Fiktive Frage: was passiert wenn ein Haus abbrennt.

Diskutiere Fiktive Frage: was passiert wenn ein Haus abbrennt. im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Dh. wenn es mal abgerissen werden sollte, kann man dann nur mehr ein viel kleineres Haus hinbauen. Ja. Spricht also einiges dafür den ggf....

  1. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.738
    Zustimmungen:
    4.072
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Ja.
    Spricht also einiges dafür den ggf. vorhandenen Instandhaltungsrückstau durch z.B. energetische Ertüchtigung und sonstige Modernisierungsmaßnahmen aufzuarbeiten, denn in ihrem Fall ist Abriss und Neubau vermutlich deutlich unwirtschaftlicher als eine vernünftige Modernisierung.

    Bleibt nur noch die Frage, ob der damals zu Bauzeit bewilligte DG-Ausbau (wenn er noch nicht erfolgt ist) heute noch genehmigt werden würde - vermutlich nicht.
     
  2. #22 GartenLilly, 22.01.2020
    GartenLilly

    GartenLilly

    Dabei seit:
    26.04.2018
    Beiträge:
    123
    Zustimmungen:
    6
    es wurden 3 Geschosse bewilligt EG, 1.OG und 2.OG und auch gebaut. Der ausbaubare Dachboden(4.OG) wird sicher auch bewilligt worden sein sonst hätten sie ja nicht die Leitungen nicht schon alle hochgezogen. Im fast gleichen Nachbarhaus wurde der Dachboden (4.OG) ja auch tatsächlich ausgebaut.
    Also das 3. OG ist sicher nicht "befreiungshalber" mitbewilligt worden, vor allem weil ja schon ein ausbaubarer Dachboden mit 2 Wohnungen( 4. OG) vorgesehen war.
    Vor 70 Jahren gab es dort keinen Bebauungsplan.
     
  3. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.738
    Zustimmungen:
    4.072
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Tja den Ausbau des DG (im 3.OG bzw. 4.Etage wie der Russe sagt) wirst du dir abschminken können. Den müsstest du heute mindestens anzeigen und würdest vermutlich vom BA eine Absage bekommen. Das hätte man machen müssen bevor der neue einschränkende B-Plan kam.
    Wenn du das jetzt heimlich und leise machst ist es vermutlich illegal errichteter Wohnraum für den du evtl. eine Nutzungsuntersagung und ein Bußgeld kassieren könntest wenn dich jemand beim BA anzeigt denn die zur Bauzeit ausgesprochene Freigabe für nachträglichen DG-Ausbau gilt für dein Haus seit 20 Jahren schon nicht mehr.
     
  4. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.738
    Zustimmungen:
    4.072
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Solche Festlegungen in Form der Senkung der Besiedlungsdichte gab es immer wieder. In Berlin im großen Umfang in den Nachkriegsjahrzehnten - nannte sich dann "Licht, Luft und Sonne" und sollte die Mietskasernen der Stadt ausdünnen.

    Weine nicht. Es ist halt Dorf oder Kleinstadt, da will man eben keine Wolkenkratzer mehr und freut sich über ein dörfliches Gesamtbild.
    Ist halt nicht Berlin wo zusätzlicher Wohnraum politisch gewollt wird.
     
    simon84 gefällt das.
  5. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.641
    Zustimmungen:
    927
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Aber eine Genehmigungserfordernis, und damit die Notwendigkeit von Ausnahmen, wenn Rahmenbedingungen gedehnt werden sollen. Auch von anderen Ortssatzungen als förmlichen Bebauungsplänen - so z.B. Fluchtliniensatzungen o.ä. - gibt es Ausnahmen, also auch in §34-Gebieten (und ich nehme an, für ihre Pendants in AT gilt dies in ähnlicher Weise).
     
  6. #26 Kriminelle, 22.01.2020
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.442
    Zustimmungen:
    1.191
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    ... aber warum sollte es abbrennen? Die Frage ist doch - auch fiktiv - sehr merkwürdig :irre Die Idee zu einer fiktiven Sache muss man erstmal haben...
     
  7. #27 GartenLilly, 22.01.2020
    GartenLilly

    GartenLilly

    Dabei seit:
    26.04.2018
    Beiträge:
    123
    Zustimmungen:
    6
    blöd formuliert, dachte dass man aus der fiktiven Gegebenheit dann ev. ableiten kann, dass das ein Unding ist jemanden seit 70 Jahren, da die Versicherung zahlen zu lassen für was man ja eh nie bekommt. Hab einfach nach Argumenten gesucht wie man das begründen könnte, dass so eine Herabstufung nach 50 Jahren Bestand! nicht geht. Und bei einem Brand würde man, wo man ja nicht mal selber abgerissen hat und auch nicht einmal wollte, ungerechterweise ein Drittel des Besitzes verlieren. Es wird nicht abbrennen, aber es fühlt sich nicht grad angenehm an, dass man zwar versichert ist aber diese Versicherung dann nicht greift und dann einfach 1/3 der Wohnungen(6 gibts) weg ist. Vor allem wenn meine Wohnung im 2.! Stock zufällig halt dabei ist..
     
