Frage zu BG Bau

Diskutiere Frage zu BG Bau im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe mal ne Frage zu euren Erfahrungen mit den Leuten von der BG Bau. Meine Frau hat mich soeben angerufen und erzählt, dass da...

  1. #1 jannis09, 10.01.2012
    jannis09

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    Hallo,

    ich habe mal ne Frage zu euren Erfahrungen mit den Leuten von der BG Bau.
    Meine Frau hat mich soeben angerufen und erzählt, dass da jemand auf dem
    Grundstück steht und das Haus fotografiert.
    Da ich den Mitarbeiter von der BG Bau bisher 1x gesehen habe, wusste ich von
    ihren Beschreibungen, dass er es ist.

    Meine Frage nun:

    Ist es üblich, dass der BG Bau unangekündigt auf dem Grundstück herumspaziert und Bilder macht ?
    Vorallem, sind die Mitarbeiter dazu berechtigt ?
     
  2. BJ67

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    Verwende mal die Suche ! Es gibt hier einen sehr langen Bau-BG Thread !
     
  3. Neutal

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    Die Mitarbeiter der BG Bau sind dazu berechtigt, würden sie sich ankündigen wären sie wohl überflüssig. Wenn alles normal wirkt, fahren sie weiter, ist etwas auffällig hat man einen neuen treuen Besucher...
     
  4. BJ67

    BJ67

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  5. Alex80

    Alex80

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    Wenn ihr bereits in dem Haus wohnt, dann darf er das nicht! Wenn es noch Baustelle ist, dann darf er das.
     
  6. #6 jannis09, 11.01.2012
    jannis09

    jannis09

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    Hallo. Danke für eure Antworten. Hat mir schon weitergeholfen.
    Die über 30 Seiten zum Thema BG Bau habe ich übrigens gelesen..........
    ich benutze immer zuerst die Suche hier oder bei Tante Google bevor ich eine
    Frage hier stelle.:winken
     
  7. ubwoch

    ubwoch

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    Auch wenn das Grundstück bewohnt ist, darf die BG es besichtigen, wenn da eine Betriebsstätte ist (bzw Baustelle). Die Befugnisse enrsprechen denen der Gewerbeaufsicht. Das Grundgesetz ist hier bezüglich der eigenen vier Wände quasi eingeschränkt.
     
  8. Julius

    Julius

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    Wo siehst Du da eine Einschränkung?

    Grundstück mit Bauobjekt ist ungleich bewohnter Wohnung!
     
  9. ubwoch

    ubwoch

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    Ach so, stimmt, die Frage ist berechtigt, aber weiter vorne wurde das bewohnte Grundstück als Hinderungsgrund genannt.
    Beides, Grundstück und Wohnung, darf "mit Augenmaß" besichtigt werden, wenn dort eine Arbeitsstätte ist und es notwendig ist.
    Also Baustelle auf dem Grundstück = Zutrittsrecht
    Baustelle in der Wohnung (z.B. Badsanierung) = Zutrittsrecht

    Gilt aber nur für die Aufsichtspersonen der Abt. Prävention, nicht für Eigenbau-Prüfer. SGB VII §19(1).
    Zum Tragen kommt das wohl eher bei Unfalluntersuchungen.
     
Thema: Frage zu BG Bau
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