Frage zur Treppenpflicht (außen)

Diskutiere Frage zur Treppenpflicht (außen) im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; wie man stufen baut , weiss ich . acht stufen die eine höhe von zwei metern ergeben baut man draussen nicht . :shades vielleicht solltest...

  1. #21 wasweissich, 21.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie man stufen baut , weiss ich .

    acht stufen die eine höhe von zwei metern ergeben baut man draussen nicht . :shades

    vielleicht solltest du versuchen zu verstehen , bevor du den oberlehrer auspackst .
     
  2. #22 wasweissich, 21.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nachtrag:
    23 cm "auftritt" sind aussen absoluter unfug .

    und wieso darf eine stufe nicht tiefer sein als 37 cm ??
     
  3. #23 driver55, 21.12.2010
    driver55

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    Unterlagen!

    @WWI: Er hat doch die Unterlagen im Büro.:biggthumpup:
     
  4. #24 fmjuchi, 21.12.2010
    fmjuchi

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    Versuch es mal hier:

    http://www.bdsev.de/index.php

    Ich habe den Job aufgegeben, da es mir zunehmend schwerer gefallen ist, freundlich zu bleiben.
     
  5. #25 alex2008, 21.12.2010
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    aha und normal nimmt man 27cm Steigung...
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    Bei 8 Stufen hat er max. 1,68 m Höhenunterschied !
    Das entspricht einer max. Stufenhöhe von 21 cm!
    (Sollte es darüber gehen , würde ich sagen war mal wieder ein
    sogenanter `Hausmeisterservice` am Werk.)

    Die Stufenhöhen sollten min. 15 cm u. max 21 cm betragen.

    :bef1006:
     
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    Versteh ich!
     
  8. #28 wasweissich, 21.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn ich draussen 21er stufen verbaue fallen mir die hände ab .......

    warum meinst du gibt es fertigstufen für aussenanlagen nur mit 15 , 16 , und (selten) 18 cm ??
     
  9. Vale

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    Man wird es nicht glauben aber es gibt noch Leute am Bau
    die noch richtige Treppen Bauen können und die sich den gegebenheiten der
    Baustellen anpassen können u. Individuelle Lösungen bei Platzmangl haben
    u. ideale Optische Lösungen kennen.
    Eine fertige Stufe kann jeder Hausmeister setzen ,das sind dann auch die , die
    einen Chinessengranit nicht von einem Bayerwaldgranit unterscheiden können.
    Aber mein Gott Anrufen u. Bestellen u. dann beim einbau sagen `des geht net anders`ist halt einfacher alls Denken.:sleeping
     
  10. Vale

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    Noch was.
    Man kann bei jedem Hersteller die Stufen auf Gewünschte Höhen ,
    Tiefen u. Längen bestellen , ob aus Beton o. Naturstein!
    Wenn ich eine mit 18,5 o. mit 50 cm höhe bestelle bekomm ich die auch.:bef1014:
    Die gängigsten sin nunmal 15er u. 16er alles andere kostet Aufpreis!
    Die sind doch auch nicht Blöd.
     
  11. #31 wasweissich, 21.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wenn es mir ne gelbe karte einbringt ,

    du bist zu blöd einen einfachen text zu verstehen . komplizierte zusammenhänge erfasst du garnicht . aber den grossen ich kann alles und die , die ich nicht verstehe sind versager , weil ich sie nicht verstehe raushängen lassen:mauer

    da wunderts einen nicht , dass die galabauer teilweise so einen schlechten ruf haben...
     
  12. #32 wasweissich, 21.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und das ist auch dummes zeug
     
  13. H.PF

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    Und was machen wir jetzt mit dem Thema? Kommen wir da nochmal drauf zurück oder ist der Thread jetzt gekapert?

    Was ist mit einem Betretungsverbot? Strafbewehrt? Müsste doch machbar sein...
     
  14. Vale

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    Zu dem Thema wasweisich u. mir
    würde ich gerne mal die Meinung anderer höhren !

    Schreibt mal!

    Bis Morgen mir tun die Finger schon weh.:bef1019:
     
  15. Vale

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    Ich schätze mal , da sich beide nicht gut verstehen , würde es wahrscheinlich
    vor Gericht geklärt.
    Wenn man das gegenrechnet würde es bei evtl. genügend breiter Treppe
    sinnvoller sein , die Treppe durch ein auf der Grenze montiertes Geländer
    abzutrennen. Natürlich würden die kosten dann auch wieder bei ihm
    liegen .( Ich schätz mal so rund 350-450 € inkl. Montage.
     
  16. Bro111

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    Wenn ich einen Zaun ziehen lasse, also über die Treppe hinweg, dann wäre auf seiner Seite gar kein Geländer. Würde das etwas ändern?
     
  17. Bro111

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    sorry, ich meinte: auf seiner Seite kein Geländer und der Zugang zu meinem Geländer versperrt.
     
  18. H.PF

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    Ja, das würde etwas ändern...

    Er muss sich dann mal um ein Geländer kümmern und kann nicht mehr auf deins zugreifen...

    Und so soll es doch sein!
     
  19. #39 ThomasMD, 22.12.2010
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    ...oder den Zaun als Geländer mißbrauchen!

    Ich schlage eine 3 m hohe, glatte Betonmauer mit oben abegerundeten Kanten vor.
     
  20. #40 wasweissich, 22.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    früher hat man in die mauerkrone glasscherben eingeputz .......:shades

    wie ist es zu dieser teilung gekommen ? hat einer später einen teil erworben ?

    war da schon immer eine grenze durch? oder ist es eine geschichte mit nachträglichem umwandeln in ETW?

    war diese gemeinsame handlaufbenutzung schon immer so geplant oder nur geduldet ?
     
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