    Fabian Weber und Johnny85 gefällt das.
  8. #28 simon84, 22.01.2020
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.763
    Zustimmungen:
    5.562
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Dann kauf die Wohnung nicht!
    Man (die WEG) sollte sich mit der Versicherung auseinandersetzen und für diesen Leistungsfall einen Plan ausarbeiten.
    Zum Beispiel einen höheren Versicherungswert vereinbaren, der es dann ermöglicht die 2 nicht mehr möglichen Wohnungen anderswo zu errichten oder zu kaufen.
     
  9. #29 Fred Astair, 22.01.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.609
    Zustimmungen:
    5.130
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Wie alt bist Du? 12,13? Das Prinzip Versicherung wird m.E. bereits in der 9. Klasse in Gemeinschaftskunde erörtert.
     
    simon84 gefällt das.
  10. #30 GartenLilly, 22.01.2020
    GartenLilly

    GartenLilly

    Dabei seit:
    26.04.2018
    Beiträge:
    123
    Zustimmungen:
    6
    ich hab mich da einfach auf die Hausverwaltung verlassen - ist meine jetzige Wohnung -, da war ich etwas unbedarft.
     
  11. #31 simon84, 22.01.2020
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.763
    Zustimmungen:
    5.562
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ist doch eine reine Frage der Versicherungssumme

    Ein Haus muss ja nicht unbedingt wiedererrichtet werden bei 100% Brandschaden

    dann müssen sie eben deine Wohnung auszahlen und du kaufst eine andere
     
    11ant gefällt das.
  12. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.641
    Zustimmungen:
    927
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Auweia, Deine Haarfarbe muß ich vermutlich nicht dreimal raten. Soweit gaaanz langsam tröpfelnd Sinn in Deine Frage kommt, zahlst Du mit Deinem Hausgeld also auch eine Brandversicherung, die schon ewig besteht; und nun fürchtest Du, im Schadensfall sei die obendrein auch noch sinnlos. Das ist sie aber nicht: Aufgabe einer solchen Versicherung ist nicht, das Ereignis durch eine 1:1 Rekonstruktion wieder ungeschehen zu machen. Daraus den Wiederaufbau zu bezahlen, wäre zwar der Königsweg, eben um den warmen Abriß, wie er hier als Motiv der Fiktion befürchtet wurde, nicht zu verlockend zu machen. Wo dies objektiv nicht möglich ist (weil das Gebäude nur kleiner wieder hergestellt werden kann) spart die Versicherung aber die Differenz nicht. Vermutlich würde in einem solchen Fall ein Los entscheiden müssen, welche Miteigentümer natural eine Wohnung zurück, und welche stattdessen einen gleichwertigen Ersatz oder die Leistung in Geldform ausbezahlt erhalten. Der Fall, daß Du obdach- und entschädigungslos unter der Brücke oder auf der Parkbank Deinen gezahlten Versicherungsprämien nachweinen müßtest, braucht Deinen Schlaf jedenfalls nicht zu rauben.
     
  13. #33 GartenLilly, 24.01.2020
    GartenLilly

    GartenLilly

    Dabei seit:
    26.04.2018
    Beiträge:
    123
    Zustimmungen:
    6
    danke, klingt etwas beruhigend. Aber wie s so ist mit Altbauwohnungen die sind halt viel schöner als die neuen eng verbauten Häuser ;-)
     
    Fabian Weber gefällt das.
Thema:

Fiktive Frage: was passiert wenn ein Haus abbrennt.

Die Seite wird geladen...

Fiktive Frage: was passiert wenn ein Haus abbrennt. - Ähnliche Themen

  1. Fiktive Mängelbeseitigungskosten VII ZR 46/17 vs LG Darmstadt

    Fiktive Mängelbeseitigungskosten VII ZR 46/17 vs LG Darmstadt: Beschädigung einer Sache: Fiktive Mängelbeseitigungskosten können abgerechnet werden LG Darmstadt, Beschluss vom 26.04.2019 - 6 S 243/18 1....
  2. Fiktive Abnahme - Frage an Manfred

    Fiktive Abnahme - Frage an Manfred: Manfred, Du hast neulich irgendwo geschrieben, es gäbe im BGB-Vertrag keine fiktive Abnahme und jetzt in dem Strang mit der VOB auch wieder auf...
  3. fiktive Abnahme an Decke

    fiktive Abnahme an Decke: Hallo, wenn ich eine Decke tapeziere habe ich da die Leistung fiktiv abgenommen obwohl ich die Decke nicht verändert habe (bis auf die Tapete).