Frage zur Baugrenze

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  1. Azalee

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    Hallo!

    In dem BPlan zu dem Grundstück, für das wir uns interessieren, ist die Baugrenze über die Grundstücksgrenzen hinweg eingezeichnet. Es gibt zur Straße 3,50m Abstand, bei Eckgrundstücken entsprechend dann zu zwei Straßen. Aber zwischen aneinandergrenzenen Grundstücken gibt es auf der Zeichnung keinen Abstand, sondern die Baugrenze verläuft durchgehend über die Grundstücke hinweg. Im Text steht diesbezüglich auch nichts.

    Weiß da jemand Bescheid? Heißt das, dass man nicht nur die Garage (BPlan: Garagen sind auf den überbaubaren und den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig), sondern auch das Haus auf die Grundstücksgrenze bauen könnte? Oder gibt es einen generell gültigen Mindestabstand, der so selbstverständlich ist, dass er weder erwähnt noch eingezeichnet wird?

    Danke!

    Gruß,
    Christiane
     
  2. Baumal

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    sorry, ich jedenfalls verstehe nur bahnhof.
    ein bild sagt oft mehr als hundert worte...
     
  3. Azalee

    Azalee

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    Okay, hier kommt mal ein Ausschnitt. Die Baugrenzen sind dick blau und sie verlaufen über die Grundstücksgrenzen hinweg.
    Ich hoffe, es ist jetzt verständlich :)
     
  4. #4 luemmelchris, 12.03.2010
    luemmelchris

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    Falls die Häuser Doppelhäuser sind kannst du auf die Grenz bauen. Bei EFH gilt grundsätzlich der Abstand..
     
  5. Gast

    Gast Gast

    sind doch Reihenhausgrundstücke, Häuschen an Häuschen, jedes hat eine Grenze.
    versteh die Fragestellung nicht so recht.
    Die 141 ist doch ein Eckgundstück mit klaren Grenzen
     
  6. #6 luemmelchris, 12.03.2010
    luemmelchris

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    Können auch Doppel sein.. sieht bei uns auch so aus. .Ziel davon ist einfachheit und klarheit, weil die eine Linie eingehalten werden soll
     
  7. #7 ManfredH, 12.03.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Anhand des Planausschnitts kann man überhaupt nicht erkennen, ob als Bauweise Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser vorgegeben sind.

    Die Baugrenze definiert hier auf jeden Fall nur die maximale Bebaubarkeit in Richtung zur strassenseitigen bzw. rückwärtigen Grundstücksgrenze. Zu den seitlichen Grenzen sind - sofern in den B-Plan-Festsetzungen nicht anderes vorgegeben ist - die Abstandsflächen gem. LBO einzuhalten. Es sei denn eben, dass explizit auch Doppel- oder Reihenhausbebauung zulässig ist.
     
  8. Azalee

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    Danke für die Antworten, besonders an Manfred. So wird es wohl sein, denn es handelt sich nicht um Reihenhausgrundstücke. Im Gegenteil, die bislang bebauten GSe sind allesamt EFH und und ich meine, eine andere Bebauung ist auch gar nicht vorgesehen.

    Wie sind denn die "Abstandsflächen gemäß LBO"...? Steht das L für Land? Das wäre dann Hessen :)

    Danke euch!
     
  9. #9 amateur, 12.03.2010
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    Du kannst innerhalb der Baugrenzen bauen wo Du willst, SOLANGE alle weiteren Vorgaben (B-Plan, Abstände, GRZ, GFZ, etc pp) eingehalten werden.
     
  10. Azalee

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  11. #11 eddie irvine, 12.03.2010
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    Wie wär's,wenn man jemanden fragt,der Ahnung davon hat, wie etwa einen Architekten oder jemanden vom Bauamt??

    Sich bei solch wichtigen Fragen nur auf's Forum zu verlassen, finde ich gefährlich.
     
  12. Azalee

    Azalee

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    Wer sagt denn, dass wir das nicht noch tun werden? Freitag abends erreicht man bloß keinen mehr und bis Montag wollte ich nicht warten. Wir haben fast nur am Wochenende Zeit, uns gemeinsam Grundstücksaspekte und Ideen zu einem möglichen Haus darauf zu überlegen.

    Außerdem ist die Quelle ja nicht das Forum, sondern die LBO Hessen, an die ich erst mal gar nicht gedacht hatte. Der Tipp kam aus dem Forum. Danke noch mal dafür.
     
  13. Terra

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    Hallo Azalee,

    früher waren in den B-Plänen meist Baulinien und Baugrenzen (bis hier musst du bauen, bis hier darfst du bauen)eingetragen. Heute, jedenfalls hier, gibt es diese Baufenster wie in dem B-Plan eingezeichnet. Innerhalb dieses Baufensters darfst Du nach Bauvorschrift bauen. Also mit Abstand von 3m natürlich. Und die Abstandsflächen sollten auch passen.
     
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