh mich nicht falsch, ich denke, das ist äußerst wichtig. Nur muss man da realistisch dran gehen. Ich könnte die vielleicht einbauen leicht momentan. Alle anderen halt nicht. Ich kann es ansprechen nächstes Jahr und umgesetzt wird es dann in 5 Jahren., so sieht es aus. Ich kann vlt. was den Behörden schreiben, aber dann redet keiner mehr mit mir in den kommenden Jahrzehnten.
     
  6. #6 simon84, 25.11.2019
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    Du kannst doch an allen Bauteilen die du anfasst den Brandschutz einhalten also an dem Decken und Boden Durchbruch in deiner Wohnung.

    wenn du dran arbeitest gibt es auch keinen bestandschutz
     
  7. #7 Hanilein, 25.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2019
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    Bild 3.
    Die Wandscheiben ( Deckenwinkel) haben keinen Schallschutz.
    Dafür gibt es spezielles Zubehör.
    Dann wird da eigentlich noch eine Wandhülse darüber geschoben bekannt als Dichtfix.
     
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  8. #8 Fabian Weber, 25.11.2019
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    11,5er Wand quer schlitzen ist verboten!
     
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  9. #9 kheymann, 25.11.2019
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    Gut zu wissen.

    Wir haben aber eigentlich nur wieder geöffnet, was schon mal offen war. Da wird natürlich noch wieder dicht gemacht.
     
  10. #10 Lexmaul, 25.11.2019
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    Zum Glück ist die Schlitzpolizei nicht so regelmäßig unterwegs ;)
     
  11. #11 Fred Astair, 25.11.2019
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    Dann prüf mal. ob sich an jeder Stelle ein Blatt Papier zwischen Rohr und Mauerwerk schieben lässt.
     
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  12. #12 kheymann, 25.11.2019
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    Ich vermute, du meinst das Fallrohr? Da ließ sich an den Stellen wo ich ausprobierte ein dickeres Papier zwischenschieben. Außer an den zwei Stellen, wo es mit Schellen an der Wand befestigt ist. Allerdings ist der Schlauch um das Rohr ja noch, daher ist es flexibel. Wenn es so sein soll, dass man es zwischen schieben kann, ohne den Schlauch zu drücken, dann geht es wohl nicht überall. Auf der anderen Seite ist der Schlauch auch etwas starr und drückt von sich aus an die Wand.
     
  13. #13 Fred Astair, 25.11.2019
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    Nein ich meine auch Deine Anschlussleitungen, die ja starr mit dem Fallstrang verbunden sind.
     
  14. #14 kheymann, 25.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2019
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    Ähm...vermutlich nicht.

    Ich sollte sagen, dass ich nicht ausdrücklich einforderte, dass es schallgeschützt sein sollte. Ich sagte dem Cheffe sinngemäß "ob er da was hätte wegen Schallschutz" und das er es ggf. separat abrechnen bzw. auf meine Rechnung setzen solle (was auch schon wieder grenzwertig ist, da Gemeinschaftseigentum).

    Es sind da noch gravierendere Mängel in anderen Bereichen. Ich brauche etwas Zeit, um mich noch zu orientieren und bedanke mich bei allen für die hilfreichen Antworten.

    Das Fallrohr ist zudem Gemeinschaftseigentum der WEG und ich kann da nur bedingt drüber entscheiden. Daher wurde der Schallschutz nicht explizit eingefordert. Es gibt hier in der WEG genügend Stress bereits wegen angeblichen "Bereicherungen" anderer auf Kosten der Gemeinschaft etc. Ich bin mir auch nicht sicher, inwiefern ich Schallschutz als Stand der Technik einfordern kann/konnte und ob es rechtfertigbar innerhalb einer WEG wäre.

    Wenn ein offensichtlicher Mangel vorliegt bzgl. dem aktuellen und geforderten Stand der Technik, so kann ich bei der ausführenden Firma nachfragen und auf Nachbesserung "bestehen". Sollte das Fallrohr aber im weitesten Sinne "okay" sein, dann ist es wohl halt so wie es gerade ist.

    Das klingt jetzt gerade etwas flappsig, aber ich bin grad etwas überfordert vor allem bzgl. des Gemeinschaftseigentums. Ich kann da alleine halt einfach nicht handeln und es muss nun den langen Weg gehen über Beirat, Hausverwalter, Jahressitzungen usw. Ich kann da auch wohl nicht einen Architekten oder so beauftragen, da hätte mich der Hausverwalter drauf hinweisen müssen (welcher zuvor informiert wurde) und bezahlen würde das eh keiner. Es ist also von der Fachkompetenz einer ordentlichen Sanitärfirma auszugehen.

    Für mich ist momentan wichtig, dass das Fallrohr von der Firma vernünftig gemacht wurde angesichts der Zu- und Umstände des Gesamthauses. Es demnächst wieder herauszureißen weil irgendwas unheimlich wichtiges fehlt...das würde keiner verstehen, hm.

    Beispiel: z.B. wegen Brandschutz und Co...wenn das schnell gehen soll und muss dann muss ich Fristen setzen, es einfordern und ggf. einklagen. So sieht es momentan aus. Und ohne astreinen Sachverständigen, welcher von der WEG bezahlt werden müsste...ich sag's mal so: ein Nachbar (ich) kann viel erzählen...denkt mal nach; da kommt einer und erzählt, das wir alles umbauen müssten und klagt es dann ggf. ein...rechtlich sicher einwandfrei, aber es ist eine WE-Gemeinschaft, kein WE-Kampf. Das ist nichts, was ich von heute auf morgen mir aus den Ärmel schüttle. Und bei meiner Fach(un)kenntnis habe ich mich bereits mit solchen Vorgehens"phantasien" zu weit aus dem Fenster gelehnt.
     
  15. #15 Domalto, 27.11.2019
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  16. #16 kheymann, 27.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 27.11.2019
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    Stimmt, dass da noch Isolation teils fehlte. Da sind auch noch ein paar andere Dinge gewesen.

    Diese wurden bereits bemängelt von meiner Seite: ich habe im freundlichen Ton darauf hingewiesen, dass dies und das noch fehle. Zum Glück lief es ganz unkompliziert und der Cheffe hat seinen Mitarbeiter noch mal rumgeschickt um das Werk zu beenden.

    Die einzige Frage die bei mir noch bleibt ist, ob ich auf eine Aufforderung zur Abnahme inklusiver angemessener Frist warten soll/darf/erwarten kann. Die "fingierte" Abnahme sollte nicht greifen, da ja mind. ein Mangel angesprochen und behoben wurde. Muss ich nun auf eine Aufforderung warten oder läuft eine "neue" Frist von 12 Tagen stillschweigend ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung?

    Von Inbetriebnahme würde ich nicht direkt sprechen: zumindestens hinsichtlich des Gesamtwerks. Innerhalb der nächsten Tage wird dann auch der Rest in Betrieb genommen, wobei jetzt keine Mängel offensichtlich erwartet werden.
     
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